Die juristische Presseschau vom 18. April 2023: Kara-Mursa ver­ur­teilt / Pro­zess­be­ginn zu Kin­des­miss­brauch Köln / Grenzen für Beamte auf Social-Media

18.04.2023

Gegen den Kremlkritiker wurde eine Haftstrafe von 25 Jahren verhängt. Vor dem LG Köln muss sich der Babysitter Tobias W. wegen Kindesmissbrauchs verantworten. Das OVG Berlin-Brandenburg untersagte einem Polizisten Posts u.a. auf TikTok.

Thema des Tages

Russland - Kremlkritiker Kara-Mursa: Ein Gericht in Moskau hat den Oppositionellen Wladimier Kara-Mursa zu 25 Jahren Haft in einer Strafkolonie verurteilt. Es ist die höchste Strafe, die bisher gegen einen Oppositionellen in Russland verhängt wurde. Im einzelnen erhielt Kara-Mursa sieben Jahre Haft für "Falschnachrichten" über die russischen Streitkräfte, drei Jahre Haft für die Teilnahme an einer "unerwünschten Organisation", sowie 18 Jahre Haft für angeblichen "Staatsverrat". Daraus wurde eine Gesamtstrafe von 25 Jahren gebildet. Konkret wurde Kara-Mursa u.a. eine Rede im Parlament des US-Bundesstaats Arizona vorgeworfen, wo er sagte, Putins Regime verübe in der Ukraine Kriegsverbrechen, bombardiere Wohnviertel, Krankenhäuser und Schulen. Daraus wurde dann der Vorwurf der "Falschnachrichten". Für eine der zahlreichen in Russland faktisch verbotenen Organisationen soll Kara-Mursa einen Runden Tisch zur Unterstützung politischer Gefangener in Moskau ausgerichtet haben. Der Verratsvorwurf wurde an Reden in Lissabon, Helsinki und Washington aufgehängt, wo Kara-Mursa über politische Verfolgung, Wahlen und Zensur in Russland sprach. Kara-Mursa sagte im Gericht, er stehe zu allem, was er gesagt habe, und sei "stolz" darauf. Er verglich seinen Prozess mit einem von "Josef Stalins Schauprozessen in den Dreißigerjahren". SZ (Silke Bigalke), FAZ (Friedrich Schmidt), taz (Barbara Oertel) und spiegel.de berichten.

Silke Bigalke (SZ) bezeichnet das Vorgehen des Regimes gegen seine Kritiker als "erbarmungslos" und "eiskalt". Das Urteil zeige, dass die Lage für alle, die sich gegen Putins Regime stellen, immer hoffnungsloser wird, je länger der Krieg gegen die Ukraine andauert. Barbara Oertel (taz) zitiert eine nahe Verwandte Kara-Mursas. Nach ihrer Aussage werde er nicht überleben, wenn er nach seiner Verurteilung in eine weit von Moskau entfernte Haftanstalt verlegt werden sollte. Schon jetzt hatte er während seiner Haft 22 Kilogramm an Gewicht verloren und litt an einer Erkrankung des Nervensystems.

Rechtspolitik

Ersatzfreiheitsstrafe: Bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags zur geplanten Reform der Ersatzfreiheitsstrafe schlugen mehrere Sachverständige vor, den Umrechnungs-Schlüssel von Tagessätzen der nicht bezahlten Geldstrafe in Freiheitsstrafe nicht nur zu halbieren, sondern sogar zu dritteln. Dies meldet die SZ

Strafzumessung: spiegel.de berichtet über die gleiche Anhörung im Rechtsausschuss, thematisiert jedoch einen anderen Teilaspekt des geplanten Gesetzespakets zur Reform des Sanktionenrechts. Danach sollen geschlechtsspezifische und gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Beweggründe ebenso strafschärfende Wirkung entfalten wie bisher schon rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Motive. Die BGH-Richterin Angelika Allgayer lehnte dies als überflüssig ab. Es handele sich um eine "symbolhafte Identitätspolitik", deren Einführung schlicht "falsch" sei und dem Recht eine "Schlagseite" zulasten der nicht genannten Opfergruppen gebe. 

Grundsteuer: Ein Gutachten des Rechtsprofessors Gregor Kirchhof im Auftrag des Bundes der Steuerzahler und des Eigentümerverbands Haus & Grund kommt zu dem Ergebnis, dass die Grundsteuer in den elf Bundesländern, die mit dem Bundesmodell arbeiten, verfassungswidrig ist. Kirchhof kritisiert u.a. die strikte Anwendung fehlerbehafteter Bodenrichtwerte, die nicht einmal durch Gegengutachten widerlegt werden könnnten. Steuerzahlerpräsident Reiner Holznagel empfahl, Betroffene sollten Einspruch einlegen, um sicherzustellen, dass der Bescheid des Finanzamts nicht rechtskräftig wird. Es berichten FAZ (Manfred Schäfers) und spiegel.de (Matthias Kaufmann).

Justiz

LG Köln – Kindesmissbrauch Köln-Zollstock: Vor dem Landgericht Köln hat der Prozess gegen den Babysitter und Kita-Betreuer Tobias W. wegen Kindesmissbrauchs begonnen. Der 33-Jährige hatte sich über ein Internetportal als Babysitter angeboten und arbeitete auch als Springer in Kölner Kinderbetreuungseinrichtungen. Zwischen November 2019 und Mai 2022 soll er sieben Jungen und 16 Mädchen im Alter von einem bis sechs Jahren vergewaltigt und gequält haben. Die Ermittler wurden erst durch die Anzeige einer Mutter auf ihn aufmerksam. W. schwieg bisher, ließ aber andurch seinen Verteidiger mitteilen, er werde am Mittwoch "Rede und Antwort" stehen. Die Anklage bezeichnete ihn als gefährlichen Täter mit Hang zu weiteren schweren Straftaten. Es berichtet die FAZ (Reiner Burger).

OVG Berlin-BB zu Polizist in Social-Media: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einem Berliner Polizisten untersagt, sich auf TikTok und anderen sozialen Medien als "Officer Denny" darzustellen und in diesem Rahmen Beiträge mit Polizeibezug zu veröffentlichen. Der Beamte hatte von seiner Arbeit berichtet und war dabei stets als Polizist zu erkennen. Zudem reagierte er auf polizeikritische Internetbeiträge, beantwortete live Fragen von Follower:innen zur Polizei und führte ein Interview mit Clan-Oberhaupt Arafat Abou-Chaker, in dem er ihn duzte. Die fraglichen Posts seien eine Nebenbeschäftigung, die dienstliche Interessen beeinträchtigen und untersagt werden dürften. Allein die Polizeiführung entscheide darüber, welche Art der Öffentlichkeitsarbeit geeignet sei, um das Ansehen der Polizei zu wahren, begründete das Gericht in seiner Entscheidung. LTO und spiegel.de berichten.

EuG – Taxonomie: Greenpeace und andere Umweltverbände haben zwei Klagen beim Europäischen Gericht (EuG) in Luxemburg eingereicht, um zu erreichen, dass Atom- und Erdgaskraftwerke nicht mehr als "ökologisch nachhaltig" eingestuft werden. Die EU-Kommission hatte im März 2022 eine entsprechende delegierte Verordnung erlassen, nach der Atom- und Gaskraftwerke als wichtige Übergangstechnologien auf dem Weg zu einer Energieversorgung mit erneuerbaren Energiequellen gelten. Greenpeace argumentiert, dass dies gegen die zugrundeliegende Taxonomie-Verordnung verstoße, die EU betreibe nun selbst "Greenwashing". Der Bau von AKWs dauere viel zu lange, um als Übergangs-Technologie zu dienen. Zudem stelle Erdgas selbst einen fossilen Brennstoff dar und sei keine echte Alternative. Die taz (Christian Rath) berichtet. 

OLG Koblenz - Umsturzpläne/Vereinte Patrioten: In einer Seite 3-Reportage stellt die SZ (Annette Ramelsberger u.a.) die Aktivitäten der fünf Personen vor, gegen die das Oberlandesgericht Koblenz ab Mitte Mai u.a. wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung verhandeln wird. 

LG Hannover zu tödlichem Unfall durch Rasen: Das Landgericht Hannover hat eine Frau und einen Mann wegen eines unerlaubten Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu sechs bzw. vier Jahren Haft verurteilt. Die beiden 40-Jährigen waren mit bis zu 180 km/h nebeneinander hergefahren, bis die Frau die Kontrolle über das Fahrzeug verlor. Bei dem nachfolgenden Unfall starben zwei Kinder. Das Gericht lehnte die von der Staatsanwaltschaft geforderte Verurteilung wegen Mordes ab, weil kein Tötungsvorsatz nachweisbar war, die Angeklagten kämen nicht aus der Raser-Szene. Eine konkludente Rennabrede könne jedoch angenommen werden. Die Verteidigung hatte von einem missglückten Überholvorgang gesprochen. FAZ (Reinhard Bingener) und spiegel.de berichten.

LG Hamburg zu Kritik an Lederverarbeitung: Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass Bezeichnungen wie "Mörder" bzw. "Mörderin" für Personen, die Leder verarbeiten, von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Geklagt hatte die Designerin Liz Malraux, die von der veganen Influencerin Tessa Bergmeier für ihr Modeangebot aus Leder stark kritisiert wurde und sich durch deren Äußerungen in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sah. Aus Bergmeiers Sicht sei die Designerin eine "Mörderin", deren Shows weiterhin "Mordschauen", "Leichenschauen" oder "Kadaverschauen" seien. Hierbei handele es sich zwar um eine scharfe Kritik, diese sei jedoch gerade im Hinblick auf die aktuelle öffentliche Debatte über die Verwendung von Leder und Pelz für Kleidung von der Meinungsfreiheit gedeckt. Es berichtet LTO (Antonetta Stephany).

LG Meiningen - Mordversuch an Ehefrau: Vor dem Landgericht Meiningen muss sich ein 57-Jähriger wegen versuchten Mordes verantworten, weil er seine Ehefrau durch zwölf Stiche, unter anderem in den Hals und das Gesicht, lebensgefährlich verletzt hat. Der Angeklagte bat seine Ehefrau um Verzeihung und betonte, er habe sich in einer "nicht mehr kontrollierbaren Ausnahmesituation" befunden, nachdem er von einer Affäre seiner Frau erfahren habe. Es schreibt spiegel.de.

LG Oldenburg – Steinhoff Möbel: Vor dem Landgericht Oldenburg beginnt heute der Prozess gegen den ehemaligen CEO des Möbelkonzerns Steinhoff, Markus Jooste, und einen Treuhänder wegen Anstiftung und Beihilfe zur Bilanzmanipulation in Milliardenhöhe. Sie sollen zwischen Juli 2011 und Januar 2015 Buchgewinne aus Scheingeschäften in die Bilanzen konzernzugehöriger Gesellschaften hineinmanipuliert und so die Jahresabschlüsse der Gesellschaften um mehr als 1,5 Milliarden Euro aufgewertet haben. Zudem sollen 820 Millionen Euro durch eine überhöhte Darstellung erworbenen Immobilienvermögens ausgewiesen worden sein. Verhandlungstermine sind bis Mitte Juni vorgesehen. Es berichtet die FAZ (Marcus Jung).

VG München zu Verdachtsfall AfD: Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf die bayerische AfD weiterhin auf Basis offen zugänglicher Informationen beobachten und darüber auch die Öffentlichkeit informieren. Dies entschied das Verwaltungsgericht München und lehnte einen Eilantrag der Partei ab. Es bestünden durch Äußerungen von AfD-Mitgliedern "tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen". Irrelevant sei dabei, dass diese Aussagen nicht von allen Parteimitgliedern geteilt werden, denn sie seien zumindest Ausdruck eines "parteiinternen Richtungsstreits", so das Gericht. Es berichten LTO und spiegel.de.

VG Berlin zu Klimaprotest: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Berliner Polizei kein präventives Verbot aussprechen darf, sich bei Protesten an Straßen des übergeordneten Straßennetzes festzukleben. Dem Verbot sei nicht zu entnehmen, welche Straßen explizit erfasst seien. Die Anlage zum Bescheid über "die Straßen des übergeordneten Straßennetzes" sei so stark verkleinert, dass sie kaum lesbar sei. Es schreibt LTO.

AG Heilbronn zu Klimaprotest: Das Amtsgericht Heilbronn hat zwei Männer und eine Frau, die Aktivist:innen der "Letzten Generation" sind, wegen Nötigung zu Freiheitsstrafen von fünf, vier und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt, weil sie wenige Stunden nach einer vorherigen Verurteilung wieder eine Straße blockiert hatten. Das erste Urteil sei nicht zum Anlass genommen worden, das eigene Verhalten zu hinterfragen, so die Richterin. Bei dem Urteil handelt es sich um das bislang härteste, das in Deutschland gegen Mitglieder der Gruppierung verhängt wurde. Es schreibt spiegel.de.

AG Weinheim zu Looping-Rutsche: Das Amtsgericht Weinheim hat einen ehemaligen Schwimmbadmitarbeiter wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Zahlung von 600 Euro (60 Tagessätze zu je zehn Euro) verurteilt, weil er im November 2021 eine Looping-Rutsche des Schwimmbads "Miramar" nicht ordnungsgemäß beaufsichtigte und ihm daher entgangen war, dass eine Frau in der Rutsche über eine Stunde lang feststeckte und weitere Besucher:innen mit ihr zusammenstießen. Der 23-Jährige habe die Überwachungskamera aus den Augen gelassen. Andernfalls hätte er bemerken können, dass die Frau nicht mehr aus der Rutschbahn auftauchte, begründete das Gericht laut LTO.

StA Kassel - Documenta/Antisemitismus: Die Staatsanwaltschaft Kassel hat kein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen die Verantwortlichen der Kasseler Documenta eingeleitet. In den 25 Strafanzeigen war u.a. die Darstellung eines israelischen Soldaten mit einem Schweinskopf kritisiert worden. Ein Bezug zur jüdischen Bevölkerung in Deutschland und die Störung des öffentlichen Friedens seien jedoch nicht beabsichtigt gewesen, entschied die Staatsanwaltschaft laut FAZ (erweiterte faz.net-Fassung). 

Personalmangel in Sachsens Justiz: Auf LTO-Karriere äußert sich Leon Ross, Präsident des Oberlandesgerichts Dresden, zum Nachwuchsmangel in der sächsischen Justiz. Er betont, dass es in der Vergangenheit an Ausbildungsmöglichkeiten mangelte und sich nun früher getroffene Sparmaßnahmen und politische Entscheidungen "rächen". Lücken im Justizdienst müssten immer noch gefüllt werden. Seiner Meinung nach sei die Schließung der Juristischen Fakultät in Dresden ein großen Fehler der sächsischen Hochschulplanung gewesen, der zu der aktuellen Situation in Sachsen beigetragen habe. Eine verbesserte Referendarausbildung, die ein Referendariat in Teilzeit, Distanzunterricht oder elektronische Examensklausuren vorsieht, soll diese nun verbessern.

Recht in der Welt

Hongkong – Joshua Wong: Joshua Wong, ein bekannter Aktivist aus Hongkong, wurde zu einer dreimonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Der Urteilsbegründung nach soll er gegen ein gerichtliches Verbot verstoßen haben, indem er persönliche Informationen über einen Polizeibeamten weitergegeben hatte, der während der Proteste gegen die Regierung im Jahr 2019 einen Demonstranten verletzte. Es schreibt spiegel.de.

Frankreich – Todesflug Airbus/Airfrance: Ein Pariser Gericht hat Airbus und Air France im Zusammenhang mit einem Flugzeugabsturz der AF 447 im Juni 2009, bei dem 228 Menschen ums Leben kamen, freigesprochen. Die Unternehmen hätten zwar teils nachlässig oder unvorsichtig gehandelt, doch ein eindeutiger Kausalzusammenhang mit dem Unglück lasse sich nicht herstellen. Ihnen könne daher kein Vorwurf der fahrlässigen Tötung gemacht werden. Die Piloten hatten sich nach dem Ausfall von Instrumenten falsch verhalten. Es berichten SZ (Jens Flottau), LTO und spiegel.de.

Österreich – Verfassungsschutz und syrischer General: Vor dem Straflandesgericht in Wien wird eine internationale Geheimdienstoperation verhandelt, bei der das österreichische Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) im Jahr 2015 mit dem israelischen Mossad zusammengearbeitet hat. Es ging um die Unterbringung eines nach Europa geflüchteten syrischen Generals als Informanten. Die Operation wurde beendet, als der General über Europol zur Fahndung ausgeschrieben wurde. Die beteiligten Beamten werden unter anderem wegen Amtsmissbrauch und unterlassener Anzeige von Verbrechen angeklagt. Es berichtet die FAZ (Stephan Löwenstein).

EGMR/Österreich – Julian Hessenthaler: Der Urheber des "Ibiza-Videos", Julian Hessenthaler, der im März 2022 in St. Pölten zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Drogenhandels und Urkundenfälschung verurteilt worden war, hat Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Hessenthalers Anwalt Oliver Scherbaum vermutet ein politisch motiviertes Verfahren.  Am 7. April war Hessenthaler frühzeitig aus der Haft entlassen worden. Die taz (Jean-Phillip Baeck) berichtet.

Sonstiges

"Judensau"-Relief: Wie LTO berichtet, hat die Stadtkirche in Wittenberg das Informationsschild zu dem umstrittenen "Judensau"-Relief angepasst und um den Hinweis ergänzt, dass man sich von Antisemitismus und Judenhass distanziere. Außerdem sollen zukünftig auch im Gebäude Aufsteller über historische Zusammenhänge aufklären und eine Dauerausstellung über Antijudaismus informieren.

Rundfunkbeitrag: Die FAZ (Jochen Zenthöfer) fasst die Ergebnisse der Doktorarbeit der Kasseler Wirtschaftsjuristin Michelle Michel "Der Rundfunkbeitrag eine Steuer?" zusammen. Laut Michel verstößt die zwangsweise erhobenen Haushaltsabgabe gegen das Grundgesetz.

Jogginghosen-Verbot: Wolfgang Janisch (SZ) befasst sich im Zusammenhang mit dem Jogginghosen-Verbot einer Sekundarschule in Wermelskirchen mit allgemeinen Bekleidungsregeln in verschiedenen Arbeitsbereichen und deren Sinn sowie Rechtmäßigkeit. Halte man individuelle Kleidung für ein "wichtiges Ausdrucksmittel der Persönlichkeit", sollte das eigene "Ego" in manchen Branchen "lieber zu Hause gelassen werden".

Julian Reichelt: Der Anwalt von Ex-Bild-Chefredakteuer Julian Reichelt, Ben M. Irle, verbreitet Anwaltsschreiben, wonach der Hauptvorwurf gegen Reichelt, er habe von einer Mitarbeiterin "Sex on Demand" verlangt, "frei erfunden und damit unwahr" sei. Anhand von Chatverläufen lasse sich nachweisen, dass die Initiative zu dem Treffen von der Mitarbeiterin ausging. Die konkreten Vorwürfe kenne Reichelt erst, seit die Mitarbeiterin in den USA gegen Bild geklagt hatte, was gegen Zahlung einer angeblich mittleren sechsstelligen Summe beigelegt worden war. Die FAZ (Michael Hanfeld) berichtet im Feuilleton.

Kanzlei Irle Moser: Nun berichtet auch spiegel.de (Antonia Rainer/Isabell Hülsen) über den möglichen Interessenkonflikt in der Kanzlei Irle Moser. Diese vertritt einerseits Bild-Chef Julian Reichelt in seiner Auseinandersetzung mit dem Springer-Verlag, andererseits aber auch eine (weitere) Frau, die Reichelt strukturellen Machtmissbrauch vorwirft.

 

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LTO/ok/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. April 2023: . In: Legal Tribune Online, 18.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51561 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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