Die juristische Presseschau vom 13. April 2023: Eck­punkte zu Canna­bis / Ent­kri­mi­na­li­sie­rung des Schwarz­fah­rens? / EGMR zu Flücht­lings-Frau auf Samos

13.04.2023

Lauterbach und Özdemir stellen Eckpunkte zur Cannabislegalisierung vor. BaWü-Justiz fordert Entkriminalisierung des Schwarzfahrens. EGMR stufte die Bedingungen für eine schwangere Asylsuchende auf griechischer Insel als unmenschlich ein. 

Thema des Tages

Cannabis: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) haben ihr überarbeitetes Eckpunktepapier zur teilweisen Legalisierung von Cannabis vorgelegt. In einem ersten Schritt ("erste Säule") soll danach der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Anbau von drei Pflanzen zur eigenen Verwendung straffrei sein. Diese Regeln sollen auch rückwirkend gelten: Menschen, die Einträge im Bundeszentralregister haben, weil sie mit unter 25 Gramm Cannabis erwischt wurden oder Pflanzen besaßen, können diese Einträge löschen lassen. Zudem ist vorgesehen, dass sich in nicht-gewinnorientierten Clubs maximal 500 Mitglieder mit Cannabis-Produkten aus eigenem Anbau versorgen können, wobei maximal 25 Gramm auf einmal und höchstens 50 Gramm pro Monat an Vereinsmitglieder abgegeben werden dürfen. Für unter 21-jährige Mitglieder soll die monatliche Obergrenze bei 30 Gramm liegen. Einen Gesetzesentwurf für die erste Säule der geplanten Teillegalisierung möchte Lauterbach noch im April vorlegen. Ein zweiter Legalisierungsschritt ("zweite Säule"), für den Lauterbach erst nach dem Sommer einen Gesetzesvorschlag vorlegen will, sieht vor, dass in "Modellregionen" mehrerer Bundesländer Modellprojekte gestartet werden, um einen legalen Verkauf in lizensierten Verkaufsstellen und seine Folgen zu testen. Diese Modellprojekte sollen fünf Jahre laufen und wissenschaftlich begleitet werden. SZ (Angelika Slavik), FAZ (Christian Geinitz), taz (Alexandra Hilpert/Oliver Schulz), Hbl (Jürgen Klöckner), Welt (Kaja Klapsa) und LTO berichten. 

SZ (Benjamin Emonts/Christoph Gurk u.a.), FAZ (Hans-Christian Rößler), taz (Reiner Wandler) und zdf.de (Samuel Kirsch) werfen einen rechtsvergleichenden Blick auf die Cannabisgesetzgebung in anderen Ländern. So gelte etwa Spanien als Ursprungsland der Cannabis-Clubs.

Angelika Slavik (SZ) nennt das vorgelegte Eckpunktepapier einen "Schritt in die richtige Richtung". Sofern man an die Idee selbstbestimmter Bürger:innen glaube, sei die Legalisierung von Cannabis dringend erforderlich. Daniel Deckers (FAZ) kritisiert die Legalisierungspläne. Er meint, Cannabis habe – ob legal oder illegal – fatale Auswirkungen. Claudius Seidl (FAZ) fragt sich im Feuilleton, wo das selbst angebaute Cannabis herkommen soll. Björn Hartmann (taz) begrüßt, dass die Legalisierung von Cannabis nun in greifbare Nähe rücke. Kritisch sieht er, dass die geplanten Cannabis-Social-Clubs nicht geeignet seien, den Schwarzmarkt zu ersetzen. Dafür sei ein kontrollierter Markt mit großen Anbietern und geprüften Verkaufsstellen nötig. Tilmann Steffen (zeit.de) kritisiert unter anderem, dass nicht jeder einem Cannabis-Verein beitreten oder zu Hause selbst anbauen wolle. Es bestehe daher unter anderem die Gefahr, dass sich eine Art Cannabis-Tourismus in die Modellregionen entwickele. Jürgen Klöckner (Hbl) bemängelt, dass sich die Regierung fünf Jahre Zeit lassen möchte, um Modellvorhaben zu evaluieren. Eine großangelegte Legalisierung werde dadurch zu weit in die Zukunft geschoben. Andreas Macho (Welt) betont, dass es – um eine sichere Produktion von Cannabis zu garantieren – Unternehmen brauche, die sich auf Anbau und Vertrieb spezialisieren. Ihnen biete Lauterbach keine ausreichende Perspektive. Hasso Suliak (LTO) konstatiert, schon bei Erstellung des im Oktober 2022 vorgelegten Eckpunktepapiers sei offensichtlich gewesen, dass das ursprüngliche Vorhaben gegen Völker- und Europarecht verstoße. Dadurch, dass die Pläne geändert werden mussten, habe man wertvolle Zeit verloren. Nun sei zu hoffen, dass zumindest die Gesetzentwürfe zeitnah folgen werden.

Rechtspolitik

Schwarzfahren: Der Deutsche Richterbund in Baden-Württemberg spricht sich – genau wie der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) und der ehemalige Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Thomas Fischer – dafür aus, die Leistungserschleichung künftig nicht mehr als Straftat, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. Dies entlaste zum einen die Justiz, zum anderen seien Gefängnisstrafen nicht verhältnismäßig. Einer aktuellen Umfrage zufolge finden dies auch zwei Drittel der Bundesbürger:innen. Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) ist allerdings gegen eine entsprechende Reform. Eine Herabstufung des Schwarzfahrens zu einer Ordnungswidrigkeit führe nicht zu einer Entlastung der Justiz, denn im Falle eines Einspruchs gegen den entsprechenden Bußgeldbescheid werde "eine Befassung der Gerichte erforderlich". Unterstützung bekommt Gentges von der FDP im Land, die eine Entkriminalisierung als "falsches Signal" bezeichnet. LTO berichtet. 

Hasskriminalität im Internet: In vertiefenden Beiträgen berichten nun auch taz (Christian Rath), LTO (Linda Pfleger) und netzpolitik.org (Sebastian Meineck) über das von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegte Eckpunktepapier für ein "Gesetz gegen digitale Gewalt", wonach unter anderem eine zeitlich begrenzte gerichtliche Sperrung von Nutzeraccounts in sozialen Netzwerken erwirkt werden kann, sofern von diesen Accounts wiederholt "schwerwiegende Persönlichkeitsverletzungen" ausgehen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und die Beratungsstelle HateAid begrüßen das Vorhaben, kritisieren aber, dass ein Täter nach den Plänen des Ministeriums erst mehrfach aktiv sein muss, damit eine Sperre in Betracht kommt. Zudem gelte dies nur dann, wenn über ein Profil mehrfach eine bestimmte Person attackiert werde. Accounts, die ihren Hass auf verschiedene Opfer verteilten oder Volksverhetzung betrieben, würden damit nicht erreicht. Die Zivilgesellschaft hat nun Gelegenheit, zum Eckpunktepapier bis zum 26. Mai Stellung zu nehmen. Auf der Basis der Rückmeldungen wird ein Referentenentwurf erstellt werden, der voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2023 vorgelegt werden wird. 

Staatsleistungen an Kirchen: Die SZ (Wolfgang Janisch/Annette Zoch) stellt die verfassungsrechtliche Debatte um die Ablösung der Staatsleistungen an Kirchen dar. Die Spielräume für eine deutliche Absenkung der bisher geplanten Ablösungszahlungen seien deutlich höher als bisher von der Politik angenommen.

Geschlechtliche Selbstbestimmung: Im Gespräch mit der Zeit (Jochen Bittner/Martin Spiewak) beschäftigen sich zwei trans Personen mit Vor- und Nachteilen des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes. 

KI: Die SZ (Josef Kelnberger) berichtet über die aktuell auf EU-Ebene geplante Verordnung (AI-Act) zur Regulierung von künstlicher Intelligenz. So solle eine biometrische Massenüberwachung nur ausnahmsweise möglich sein, wenn beispielsweise ein entführtes Kind gesucht werde oder eine unmittelbare terroristische Bedrohung abzuwehren sei. "Social Scoring", wie es in China betrieben wird, also die Zusammenführung von Daten aus allen Lebensbereichen, um politisch erwünschtes Verhalten zu belohnen und Abweichungen zu bestrafen, solle dagegen verboten bleiben. 

Justiz

EGMR zu Asylsuchender auf Samos: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Lebensbedingungen einer schwangeren ghanaischen Asylsuchenden auf der griechischen Insel Samos als "unmenschliche und erniedrigende Behandlung" im Sinne von Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention eingestuft und der klagenden Frau eine Entschädigung in Höhe von 5.000 Euro zugesprochen. Diese war bei ihrer Ankunft auf der Insel im August 2019 im sechsten Monat schwanger und hatte bereits mehrere Fehlgeburten erlitten. Dennoch musste sie außerhalb der überfüllten Aufnahmeeinrichtung in einem Zelt leben. Auch erhielt sie keinen Zugang zu angemessenen Sanitäranlagen und medizinischer Versorgung. Nach Auffassung des EGMR überschreite diese Behandlung den Mindestschweregrad, der erforderlich ist, damit eine Misshandlung als "unmenschlich" oder "erniedrigend" gilt. Es sei zwar anzuerkennen, dass insbesondere die Staaten, die die Außengrenzen der EU bilden, durch den zunehmenden Zustrom an Asylsuchenden in Schwierigkeiten geraten. Dadurch werde ein Staat jedoch nicht von seinen Verpflichtungen aus Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention entbunden. LTO berichtet. 

BGH zum Verschreiben von Cannabisprodukten: Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Arztes, der vom Landgericht München zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden war, weil er in über 500 Fällen seinen Patient:innen ohne vorherige Untersuchung Cannabisprodukte verschrieben hatte, als unbegründet verworfen. Der Arzt hatte die Leistungen nicht nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet, sondern gegen unmittelbare Barzahlungen erbracht. Das Landgericht hatte die Einziehung der Taterträge angeordnet. Zudem erhielt der Mann für die Dauer von drei Jahren ein beschränktes Berufsverbot. Laut BGH seien die Ausführungen des Landgerichts rechtsfehlerfrei. § 13 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz erlaube eine Verschreibung von Cannabisprodukten nur, wenn medizinische Gründe vorliegen und eine alternative Behandlung nicht in Frage kommt. LTO berichtet.

OLG Koblenz – Umsturzpläne/Vereinte Patrioten: Das Oberlandesgericht Koblenz hat die Anklage des Generalbundesanwalts gegen eine rechtsextreme terroristische Vereinigung aus dem Reichsbürger-Milieu zugelassen, die flächendeckende Stromausfällle, die Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die Installierung einer neuen Regierung plante. Der Prozess gegen die fünf Angeklagten solle im Mai beginnen. Die Angeklagten sollen eine Terrororganisation gegründet und Hochverrat vorbereitet haben. Zwei Angeklagten werden zudem Verstöße gegen das Waffenrecht sowie die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. spiegel.de berichtet.

OLG Hamm zur Fälschung der Abschrift eines Urteils: Rechtsprofessor Arnd Diringer erinnert im Expertenforum Arbeitsrecht an einen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Jahr 2016, mit dem dieses klarstellte, dass eine einfache Abschrift eines Urteils im Unterschied zu einer Urteilsausfertigung oder beglaubigten Abschrift keine Urkunde im Sinne des Strafgesetzbuches sei. Sie verkörpere nämlich nicht die Erklärung des Ausstellers des Originals. Das OLG war damit anderer Ansicht als die Vorinstanzen, die einen angeklagten Anwalt wegen Urkundenfälschung verurteilt hatten, nachdem dieser – um Ruhe vor einem Mandanten zu haben – unter Verwendung eines fiktiven Aktenzeichens sowie des Wappens und der gerichtstypischen Schriftart des Gerichts ein angebliches Anerkenntnisurteil des Arbeitsgerichts erzeugt und an den Mandanten übergeben hatte. 

LG Bad Kreuznach zu Aufruf zu Polizistenmorden: Das Landgericht Bad Kreuznach hat in einem Berufungsverfahren einen 56-Jährigen wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, weil dieser kurz nach den Morden an zwei Polizisten in Kusel öffentlich zu vergleichbaren Gewalttaten gegen Beamt:innen aufgerufen hatte. spiegel.de berichtet.

LG Bonn – Cum-Ex/Christian Olearius: Laut Hbl (Volker Votsmeier) hat das Landgericht Bonn die Anklage der Staatsanwaltschaft Köln gegen Christian Olearius, den vormals persönlich haftenden Gesellschafter der Hamburger Warburg-Bank, zugelassen. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten 15 Fälle der besonders schweren Steuerhinterziehung zwischen 2006 und Ende 2019 zur Last, die er gemeinsam mit anderen Beteiligten begangen haben soll. Der entstandene Steuerschaden soll knapp 280 Millionen Euro betragen. Olearius bestreitet die Vorwürfe. 

LG Berlin – Amokfahrt am Kudamm: Wie bild.de (Karin Hendrich) schreibt, erklärte der psychiatrische Gutachter den wegen Mordes und mehrfachen Mordversuches angeklagten 29-jährigen Gor H. aufgrund einer bestehenden paranoiden Schizophrenie für schuldunfähig. Am 8. Juni soll er bei einer Amokfahrt auf Bürgersteigen des Kurfürstendamms eine Lehrerin getötet und zahlreiche auf Klassenfahrt befindliche Schulkinder sowie weitere Menschen verletzt haben. Das Urteil ist für den 21. April vorgesehen.

AG Berlin-Tiergarten zu Klimaprotest: Wie die Welt (Frederik Schindler) berichtet, wurde der Aktivist der "Letzten Generation" Christian Bläul vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten aufgrund zweier Straßenblockaden wegen Nötigung in zwei Fällen sowie in einem Fall in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Gesamtgeldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Die Staatsanwältin habe in ihrem Plädoyer betont, zugunsten Bläul sei zu berücksichtigen, dass dieser nicht aus eigennützigen Motiven gehandelt habe, sondern um auf erhebliche Schäden der Klima-Katastrophe hinzuweisen. 

Recht in der Welt

USA – Trump/E. Jean Carroll: Laut spiegel.de beantragten die Anwälte Donald Trumps, dass der Verleumdungsprozess der US-Autorin E. Jean Carroll gegen Trump nicht wie geplant am 25. April, sondern erst vier Wochen später beginnen soll. Die Anwälte begründeten den Antrag mit einer "Flut von vorurteilsbehafteter Medienberichterstattung", die Trump derzeit aufgrund der Anklage wegen Fälschung von Geschäftsunterlagen erleiden müsse. Autorin Carroll wirft Trump vor, er habe sie in den 1990er-Jahren vergewaltigt. Trump bezeichnete sie als Lügnerin. Carroll verklagte ihn danach wegen Verleumdung.

USA – Justizausschuss/Alvin Bragg: Wie spiegel.de schreibt, hat Bezirksstaatsanwalt Alvin Bragg Klage gegen den führenden Republikaner Jim Jordan und den von ihm geleiteten Justizausschuss des US-Parlaments erhoben. Jordan hatte Schritte des Justizausschusses gegen Bragg eingeleitet, die Bragg nun verhindern will. Hintergrund ist die Anklage Braggs gegen Ex-Präsident Donald Trump wegen Fälschung von Geschäftsunterlagen.

Belgien/EU – Korruption durch Marokko und Katar: Eva Kaili, die ehemalige Vizepräsidentin des EU-Parlaments und eine der Hauptverdächtigen im Korruptionsskandal, darf das Gefängnis nach rund vier Monaten unter Auflagen verlassen und die Zeit bis zu einem möglichen Strafprozess mit elektronischer Überwachung in Hausarrest verbringen, so spiegel.de. Die weiteren Verdächtigen, darunter Kailis Lebensgefährte Francesco Giorgi befinden sich ebenfalls in Hausarrest. 

EU – Ungarn und Polen: Rechtsprofessor Andras Jakab befasst sich auf dem Verfassungsblog mit der Frage, warum die EU-Kommission nicht konsequent genug gegen die illiberalen Regime in Ungarn und Polen vorgeht. Er glaubt, dies liege an der Abhängigkeit der Kommission vom kompromissbereiten Europäischen Rat, der die Souveränität der EU-Staaten über die Werte der EU stelle. Sähe sich die EU-Kommission dagegen vor allem dem Europäischen Parlament verpflichtet, würde sie die Instrumente gegen Polen und Ungarn überzeugender einsetzen. Der Autor schlägt deshalb die (Wieder-)Einführung des Spitzenkandidatensystems vor, wonach nur eine Spitzenkandidat:in für die Europawahl anschließend Kommissions-Präsident:in werden kann.

Sonstiges

China und der Hamburger Hafen: Wie SZ (Saskia Aleythe/Constanze von Bullion u.a.), FAZ (Julia Löhr/Susanne Preuß), Hbl (Dana Heide/Julian Olk), LTO und spiegel.de (Alexander Preker/Gerald Traufetter) schreiben, könnte die Einstufung des Hafenterminals Tollerort als kritische Infrastruktur den geplanten Einstieg des chinesischen Unternehmes Cosco bei einem im Hamburger Hafen gelegenen Container-Terminal nunmehr infrage stellen. Die korrigierte Einstufung bedeute zwar nicht, dass das Geschäft automatisch zu untersagen ist, sie gibt dem Bundeswirtschaftsministerium bei einer Investitionsprüfung aber mehr Möglichkeiten, eine Übernahme durch Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten zu untersagen. Saskia Aleythe (SZ) betont, dass der Hamburger Hafen es sich nicht leisten könne, seinen wichtigsten Kunden - China - zu vergraulen, eine Abhängigkeit sei längst gegeben. 

Falschparken: Die SZ (Violetta Simon) schildert den widersprüchlichen Umgang der Kommunen mit Anzeigen von Bürger:innen gegen Falschparker:innen. Einerseits werden Anzeigen durch die Einrichtung entsprechender Internet-Portale erleichtert. Andererseits werden Anzeigen von Bürger:innen, die zuviele Falschparker:innen anzeigen, ignoriert. 

Julian Reichelt: Laut spiegel.de (Anton Rainer) erwägt der Axel Springer-Verlag die Einleitung rechtlicher Schritte gegen Julian Reichelt. So halte es der Verlag für möglich, dass Reichelt unter anderem Dokumente und interne Informationen aus seiner Zeit als "Bild"-Chefredakteur mitgenommen oder nicht gelöscht hat und sie nun zum eigenen Vorteil nutzt. Weitere Vorwürfe betreffen sein Fehlverhalten im Umgang mit Mitarbeiterinnen, Lügen gegenüber dem Unternehmen und eine Verschleierungstaktik in der internen Aufarbeitung. Den dem Verlag dadurch entstandenen Schaden beziffert der Verlag auf eine mittlere zweistellige Millionensumme.

 

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LTO/bo/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. April 2023: . In: Legal Tribune Online, 13.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51528 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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