Ausnahmen vom Ne bis in idem-Grundsatz sind laut EuGH möglich. Rechtsprofessorin Kießling stellt Epidemiegesetz vor. EU-Generalstaatsanwältin Kövesi regt Mitwirkung der EUStA bei Sanktionsdurchsetzung an.
Thema des Tages
EuGH zu Doppelbestrafung/Ausland: Die Ausnahme vom Verbot der Doppelbestrafung in Art. 55 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) ist mit dem Verbot der Doppelbestrafung in Art. 50 der EU-Grundrechtecharta vereinbar. Zu diesem Ergebnis kam der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des Oberlandesgerichts Bamberg. Laut Art. 55 SDÜ können Staaten für bestimmte Straftaten erklären, nicht an das Verbot der Doppelbestrafung gebunden zu sein, wenn sich die Tat gegen "die Sicherheit des Staates oder andere gleichermaßen wesentliche Interessen" richtet. Deutschland hat eine derartige Erklärung für die Bildung krimineller Vereinigungen gem. § 129 StGB abgebeben. Laut EuGH verfolge die Ahndung von Straftaten gegen den Staat zwangläufig andere Ziele, als bei der ursprünglichen Verurteilung im Ausland. Die Einschränkung des Doppelstrafverbots entspreche wegen der Bedeutung von für den Staat sicherheitsrelevanten Straftaten einer dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzung und sei auch verhältnismäßig. Zu beachten sei auch, dass wegen der Tat bereits im Ausland erlittene Freiheitsentziehungen auf eine etwaige erneute Strafe angerechnet werden müssen. Selbst die Strafverfolgung einer finanzielle Ziele verfolgenden kriminellen Vereinigung könne grundsätzlich die Sicherheit des Staates betreffen. Im konkreten Fall hatte der EuGH jedoch Zweifel, ob wirklich die Sicherheit der Bundesrepublik gefährdet war, darüber muss letztlich aber das OLG Bamberg entscheiden. Es ging um einen Israeli, der in ganz Europa mit einem betrügerischen System Anleger um ihr Geld gebracht haben soll. In Österreich war er bereits wegen gewerbsmäßigem Betrug zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, doch in Bamberg lief nun ein neues Ermittlungsverfahren. LTO berichtet.
Rechtspolitik
Epidemien: Auf LTO stellen Johannes Gallon, Anna-Lena Hollo und Andrea Kießling, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Habilitandin und Rechtsprofessorin, ihren Entwurf für ein Epidemiegesetz vor. Ihrer Ansicht nach ist es "sinnvoll, jetzt schon zu überlegen, welche rechtlichen Regelungen notwendig sind, um Epidemien zu bekämpfen und zugleich die Grundrechte nicht über Gebühr einzuschränken." In dem Reformvorschlag unterscheiden sie unter anderem zwischen verschiedenen Epidemiestufen und Lebensbereichen, die von der Epidemie betroffen sein könnten, um so zu einem bestmöglichen Interessensausgleich zu gelangen.
Waffen: Nachdem ein Polizist bei einer Reichsbürger-Razzia am Arm angeschossen wurde, spricht sich auch Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) für eine Verschärfung des Waffenrechts aus, melden SZ und Welt. Mitglieder verfassungsfeindlicher Vereinigungen sollen keinen Zugang mehr zu Waffen haben.
Anlässlich des Amoklaufs in Hamburg, bei dem die Waffenbehörde im Vorfeld von Zweifeln an der psychischen Stabilität des Täters wusste, kritisieren Christoph Koopmann und Jana Stegemann (SZ): "wer in Deutschland einmal eine Waffenerlaubnis bekommen hat, muss ziemlich viel anstellen, um sie wieder zu verlieren." Das liege vor allem daran, dass die Waffenbehörde die Beweislast dafür trägt, dass einer Person die Zuverlässigkeit oder die persönliche Eignung zum Führen einer Waffe fehlt.
Rechte der Natur: Der Philosoph Matthias Kramm schreibt in der taz darüber, dass immer mehr Rechtsordnungen Ökosystemen eigene Rechte und eine eigene Rechtspersönlichkeit zuerkennen. Den Grundstein für diese rechtliche Überlegung setzte ein US-Rechtswissenschaftler 1972 in einem Rechtsstreit mit dem Walt-Disney-Konzern um die Errichtung eines Schneeresorts. 2008 nahm Ecuador als erstes Land der Welt die Rechte der Natur in seine Verfassung auf. Flüsse gehörten zu den ersten Ökosystemen, die durch nationale Gerichte eine Rechtspersönlichkeit zugesprochen bekamen. In Deutschland gibt es Bestrebungen, einen rechtlichen Schutz von Ökosystemen durch eine Grundgesetzreform zu erreichen. Der einfachere Weg könnte indes sein, Ökosystemen auch in Deutschland als juristische Person anzuerkennen und vor Gericht auftreten zu lassen, um so einen effektiven Naturschutz zu erreichen.
Wahlwiederholung Berlin/Bezüge: Nach der wiederholten Berliner Bezirkswahl stimmte das Berliner Abgeordnetenhaus für ein Gesetz, wonach die Bürgermeister:innen und Stadträt:innen, die aufgrund der geänderten Mehrheitsverhältnisse nun aus ihrem Amt ausscheiden, bis zum Ende der Legislaturperiode weiter voll bezahlt werden. Während die AfD-Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker den anderen Parteien vorwirft, dass "sie sich schamlos an Steuermitteln bedienen", verteidigt Linken-Politiker Stefan Zillich die Regelung als interessensgerechten Ausgleich. LTO berichtet.
Justiz
BayObLG zu NS-Vergleich/Impfgegner: Ein Immobilienmanager hat sich der Volksverhetzung strafbar gemacht, weil er auf Facebook ein Bild veröffentlichte, das auf der unteren Hälfte das Eingangstor eines Konzentrationslagers mit dem Schriftzug "Arbeit macht frei" zeigte und auf der oberen Hälfte das gleiche Motiv mit der Beschriftung "Impfen macht frei". Das Bayrische Oberste Landesgericht verwarf nun die Revision des Angeklagten gegen die vorinstanzlichen Strafurteile und nahm an, der Angeklagte wollte durch den NS-Vergleich Gegner:innen von Coronamaßnahmen "nach Art eines geistigen Brandbeschleunigers aggressiv emotionalisieren". Die Meinungsfreiheit trete auch wegen der Würde der Holocaust-Überlebenden zurück, weil der Angeklagte ihr Leid und die Verfolgung in der NS-Zeit bagatellisiert habe. LTO berichtet.
OLG Celle – Islamist Aleem Nasir: Vor dem Oberlandesgericht Celle hat der Prozess gegen den Islamisten Aleem Nasir begonnen, dem die Bundesanwaltschaft die Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorwirft. Die Welt (Ulrich Kraetzer) schildert den Bedeutungsverlust des "Dschihad-Veterans", der 2009 wegen Al Qaida-Mitgliedschaft vom OLG Koblenz zu acht Jahren Haft verurteilt worden war und nun erfolglos versucht hatte, sich dem IS anzuschließen. Zuletzt habe er im Auftrag des IS Übersetzungen angefertigt.
LAG Nürnberg zu Hörschaden/Hupe: Ein Feuerwehrmann, der durch die Betätigung der Hupe des Feuerwehrautos bei seinem in 4 Meter Entfernung stehenden Kollegen einen Hörschaden mit 18-monatiger Berufsunfähigkeit auslöste, muss kein Schmerzensgeld an diesen Kollegen zahlen. Weil das Hupen eine betriebliche Tätigkeit war, greife der Haftungsausschluss nach § 105 Sozialgesetzbuch VII, entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg. Nur bei Vorsatz hätte der Haftungsausschluss nicht gegolten. Das LAG schloss Vorsatz jedoch aus, weil dieser neben der Verletzungshandlung auch den Verletzungserfolg umfassen müsse. LTO berichtet.
OVG SH zu Windkraftplanung: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig erklärte einen Regionalplan zum Windkraftausbau für ungültig, weil der Regionalplan auch zwei Schutzgebiete in Nordfriesland nennt, in denen keine Windräder errichtet werden dürfen. Da diese Schutzgebiete jedoch seit Mai 2020 nicht mehr existieren, gab das OVG nun dem Normenkontrollantrag einer Projektgesellschaft, statt, die ein Windrad in diesen Gebieten errichten möchte. Die taz (Gernot Knödler) berichtet.
LG Bonn – Cum-Ex/Duet Group: FAZ (Marcus Jung) berichtet vom zweiten Verhandlungstag vor dem Landgericht Bonn im Strafprozess gegen einen britischen Investmentbanker, der als Mitarbeiter des Finanzunternehmens Duet Group bei den Cum-Ex-Geschäften mitwirkte. Der Angeklagte, der mutmaßlich einen Steuerschaden von 92 Millionen Euro zu verantworten hat, entschuldigte sich für seinen Beitrag an der Steuerhinterziehung.
LG Karlsruhe – dm-Erpresser: Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Karlsruhe gegen einen Mann, der die Drogeriekette dm erpresste, schildert spiegel.de das Geständnis und das Motiv des Angeklagten. Der 53-Jährige wollte nach einem erneuten Burn-Out seinem Beruf als Pfleger nicht mehr nachgehen und sich durch die Erpressung eine Verdienstmöglichkeit schaffen. Weil er einen in Katzenfutter versteckten Sprengsatz zündete, wirft ihm die Staatsanwaltschaft besonders schwere räuberische Erpressung und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion vor.
AG Berlin-Tiergarten zu Klimaprotest: Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte den Klimaaktivisten Henning Jeschke (letzte Generation) in Abwesenheit zu einer Geldstrafe. Wegen der Teilnahme an mehreren Straßenblockaden und einer Sprayaktion habe sich Jeschke der versuchten Nötigung, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamt:innen und der Sachbeschädigung strafbar gemacht. Amtsrichter Sebastian Jacobs meinte, es handle sich bei den Fällen von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte um Taten "am Rande der Straflosigkeit", weshalb er auf eine Klärung durch die Obergerichte hofft. Jeschke, der sich während eines früheren Verhandlungstermins an einem Gerichtstisch festgeklebt hatte und angeklebt aus dem Raum getragen wurde, verbrachte den letzten Verhandlungstag mit dem Tisch protestierend vor dem Bundesverkehrsministerium. Die Polizei stellte dort den Tisch sicher. Es berichten spiegel.de (Wiebke Ramm) und LTO.
GBA-Jahres-PK: LTO (Markus Sehl) berichtet über die Jahrespressekonferenz von Generalbundesanwalt Peter Frank. Große Gefahr gehe von dem IS-Ableger "Islamischer Staat in der Provinz Khorasan" aus. Auch die zunehmend gewaltbereit agierenden Reichsbürger:innen bereiten dem Generalbundesanwalt Sorgen. Bei der Aufklärung von russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine wolle man arbeitsteilig mit anderen Staaten vorgehen; das Verbrechen des Angriffskriegs gehöre vor ein internationales Gericht.
In ihrem "Aktuellen Lexikon" gibt die SZ (Tomas Avenarius) einen Überblick über die Verbrechen des "Islamischen Staats in der Provinz Khorasan", einer Gruppierung, die vor allem in Afghanistan, aber auch in Pakistan Anschläge verübt.
Recht in der Welt
EuStA/Durchsetzung von Sanktionen: In einem Gastbeitrag im FAZ-Einspruch stellt Laura Codruța Kövesi, Chefin der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA), die Arbeitsweise der EUStA sowie verschiedene Ermittlungsverfahren vor. Sie empfiehlt, dass die EUStA in die Durchsetzung von EU-Sanktionen eingebunden wird. Aufgrund ihrer Befugnisse und ihrem spezifischen Aufbau als einheitlicher Staatsanwaltschaft mit dezentraler Struktur in 22 EU-Mitgliedstaaten sei die EUStA besonders fähig, "Finanzströme zu verfolgen und versteckte Vereinbarungen offenzulegen".
IStGH – Wladimir Putin: Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) unterstützt den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin. "Niemand kann Kriegsverbrechen ungesühnt begehen", so Baerbock laut LTO. Zuvor hatte bereits Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) den Haftbefehl befürwortet.
Ungarn hingegen erklärte, Putin nicht festnehmen zu wollen, so die SZ und spiegel.de.
Israel – Justizreform: Die Knesset hat am gestrigen Donnerstag das umstrittene Gesetz verabschiedet, das eine Amtsenthebung des Ministerpräsidenten nur noch aus gesundheitlichen Gründen zulässt, nicht aber beispielsweise wegen Korruptionsvorwürfen. Es berichten FAZ (Alexander Haneke), SZ (Sina-Maria Schweikle), taz, spiegel.de und zeit.de.
Alexandra Föderl-Schmid (SZ) bezeichnet das Vorgehen des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und die Schwächung der Justiz als "Putsch von oben".
Afrikanische Staaten/LGBTQI-Verfolgung: Anlässlich der Strafverschärfung für Homosexualität in Uganda fasst die SZ (Bernd Dörries) die Hintergründe der homosexuellenfeindlichen Gesetzgebung zusammen und nennt Gesetze anderer afrikanischer Staaten, die Homosexualität kriminalisieren. 33 der 69 Staaten weltweit, in denen gleichgeschlechtliche Handlungen verboten sind, liegen auf dem afrikanischen Kontinent, darunter unter anderem Südsomalia, Mauretanien, Gambia, Burundi, Kenia und Tansania. Hingegen verabschiedeten Botswana und Angola Gesetze, die die Rechte von LGBTQI-Personen stärken. zeit.de (David Rech) stellt das neue ugandische Gesetz im Frage-Antwort-Format vor.
USA – TikTok: Der TikTok-Chef stellt sich wegen eines möglichen Verbots der Videoplattform in den USA Fragen der Abgeordneten des US-Kongresses. Kritiker:innen befürchten, dass TikTok unter der Kontrolle Chinas steht und die Plattform deshalb zu Propagandazwecken genutzt werden könnte. Reinhard Müller (FAZ) mahnt ebenfalls zu Vorsicht im Umgang mit der Videoplattform. "China ist nämlich kein Reich des Rechts", sodass die "Herkunft aus China freilich zumindest mit dem Verdacht verbunden ist, hier könnte das autoritäre Pekinger Regime sensible Daten gezielt nutzen."
Chile – neue Verfassung: Nachdem der erste Verfassungsentwurf abgelehnt wurde, startet nun in Chile der zweite Anlauf, die Pinochet-Verfassung durch eine neue zu ersetzen. Die taz (Sophia Boddenberg) gibt einen Überblick über den bisherigen verfassungsgebenden Prozess.
Australien – Aborigines/Mitsprache: Die australische Bevölkerung soll in einem Verfassungsreferendum zwischen Oktober und Dezember diesen Jahres über einen jetzt vorgestellten Entwurf abstimmen, der vorsieht, dass die Aborigines als Ureinwohner:innen Australiens anerkannt werden und ein besonderes Mitspracherecht im Parlament durch einen eigenen Berater:innen-Ausschuss bekommen. Es berichten FAZ (Till Fähnders), taz (Urs Wälterlein), Welt und spiegel.de.
Sonstiges
Roger Waters/Konzertabsagen: Ronen Steinke (SZ) spricht sich im Feuilleton dagegen aus, dass die Stadt München dem Ex-Pink Floyd-Musiker Roger Waters den Auftritt in der städtischen Olympiahalle unter Verweis auf dessen Unterstützung des Israel-Boykotts BDS verwehrt. Hierbei bezieht sich der Autor auf den Verfassungsrechtler Karl Löwenstein, der zwar 1937 das Konzept der wehrhaften Demokratie entwickelte, Verbote allerdings nur "als Akt der Notwehr gegen gewaltsame Attacken, nicht aber gegen bloße Meinungen, empfohlen" hatte. Meinungen müsse man argumentativ entgegentreten, so Steinke.
Hingegen begrüßt Jacqueline Vogt (FAZ Rhein-Main) die Entscheidung der Stadt Frankfurt, Roger Waters nicht in der Frankfurter Festhalle auftreten zu lassen als "konsequent".
Mandantenakquise/Fachvorträge: Rechtsanwältin und Mentorin Anja Schäfer gibt auf LTO-Karriere Tipps für Anwält:innen, wie sie Fachvorträge zur Akquise von Mandant:innen nutzen können. Hilfreich sei es, früh praktische Erfahrungen zu sammeln. Bei dem Vortrag sollten Anwält:innen Praxisbezüge herstellen und dem Kenntnisstand des Publikums entsprechend referieren.
Das Letzte zum Schluss
Sekundenklebertransportverbot: Die deutsche Sprache ist wegen der Möglichkeit, durch Aneinanderreihung mehrerer Hauptworte neue Wortschöpfungen hervorzubringen, sehr besonders. Ein neues Wortmonstrum schufen nun die Behörden Münchens, als sie ein Sekundenklebertransportverbot gegen sieben Klimaaktivist:innen erließen. Bei Verstößen droht den Aktivist:innen ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000 Euro, wie die SZ (Bernd Kastner) schreibt. Die Stadt München ist mit dieser kreativen Anordnung sehr zufrieden, weil sie so zielgerichtet gegen die Klimaaktivist:innen vorgehen kann, ohne die Versammlungs- oder Meinungsfreiheit zu beschränken.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.
Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 24. März 2023: . In: Legal Tribune Online, 24.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51395 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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