Ist die geplante Streichung der Grundmandateklausel verfassungswidrig? BGH erweitert Rechtsprechung zur Befangenheit von miteinander verheirateten Richtern verschiedener Instanzen. Verfahren gegen Bewacher von Kriegsgefangenen wurden eingestellt.
Thema des Tages
Bundestags-Wahlrecht: Die Bayerische Landesregierung und die Linksfraktion im Bundestag drohen mit Verfassungsklagen gegen die von der Ampel-Koalition geplante Reform des Bundestags-Wahlrechts. Im Zentrum der Kritik steht nun vor allem der Wegfall der Grundmandateklausel, der einen Einzug der Linken, aber auch der CSU in den Bundestag verhindern würde, falls diese jeweils unter fünf Prozent der Parteistimmen bleiben. Bisher war ein Einzug mit allen prozentual zustehenden Mandaten garantiert, wenn eine Partei bundesweit drei Direktmandate errang. Künftig sollen nicht einmal die Direktmandate bestehen bleiben. Im Fall der CSU blieben damit fast alle bayerischen Wahlkreise ohne direkt gewählte Vertretung. Bei der letzten Bundestagswahl blieb die CSU mit 5,2 Prozent der Zweitstimmen nur knapp über der Fünf-Prozent-Hürde. Die Reform soll noch im Verlauf der Woche im Bundestag abschließend beschlossen werden. SZ (Boris Herrmann/Robert Roßmann), FAZ (Helene Bubrowski), taz (Pascal Beucker) und LTO berichten. spiegel.de (Sophie Garbe u.a.) gibt zudem einen Überblick über die verfassungsrechtlichen Klagemöglichkeiten.
Robert Roßmann (SZ) hält den Schritt, den Bundestag zu verkleinern, für längst überfällig. Die geplante Abschaffung der Grundmandatsklausel stelle allerdings einen schwerwiegenden Eingriff dar, der nicht "im Schnelldurchlauf" entschieden werden dürfe. Daniel Deckers (FAZ) begrüßt, dass die Ampelkoalition den "Spuk von Überhangs- und Ausgleichsmandaten" beenden wolle. Auch um die Grundmandatsklausel sei es nicht schade. Tobias Schulze (taz) bezeichnet die Pläne der Regierungsfraktionen als geeignet, die Demokratie zu beschädigen. Insbesondere die Streichung der Grundmandatsklausel sei problematisch. Wenn infolge der Reform flächendeckend Wahlkreise ohne Direktmandat bleiben könnten, wäre es besser die Wahl in Wahlkreisen ganz abzuschaffen..
Rechtspolitik
Kinderpornografie: LTO (Hasso Suliak) schreibt über die massive Kritik sowohl von Praktiker:innen als auch von Seiten der Politik und Wissenschaft an der 2021 verschärften Fassung von § 184b Strafgesetzbuch (StGB) – und wirft die Frage auf, warum Justizminister Marco Buschmann (FDP) dennoch nur zögerlich reagiert. Dies könnte entweder an dem "politischen Diffamierungspotential liegen", das mit dem Thema einhergehe, möglich sei aber auch, dass Buchmann zunächst die Einschätzung der SPD abwarte, die ihrerseits aber bereits einen Gesetzesvorschlag aus dem Bundesjustizministerium fordert.
Dokumentation der Hauptverhandlung: Der Deutsche Richterbund warnt in einer 36-seitigen Kampfschrift vor "unübersehbaren Gefahren für die Wahrheitsfindung zu Lasten der ohnehin knappen Ressourcen in der Justiz" durch den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur audio-visuellen Dokumentation der strafrechtlichen Hauptverhandlung. Die SZ (Simon Hurtz/Wolfgang Janisch) prüft die Argumente und kommt zu folgenden Schlüssen: Die Transkriptions-Software sei ausreichend ausgereift. Der Missbrauch von Aufnahme durch Prozessbeteiligte sei strafbewehrt. Denkbar sei ein Verzicht auf Bilder. Die Nutzung der Aufnahmen für Zwecke der Verteidigung gehöre zu deren Aufgaben.
Klimaschutz/Sektorziele: Die Sektorziele im Klimaschutzgesetz dürfen nicht "ersatzlos" gestrichen werden, weil sonst die verfassungsrechtlichen Pflichten zum Klimaschutz nicht mehr erreicht werden können. Zu dieseme Schluss kommt ein Gutachten der Juristin Christina Gerstetter von der NGO "Client Earth", über das spiegel.de (Susanne Goetze) berichtet. Anlass des Gutachtens ist eine entsprechende Forderung der FDP.
In einem weiteren Gutachten untersucht der Anwalt Ulrich Wollenteit im Auftrag der NGO "Germanwatch", wer verantwortlich ist, wenn einzelne Sektorziele des Klimaschutzgesetzes verfehlt werden. Laut Wollenteit ist für die Erarbeitung und Umsetzung eines Sofortprogramms die gesamte Bundesregierung verantwortlich, nicht nur das für den Sektor zuständige Ministerium, z.B. das Verkehrsministerium. Die taz (Susanne Schwarz) berichtet.
Justiz
BGH zur Befangenheit bei Rechtsmittel gegen Urteil des Ehegatten: Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zur Befangenheit von miteinander verheirateten Richter:innen verschiedener Instanzen verschärft. LTO (Martin W. Huff) berichtet über einen am Donnerstag veröffentlichten BGH-Beschluss vom 9. Februar. Bislang vertrat der BGH die Auffassung, dass es nicht stets zur Befangenheit führe, wenn ein:e Richter:in des Rechtsmittelgerichts eine Entscheidung prüfen muss, an der ihre Ehegatt:in beteiligt war. Eine Ausnahme machte der BGH bisher lediglich bei Einzelrichterentscheidungen. Nunmehr erweiterte er die Ausnahme auch auf Beschlüsse, die wie bei § 522 Abs. 2 ZPO nur einstimmig ergehen können, weil diese mit einer Einzelrichterentscheidung vergleichbar seien. Anders als der BGH sieht etwa das Bundessozialgericht die Mitwirkung der Ehepartner:in an der Vorentscheidung immer als Ausschlussgrund an.
Verfahren gegen Wachmänner der Wehrmacht: Die Welt (Frederik Schindler) berichtet, dass alle vier Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Wachmänner in Kriegsgefangenenlagern der Wehrmacht wieder eingestellt wurden, überwiegend weil die Angeklagten verhandlungsunfähig wurden oder starben. 3,3 Millionen Sowjetsoldaten wurden in deutscher Gefangenschaft getötet. Die Wehrmacht ließ die jungen Männer bewusst verhungern, an Seuchen und Kälte sterben oder öffentlich hinrichten. Die Zentrale Stelle in Ludwigsburg hatte erst ab 2021 begonnen, Vorermittlungen in solchen Fällen aufzunehmen und dann vier Verfahren an die Staatsanwaltschaften abgegeben.
BGH – Dieselskandal/Abtretung von Schadensersatz: Der Bundesgerichtshof verhandelte die Frage, ob eine Klausel in einem Finanzierungsvertrag der Mercedes-Benz-Bank unwirksam ist, die eine Abtretung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Schadensersatzforderungen gegen Mercedes an die Bank vorsieht. Die Vorsitzende Richterin Eva Menges deutete an, dass ihr Senat die Klausel tendenziell für unwirksam halte, weil sie Verbraucher unangemessen benachteilige. Das Urteil soll am 24. April verkündet werden. Konkret geht es um eine Schadensersatzklage wegen Manipulationen an der Abgassteuerung. Bisher konnte der Käufer nicht klagen, weil er seine Ansprüche bereits an die Mercedes-Bank abgetreten hatte. LTO berichtet.
OLG Frankfurt/M. – Altersdiskriminierung Manuel Gräfe: Der ehemalige Bundesliga-Schiedsrichter Manuel Gräfe hat Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt/M. vom 25. Januar eingelegt, so LTO. Das Landgericht hatte Gräfe zwar eine Entschädigung in Höhe von 48.500 Euro zugesprochen, weil die Altersgrenze von 47 Jahren für Spitzenschiedsrichter beim DFB willkürlich und damit nicht rechtmäßig sei, Schadensersatz aufgrund entgangener Einnahmen erhielt der frühere Referee allerdings nicht.
LG Karlsruhe – Radio Dreyeckland: Der linke Freiburger Alternativsender "Radio Dreyeckland" (RDL) hat beim Landgericht Karlsruhe – mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) – die Begründung seiner Beschwerde gegen die Durchsuchung der Privaträume zweier Redakteure und die versuchte Durchsuchung der Senderäume am 17. Januar eingereicht. Das Landgericht Karlsruhe hat nun zu klären, ob das Setzen eines Links im Rahmen eines Presseberichts eine strafbare Unterstützungshandlung für eine verbotene Vereinigung darstellen kann und inwieweit die Rundfunkfreiheit hier der Durchsuchung von Redaktionsräumen und Mitarbeiterwohnungen entgegensteht. RDL hat bereits angekündigt, im Fall eines Scheiterns vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. LTO und netzpolitik.org (Markus Reuter) berichten.
LG Dresden – Einbruch in das Grüne Gewölbe: Nun berichtet auch spiegel.de (Wiebke Ramm), dass die Staatsanwaltschaft den Deal mit den Angeklagten in Zweifel zieht, weil diese keine glaubhaften und umfassenden Geständnisse abgelegt haben.
LG Leipzig – Online-Drogenshop Candylove: Auf LTO berichtet die wissenschaftliche Mitarbeiterin Anne Baldauf über den achten Verhandlungstag im Candylove-Prozess, der eine Verurteilung des angeklagten Rechtsanwalts R. unwahrscheinlicher gemacht hat. Denn der Tatverdacht gegen R. habe sich erst aus der überwachten Kommunikation zwischen ihm und dem Angeklagten Friedemann G. ergeben. Hier stellten sich aber massive Zweifel an der Verwertbarkeit. Sollte R. freigesprochen werden, könnten Schmidt und G. auch keiner bandenmäßigen Begehung schuldig gesprochen werden, wodurch das Strafmaß erheblich sinken würde.
LG Rostock zu Dreifachmord an Familie: Das Landgericht Rostock verurteilte einen 27-Jährigen, der im Februar 2022 in seinem Elternhaus nahe Rostock mit einer Armbrust und einer Machete zunächst seinen Vater und seine Schwester und vier Tage später auch seine Mutter getötet hatte, zu lebenslanger Haft und stellte darüber hinaus die besondere Schwere der Schuld fest. Seinen Vater habe der hoch verschuldete Mann getötet, weil dieser seinem Lebensstil im Wege stand. Mit der Tötung seiner Mutter und seiner Schwester habe er versuchen wollen, den Mord an seinem Vater zu vertuschen. Die FAZ berichtet.
LG Oldenburg – Doppelmord durch Henrike S.: Laut spiegel.de (Julia Jüttner) geht der Ehemann der wegen zweifachen Mordes an ihren Schwiegereltern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten Henrike S. nun einen ungewöhnlichen Weg, um zu beweisen, dass seine Ehefrau unschuldig sei: Er verklagt seine Frau auf Schadensersatz und Schmerzensgeld und begründet seine Forderung unter anderem damit, dass er durch den gewaltsamen Tod der Eltern einen Schock erlitten habe. Tatsächlich geht es Bernd S. aber nicht um eine finanzielle Entschädigung, sondern darum, die Indizienkette aufzubrechen, mit der das Landgericht Koblenz im August 2013 sein Strafurteil begründete. Weist das Landgericht Oldenburg nun die zivilrechtliche Klage des Ehemannes ab, könnte dies möglicherweise den Weg für eine Wiederaufnahme bereiten. Am 15. Mai will die Zivilkammer in Oldenburg ihre Entscheidung verkünden.
StA Frankfurt/M. – Korruption mit Awo: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat Anklage gegen einen ehemaligen leitenden Angestellten der Stadt wegen Korruptionsverdachts erhoben. Dem 53-Jährigen wird vorgeworfen, sich 2017 und 2018 dafür eingesetzt haben, dass seine Schwester eine Anstellung bei der Arbeiterwohlfahrt erhält. Im Gegenzug würde er sich wohlwollend gegenüber Anliegen und Interessen des Sozialverbands zeigen. Dies sei auch der Schwester des Mannes bewusst gewesen, die deshalb wegen Beihilfe zur Vorteilsannahme angeklagt wurde. Der Mann gilt als Vertrauter des früheren SPD-Oberbürgermeisters Peter Feldmann, der im vergangenen Dezember in einem Awo-Korruptionsprozess zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. spiegel.de berichtet.
Recht in der Welt
IStGH/Russland – Kriegsverbrechen in der Ukraine: Es gibt Anzeichen, dass der Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof, Karim Khan, Ermittlungsverfahren gegen russische Verantwortliche eröffnen will. Derzeit arbeite er an zwei Anträgen, die den Ermittlungsrichter:innen in Den Haag vorgelegt werden sollen. Konkret geht es um die Verschleppung ukrainischer Kinder nach Russland sowie die militärischen Attacken auf zivile Infrastrukturen wie etwa Kraftwerke. Die Richter müssten dann entscheiden, ob die vorgelegten Beweismittel ausreichen, um Haftbefehle gegen russische Verantwortliche zu erlassen, oder ob weitere Ermittlungen nötig sind. SZ (Ronen Steinke) berichtet.
USA – Abtreibungsrecht: Die FAZ (Sofia Dreisbach) schreibt über die Klage der "Allianz zur Verteidigung der Freiheit" gegen die Zulassung des Abtreibungsmedikaments Mifepriston. Der zuständige Bezirksrichter Matthew Kacsmaryk, nominiert vom damaligen Präsidenten Donald Trump, ist ein gläubiger Christ, der seit dem frühen Erwachsenenalter gegen Schwangerschaftsabbrüche kämpft, weshalb die Klage gute Chancen auf Erfolg haben dürfte. Die "American Medical Association", Amerikas größte Interessenvertretung von Ärzten, warnte im Februar scharf vor einem Verbot des Medikaments.
Polen – Abtreibungsrecht: Die SZ (Viktoria Großmann) schreibt über die restriktive Abtreibungsgesetzgebung in Polen, die auch viele Ärzte verunsichere. So sei im Januar die Praxis der Ärztin Maria Kubisa durchsucht worden. Sämtliche Patientenakten, zwei Notebooks sowie ein Smartphone seien beschlagnahmt worden. Laut der Behörden sei es dabei um den Verdacht der Beihilfe zu einem Schwangerschaftsabbruch gegangen. Kubisas Anwalt betont allerdings, dass es weder offizielle Ermittlungen noch eine Anklage gegeben habe. Auch der Arzt Janusz Rudziński beschreibt eine Atmosphäre von Angst und Verunsicherung auf Seiten der Ärzte. Seiner Ansicht nach müsse die EU-Kommission Stellung beziehen.
Italien – Migrationspolitik: Der emeritierte Rechts- und Philosophieprofessor Luigi Ferrajoli legt auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) dar, warum der neue Populismus unter Giorgia Meloni verantwortlich für die verstorbenen Bootsflüchtlinge auf dem Mittelmeer ist. Neben dem schuldhaften Versagen der Behörden nennt der Autor als weitere Gründe die italienischen Gesetze sowie das kulturelle und politische Klima.
Israel – Justizreform: Die Juristin Lidia Averbukh befasst sich auf dem Verfassungsblog mit der israelischen Justizreform und konstatiert, dass sich die Proteste der Zivilgesellschaft nicht nur gegen die Reform selbst richten, sondern es dabei auch um grundlegende Fragen nach dem Charakter des israelischen Staates und seiner Identität geht.
Russland – Kremlkritiker Kara-Mursa: Wie spiegel.de schreibt, hat in Moskau der Prozess gegen den inhaftierten Kremlkritiker Wladimir Kara-Mursa begonnen. Neben "Hochverrat" wirft die Staatsanwaltschaft dem 41-Jährigen nach Angaben seines Anwalts vor, "Falschnachrichten" über die russische Armee verbreitet und für eine "unerwünschte" Organisation gearbeitet zu haben. Im Fall einer Verurteilung drohten ihm bis zu 25 Jahre Haft. Die nächste Anhörung sei schon für den kommenden Donnerstag angesetzt.
Sonstiges
Gesetzessprache: Die SZ (Ronen Steinke) erinnert daran, wie viele Gesetze aus der NS-Zeit stammen und noch die damaligen Begriffe enthalten. So sei in mindestens 23 geltenden Gesetzen und Verordnungen noch immer vom "Reich" die Rede – was insofern nicht verwundere, als die meisten Gesetze und Verordnungen, die die Nazis in den zwölf Jahren ihrer Herrschaft erlassen haben, danach in Kraft blieben.
Registerbesteuerung: Die Rechtsanwälte Johannes Frey und Florian Schmid befassen sich im FAZ-Einspruch mit der Registerbesteuerung, mit der Deutschland versucht, Lizenzen und Veräußerungen zwischen zwei ausländischen Gesellschaften zu besteuern. Die einzige Verbindung zu Deutschland besteht bei diesen "Registerfällen" darin, dass ein Teil der übertragenen Rechte im Inland eingetragen ist. Die – insbesondere rückwirkende – Anwendung dieser Registerbesteuerung wurde von vielen Juristen als europa- und verfassungsrechtlich unzulässig eingestuft; und auch wenn der Gesetzgeber mittlerweile nachgebessert hat, blieben nach Auffassung der Autoren für Unternehmen Unklarheiten. Dementsprechend werde es zu zahlreichen langwierigen und kostspieligen Verfahren kommen, die nicht nur den Bundesfinanzhof, sondern voraussichtlich auch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof beschäftigen werden.
Strafrecht: In der Welt stellen die Rechtsprorfessor:innen Elisa Hoven und Thomas Weigend ihr Buch "Strafsachen" vor, in dem sie unter anderem nach dem Sinn und Zweck von Strafe fragen. Durch die Strafe stelle sich der Staat an die Seite des Verletzten. Die Bestrafung diene damit der Bewältigung der in der Straftat liegenden individuellen Unrechtserfahrung.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/bo/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 14. März 2023: . In: Legal Tribune Online, 14.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51303 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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