Georgiens Regierung zieht "Agenten-Gesetz" zurück. OLG-Präsidenten sprechen sich gegen Gesetzentwurf zur Dokumentation der Hauptverhandlung aus. BGH hebt Urteil gegen IS-Rückkehrerin Jennifer W. auf.
Thema des Tages
Georgien – NGOs: Georgiens Regierung hat angekündigt, den umstrittenen Entwurf eines Gesetzes "über die Transparenz ausländischer Einflussnahme" zurückzuziehen. Sie reagierte damit auf den massiven Widerstand seitens der Zivilgesellschaft. Kritiker warfen der Regierung vor, den Gesetzentwurf, wonach Medien und Nichtregierungsorganisationen, die Geld aus dem Ausland erhalten, als "ausländische Agenten" eingestuft werden sollten, nach russischem Vorbild ausgearbeitet zu haben und damit den Weg für eine autoritäre Ausrichtung Georgiens ebnen zu wollen. Die EU-Delegation in Georgien begrüßte die Entscheidung, das Gesetzesvorhaben einzustellen. Damit das Gesetz endgültig vom Tisch ist, muss das Parlament allerdings noch dagegen stimmen. SZ (Frank Nienhuysen), FAZ (Reinhard Veser), taz (Sandro Gvindadze), Hbl (Mareike Müller) und spiegel.de berichten.
Der georgische Jurist und Menschenrechtsaktivist Guram Imnadse nennt die Ankündigung der georgischen Regierung, den Gesetzesentwurf zurückzuziehen, im Interview mit der taz (Gemma Terés Arilla) "eine Farce". Die Regierung werde ihre Propagandainstrumente einsetzen, um das Gesetzesvorhaben entgegen ihrer Versprechungen und trotz der massiven Proteste aus der Zivilgesellschaft, doch durchzusetzen.
Frank Nienhuysen (SZ) bezweifelt, dass die Ankündigung der georgischen Regierung die Vertrauenskrise im Land beenden werde. Reinhard Veser (FAZ) betont, dass auch nach Rücknahme des "Agenten-Gesetzes" eine weitere Annäherung zwischen der georgischen Regierung und der EU nicht möglich sei. Mareike Müller (Hbl) bewundert den Einsatz der georgischen Bevölkerung. Sie lebe das vor, wofür Europa steht.
Rechtspolitik
Dokumentation der Hauptverhandlung: In einer gemeinsamen Erklärung sprachen sich die Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayrischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs gegen den von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im November vorgelegten Referentenentwurf "für ein Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung" aus. Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Hauptverhandlung künftig in Bild und Ton aufzuzeichnen und die Tonaufzeichnung mittels Transkriptionssoftware in ein Textdokument umzuwandeln. Dies gefährde nach Auffassung der Gerichtspräsidenten die Wahrheitsfindung, die Gerechtigkeit und den Rechtsfrieden und damit alle drei Maximen des Strafprozesses. So fehle es bereits an empirischen Erkenntnissen, ob die audiovisuelle Dokumentation eine bessere Wahrheitsfindung gewährleiste oder gar Fehlurteile verhindern könne. Insbesondere für Opferzeugen stelle die Bild-Ton-Aufnahme zudem eine zusätzliche Belastung dar. LTO und beck-aktuell berichten.
Femizide: Nicole Opitz (taz) zählt alle 17 Femizide dieses Jahres auf. Die Forderung von SPD-Politiker:innen aus Bund und Ländern, dass tödliche Gewalt gegen Frauen (weil sie Frauen sind) als Femizid eingestuft und regelmäßig als Mord aus niedrigen Beweggründen bestraft werden müsse, sei wohl richtig. Zusätzlich bedürfe es allerdings einer deutlich höheren Zahl an Frauenhäusern und des Ausbaus von Präventivmaßnahmen.
Durch Losverfahren besetzte Gremien: Der Rechtsreferendar Ademir Karamehmedovic setzt sich auf dem Verfassungsblog mit der Frage auseinander, ob ein durch ein Losverfahren zusammengesetztes Gremium, etwa ein von Klimaaktivist:innen geforderter Gesellschaftsrat, der verbindlich die Klimapolitik der Bundesregierung bestimmen soll, undemokratisch wäre. Als Ergänzung zum parlamentarischen System sei er nicht von vornherein verfassungswidrig.
Europäische Betriebsräte: Die Rechtsanwälte Christoph Kurzböck und Victoria Caliebe setzen sich im Expertenforum Arbeitsrecht mit den Reformplänen des EU-Parlaments zur EBR-Richtlinie auseinander. Vorgeschlagen wird u.a. die Einführung eines bisher nicht bestehenden Rechts des Europäischen Betriebsrats auf nationalen einstweiligen Rechtsschutz. Die Autor:innen konstatieren, dass die Reformpläne auch weitreichende Änderungen im deutschen Gesetz über Europäische Betriebsräte zur Folge haben werden.
Justiz
BGH zu IS-Rückkehrerin Jennifer W.: Auf Revision der Bundesanwaltschaft hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Oberlandesgerichts München gegen die niedersächsische IS-Rückkehrerin Jennifer W. im Strafausspruch auf. Jennifer W. hatte mit ihrem Ehemann zwei Jesidinnen als Sklavinnen gehalten und eine von ihnen, ein fünfjähriges Mädchen, sterben lassen. Das OLG München hatte die 31-Jährige unter anderem wegen Versklavung mit Todesfolge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Dabei war es von einem minder schweren Fall ausgegangen. Nach Auffassung des BGH habe das Gericht dabei verkannt, dass sich die Verletzung mehrerer Strafgesetze durch eine Tat grundsätzlich strafschärfend auswirke. Darüber hinaus kritisierte der BGH, dass die menschenverachtenden Beweggründe und Ziele der Angeklagten nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Eine andere Strafkammer des OLG muss nun erneut über die Höhe der Strafe entscheiden. In den übrigen Punkten ist das Urteil rechtskräftig. Die Revision der Angeklagten verwarf der BGH als offensichtlich unbegründet. SZ (Annette Ramelsberger), FAZ (Stephan Klenner), LTO und spiegel.de berichten.
EuGH – UEFA-Regeln für Nachwuchsspieler: Wie LTO und beck-aktuell schreiben, sieht der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Maciej Szpunar in den UEFA-Regelungen zur Förderung von Nachwuchsspielern einen Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Der UEFA zufolge sind Spieler Nachwuchsspieler, "wenn sie unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit mindestens drei Jahre lang im Alter zwischen 15 und 21 Jahren von ihrem Verein oder einem anderen Verein in derselben nationalen Liga ausgebildet wurden". Nach Auffassung des Generalanwalts sei es aber gerade bei jungen Spielern sehr wahrscheinlich, dass sie ihren Wohnsitz an ihrem Herkunftsort haben, weshalb die Regelung zwangsläufig Spieler aus anderen Mitgliedstaaten diskriminiere und daher nicht mit EU-Recht vereinbar sei.
EuGH – Beihilfen für Flughafen Hahn: Nachdem das Gericht der Europäischen Union der Klage von Lufthansa gegen die millionenschwere Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz für den Flughafen Frankfurt Hahn im Mai 2021 stattgegeben hatte, droht der Lufthansa vor dem Europäischen Gerichtshof nun eine Niederlage. Denn Generalanwalt Priit Pikamäe hat dem Gericht empfohlen, das Urteil der Vorinstanz aufzuheben. Die EU-Kommission hatte dem Land Rheinland-Pfalz 2017 erlaubt, von 2017 bis 2021 Betriebsverluste des Flughafen Hahns in Höhe von 25,3 Millionen Euro zu decken. Die Lufthansa, die den Flughafen Hahn nicht nutzt, hatte die Unterstützung als wettbewerbsverzerrend angesehen und dagegen geklagt. Das EuG hat nach Ansicht Pikamäes bei seiner Entscheidung mehrere Rechtsfehler begangen. Unter anderem habe es nicht ausreichend begründet, dass Lufthansa und Ryanair nicht im Wettbewerb stehen. LTO und beck-aktuell berichten.
BVerwG zu Stückzahlangaben: Wie spiegel.de und beck-aktuell schreiben, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass auf einer Süßigkeitenverpackung neben dem Gewicht des Inhalts auch die Zahl der einzeln verpackten Süßigkeiten angegeben werden muss. Dies gelte auch dann, wenn sich – wie im Fall der Klägerin – in den Verpackungen mehrere einzeln mit Bonbonpapier umwickelte oder auf ähnliche Weise umhüllte Stücke befinden. Die Angabe habe für Verbraucher:innen einen zusätzlichen Informationswert und fördere den durch die EU-Lebensmittelinformationsverordnung verfolgten Zweck, sie bei ihrer Kaufentscheidung in die Lage zu versetzen, das für ihre Bedürfnisse passende Lebensmittel auszuwählen. Die Lebensmittelunternehmen dagegen würden durch die Pflicht zur Angabe nicht unangemessen belastet.
BSG zu Schulprojektwoche und Grundsicherung: Laut spiegel.de und beck-aktuell hat das Bundessozialgericht entschieden, dass das Jobcenter mittellosen Kindern nicht nur die Kosten für Klassenfahrten, sondern auch für sogenannte Schulprojektwochen finanzieren muss. Damit hob das BSG eine Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg auf, welches der Ansicht war, das Jobcenter habe nach dem Gesetzeswortlaut nur die Kosten für Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes zu übernehmen. Das BSG stellte nun klar, dass auch das streitgegenständliche Zirkusprojekt auf dem Schulgelände mit einem "Lernen an einem anderen Ort" vergleichbar sei.
LG Leipzig – Online-Drogenshop Candylove: LTO (Linda Pfleger) schreibt über den siebten Verhandlungstag im Candylove-Prozess. Der zweite Hauptangeklagte Friedemann G. habe gestanden, sich um alles außer der Technik des Drogenshops gekümmert zu haben. Auch die bereits am vorherigen Verhandlungstag diskutierte Frage der Verwertbarkeit der aufgezeichneten Gespräche zwischen dem Angeklagten G. und dem Anwalt R. wurde erneut thematisiert. Die Aussagen der als Zeugin geladenen Kriminalkommissarin deckten sich zum Teil nicht mit den Einlassungen von G. und Schmidt. So sei G. nach Auffassung der Zeugin im Anstellungsverhältnis bei Schmidt gewesen. Er habe sich diesem gebeugt. Schmidt dagegen hatte betont, auf keinen Fall der Chef oder Organisator gewesen zu sein.
LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Die SZ (Stephan Radomsky) berichtet über den Fortgang des Wirecard-Prozesses vor dem Landgericht München I, insbesondere über die Aussagen des angeklagten Ex-Wirecard-Chefs Braun, der erneut behauptete, getäuscht worden zu sein; und zwar nicht nur von Oliver Bellenhaus, dem Kronzeugen der Staatsanwaltschaft, sondern auch von Jan Marsalek, seinem Ziehsohn und Mit-Vorstand bei Wirecard. Der Vorsitzende Richter schien Brauns Aussagen wenig Glauben zu schenken. So habe er den Angeklagten immer wieder unterbrochen und selbst nachgehakt, wenn er die Fragen der Ankläger für zu oberflächlich gehalten habe. Ein Urteil wird frühestens im nächsten Jahr erwartet.
VG Hannover zu Arbeitnehmerüberwachung: Der Rechtsanwalt Ingemar Kartheuser und die wissenschaftliche Hilfskraft Elias Pabst befassen sich auf LTO schildern die Auswirkungen eines Urteils des Verwaltungsgerichts Hannover vom Februar, wonach die von Amazon eingesetzte Software zur fortlaufenden Überwachung der Arbeitsgeschwindigkeit seiner Mitarbeiter:innen zulässig sei. Auch wenn das Urteil einige Klarheiten bringe, blieben Unsicherheiten. Unternehmen, die beabsichtigten, eine zur Mitarbeiterüberwachung fähige Software einzusetzen, sollten daher in jedem Fall auf eine genaue Interessenabwägung achten.
AG Berlin-Tiergarten – Klimaproteste: LTO und spiegel.de (Wiebke Ramm) geben einen Überblick über die derzeit vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten verhandelten Verfahren gegen Klimaaktivist:innen. So wurde unter anderem die Mitgründerin und Sprecherin der "Letzten Generation" Carla Hinrichs wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt. Der Klimaaktivist Henning Jeschke muss unterdessen mit weiteren strafrechtlichen Folgen rechnen, nachdem er sich während einer laufenden Gerichtsverhandlung an einem Tisch festgeklebt hatte.
Cum-Ex-Ermittlungen: Laut Hbl (S. Iwersen/J. Leonhardt/V. Votsmeier) hat der ehemalige nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter der Kölner Staatsanwaltschaft und dessen Stellvertreter eingereicht. Er wirft ihnen vor, die Cum-Ex-Abteilung mit zu wenig Personal ausgestattet zu haben. Die Zuweisung zusätzlicher Ermittler:innen habe sich der Staatsanwaltschaft nahezu aufdrängen müssen, weshalb der Verdacht einer Strafverteilung im Amt im Raum stehe.
Außendarstellung BVerfG: Jochen Zenthöfer (FAZ) berichtet, dass für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverfassungsgerichts in diesem Jahr 700.000 Euro und damit eine halbe Million Euro mehr als 2022 vorgesehen sind. Rund 84.000 Euro erhalte eine Agentur für die Neugestaltung des Webauftritt des Gerichts. Der Autor behauptet: "Seit 1997 nutzen Bundesregierung und alle Bundesbehörden einen einheitlichen Adler. Diesen Adler hat das Verfassungsgericht jedoch nicht übernehmen wollen."
Neuer Senat am BVerwG: Laut taz, LTO und beck-aktuell soll das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in der zweiten Jahreshälfte um einen zusätzlichen Senat erweitert werden, dessen Zuständigkeit in erster Linie bei Klagen gegen Ausbauvorhaben im Energiebereich liegen soll. Hintergrund sei die angestrebte Beschleunigung bei den Infrastrukturmaßnahmen in Deutschland. Der Bund habe hierfür zwei neue Richterstellen vorgesehen.
Recht in der Welt
Italien – Schleuser im Mittelmeer: Die FAZ (Matthias Rüb) schreibt über die Pläne der italienischen Regierung, gegen Schleuser:innen im Mittelmeer vorzugehen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht Freiheitsstrafen von 20 bis 30 Jahren für Schleuser:innen vor, wenn bei einer von ihnen verantworteten Überfahrt mehrere Menschen zu Tode kommen. Beim Tod einer Person soll das Strafmaß 15 bis 24 Jahre betragen. Am 26. Februar war an der Mittelmeerküste ein Flüchtlingsboot gesunken, mindestens 72 Menschen kamen dabei ums Leben. Die Staatsanwaltschaft in der Provinzhauptstadt Crotone ermittelt in diesem Zusammenhang gegen zwei Türken und zwei Pakistaner. Innenminister Matteo Piantedosi hatte die Vorwürfe, wonach die italienischen Behörden nicht alles unternommen hätten, um den Menschen auf dem Boot zu helfen, erneut zurückgewiesen.
Frankreich – Abtreibungsrecht: Michaela Wiegel (FAZ) nennt als Grund für die Pläne des französischen Präsidenten Emmanuel Macron, das Recht auf Abtreibung in der Verfassung verankern, den Wunsch, Frankreich als Gegenpol zu den Vereinigten Staaten zu positionieren. Darüber hinaus verfolge Macron aber auch einen gesamteuropäischen Plan. So strebe er langfristig an, das Recht auf Abtreibung in die EU-Grundrechte-Charta aufzunehmen.
Spanien - Versorgungsausgleich: Ein spanisches Gericht hat entschieden, dass ein Unternehmer seiner ehemaligen Ehefrau - trotz vereinbarter Gütertrennung - über 200.000 Euro zahlen muss, weil diese sich während der Ehe allein um Haushalt und Kinder gekümmert sowie im Unternehmen des Mannes mitgeholfen hat. Das Geld stehe ihr unter anderem zu, weil sie "aufgrund ihrer ausschließlichen Hingabe an Haus und Familie jeder möglichen Karriere beraubt wurde". spiegel.de berichtet.
Argentinien – Cristina Kirchner: Wie die taz (Jürgen Vogt) schreibt, hat das Zweite Bundesgericht in Buenos Aires nun die Begründung des Urteils gegen Vizepräsidentin Christina Kirchner veröffentlicht, die im Dezember zu sechs Jahren Haft wegen Korruption und Amtsmissbrauchs verurteilt worden war. Darüber hinaus hatte das Gericht ein lebenslanges Verbot verhängt, öffentliche Ämter zu bekleiden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von zwölf Jahren gefordert, da sie Kirchner vorgeworfen hatte, als Chefin einer illegalen Vereinigung zu handeln. Dieser Anklagepunkt war von den Richtern verworfen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
USA – JPMorgen Chase/Jeffrey Epstein: Wie Hbl (Astrid Dörner) und spiegel.de berichten, hat die US-Großbank JPMorgan Chase ihren früheren Spitzenmanager Jes Staley wegen dessen Verbindungen zum verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein verklagt. Damit möchte die selbst wegen der Epstein-Affäre verklagte Bank erreichen, dass bei einer möglichen Verurteilung nicht sie, sondern Staley Schadenersatz zahlen muss. Der Vorwurf gegen JPMorgan lautet, dass die Bank vom kriminellen Treiben des einflussreichen Investors wusste, trotzdem weiter mit ihm zusammenarbeitete und seine Verbrechen damit mit ermöglichte. Die Bank weist die Vorwürfe zurück; will sich mit der Klage gegen Staley aber im Falle einer Verurteilung absichern.
Sonstiges
Oben-Ohne-Baden: Die Berliner Bäderbetriebe - eine Anstalt des öffentlichen Rechts - werden die Haus- und Badeordnung künftig "geschlechtergerecht" anwenden und damit auch Frauen das "Oben-Ohne-Baden" erlauben. Hintergrund ist die erfolgreiche Beschwerde einer Frau bei der für das Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin zuständigen Ombudsstelle. Die Frau, die einer Initiative gegen die Sexualisierung der weiblichen Brust angehört, war im Hallenbad in Kaulsdorf von der Polizei des Bades verwiesen worden. Es berichten Tsp (Johanna Treblin u.a.), LTO und spiegel.de.
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LTO/bo/chr
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Die juristische Presseschau vom 10. März 2023: . In: Legal Tribune Online, 10.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51275 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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