Die juristische Presseschau vom 17. Februar 2023: BVerfG zu poli­zei­li­cher Daten­aus­wer­tung / BAG zu Equal Pay / BVerwG zu Han­dy­aus­wer­tung bei Asyl­su­chenden

17.02.2023

Die polizeigesetzliche Regelung der Polizei-Software "Hessendata" ist verfassungswidrig. Mutige Verhandlungen können Gehaltsdifferenzen nicht rechtfertigen. Handydaten von Asylsuchenden dürfen nur subsidiär ausgewertet werden.

Thema des Tages

BVerfG zu Datenauswertung bei der Polizei: Die Regelungen der automatisierten Datenauswertung in den Polizeigesetzen von Hessen und Hamburg sind verfassungswidrig. Das entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts und gab damit zwei Verfassungsbeschwerden statt, die von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) koordiniert wurden. Betroffen ist insbesondere der Einsatz der Software Hessendata, die auf dem Programm Gotham der US-Firma Palantir beruht. Das Gericht beanstandete nicht den konkreten Einsatz der Software, sondern die Uferlosigkeit der Regelungen in den Polizeigesetzen. Laut BVerfG stellten die angegriffenen Normen einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, weil sie keine ausreichende Eingriffsschwelle für den Einsatz der Software festlegen. Dass bei Hessendata noch gar keine künstliche Intelligenz angewandt wird, rette die Norm nicht, weil sie den Einsatz ermöglichen würde. Erforderlich sei daher als Eingriffschwelle eine "konkretisierte Gefahr für besonders gewichtige Rechtsgüter". In Hessen bekommt der Gesetzgeber bis Ende September Zeit, die Vorschrift neu zu regeln. So lange kann Hessendata eingeschränkt weiter genutzt werden. Die Hamburger Norm erklärte das Gericht dagegen sofort für nichtig, weil sie ohnehin nicht genutzt wurde. Das Urteil hat bundesweite Auswirkungen. So nutzt auch Nordrhein-Westfalen die Palantir-Software bereits, Bayern hat sie angeschafft, andere Bundesländer planen deren Einsatz. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Stephan Klenner), taz (Christian Rath), Hbl (Dietmar Neuerer/Stephan Scheuer), tagesschau.de (Klaus Hempel), spiegel.de, LTO, beck-aktuell und netzpolitik.org (Daniel Leisegang)

Wolfgang Janisch (SZ) begrüßt, dass das BVerfG dem Einsatz künstlicher Intelligenz schon in dieser frühen Phase Grenzen gesetzt habe. "Setzt man ihr keine Grenzen, kann die neue Technologie ein übermächtiges Monster in den Händen der Polizei werden." Reinhard Müller (FAZ) meint, die Auswertung und Vernetzung von Informationen müsse grundsätzlich möglich sein, wenn der Rechtsstaat seinen Auftrag erfüllen wolle. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sei schließlich nur eines von mehreren Grundrechten, die im Konfliktfall zum Ausgleich gebracht werden müssten. Christian Rath (taz) lobt die Rationalisierung der Debatte durch das BVerfG-Verfahren, das erst sichtbar machte, wie zurückhaltend Hessendata derzeit genutzt wird. Das Urteil mit seiner weitgehenden Zulassung der fehleranfälligen künstlichen Intelligenz sei wohl nicht das letzte Wort aus Karlsruhe. 

Rechtspolitik

Biometrische Identifizierung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) setzt sich für ein komplettes Verbot der biometrischen Fernidentifizierung in öffentlichen Räumen ein. Dies soll in der geplanten EU-Verordnung zur Regulierung künstlicher Intelligenz (AI Act) verankert werden. Um die Grundrechte aller Bürger vor einer biometrischen Massenüberwachung zu schützen, müsse nicht nur Fernidentifizierung in Echtzeit, sondern auch die nachträgliche biometrische Fernidentifizierung verboten werden. Ferner unterstützt der DAV das im EU-Parlament diskutierte Verbot der Verwendung von biometrischen Kategorisierungssystemen, die Personen anhand von sensiblen Eigenschaften kategorisieren oder auf diese persönlichen Eigenschaften oder Merkmale schließen. beck-aktuell berichtet.

Verbraucherschutz-Verbandsklagen: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Verbandsklage-Richtlinie an Länder und Verbände verschickt. Nach monatelanger Blockade hat Verbraucherministerin Steffi Lemke (Grüne) ihren Widerstand gegen die Verschickung des Entwurfs aufgegeben, ohne dass es bereits zu einer inhaltlichen Einigung der Ressorts über die Ausgestaltung der sogenannten Abhilfeklage gekommen ist. Künftig sollen Verbraucherverbände etwa Schadenersatzansprüche privater Kunden gegen Unternehmen in gleich gelagerten Fällen unmittelbar bei den Zivilgerichten einklagen können. Länder und Verbände können bis zum 3. März Stellung nehmen. Die FAZ (Katja Gelinsky) berichtet.

Justiz

BAG zu Equal Pay/Verhandlungen: Das Bundesarbeitsgericht hat einer Frau Recht gegeben, die auf Zahlung der Differenzbeträge zum deutlich höheren Gehalt ihres gleich beschäftigten und gleich qualifizierten männlichen Kollegen und auf Entschädigung geklagt hatte. Laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird die Diskriminierung wegen des Geschlechts vermutet, wenn Frauen und Männer bei gleicher Arbeit unterschiedlich bezahlt werden. Diese Vermutung können Arbeitgeber nicht mit dem Argument widerlegen, so das BAG, der Mann habe besser verhandelt als die Frau. Das BAG kippte damit in großen Teilen die Entscheidungen der Vorinstanzen in Sachsen. SZ (Kathrin Werner), FAZ (Katja Gelinsky), LTO, spiegel.de und beck-aktuell berichten. 

BVerwG zu Handyauswertung bei Asylsuchenden: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darf digitale Datenträger von Asylsuchenden weder analysieren noch auswerten, sofern andere Quellen vorliegen, die Hinweise auf die Identität und Staatsangehörigkeit der Person geben, so das Bundesverwaltungsgericht. Im konkreten Fall hatte das BAMF eine Asylsuchende aus Afghanistan um Übergabe ihres Handys sowie der dazugehörigen PIN-Nummer gebeten, obwohl ihre Identität und Staatsangehörigkeit durch Vorlage unter anderem des Ausweises und der Heiratsurkunde zu ermitteln gewesen wäre und damit mildere Mittel zur Verfügung standen. Das BVerwG bestätigte damit das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin als Vorinstanz. LTO, beck-aktuell und netzpolitik.org (Anna Biselli) berichten. 

EuGH zu Sprachanforderungen bei Bewerbungen: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass bei Bewerbungsverfahren für Stellen bei der Europäischen Union ein hohes Sprachniveau (B2) in Englisch, Französisch oder Deutsch nur dann verlangt werden darf, wenn dieses für die spätere konkrete dienstliche Tätigkeit unerlässlich ist. Hintergrund des Verfahrens waren zwei Reservelisten des Europäischen Amtes für Personalauswahl (EPSO). Es berichtet LTO. 

BGH zu Raser-Fall aus Moers: Der Bundesgerichtshof hat nun auch das zweite Urteil des Landgerichts Kleve gegen einen 22-Jährigen, der in Moers im Rahmen eines Autorennens die Fahrerin eines Kleinwagens tötete, wegen Widersprüchen in der Begründung teilweise aufgehoben. So seien die Beweiserwägungen, mit denen ein bedingter Tötungsvorsatz abgelehnt worden war, nicht mit den Erwägungen vereinbar, mit denen das Gericht den bedingten Gefährdungsvorsatz gem. § 315d Abs. 2 Strafgesetzbuch begründet hatte. Die Sache wurde nun zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Duisburg verwiesen. FAZ (Reiner Burger), LTO und spiegel.de berichten.

BGH zu beA-Nutzung durch Rechtsanwalt: Wie LTO schreibt, hat der Bundesgerichtshof nun klargestellt, dass die seit dem 1. Januar 2022 geltende Norm, wonach Anwälte das beA für Schreiben an das Gericht verwenden müssen, Basiswissen ist, welches alle Anwälte kennen müssen. Wer daher nach Inkrafttreten der Regelung eine Berufung postalisch einreicht, kann sich nicht auf eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung berufen. Auch eine Wiedereinsetzung in die versäumte Frist sei in diesem Falle verwehrt. Ein Vertrauen darauf, dass sich zivilprozessuale Verfahrensvorschriften während eines anhängigen Verfahrens nicht ändern, bestehe ebenfalls nicht.

OVG S-A zu Ruhegehalt von NPD-Aktivist: Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg, wonach einem Ruhestandsbeamten, der sich bei der NPD engagiert und bei der Landtagswahl 2016 für die Partei kandidiert hatte, das Ruhegehalt aberkannt worden war. Der Mann habe gegen die beamtenrechtliche Kernpflicht zur Verfassungstreue verstoßen, zudem habe er sich mit seinen Äußerungen auf Facebook öffentlich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet. Das Vertrauen seiner Dienstherrin – der Bundesrepublik Deutschland – und der Allgemeinheit sei daher dauerhaft zerstört. LTO und beck-aktuell berichten. 

LG Berlin zu Ehrenmord an Maryam H.: Wegen gemeinschaftlichen Mordes an ihrer Schwester Maryam H. wurden die afghanischen Brüder Yousuf und Mahdi H. jeweils zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Landgericht Berlin folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Es sah als erwiesen an, dass die Männer im Juli 2021 ihre Schwester töteten, weil diese ihr Leben nach eigenen Vorstellungen führen wollte, was mit den Moralvorstellungen der Familie nicht vereinbar gewesen sei. Der Prozess gegen die Brüder hatte im März 2022 begonnen. Nach langem Schweigen hatte der 27-jährige Yousuf H. die Tötung seiner Schwester gestanden, sie allerdings als Unfall dargestellt. Zudem hatte er angegeben, ohne seinen 23-jährigen Bruder gehandelt zu haben. Die Verteidigung forderte deshalb für Yousuf H. eine maximal fünfjährige Haftstrafe und für Mahdi H. einen Freispruch.  Es berichten SZ (Verena Mayer), FAZ (Julia Schaaf), taz berlin (Plutonia Plarre) und spiegel.de (Wiebke Ramm).

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Der ehemalige Wirecard-Vorstandschef Markus Braun hat im Rahmen seiner Aussage verlangt, dass die Justiz Ermittlungen zum Verbleib der seit 2020 vermissten rund zwei Milliarden Euro aufnimmt. Bei dem Geld handelt es sich um auf südostasiatischen Treuhandkonten verbuchte Erlöse, die bei der Bilanzprüfung im Jahr 2020 nicht auffindbar waren. Der mitangeklagten Kronzeuge Oliver Bellenhaus hatte ausgesagt, diese Erlöse seien frei erfunden worden. FAZ (Henning Peitsmeier), Hbl (C. Schnell/M. Verfürden), spiegel.de (Martin Hesse) und LTO berichten.

LG München I zu Focus-Ärzte-Siegel: Libra (Pia Lorenz) prüft, ob das Urteil des Landgerichts München I, wonach das Top Ärzte-Siegel des Magazins Focus Gesundheit irreführend sei, da es den Eindruck erwecke, die Mediziner seien aufgrund einer neutralen und sachgerechten Prüfung ausgezeichnet worden, auch auf die Top-Anwälte-Siegel von Focus übertragbar ist. Auch diese beruhten lediglich auf Kollegen-Empfehlungen, also einem subjektiven Kriterium. Burda verweise zwar auf die vom BVerfG zugelassenenen Juve-Rankings. Doch dort müsse man für die werbliche Nutzung nicht bezahlen, außerdem seien die Rankings explizit als Meinungsäußerung der Juve-Redaktion gekennzeichnet. 

Recht in der Welt

Sondertribunal zum Ukrainekrieg: Christoph Heusgen, Leiter der Münchner Sicherheitskonferenz, spricht sich in der FAZ für ein Sondertribunal der Vereinten Nationen zum Ukrainekrieg aus. Dafür bedürfe es einer Entscheidung der UN-Generalversammlung, die die russische Aggression mit über 140 Stimmen bereits verurteilt habe, und einer möglichst großen Unterstützung durch die Völkergemeinschaft. 

USA – Trump/Dokumente: In der Affäre um die geheimen Unterlagen im Besitz des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump hat der Sonderermittler des US-Justizministeriums Jack Smith bei Gericht den Antrag gestellt, einen von Trumps Anwälten von der Schweigepflicht zu entbinden. Da dies nur möglich ist, wenn der Verdacht besteht, der Anwalt sei zur Begehung oder Vertuschung einer Straftat genutzt worden, ist davon auszugehen, dass Smith Hinweise auf ein entsprechendes Vergehen vorliegen. spiegel.de berichtet.

USA – Biden/Dokumente: In der Affäre um den Fund geheimer Regierungsunterlagen im Besitz von US-Präsident Joe Biden hat das FBI – im Einvernehmen mit Bidens Anwälten – die Universität von Delaware nach Geheimdokumenten durchsucht. Es seien an zwei unterschiedlichen Orten Dokumente gesichert worden, darunter allerdings keine mit Geheimvermerk. Das FBI untersuche die Akten. spiegel.de berichtet.

Niederlande – Racial Profiling: Laut FAZ (Thomas Gutschker) hat die niederländische Regierung die Grenzpolizei angewiesen, Einreisende nicht mehr nach dem Merkmal ihrer ethnischen Herkunft zu kontrollieren. Das Kabinett reagierte damit auf ein Urteil des Berufungsgerichts Den Haag, wonach es der Grenzpolizei grundsätzlich verboten ist, Kontrollen aufgrund von äußeren Merkmalen wie der Hautfarbe vorzunehmen. Eine solche Diskriminierung aufgrund der Ethnie dürfe lediglich erfolgen, wenn dafür "besonders zwingende Gründe" vorliegen. 

Italien – Silvio Berlusconi: Nun berichtet auch LTO über den Freispruch für den früheren Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi und 28 weitere Angeklagte in einem Prozess rund um seine sogenannten "Bunga-Bunga"-Sexpartys mit jungen Frauen. Berluscoini war unter anderem wegen Zeugenbestechung angeklagt.

Großbritannien – Bleiberecht für EU-Bürger: Bereits im Dezember hatte der High Court of Justice in London entschieden, dass das Innenministerium nicht gesetzmäßig gehandelt hatte, als es von EU-Bürgern im Zuge des durch den Brexit vereinbarten "EU Settlement Scheme" das Durchlaufen eines zweistufigen Verfahrens für eine permanente Aufenthaltserlaubnis gefordert hatte. Entgegen seiner ursprünglichen Aussage kündigte das Innenministerium nun an, keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen, sondern das Urteil schnellstmöglich umzusetzen. spiegel.de berichtet. 

Nicaragua – Ausbürgerung: Wie die taz (Ralf Leonhard) berichtet, verfügte ein Richter des autoritären Regimes in Nicaragua den Entzug der Staatsbürgerschaft von 94 Personen, darunter etwa der Schriftstellerin Gioconda Belli. Die entsprechende Anordnung sprach von "Vaterlandsverrätern". Sie befinden sich allesamt im Exil. Mit der Ausbürgerung geht die Beschlagnahme sämtlicher Immobilien und Unternehmen einher.

Sonstiges

ChatGPT an Universitäten und im Anwaltsberuf: Libra (Marie-Luise Schlicker) erlörtert im Gespräch mit drei Hochschullehrern, welche Risiken und Chancen der Einsatz von ChatGPT im Rahmen der juristischen Ausbildung bieten kann. So sei es künftig vermutlich schwerer, Plagiate aufzudecken. Auch könnten mündliche Prüfungen langfristig an Bedeutung gewinnen. In einem weiteren Artikel setzt sich Libra (Marie-Luise Schlicker) mit der Frage auseinander, welche Konsequenzen der Einsatz von ChatGPT für den Anwaltsberuf hat. 

Klimaprotest: Die taz (Susanne Schwarz) sprach mit der Juristin Carla Hinrichs, die aufgrund einer Protestaktion der "Letzten Generation" am gestrigen Donnerstag als Angeklagte vor Gericht stand, über ihre Verteidigung, die sie zusammen mit ihrem ehemaligen Juraprofessor Gerd Winter vorbereitet hat, über das deutsche Rechtssystem und die Frage, ob die Protestaktionen der Letzten Generation ein verwerfliches Handeln darstellen. 

Dublin-III-Verordnung: Die Doktorandin Rosa-Lena Lauterbach befasst sich auf dem Verfassungsblog mit den Folgen der Mitteilung der italienischen Regierung unter Giorgia Meloni, Überstellungen in die Italienische Republik nach der Dublin-III-Verordnung seien vorübergehend suspendiert. Geflüchtete, deren Asylanträge in Italien bearbeitet werden müssten, befänden sich deshalb in der Schwebe, denn auch das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sehe sich nicht mehr als zuständig an. Dieser Zustand sei nicht akzeptabel. 

Weltraumrecht: Der Rechtswissenschaftler Charlie Bennett befasst sich auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) mit dem Weltraumrecht und konstatiert, dass Europa bei der Wahrung der Weltraumverfassung eine Vorreiterrolle einnehmen müsse. 


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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/bo/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Februar 2023: . In: Legal Tribune Online, 17.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51091 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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