Die juristische Presseschau vom 7. Februar 2023: Akten für U-Aus­schuss Hanau / Mas­sen­pro­zess in Hong­kong / LSG Celle zu Corona-Test­zen­tren

07.02.2023

GBA Peter Frank muss dem hessischen Landtag ungeschwärzte Akten übermitteln. 47 Aktivist:innen sind wegen Verstößen gegen Hongkongs Sicherheitsgesetz angeklagt. Corona-Testzentren müssen ihre Abrechnung in digitaler Form einreichen..

Thema des Tages

BVerwG – Akten für U-Ausschuss Hanau: Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Eilbeschluss entschieden, dass Generalbundesanwalt Peter Frank die Ermittlungsakten zum Attentat in Hanau weitgehend ungeschwärzt an den Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags herausgeben muss. U-Ausschüsse können selbst entscheiden, so das BVerwG, welche Beweiserhebung sie für notwendig halten, um den Sachverhalt aufzuklären. Der Generalbundesanwalt kann also nicht vorsortieren, welche Inhalte für den Untersuchungsauftrag nicht relevant und deshalb zu schwärzen sind. Auch der "postmortale Persönlichkeitsschutz" könne eine Schwärzung insbesondere der Obduktionsberichte von Toten nicht rechtfertigen. Denn die Herausgabe von medizinischen Berichten lasse keine "Herabwürdigung oder Verfälschung des Lebensbildes" der Verstorbenen befürchten. Da der Vater des Attentäters noch lebt, bleibt lediglich der Bericht über seine medizinische Untersuchung geschwärzt. Es berichten taz (Christian Rath) und tagesschau.de (Max Bauer).

Rechtspolitik

Bundestags-Wahlrecht: Auf dem Verfassungsblog analysiert Rechtsprofessor Thomas Gschwend im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf der Ampelkoalition zur Reform des Bundestagswahlrechts den "Mythos des Direktmandats" und wie sehr die Vertretung eines Wahlkreises an die Erststimme gebunden ist. Eine Verringerung der Anzahl der Wahlkreise führt seiner Meinung nach nicht zu weniger Bürgernähe. Die "Demokratiezufriedenheit" werde nicht beeinträchtigt. Wichtiger sei, dass überhaupt in Wahlkreisen gewählt werde. Dies führe dazu, dass sich Abgeordnete mehr um ihren Wahlkreis kümmern werden und als Ansprechpartner:innen fungieren.

Die taz (Sabine am Orde) berichtet über die Sachverständigen-Anhörung zum Gesetzentwurf im Innenausschuss des Bundestags. Die meisten Rechtsprofessor:innen gaben an, der Reformvorschlag sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Soweit Bedenken bestehen, beziehen sie sich auf die Abwertung der Wahlkreisstimme. Mit einer Verabschiedung des Gesetzentwurfs sei bis Ostern zu rechnen.

Dokumentation der Hauptverhandlung: LTO (Antonetta Stephany) fasst die Diskussion über den Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zur audiovisuellen Aufzeichnung der strafprozessualen Hauptverhandlung zusammen. Geschildert werden die Standpunkte von Ex-Bundesrichter Thomas Fischer, Rechtsprofessor Carl-Friedrich Stuckenberg, BGH-Richter Andreas Mosbacher, der Generalstaatsanwält:innen und Rechtsprofessor Matthias Jahn.

Geschlechtliche Selbstbestimmung: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat verlauten lassen, dass der Gesetzentwurf für das geplante Selbstbestimmungsgesetz, der monatelang zwischen Justiz- und Familienministerium hin und her geschoben wurde nun, "weitgehend abgeschlossen" sei. Es handele sich nur noch um Detailklärungen. Eine Fertigstellung hänge von terminlichen Fragen ab, so ein Mitarbeiter des Familienministeriums. Die taz (Nicole Opitz) berichtet, kennt den Gesetzentwurf aber noch nicht.

Justiz

LSG Celle zu Corona-Testzentren: Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Testzentren für Coronatests nur vergütet werden, wenn sie die Abrechnung in digitaler Form bei der Kassenärztlichen Vereinigung einreichen. Die Einreichung von Dokumenten in Papierform genüge nicht, denn es bestehe die Möglichkeit, dass die Papiere nachträglich verändert wurden. Abrechnungen erbrachter Leistungen seien im Medizinsektor "das Kernelement zur Kontrolle", weshalb strenge Formalia eingehalten werden müssten, um eine Qualitätssicherung zu gewährleisten, so das Gericht. Es berichtet LTO.

EGMR - Corona-Schulschließungen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte will sich mit den Schulschließungen durch die Bundesnotbremse im zweiten Pandemiejahr beschäftigen. Eine entsprechende Beschwerde richtet sich gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom November 2021, mit dem die Bundesnotbremse auch bezüglich der Schulschließungen gebilligt wurde. bild.de (Lydia Rosenfelder) sammelte Stimmen von Rechtsprofessoren und Politikern, die die Beschwerde für aussichtsreich halten. 

BVerfG zu Kopftuchverbot/Berlin: Der Sprecher des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung Daniel Bax kommentiert in der taz die vorige Woche veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum pauschalen Kopftuchverbot in Berlin. Das BVerfG hatte die Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2020, das das Berliner Neutralitätsgesetz mit seinem pauschalen Kopftuchverbot verfassungskonform auslegte, nicht angenommen. Es handele sich um das "Ende eines zähen und erbittert geführten Kulturkampfes". Dies sei zwar ein Zeichen, dass der "Rechtsstaat funktioniere", werfe aber "kein gutes Licht auf die Politik". Vor allem christdemokratisch geprägte Landesregierungen hätten lieber "populistische Gesetze" vorangetrieben, die muslimische Lehrerinnen im Namen einer vorgeblich "christlichen Leitkultur" diskriminierten, als Kopftuchverbote abzuschaffen.

Jost Müller-Neuhof (Tsp) kritisiert ebenfalls, dass sich die Politik "verdrückt" habe, obwohl Berlin verpflichtet gewesen wäre, dem rechtskräftigen Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu folgen. So sei die Rechtsbindung der Verwaltung ignoriert worden. Das ganze wiederhole sich jetzt beim Kopftuchverbot für Polizistinnen, das zumindest für Beamtinnen im Innendienst nicht haltbar sei. Statt das pauschale Verbot abzuschaffen, warte man auf Bewerberinnen, die bereit sind, sich durch die Instanzen zu klagen.

OLG Zweibrücken zu Rechtsfahrgebot: Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass jemand, der sich sieben Wochen in einem Land mit Linksverkehr aufhielt und nach der Rückkehr das hiesige Rechtsfahrgebot vergisst, bloß unachtsam handelt. Aufgrund der Gewöhnung an das andere Verkehrssystem stelle ein Unfall in diesem Fall keine "fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung" dar. Diese setze ein "rücksichtsloses Handeln" voraus. Es bedürfe eines "überdurchschnittlichen Fehlverhaltens" in Verbindung mit einer "verwerflichen Gesinnung". Der Angeklagte habe jedoch nicht aus Gleichgültigkeit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern oder Rücksichtslosigkeit gehandelt. Ihm könne nur der Vorwurf einer "fahrlässigen Körperverletzung" gemacht werden, so das Gericht. Es berichtet LTO.

VG Frankfurt/M. zu Demonstration gegen AfD: Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die AfD für ihr zehnjähriges Jubiläum einen Parkplatz vor der gemieteten Veranstaltungshalle der Stadt Königstein nutzen darf. Der Nutzung steht die zeitlich später angemeldete Gegendemonstration des "BUND KV Hochtaunus" und der "Klimaliste Oberursel und Königstein" nicht entgegen. Es gelte das Prioritätsprinzip. Als politische Partei habe die AfD nach Art. 21 GG das Recht, die öffentliche Einrichtung zu nutzen. Die Stadt Königsstein habe genug Zeit gehabt, den Ort für die Gegendemonstration zu verlegen. Im Rahmen der praktischen Konkordanz könne daher das Selbstbestimmungsrecht der Anmelder der Gegendemonstration aus Art. 8 GG eingeschränkt werden, so das Gericht. Es berichtet LTO.

LG Düsseldorf - "Wordle": Vor dem Landgericht Düsseldorf streiten sich Stefan Heine, ein deutscher Rätselproduzent, mit der "New York Times" um die Rechte an der Wortmarke "Wordle". Der US-Verlag, der eine große Rätselseite betreibt, hatte zwar die Rechte an dem Online-Ratespiel erworben. Für die deutschen Markenrechte ließ sich neben dem US-Verlag am gleichen Tag aber auch Stefan Heine eintragen. Heine wird nun vorgeworfen, die Marke unrechtmäßig angemeldet zu haben, um den deutschen Markt zu okkupieren. Das Gericht wird am 1. März eine Entscheidung treffen. Es berichtet spiegel.de.

LG München II – Dreifachmord Starnberger See: Wie die SZ (Andrea Salch) berichtet, hat die Staatsanwaltschaft am Landgericht München II im Prozess um den Dreifachmord an einer Familie in Starnberg im Januar 2020 eine 13 Jahre und sechs Monate lange Haftstrafe für den 22-jährige Maximilian B. gefordert. Er soll seinen Freund und dessen Eltern aus Habgier mit einer großkalibrigen Pistole erschoss haben. Gegen den 21-jährigen Samuel V., der Maximilian B. mit seinem Auto zum Tatort fuhr und zumindest von dem geplanten Mord an den drei Menschen gewusst haben soll, soll wegen Mordes in Mittäterschaft ebenfalls eine Haftstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verhängt werden. Außerdem beantragte die Staatsanwaltschaft für beide Angeklagte, die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorzubehalten.

LG Hanau - Mord an Vermieter: Am Landgericht Hanau ist der Prozess gegen Ralf H. geplatzt, der seinen Vermieter ermordet haben soll. Grund ist die schwere Erkrankung eines Schöffen. Der Anwalt der Witwe, die als Nebenklägerin auftritt, kritisiert das Gericht, weil es keinen Ersatzschöffen bestellt hatte. focus.de berichtet.

LG München I – "Badewannenmord": Ende April beginnt am Landgericht München I eine neue Hauptverhandlung wegen des sogenannten "Badewannenmords" im Jahr 2008. Die Dokumentation "Tod in der Badewanne – Mord oder Unfall?", die am 8. Februar im SWR-Fernsehen ausgestrahlt wird, zeigt den Kampf Manfred Genditzkis, dessen Verurteilung wegen Mordes im Vorjahr aufgehoben wurde, um die Wiederaufnahme des Verfahrens. Es schreibt die SZ (Stefan Fischer).

GenStA Koblenz – Krypto-Chatdienst Exclu: Nach monatelangen Ermittlungen internationaler Cyberfahnder:innen ist es dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit niederländischen Behörden gelungen, die Daten des Krypto-Kommunikationsdienstes "Exclu" zu entschlüsseln und den Dienst abzuschalten. "Exclu" konnte für 800 Euro pro Halbjahr genutzt werden und wurde vorrangig für den Drogenhandel eingesetzt. Exklu wurde zunächst im Cyberbunker Traben-Trarbach betrieben. Auch zuletzt befanden sich die Server in Deutschland. Bei Durchsuchungen an mehr als 70 Orten in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Polen wurden 48 Beschuldigte festgenommen, darunter Nutzer und Betreiber des Dienstes. Es berichten LTO und spiegel.de.

StA Karlsruhe – Radio Dreyeckland: Laut taz (Christian Rath) hält der linke Freiburger Alternativsender Radio Dreyeckland (RDL) die Durchsuchung der Privaträume zweier Redakteure und die versuchte Durchsuchung der Senderäume am 17. Januar für verfassungswidrig und werde notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht gehen. Der Link auf das Archiv der vorbotenen Webseite linksunten indymedia sei nicht strafbar, die "Täterschaft" sei geklärt. Die trotzdem geplante Auswertung der Daten beschlagnahmter Datenträger diene nur der "Ausforschung und Einschüchterung".

Video-Verhandlungen: In Bayern nutzen immer mehr Gerichte die Möglichkeit, nach § 128a ZPO Verhandlungen digital durchzuführen. So haben im Jahr 2022 mehr als 12.000 Verhandlungen per Videokonferenz stattgefunden. Bayern setzt auf ein Zwei-Säulen-Konzept für den Ausbau digitaler Verhandlungen: Alle Gerichte haben Zugang zu einer mobilen Videokonferenzanlage und nutzen das Videokonferenz-Tool Microsoft Teams. Das Ziel, alle Gerichte flächendeckend mit Videokonferenzanlagen auszustatten, sei erreicht worden, so Justizminister Georg Eisenreich (CSU), der das Engagement der bayerischen Justiz lobte. Es berichtet LTO.

Personalmangel im Gefängnis: Dem Bund der Strafvollzugsbediensteten zufolge sind in deutschen Gefängnissen etwa 2.000 Stellen nicht besetzt. Gleichzeitig wurden Ende Juni 2022 mehr als 56.000 Inhaftierte gezählt. Ein Bediensteter sei zurzeit für bis zu 70 Gefangene zuständig. Dies wirke sich auf die Arbeit im Strafvollzug aus. Eine mangelnde Resozialisierung und erhöhte Angriffe auf das Gefängnispersonal seien die Folge, so der Bundesvorsitzende René Müller. Er fordert daher höheres Gehalt und bessere Jobperspektiven, um den Beruf attraktiver zu machen. Es berichtet LTO.

Recht in der Welt

Hongkong – Sicherheitsgesetz: In Hongkong hat der bisher größte Prozess wegen Verstößen gegen das umstrittene Sicherheitsgesetz begonnen. 47 Demokratie-Aktivist:innen wird vorgeworfen, im Vorfeld der Parlamentswahl im Jahr 2020 nicht genehmigte Vorwahlen organisiert zu haben. Die Angeklagten, unter ihnen der ehemalige Studentenführer Joshua Wong, hätten eine "bösartige Verschwörung" geplant, um die Stadtregierung zu untergraben und die Kontrolle über das Stadtparlament zu übernehmen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurde die politische Meinungsfreiheit in Hongkong enorm eingeschränkt. Der Prozess soll rund 90 Tage dauern. Um das Strafmaß zu mindern, bekannten sich bereits über 30 Angeklagte schuldig. Es berichten FAZ (Frederike Böge), taz (Fabian Kretschmer) und spiegel.de.

Peter Sturm (FAZ) sieht in dem Verfahren gegen führende Vertreter der Demokratiebewegung nur einen "Auftakt für viele weitere". Der Umgang Chinas mit Hongkong, dem bis 2047 eigentlich noch ein eigenes "System" zugebilligt wurde, mache deutlich, warum in Taiwan die Vorstellung einer Wiedervereinigung mit China so unpopulär ist.

Sanktionen gegen Russland/Enteignungen: Auf LTO befasst sich Juliane Kokott, Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof, mit der Frage, ob die Europäische Union den Wiederaufbau der Ukraine mit eingefrorenem russischem Vermögen finanzieren kann. Das Einfrieren als völkerrechtliche Gegenmaßnahme basiert auf Art. 215 AEUV bzw. Art. 3 (f) und (g) der EU-Verordnung 269/2014 und soll Druck auf Russland ausüben, um den Angriffskrieg zu beenden. Auch nach dem Ende des völkerrechtswidrigen Angriffs könnte das Einfrieren ausnahmsweise fortgesetzt werden, um Reparationen im Rahmen eines Friedensabkommens zu erzwingen. Eine Enteignung russischer Vermögenswerte bewertet Kokett jedoch als eine "juristische Herausforderung". Erforderlich sei eine andere Ermächtigungsgrundlage.

Spanien – Sexualstrafrecht: Wie die SZ berichtet, wird das "Nur Ja heißt Ja"-Gesetz in Spanien nach nur vier Monaten geändert, da die Reform des spanischen Sexualstrafrechtes entgegen der Absicht des Gesetzgebers zu zahlreichen Strafmilderungen und vorzeitiger Freilassung von Sexualverbrechern geführt hat. Die linke Regierung in Madrid brachte am Montag einen Reformvorschlag im Parlament ein.

Israel - Generalstaatsanwältin Baharav-Miara: Die SZ (Peter Münch) stellt in einem Portrait die israelische Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara vor, die sich in einem Gutachten gegen die geplanten Justizreform der neuen Netanjahu-Regierung wandte. Die konservative Juristin wurde damit zu einer "Gallionsfigur" in einem Kampf, den Zigtausende Israelis unterstützen, die seit Wochen gegen die Regierungspläne auf die Straße gehen.

Polen – Abtreibungshilfe: In Warschau droht der 48-jährige Justyna Wydrzyńska eine dreijährige Haftstrafe, weil sie im Frühjahr 2020 einer Frau Medikamente für eine Abtreibung geschickt hatte. Der Prozess hat zu einer Konfrontation zwischen Abtreibungsbefürworter:innen und -gegner:innen geführt, denn Abtreibungen sind in Polen nur bei Vergewaltigung, Inzest, Missbrauch oder wenn das Leben der Mutter gefährdet ist, erlaubt. Die SZ (Viktoria Grossmann) berichtet.

Sonstiges

Faesers Twitter-Account: Auf LTO befasst sich Rechtsanwalt Christian Conrad mit der Frage, ob die Umwandlung des vormals amtlich betreuten Twitter-Accounts von Nancy Faeser in einen privaten Account zu Wahlzwecken verfassungswidrig ist. Conrad bejaht dies und sieht einen "Eingriff in den demokratischen Willensbildungsprozess". Das Bundesverfassungsgericht habe verboten, dass Staatsorgane staatliche Mittel zugunsten einer politischen Partei einsetzen. Die Übergabe eines Accounts, der in der Zeit der amtlichen Betreuung 130.000 Follower hinzugewonnen hat, stelle ein solches Mittel dar.

Messerangriff im Zug: Wie SZ und faz.net (Julian Staib) berichten, soll der Messerattentäter von Brokstedt Ibrahim A. extremistische Aussagen gemacht haben, die in seiner Gefangenenpersonalakte vom August 2022 enthalten sind, aber nicht als außerordentliches Vorkommnis gemeldet wurden. Er habe sich wenige Monate vor seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft in Hamburg mit dem Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz Anis Amri verglichen: "Es gibt nicht nur einen Anis Amri, es gibt mehrere, ich bin auch einer". Damit steigt der Druck auf Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne).

Schockanrufe: SZ (Benjamin Emonts) und spiegel.de berichten über eine neue Variante des "Enkeltricks", bei dem Betrüger:innen bei sogenannten "Schockanrufen" vortäuschen, Polizist:innen oder Pflichtverteidiger:innen zu sein, und beunruhigende Nachrichten weitergeben, um ihre älteren Opfer zu erschrecken und dann um Geld zu betrügen.

Das Letzte zum Schluss

Falscher Tod: Wie spiegel.de (Annette Langer) berichtet, wurde im US-Bundesstaat Iowa eine 66-Jährige aufgrund einer Fehleinschätzung in einem Altenheim für tot gehalten und in ein Bestattungsinstitut gebracht. Der Irrtum fiel erst auf als der Leichensack geöffnet wurde. Die Einrichtung muss nun ein Bußgeld in Höhe von 10.000 US-Dollar zahlen, weil die Würde der Bewohnerin verletzt wurde. Die Frau starb dann zwei Tage später in einer Klinik, da sie in einer Patientenverfügung künstliche Maßnahmen der Lebensverlängerung abgelehnt hatte.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/ok/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Februar 2023: . In: Legal Tribune Online, 07.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50995 (abgerufen am: 23.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen