Die CSU hält den Ampel-Gesetzentwurf zur Verkleinerung des Bundestags für verfassungswidrig. Der BGH verneint die Pfändbarkeit von Pflegegeld. Außenministerin Baerbock unterstützt die Pläne für ein Sondertribunal zum Ukrainekrieg.
Thema des Tages
Bundestags-Wahlrecht: Die CSU will das von der Ampel-Koalition geplante neue Bundestagswahlrecht durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Das kündigte CSU-Generalsekretär Martin Huber an, der der Ampel "organisierte Wahlfälschung" vorwarf. Dass dem Gewinner eines Wahlkreises sein Mandat weggenommen werde, das gebe es sonst nur in "Schurkenstaaten". Ziel der Ampel-Koalition ist es, den Bundestag auf seine feste Größe von 598 Abgeordneten zu begrenzen. Dem vorgestellten Gesetzentwurf zufolge sollen die Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft werden, die der Grund für die stete Ausweitung des Bundestags auf derzeit 736 Abgeordnete sind. Weil eine Partei nur noch soviele Mandate erhalten soll, wie ihr aufgrund der "Hauptstimme" (der ehemaligen "Zweitstimme") zustehen, würden jedoch einige Kandidat:innen, die im Wahlkreis zwar am meisten Stimmen erzielten, kein Mandat erhalten. Die CSU hält dies für verfassungswidrig. Nächste Woche findet die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag statt. Es berichten und analysieren FAZ (Helene Bubrowski), taz (Pascal Beucker), Welt (Matthias Kamann/Ricarda Breyton), Tsp (Albert Funk), LTO (Hasso Suliak) und zeit.de (Lenz Jacobsen).
SZ (Wolfgang Janisch) und zdf.de (Jan Henrich/Charlotte Greipl) konzentrieren sich auf die Verfassungskonformität der Wahl und kommen zum Schluss, dass ein Systemwechsel, der sich strikt an der Verhältniswahl orientiert, mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. Rechtsprofessor Uwe Volkmann diskutiert auf dem Verfassungsblog, ob eine Änderung des Bundeswahlrechts mit einfacher Mehrheit im Bundestag "konstitutionell-moralisch" ist. Auch wenn eine einstimmig getroffene Entscheidung grundsätzlich wünschenswert ist, so privilegiere "das Festhalten am Einigungserfordernis den defizitären status quo".
In einem Kommentar weist Robert Roßmann (SZ) darauf hin, dass es einige Jahre lang auch im bayerischen Landtagswahlrecht vergleichbare Kappungsregeln gab. "Wenn CSU-Generalsekretär Huber mit seinem Vorwurf recht hätte, wäre also auch sein geliebtes Bayern ein Schurkenstaat."
Rechtspolitik
Extremistische Schöff:innen: Niedersachsen plant verschiedene Vorkehrungen, um zu verhindern, dass sich Extremist:innen als Schöff:innen bewerben. Unter anderem sollen die potenziellen ehrenamtlichen Richter:innen ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands aussprechen und gefragt werden, ob sie mit einer möglichen Überprüfung ihrer Person durch den Verfassungsschutz einverstanden sind. LTO berichtet.
Angriffe auf Einsatzkräfte: Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will § 114 StGB (tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte) verschärfen. Als Regelbeispiel für besonders schwere Fälle soll das Locken in einen "Hinterhalt" eingeführt werden. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht indes keinen Bedarf für Gesetzesverschärfungen. Vielmehr müsse das aktuell geltende Recht durchgesetzt werden. Die taz (Konrad Litschko) berichtet.
Einbürgerung: Reinhard Müller (FAZ) behauptet, dass die Bundesregierung mit ihren Plänen, die Einbürgerung zu erleichtern und die Mehrstaatsangehörigkeit generell zuzulassen, "einen abermaligen Kontrollverlust riskiert". Müller fordert, dass "nur eingebürgert werden sollte, wer wirklich Deutscher werden will". Eine zu großzügige Vergabe des deutschen Passe führe dazu, "dass Menschen eingebürgert werden, die aufgrund ihrer Einstellung und ihres Verhaltens nicht hierher gehören. Und die man nicht mehr loswird."
Weiterbildung: In den nächsten Wochen soll ein von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erarbeiteter Gesetzentwurf zur Verbesserung der Weiterbildung im Bundeskabinett beschlossen werden. Das nach österreichischem Vorbild geplante Gesetz soll unter anderem eine einjährige (Vollzeit) oder zweijährige (Teilzeit) Weiterbildung mit finanzieller Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit ermöglichen. Mit dem Gesetzentwurf möchte Heil gegen den Fachkräftemangel vorgehen und Ausbildungsplätze attraktiver machen. Es berichten die SZ (Roland Preuß), LTO und zeit.de.
Während Heike Göbel (FAZ) befürchtet, dass es durch die staatliche Kostenübernahme für Weiterbildungsangebot zu einer "Überdehnung des Sozialstaates" kommt, begrüßt Roland Preuß (SZ) die geplanten Änderungen grundsätzlich. Allerdings gibt es laut Preuß bereits jetzt praktische Umsetzungsdefizite bei weiterführenden Qualifikationen, die darin begründet sind, dass Unternehmen den "Wert älterer Beschäftigter" nicht erkennen.
Cybersicherheit: Nun gibt auch das Hbl (Christof Kerkmann) einen Überblick über die Ende 2022 beschlossene EU-Richtlinie zur Cybersicherheit (NIS-2) und deren Auswirkungen für Unternehmen. Die Richtlinie schreibt insbesondere infrastrukturell bedeutenden Sektoren, wie etwa dem Verkehr und der Energieversorgung, vor, die IT-Sicherheit zu stärken. Zudem sind erstmals auch mittelständische Unternehmen zur Vornahme von IT-Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet, was zu Umsetzungsschwierigkeiten führen könnte. Die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht muss bis zum 17. Oktober 2024 erfolgen.
Europaparlament und Transparenz: Die Reformvorschläge zur Korruptionsprävention und -bekämpfung, die die Präsidentin des Europaparlaments, Roberta Metsola, letzte Woche vorstellte, werden kritisch diskutiert. Auf Bedenken stößt insbesondere der Vorschlag, dass künftig die Abgeordneten und ihre Mitarbeitenden alle Kontakte offenlegen müssen, die die Gesetzgebung oder Entscheidungen im Rahmen des EU-Parlaments tangieren. Manfred Weber (EVP) mahnt, dass die Transparenzregeln nicht "das freie Mandat beschädigen" sollten, so die FAZ (Thomas Gutschker).
Justiz
BGH zu Pfändung von Pflegegeld: Das Pflegegeld unterliegt nicht der Pfändung, so der Bundesgerichtshof in einem nun veröffentlichten Beschluss aus dem Oktober 2022. Geklagt hatte ein Insolvenzverwalter, der das Pflegegeld eines autistischen Sohnes für seine ihn pflegende Mutter bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens der Mutter berücksichtigen wollte. Der Bundesgerichtshof lehnte dies ab mit der Begründung, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld die Person, die ihn pflegt, "für ihren Einsatz belohnen, nicht aber deren Gläubiger befriedigen oder in anderer Weise begünstigen" wolle. LTO berichtet.
EuGH zu DSGVO-Auskunft: Nun berichtet auch die FAZ (Marcus Jung) über die vergangenen Donnerstag ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dass jede:r gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung einen Anspruch auf Auskunft darüber hat, an wen die eigenen personenbezogenen Daten weitergegeben wurden.
BGH zu Handel mit Cannabisblüten: Der Bundesgerichtshof hob die durch das Landgericht Berlin ausgesprochenen Freisprüche für fünf Beteiligte eines Cannabidiol (CBD)-Handels aufgrund lückenhafter Beweiswürdigung auf. Die CBD-Händler:innen hatten Cannabisblüten mit einem sehr geringen Anteil des berauschenden Wirkstoff Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol und einem hohen nicht berauschenden CBD-Anteil eingeführt und mit dem Start-Up "Bunte Blüte" vertrieben. Die Leipziger Richter:innen kritisierten, dass das Landgericht Berlin sich nicht ausreichend mit der Frage auseinandergesetzt habe, ob die fünf Beteiligten beim Handel mit den als Betäubungsmittel eingestuften CBD-Blüten nicht doch einen Vorsatz des Verkaufs von Betäubungsmitteln zu Rauschzwecken hatten, weil sie mit dem Missbrauch der Blüten rechneten. LTO und Tsp berichten.
BGH – Alfons Schuhbeck: Der Koch und Unternehmer Alfons Schuhbeck hat fristgerecht seine Revision gegen das Strafurteil des Landgerichts München I aus dem Oktober 2022 begründet. Das Landgericht hatte Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft sowie zur Zahlung von Wertersatz in Höhe von etwa 1,2 Millionen Euro verurteilt. Vor dem Bundesgerichtshof wird Schuhbeck nun durch seinen neuen Anwalt, Ali B. Norouzi, vertreten. LTO und bild.de (Oliver Grothmann) berichten.
BFH – Solidaritätszuschlag: An diesem Dienstag verhandelt der Bundesfinanzhof über die Klage eines Ehepaares, das die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags in Frage stellt. Das Ehepaar sieht das Gleichheitsgrundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt, weil seit 2021 nur noch Spitzenverdiener:innen den Solidaritätszuschlag leisten müssen. Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs wird für Ende Januar erwartet. LTO (Felix W. Zimmermann) und das Hbl (Heike Anger/Jan Hillebrand) erklären den Solidaritätszuschlag sowie seine Hintergründe und zeigen, auf welche Aspekte es für den BFH ankommen wird. Hält er den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig, müsste er das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.
OLG Frankfurt/M. – IS-Rückkehrerin: zeit.de berichtet anlässlich des Prozessauftakts vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. über den Fall einer jetzt 29-jährigen IS-Rückkehrerin. Ihr wird unter anderem vorgeworfen, Mitglied des IS und der Al-Nusra-Front gewesen zu sein. Sie reiste wohl bereits 2013 nach Syrien aus, wurde 2019 von kurdischen Einheiten festgenommen und kehrte 2022 zurück.
LG Rostock zu Durchsuchung und Ausforschung: Anwalt David Püschel referiert auf beck-aktuell eine Entscheidung des Landgerichts Rostock aus dem November, wonach eine Durchsuchungsanordnung rechtswidrig ist, wenn sie lediglich der sogenannten Ausforschung dient. Gemeint sind damit Ermittlungen, bei denen im Zeitpunkt der Durchsuchungsanordnung noch gar kein Verdacht vorlag, sondern nach Tatsachen gesucht werden soll, die einen Verdacht begründen können.
GenStA Berlin – Finanzminister Lindner: Nun kritisiert auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Äußerungen der Berliner Generalstaatsanwaltschaft über ihre Vorprüfung im Zusammenhang mit dem an Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) vergebenen Immobilienkredit. Darin, dass die Generalstaatsanwaltschaft Berlin zwar noch keinen Anfangsverdacht annimmt, aber "öffentlich die Erwägung bekannt gibt, eines Tages vielleicht mal möglicherweise einen Antrag auf Aufhebung der Immunität stellen zu wollen", sieht Buschmann eine Verletzung von Lindners Persönlichkeitsrechten. LTO berichtet.
Recht in der Welt
Sondertribunal zum Ukrainekrieg: Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) spricht sich für die Errichtung eines Sondertribunals zum Ukrainekrieg aus, vor dem die russische Führung auf Basis des ukrainischen Strafrechts durch ein zu schaffendes Gericht z.B. in Den Haag zur Rechenschaft gezogen werden soll. Allerdings können hochrangige Amtsträger wie Präsident Putin oder Außenminister Lawrow wegen ihrer Immunität erst nach dem Ende ihrer Amtszeit vor einem Sondertribunal angeklagt werden. Zudem fordert Baerbock eine Reform des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH-Statut), um auch Verstöße gegen das Angriffskriegsverbot durch Nichtvertragsstaaten ahnden zu können. Es berichten FAZ (Matthias Wyssuwa), SZ (Paul-Anton Krüger), Tsp (Hans Monath), LTO.
Ronen Steinke (SZ) weist auf die Gefahr der Zersplitterung und der sinkenden Legitimität des Völkerstrafrechts hin, die mit der Gründung diverser Sondertribunale einhergehe. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag wurde gerade deshalb gegründet, weil "man sich verabschieden wollte von der Willkür von Einzeltribunalen". Reinhard Müller (FAZ) betont die besondere Herausforderung, dass bei diesem Sondertribunal, anders als bei den völkerstrafrechtlichen Tribunalen zu Ruanda und Jugoslawien, mit Russland eine Atom- und Vetomacht betroffen wäre. Indes dürfe "die zivilisierte Welt" sich "nicht damit abfinden, dass schwerste Verbrechen, die alle angehen, auf Dauer ungesühnt bleiben".
Großbritannien – Versammlungsfreiheit: Die britische Regierung plant eine Verschärfung des Versammlungsrechts, wie spiegel.de meldet. Künftig soll das Ankleben oder Anketten als Protestform strafbar sein. Ebenso soll die Polizei Proteste im Vorfeld unterbinden können, sofern eine schwere Störung der Öffentlichkeit zu erwarten ist.
USA – Trump/Vergewaltigung: Das Bezirksgericht Manhattan entschied am Freitag, dass die US-Autorin E. Jean Carroll ihre Schadensersatzklage gegen Donald Trump wegen einer mutmaßlichen Vergewaltigung Mitte der 1990er Jahre fortführen darf. Carroll hatte bereits eine Verleumdungsklage gegen Trump erhoben, weil dieser sie wegen der in ihrem Buch genannten Vergewaltigungsvorwürfe als "Lügnerin" bezeichnete. Nachdem kürzlich im US-Bundesstaat New York der Adults Survivors Act in Kraft trat – ein Gesetz, das Betroffenen sexueller Gewalt bis November 2023 die Zivilklageeinreichung für eigentlich verjährte Fälle ermöglicht – führt Carroll nun auch besagte Schadensersatzklage wegen Körperverletzung und Rufschädigung aufgrund der Vergewaltigung fort, wie LTO berichtet.
Libyen/Türkei - Ölrechte: Ein Berufungsgericht in der libyschen Hauptstadt Tripolis verbot vorige Woche die weitere Umsetzung eines Wirtschaftsabkommens, das türkischen Firmen die Förderung von Öl und Gas in angeblich libyschen Hoheitsgewässern überträgt. Das Wirtschaftsabkommen war im Oktober auf Druck der türkischen Regierung mit der schwachen libyschen Regierung geschlossen worden. International ist das Abkommen sehr umstritten, weil Griechenland das Gebiet für sich beansprucht. Die komplizierte rechtliche und politische Lage erläutert die SZ (Mirco Kelbreth).
Ägypten – Prozesse gegen Protestierende: Ein Gericht in Ägypten hat 38 Menschen, die an den regimekritischen Protesten 2019 beteiligt waren, zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Ihnen wird die Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Gewalt gegen Sicherheitskräfte vorgeworfen, wie die taz und spiegel.de melden.
Juristische Ausbildung
Digitales Staatsexamen: FAZ-Einspruch (Luca Aliza Kleeberg) analysiert den aktuellen Stand der Bundesländer bei der Einführung eines digitalen Staatsexamens. In Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Sachsen besteht mittlerweile die Möglichkeit, jedenfalls das zweite Staatsexamen digital abzulegen; Hessen und Bremen befinden sich derzeit noch im Probedurchlauf. Berlin und Brandenburg wollen ab Dezember 2023, Nordrhein-Westfalen und Bayern ab 2024 erstmals die Möglichkeit des digitalen Examens anbieten. Hamburg hat Raumprobleme. Schlusslichter in der digitalen Examensumsetzung sind die nördlichen Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.
Sonstiges
Versammlungsgesetz NRW: Auf dem Verfassungsblog untersucht die Doktorandin Katharina Leusch das im Januar 2022 in Kraft getretene nordrhein-westfälische Versammlungsgesetz (VersG NRW) auf seine Verfassungsmäßigkeit. Zum einen verstoße das in § 13 Abs. 1 S. 3 VersG NRW vorgesehene Totalverbot von Versammlungen auf Bundesautobahnen gegen die verfassungsrechtlich garantierte Versammlungsfreiheit, die grundsätzlich auch die Wahl des Versammlungsortes beinhaltet. Zum anderen greife die sehr unbestimmt formulierte Regelung des Militanzverbotes (§ 18 VersG NRW) aufgrund ihrer abschreckenden Wirkung mittelbar in Art. 8 GG ein.
Abschiebehaft: Die SZ (Nina von Hardenberg) setzt sich mit der Praxis der Abschiebehaft auseinander, bei der abgelehnte Asylantragsteller:innen zur Sicherung der Abschiebung in Haft genommen werden. Obwohl die Abschiebhaft stark in die Grundrechte der Betroffenen eingreift, für den deutschen Staat sehr teuer ist und kaum zur effizienteren Abschiebung beiträgt, hält auch die jetzige Bundesregierung an der Abschiebehaftpraxis fest. Nach Analysen einer Doktorandin erklärte der Bundesgerichtshof die Inhaftierung in 60 Prozent der Fällen für rechtswidrig. Gerade deshalb fordern viele zivilgesellschaftliche Organisationen, dass den in Abschiebehaft Inhaftierten eine Pflichtanwält:in beiseitegestellt wird.
Das Letzte zum Schluss
Absurde Gesetze weltweit: bild.de (Robert Becker) stellt die "irrsten Gesetze der Welt" vor. So ist es in Alaska beispielsweise verboten, Elchen Alkohol zu geben. Seit 1872 verbietet es ein schottisches Gesetz, Kühe betrunken zu reiten. In Bolivien steht es unter Strafe, verheirateten Frauen in Bars und Restaurants mehr als ein Glass Wein zu servieren – Zweck soll scheinbar sein, so ein "moralisch und sexuell nachlässiges Verhalten" der bolivianischen Ehefrauen zu unterbinden. In der Schweiz dürfe nach 22 Uhr in Mehrfamilienhäusern die Klospülung nicht mehr betätigt werden - wegen Lärmbelästigung.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
Die juristische Presseschau vom 17. Januar 2023: . In: Legal Tribune Online, 17.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50778 (abgerufen am: 23.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag