Die juristische Presseschau vom 10. Januar 2023: Kritik an Vor­gehen gegen Lindner / RiStBV und Con­tai­nern / Frei­spruch für Tsche­chiens Ex-Pre­mier

10.01.2023

FDP-Vize Wolfgang Kubicki kritisiert die GenStA Berlin. Länder diskutieren Rücknahme der Strafverfolgung bei Lebensmittelrettung. Andrej Babiš wurde in Tschechien vom Vorwurf des Subventionsbetrugs freigesprochen.

Thema des Tages

GenStA Berlin – Finanzminister Lindner: FDP-Vize Wolfgang Kubicki fordert den Rücktritt der Berliner Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) bzw. die Entlassung der Generalstaatsanwältin Margarete Koppers. Die Prüfung der Generalstaatsanwaltschaft, ob die Immunität von Finanzminister Christian Lindner (FDP) aufgehoben werden muss, um dem Verdacht einer Vorteilsannahme nachzugehen, sei eine "politische Charakterlosigkeit" und eine "erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung". Lindner selbst sieht die Vorermittlungen "mit Gelassenheit". Er und die BBBank betonen, die Konditionen die er für einen Kredit der Bank erhalten habe, seien "marktüblich" gewesen. Es gebe auch keinen Zusammenhang zwischen dem Kredit und einem Videogrußwort Lindners bei einer BBBank-Veranstaltung. Es berichten FAZ (Eckart Lohse), taz (Christian Rath), Hbl (Jan Hildebrand), tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof), spiegel.de (Timo Lehmann/Serafin Reiber/Christian Teevs) und focus.de. 

Rechtsanwalt Christian Conrad stimmt auf LTO der Ansicht Kubickis zu. Die Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin verletze ohne Anfangsverdacht die Persönlichkeitsrechte des Finanzministers. Die Grundsätze der Verdachtsberichtserstattung, nach denen Mitteilungen an die Presse und die Öffentlichkeit während eines Ermittlungsverfahrens zurückhaltend und nur bei einigermaßen erhärtetem Tatverdacht erfolgen sollten, um die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen zu schützen und die Unschuldsvermutung zu wahren, seien verletzt worden.

Rechtsanwalt Yves Georg prüft auf LTO, ob sich Lindner gemäß § 331 StGB strafbar gemacht haben könnte. Er müsste hierzu als Amtsträger einen Vorteil für seine Dienstausübung bekommen haben. Eine Strafbarkeit sei aus zwei Gründen fernliegend. Zum einen sei zweifelhaft, ob es sich bei der Videogrußbotschaft um eine  "Dienstausübung" des Ministers handelte. Wahrscheinlicher sei eine private Handlung von Lindner als FDP-Parteivorsitzender. Zum anderen sei unwahrscheinlich, dass die Gewährung eines zweiten Darlehens in Höhe von 450.000 Euro im Juni 2022 tatsächlich in einem strafrechtlich relevanten Zusammenhang mit dem Grußwort im Mai 2022 stand.

Rechtspolitik

Containern: In Länderkreisen wird der Vorschlag diskutiert, die Richtlinie für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) zu ergänzen, um die Strafverfolgung des Containerns zu verhindern. So könnte eine neue Ziffer 235a eingefügt werden, wonach die Staatsanwaltschaften Verfahren wegen Diebstahls (§ 242 StGB) bzw. Diebstahls geringwertiger Sachen (§ 248a StGB) von weggeworfenen Lebensmitteln aus Abfallcontainern regelmäßig nach § 153 StPO einstellen sollen. Die Pflicht zur Einstellung soll jedoch entfallen, wenn beim Containern auch ein "Hausfriedensbruch vorliegt, der über die Überwindung eines physischen Hindernisses ohne Entfaltung eines wesentlichen Aufwands hinausgeht oder gleichzeitig den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt". LTO (Hasso Suliak) und FAZ (Katja Gelinsky) berichten ausführlich über die rechtspolitische Debatte zum Containern. 

Waffen: Nun berichten auch FAZ (Helene Bubrowski), spiegel.de, focus.de und Hbl (Frank Specht/Dietmar Neuerer) über die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) beabsichtigten Änderungen des Waffenrechtes.

Reinhard Müller (FAZ) hält Debatten über Strafschärfungen und "Waffenrechtskosmetik" hingegen für "laue Ersatzhandlungen" und betont, dass Alltagsrassismus auch durch "politisches Wegsehen" geschürt werden könnte. Angriffe auf Staatsdiener seien auch Angriffe auf den Staat. Dieser müsse sich auf "Selbsterhaltung" einstellen, sowohl "personell als auch mental". Markus Balser (SZ) hingegen befürwortet strengere Gesetze, selbst wenn sie auch die "Falschen" treffen könnten, beispielsweise gesetzestreue Schützen. Der Politik bliebe keine andere Wahl als den Zugang zu Schießständen strenger zu regulieren, da Täter in der Vergangenheit häufig an diesen Orten trainierten und an Waffen gelangten.

Disziplinarrecht/Extremismus: Laut FAZ hat sich der Deutsche Beamtenbund (DBB) auf seiner Jahrestagung gegen die Pläne von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) für ein schärferes Disziplinarrecht gegen extremistische Beamt:innen ausgesprochen. Es sei zweifelhaft, ob die Reformvorschläge zu einer Beschleunigung bei Disziplinarstreitigkeiten führen könnten. Zudem dürfe "Geschwindigkeit" keinen Grund für den "Abbau von Rechtsstaatlichkeit" darstellen. Vorzugswürdig erscheine eine bessere Ausstattung der Justiz, da diese derzeit überlastet und "unterbesetzt" sei, was zu Verzögerungen in Strafverfahren führe, so der DBB-Vorsitzende Ulrich Silberbach.

Einbürgerung: Die SZ (Constanze von Bullion/Roland Preuß/Henrike Roßbach) gibt im Frage-Antwort-Stil einen Überblick zur geplanten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und zur Erleichterung der Fachkräftezuwanderung.

Geschlechtliche Selbstbestimmung: Justizminister Marco Buschmann (FDP) will dafür sorgen, dass die Betreiberin einer Frauensauna auch nach Einführung des geplanten Gesetzes über geschlechtliche Selbstbestimmung Menschen abweisen kann, die nach ihrem äußeren Erscheinungsbild keine Frauen seien. Die Saunabetreiberin soll deswegen nicht erfolgreich nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verklagt werden können. Der Queerbeauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann (Grüne) kritisierte Buschmann. Diskriminierung solle ab- und nicht aufgebaut werden. Die Auseinandersetzungen in der Bundesregierung führen dazu, dass sich das geplante Gesetz weiter verzögert und wohl erst im Sommer beschlossen werden kann. Die taz (Nicole Opitz) berichtet. 

Justiz

BVerfG – Wahlen in Berlin: Laut LTO haben jetzt die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und AfD die angekündigten Wahlprüfungsbeschwerden gegen die Bundestagswahl in Berliner Wahlkreisen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

BAG und Corona-Verfahren: Beim Bundesarbeitsgericht sind nur wenige Verfahren mit Bezug zur Corona-Pandemie eingegangen, obwohl die Bedingungen für die Beschäftigten extrem gewesen seien, so die BAG-Präsidentin Inken Gallner. Das Ausbleiben einer Klagewelle sei wohl darauf zurückzuführen, dass sich der Blick von Arbeitgebern auf die Präsenzpflichten verändert habe. Außerdem hätten Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen sehr gut auf die Extremsituation reagiert und praktikable Lösungen gefunden, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. LTO berichtet.

RiDG Sachsen zu Jens Maier: Das Richterdienstgericht Sachsen hat nun die schriftliche Begründung seines Urteils vom 1. Dezember zum Fall des rechtsextremen Richters Jens Maier vorgelegt. Das Gericht hält die Versetzung des Ex-AfD-Abgeordneten Jens Maier in den Ruhestand für zulässig. Es sei zu befürchten, dass er sein Amt als Richter nicht "verfassungstreu, unparteiisch, uneigennützig und ohne Ansehen der Person" führen würde. Er sei daher als Richter "nicht mehr tragbar". Die Voraussetzungen des § 31 Nr. 3 Deutsches Richtergesetz (DRiG) seien gegeben. Nur durch die Versetzung Maiers in den Ruhestand werde das allgemeine Vertrauen in eine "gerechte und unabhängige Rechtspflege" gewahrt. Das Dienstgericht betonte, dass es sich nicht um eine Sanktion für Äußerungen oder Verhaltensweisen aus der parlamentarischen Vergangenheit Maiers handele. Mildere Mittel seien nicht gegeben und auch überwiegende persönliche Belange Maiers stünden einer Versetzung in den Ruhestand nicht entgegen. Es berichtet LTO (Katharina Uharek).

LG Berlin – Escort-Betrug: Ein 36-Jähriger muss sich vor dem Landgericht Berlin wegen räuberischer Erpressung und dreifachen Betrugs verantworten, weil er sich als vermeintliche Escort-Dame auf einer Internetplattform angeboten haben soll. Nachdem zwei Männer ihn für seine Dienste buchten, soll er diese bedroht und von ihnen fast 5000 Euro erpresst haben, so berichtet spiegel.de.

LG Detmold – Mord an neuem Freund der Ex-Freundin: Wie die FAZ berichtet, hat der 37-jährige Angeklagte vor dem Landgericht Detmold gestanden, den neuen Freund seiner ehemaligen Freundin im Juni letzten Jahres aus Eifersucht mit einem Axthieb in die Schläfe im Schlaf getötet zu haben. Das Urteil wird voraussichtlich Anfang Februar verkündet werden.

StA Berlin - Angriffe auf Einsatzkräfte: Laut der Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik sind im Zusammenhang mit den Ereignissen in der Silvesternacht 22 Verfahren mit etwa zehn Verdächtigen an die Staatsanwaltschaft übergeben worden. Kritik an der Einsatzplanung wies sie zurück und sagte, dass die Ausschreitungen "so weder erwartbar noch prognostizierbar" gewesen seien. Die FAZ (Markus Wehner) berichtet.

Recht in der Welt

Tschechien – Andrej Babiš: Der ehemalige tschechische Ministerpräsident Andrej Babiš wurde vom Prager Stadtgericht vom Vorwurf des Subventionsbetrugs freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, sich vor 15 Jahren Fördermittel der EU in Höhe von umgerechnet zwei Millionen Euro erschlichen zu haben. Er soll dabei veranlasst haben, dass sein Luxusanwesen "Storchennest" aus dem Portfolio seiner Agrofert-Holding herausgelöst und auf Familienmitglieder übertragen wird, um so an EU-Subventionen für kleine und mittelständische Unternehmen zu gelangen. Die Staatsanwaltschaft habe jedoch nicht ausreichend belegen können, dass die Transaktion mit dem Ziel des Subventionsbetrugs getätigt wurde, so das Gericht. Es schreiben FAZ (Stephan Löwenstein) und taz (Alexandra Mostyn).

Brasilien - Angriff auf den Kongress: Der brasilianische Rechtsprofessor Thomas Bustamente gibt auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) einen Überblick über die Ereignisse der letzten Tage in Brasilia, inklusive Reaktion der Justiz. 

Iran – Todesurteile nach Protesten: Die iranische Justiz hat drei weitere Todesurteile im Zusammenhang mit den systemkritischen Protesten verhängt. Den Verurteilten Saleh Mirhaschemi, Madschid Kasemi und Sajed Jaghubi wird vorgeworfen, am 16. November drei Sicherheitsbeamte in Isfahan getötet zu haben. Zudem wurden fünf weitere Männer zu einer Haftstrafen verurteilt. Unter ihnen befindet sich der ehemalige Fußballprofi Amir Nasr-Asadani, dem eine 26 Jahre lange Gefängnisstrafe auferlegt wurde. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) forderte die sofortige Freilassung und hält es für "entsetzlich", die Todesstrafe als "Mittel der Unterdrückung" einzusetzen. Außenministerin  Annalena Baerbock (Grüne) hat den iranischen Botschafter ins Auswärtige Amt einbestellen lassen. Es berichten LTO und spiegel.de.

Belarus – Entzug der Staatsbürgerschaft: Der Staatschef Alexander Lukaschenko hat ein Gesetz unterzeichnet, nach dem Personen, die als "Extremisten" geführt werden und wegen Straftaten wie Volksverhetzung, Terrorakten, Propaganda, Demonstrationen und der Verbreitung von NS-Symbolen verurteilt wurden, der Entzug ihrer belarussischen Staatsbürgerschaft droht. Betroffen sind alle belarussischen Bürger, die die belarussische Staatsbürgerschaft durch Geburt erworben haben. Irrelevant ist, ob sie derzeit in Belarus oder im Ausland leben. Es berichtet die taz (Barbara Oertel).

Spanien – Verfassungsgericht: Wie faz.net (Hans-Christian Rößler) berichtet, gibt es im spanischen Verfassungsgericht seit kurzem eine progressive Mehrheit. Dem Gericht gehören jetzt sieben progressive und vier konservative Richter:innen an, eine Position ist noch frei. Auch der Frauenanteil stieg, erstmals gehören dem Gericht fünf Richterinnen an. Die neue Zusammensetzung des Gerichts wird Auswirkungen auf wichtige Urteile haben, darunter Klagen gegen das Abtreibungsrecht, Gesetze zur Sterbehilfe und Schulreform, den Konflikt in Katalonien und ein neues Entlastungspaket zur Milderung der steigenden Lebenshaltungskosten.

Großbritannien – Klimaproteste: Wie LTO berichtet, müssen sich zwei Aktivist:innen der Organisation Just Stop Oil vor einem Londoner Gericht wegen Sachbeschädigung verantworten, weil sie ein van Gogh-Gemälde mit Tomatensuppe beschmierten und sich anschließend mit ihren Händen an der Wand festklebten. Die Aktion diente dem Protest gegen die Regierung, die Lizenzen für neue Öl- und Gasfelder erteilte. Mit einem Prozessbeginn ist aufgrund eines Rückstaus in der britischen Justiz erst Mitte 2024 zu rechnen.

Frankreich – Influencer:innen: In Frankreich plant der Wirtschaftsminister Bruno Le Maire die Arbeit von 150.000 Influencern mittels Gesetz zu regulieren, um Schleichwerbung im Internet zu verhindern. Die Gesetzesvorschläge sollen im Februar präsentiert werden und vergleichbar sein mit dem 2021 in Deutschland in Kraft getretenen Influencer-Gesetz, das vorschreibt, dass bezahlte Werbung von Influencern gekennzeichnet werden muss. Die Mehrheit der Influencer habe eine "besondere Verantwortung", aber es gebe auch "schwarze Schafe", die dieser Verantwortung nicht nachkämen, so Le Maire. Es schreibt die SZ (Felicitas Wilke).

Frankreich – Danone: In Frankreich haben Umweltorganisationen gegen Danone geklagt, weil das Unternehmen mehr Plastik verbrauche als das französische Lieferkettengesetz erlaube und damit seine Sorgfaltspflicht verletze. Der Organisation Break free from plastic gehört der Lebensmittelkonzern zu den zehn größten "Plastikverschmutzern" der Welt. Es berichtet die taz.

USA – Trunkenheit am Steuer: Im Bundesstaat Tennessee ist zum 1. Januar das Gesetz "Ethan, Hailey und Bentley" in Kraft getreten, das Personen, die betrunken und schuldhaft einen tödlichen Unfall verursacht haben, dazu verpflichtet, den Unterhalt für hinterbliebene Kinder zu zahlen, bis sie 18 Jahre alt sind oder die Highschool beendet haben. Das Gesetz soll der Absicherung von Hinterbliebenen dienen und Wiederholungstäter abschrecken. Es schreibt spiegel.de (Hanna Zobel).

USA – Romeo und Julia: Pippo Zeffirelli, der Sohn des Regisseurs von "Romeo und Julia", verteidigte seinen Vater Franco Zeffirelli und betonte, die Nacktszenen im Film stellten keine Pornografie dar. Es handele sich um "Schönheit und Offenheit der gegenseitigen Hingabe", die keinerlei "morbiden Gefühle" enthalte. Er sei zudem überzeugt davon, dass die Produzenten des Films, John Brabourne und Anthony Havelock-Allan, vor dem Dreh die Zustimmung der Eltern der nun klagenden Olivia Hussey und Leonard Whiting eingeholt hätten. Mit dem Prozessbeginn ist Anfang 2024 zu rechnen. spiegel.de (Felix Bayer) berichtet.

Juristische Ausbildung

Referendariat im Ausland: LTO-Karriere (Sabine Olschner) erklärt, wann ein guter Zeitpunkt ist, um im Referendariat ins Ausland zu gehen und welche Unterschiede sich in diesem Zusammenhang je nach Bundesland ergeben. Während in Sachsen ein Aufenthalt im Ausland nur während der Wahlstation möglich ist, können beispielsweise in Baden-Württemberg und Hamburg mehrere Stationen hierzu genutzt werden.

Sonstiges

Rechtsbildung: Der Rechtsanwalt Andreas Gran befasst sich in der taz mit dem Thema Rechtsbildung und fordert mehr Zugang zu juristischem Wissen, damit möglichst viele Personen die Rechtsordnung besser verstehen können und so das Zusammenleben erleichtert werde. Er bemängelt, dass es nur unzureichende Beratungsstellen gebe und Rechtsrat häufig nicht erschwinglich sei.

Kirchliches Arbeitsrecht: Das Sonder-Arbeitsrecht der Kirchen in Deutschland ist nur noch in eng umgrenzten Ausnahmefällen gerechtfertigt. Das ergab laut Hbl (Frank Specht) eine Studie des Hugo-Sinzheimer-Instituts (HSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Vorgaben, die in die private Lebensführung eingreifen und auf eine Ungleichbehandlung von Beschäftigten hinauslaufen, seien nur bei "verkündigungsnahen" Tätigkeiten wie von Pfarrer:innen oder Religionslehrer:innen rechtmäßig. Für Erzieher:innen, die bei Caritas, Diakonie oder anderen kirchlichen Trägern beschäftigt sind, sowie für Pfleger:innen oder Sportlehrer:innen sollte das normale Arbeitsrecht gelten. Die Studie stützt sich auf mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/ok/chr

Ergänzung: Am 27.1.2023 hat die Staatsanwaltschaft Berlin mitgeteilt, dass kein Anfangsverdacht gegen Christian Lindner wegen Abgeordnetenbestechung oder Vorteilsannahme besteht. Ergebnis des Prüfvorgangs sei, dass keine Ermittlungen aufgenommen werden.

(Hinweis für Journalist:innen)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. Januar 2023: . In: Legal Tribune Online, 10.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50697 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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