Die belgische StA ermittelt gegen EP-Vizepräsidentin Eva Kaili. Markus Brauns Verteidiger wirft der StA Verfahrensfehler vor. Der Generalbundesanwalt berichtete im Bundestag u.a. von Waffen, Gold und Verschwiegenheitserklärungen.
Thema des Tages
Belgien/EU - Korruption durch Katar: Die belgische Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Vizepräsidentin des Europaparlaments Eva Kaili wegen des Verdachts der Korruption, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und Geldwäsche - trotz ihrer Immunität. Möglich wurde dies, weil durch die Festnahme von Kailis Vater mit einem Trolley voller Geldscheinen auch Kaili auf frischer Tat (in flagranti) ertappt wurde. Sie soll vom Golfstaat Katar Geld angenommen haben, um im Gegenzug Einfluss auf politische Entscheidungen zugunsten des WM-Gastgeberlandes zu nehmen. Neben ihr wurden fünf weitere Verdächtige festgenommen. Vier von ihnen kamen wie Kaili in Untersuchungshaft. Ermittelt wird auch gegen Funktionäre der NGOs Fight Impunity und No Justice without Peace. Es berichten FAZ (Thomas Gutschker/Christian Schubert/Anna-Lena Ripperger), SZ (Lena Kampf/ Josef Kelnberger), taz (Ferry Batzoglou), LTO und spiegel.de. Das Hbl (Christoph Herwartz/Carsten Volkery) fasst die wichtigsten Fakten zum EP-Korruptionsskandal im Frage-Antwort-Stil zusammen.
Markus Zydra (SZ) ist der Meinung, dass der Westen die Politikerbestechung durch andere Staaten zu lange unterschätzt hat. Zwar seien Lobbyregeln in der EU vergleichsweise strikt, dennoch seien Aktivitäten von Drittstaaten davon ausgenommen. Er fordert eine Veränderung in dieser Hinsicht. Ein Kampf gegen Kriminalität könne nur geführt werden, wenn man generell den "Follow the Money"– Ansatz priorisiere. In anderen Worten: "Wohin fließt das Geld und wo kommt es her?".
Rechtspolitik
Disziplinarrecht/Extremismus: Christian Rath (taz) hält den Vorschlag von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) für sinnvoll, dass Behörden selbst die Entlassung von Beamten beschließen können. Hier gehe es zwar nicht um den Schutz der Bürger:innen, weil Beamt:innen im Verdachtsfall auch bisher schon sofort suspendiert werden können. Sinnvoll sei es aber, schneller klarzustellen, wer seinen Beamtenstatus verwirkt habe, weil er nicht (mehr) hinter Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat stehe. Es dauere bisher oft unerträglich lange, bis erste konkrete Ergebnisse feststehen. Faesers Vorschlag sei in Baden-Württemberg bereits seit 2008 verwirklicht und vom BVerfG 2020 abgesegnet worden, weil der geschasste Beamte ja gegen die Entlassung klagen könne.
Waffenrecht/Extremismus: Im Zusammenhang mit der Forderung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), das Waffenrecht zu verschärfen, ist ein Haltungswechsel aufgrund der neuen Erkenntnisse durch die Razzia zu erkennen. Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) die Vorsitzende des Rechtsausschusses, betonte, dass jede Einschränkung von Waffen in privatem Besitz "richtig" sei. Auch die Grünen befürworten den Vorschlag Faesers und fordern, dem Verfassungsschutz die Pflicht aufzuerlegen, den Waffenbehörden Extremisten zu melden, sobald Beobachtungen über diese bestünden. Ein Hinweis dürfe nicht erst auf Anfrage erfolgen. Es berichten FAZ (Eckart Lohse), SZ (Markus Balser/Constanze von Bullion/Roland Preuß) und taz (Konrad Litschko).
Versicherung gegen Naturgefahren: Laut LTO (Hasso Suliak) hat sich Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gegen eine gesetzliche Versicherungspflicht für Elementarschäden ausgesprochen. Diese wurde im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz von mehreren Bundesländern gefordert, um einen verbesserten Versicherungsschutz für Haus und Wohnungseigentümer gegen Unwetterschäden zu erreichen. Die Pflicht sei zwar verfassungsrechtlich möglich, aber politisch "falsch". Man sollte in einer Zeit, in der private Haushalte ohnehin einer hohe finanziellen Belastung ausgesetzt seien, die "Finger von allem lassen", was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer mache, so Buschmann.
Suizidhilfe: Die FAZ (Heike Schmoll) stellt den Sammelband "Assistierter Suizid und Freiverantwortlichkeit" vor, den die Sozialethikerin und Moraltheologin Monika Bobbert herausgegeben hat. Als Autoren des Bandes waren auch die Rechtsprofessoren Christoph Knauer, Hans Kudlich und Stephan Rixen beteiligt. Im Mittelpunkt stehe der Begriff der Freiverantwortlichkeit, der bislang noch nicht gesetzlich geregelt worden ist. Der Band setzt sich auch mit den verschiedenen Gesetzentwürfen zur Suizidassistenz auseinander.
Planungsbeschleunigung: Die FAZ (Corinna Budras/Katja Gelinsky) gibt einen Überblick über die Diskussionen innerhalb der Ampel-Koalition zur Planungsbeschleunigung. So hat der Gesetzentwurf von Justizminister Marco Buschmann (FDP) zur Beschleunigung der verwaltungsgerichtlichen Verfahren bei Infrastrukturprojekten inzwischen auch die Zustimmung von Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) und des Kabinetts. Lemke hatte durchgesetzt, dass nun auch für Behörden Fristen gelten, nach deren Ablauf das Vorbringen unbeachtlich ist. Verwaltungsrichter halten dies laut FAZ jedoch für kontraproduktiv, weil dann das Gericht den Sachverhalt selbst recherchieren müsse.
Arbeitszeiterfassung: Rainer Dulger, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) warnt davor, starre Regeln für die Aufteilung der Wochenarbeitszeit vorzugeben. Ihm zufolge dürfe der Gesetzgeber das Urteil zur Arbeitszeiterfassung nicht falsch interpretieren und den Betrieben mehr Aufzeichnungspflichten aufbürden. Die "Stechuhr" dürfe nicht "zurückkehren", so Dulger. Dies berichtet spiegel.de.
Justiz
LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Alfred Dierlamm, der Verteidiger des Ex-Wirecardchefs Markus Braun, hat vor dem Landgericht München I in seinem Eröffnungs-Statement die Aussetzung des Verfahrens gefordert. Schwere Versäumnisse im Ermittlungsverfahren seien der Grund, weshalb man vor einem "Scherbenhaufen" stehe. Die Staatsanwaltschaft habe lange Zeit alle Hinweise der Verteidigung ignoriert, dass es das angeblich erfundene Drittpartnergeschäft in Asien doch gegeben habe. Dierlamm wirft der Staatsanwaltschaft auch gravierende Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien vor. Sein Mandant sei vorverurteilt worden. Der Verteidigung seien zudem wesentliche Unterlagen vorenthalten worden, so Dierlamm. Weiterhin zweifelt der Verteidiger an den Aussagen des Kronzeugen Oliver Bellenhaus. Ihm zufolge sei dieser "Haupttäter" und "unglaubwürdig". Es berichten SZ (Jan Diesteldorf/Stephan Radomsky), FAZ (Henning Peitsmeier), LTO, Hbl (Vinzenz Neumaier) und spiegel.de (Martin Hesse).
GBA - Umsturzpläne: Generalbundesanwalt Peter Frank berichtete dem Rechtsausschuss des Bundestags in einer Sondersitzung über die Funde im Rahmen der Großrazzia wegen Umsturzplänen im "Reichsbürger"-Milieu. Sichergestellt wurden 90 Waffen, 400 000 Euro Bargeld, Gold- und Silbermünzen, ein Hinweis auf ein Schließfach in der Schweiz, das Goldbarren im Wert von rund sechs Millionen Euro enthielt, sowie eine dreistellige Zahl von unterschriebenen Verschwiegenheitserklärungen von Menschen, die sich an Umsturzplänen beteiligen wollten. Bei Marco v. H. wurden zudem Listen mit Namen und Adressen von zehn Politikern aus Baden-Württemberg sowie von Ärzten und Gerichtsvollziehern gefunden. Welcher Zweck mit dieser "Feindesliste" verfolgt werden sollte, ist bislang unklar. Der 49-Jährige ist einer der 25 Verdächtigen, die vergangene Woche festgenommen wurden. Dies berichten SZ (Markus Balser/Constanze von Bullion/Roland Preuß) und spiegel.de (Jörg Diehl/Sven Röbel/Wolf Wiedmann-Schmidt).
OLG Koblenz – Anschlag auf Asylheim Saarlouis: Laut spiegel.de (Julia Jüttner) haben vor dem Oberlandesgericht Koblenz erstmals Zeugen ausgesagt, die den Brandanschlag auf das Asylheim Saarlouis im Jahr 1991 überlebt haben. Ein Bewohner erzählt, ihn treibe bis heute die Frage um, was er "falsch" gemacht habe und warum die Tat habe passieren müssen. Er habe bislang aus Angst mit niemandem über jene Nacht gesprochen.
OLG Zweibrücken zur Corona-Impfung einer Minderjährigen: Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass sich eine 15-Jährige auch gegen den Willen ihrer Mutter gegen Covid-19 impfen lassen kann. Es bestünden keine Zweifel daran, dass die Minderjährige die Tragweite einer Impfung richtig einschätze. Eine strikte Ablehnung durch die Mutter stelle einen Missbrauch des Sorgerechts dar, der gegen das Kindeswohl gerichtet sei, so das Gericht. Es berichtet LTO.
VG Saarlouis zu Pflege-Impfpflicht: Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat entschieden, dass ein ungeimpfter Krankenpfleger trotz noch geltender einrichtungsbezogener Impfpflicht arbeiten darf und gab damit seinem Eilantrag gegen ein infektionsschutzrechtliches Betretungs- und Tätigkeitsverbot statt. Zwar sei seit 15. März gemäß § 20a I Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Vorlage eines Impf- oder Genesenen-Nachweises notwendig, um in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen arbeiten zu können, diese Impfpflicht ende jedoch am 31. Dezember diesen Jahres. Im Rahmen einer Abwägung zwischen der Berufsfreiheit des Krankenpflegers und dem Zweck der Impfpflicht müsse zudem die Versorgungssicherheit miteinbezogen werden. Schon der Wegfall weniger Pflegekräfte könne aufgrund des momentanen Pflegenotstandes und Fachkräftemangels im Gesundheitswesen zu einem Versorgungsengpass führen. Das am 30. November angeordnete Betretungs- und Tätigkeitsverbot sei zu diesem Zeitpunkt nicht mehr angemessen gewesen, so das Gericht. Es schreibt LTO.
LG Stuttgart zu Wirecard/EY: Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass dem Insolvenzverwalter der Wirecard AG gegen die Ernst & Young Wirtschaftsprüfergesellschaft GmbH ein Anspruch auf Auskunft und Einsicht in die Handakten der Jahresabschlussprüfung zusteht. Trotz Weisungsfreiheit treffe den Abschlussprüfer nach §§ 666, 675 BGB eine Pflicht zur Rechenschaft und Auskunft, die sich auch auf Arbeitspapiere erstrecke. Diese seien als wichtige Ergänzung zum Prüfungsbericht anzusehen, da sämtliche Prüfungsnachweise enthalten sind, die die Prüfungsaussage stützen. Es berichten FAZ (Gustav Theile) und LTO.
LG Bonn – abgetrennter Kopf: Vor dem Bonner Landgericht hat der Prozess gegen einen 39-jährigen Obdachlosen begonnen, der sich wegen Störung der Totenruhe verantworten muss. Ihm wird vorgeworfen, vor rund einem halben Jahr den Kopf eines zuvor krankheitsbedingt verstorbenen Bekannten mit einem Messer abgetrennt und vor der Tür des Landgerichts abgelegt zu haben. Warum er dies tat, ist noch unklar. Es berichtet der Bonner Generalanzeiger (Ulrike Schödel).
AG Augsburg zu Rezeptfälschung: Wie spiegel.de berichtet, hat das Amtsgericht Augsburg eine 53-jährige Apothekerin wegen Betruges zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Sie hatte 39 Rezepte für ein Schuppenflechte-Medikament im Wert von mehr als einer halben Million Euro selbst ausgestellt und so die gesetzliche Krankenkasse geschädigt. Hierzu hatte sie über zwei Jahre hinweg Blankorezepte ihres Ehemannes, der Zahnarzt ist, gefälscht.
StA Ulm – rechtsextreme Polizisten-Chats: Wie die taz (Benno Stieber) berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft Ulm gegen 70 baden-württembergische Polizeibeamte wegen u.a. Volksverhetzung. Ihnen wird vorgeworfen, in 13 Chatgruppen unter anderem Hakenkreuze und Hitler-Bilder ausgetauscht zu haben. Ralf Kusterer, der Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, nannte dies eine "vermeintliche Spaßaktion".
Sachsen-Anhalt – Personalmangel in der Justiz: Das Land Sachsen-Anhalt konnte in diesem Jahr 40 Neueinstellungen bei Gericht und Staatsanwaltschaft verzeichnen und so dem Personalmangel entgegenwirken. Der Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) zufolge stecken verschiedene Gründe hinter dem starken "Zulauf". So wurde das Rotationsprinzip bei den Richter:innen auf Probe abgeschafft und es sei mehr darauf eingegangen worden, für welche Fachrichtung sich Bewerber:innen interessieren bzw. welche Region sie bevorzugen. Dies schreibt LTO.
Recht in der Welt
Sondertribunal zum Ukrainekrieg: Auf LTO erläutert Franziska Rinke (Konrad-Adenauer-Stiftung) inwieweit die Errichtung eines Sondergerichtshofs, vor dem sich Einzelpersonen für internationale Verbrechen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg verantworten sollen, möglich ist. Ein Sondertribunal sei wichtig, könne jedoch eine Änderung des römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs nicht ersetzen, so Rinke. Im IStGH-Statut müsse die Zuständigkeit für das "Verbrechen der Aggression" auf Nicht-Vertragsstaaten erweitert werden.
USA – Lockerbie-Anschlag: In den USA ist ein libyscher Ex-Agent in Gewahrsam genommen worden, weil er für den Lockerbie-Anschlag im Jahr 1988 eine Bombe gebaut haben soll. Er wird sich in Washington vor einem Bundesgericht verantworten müssen. Der Mann soll zudem ein Bombenbauer des damaligen Diktators Gaddafi gewesen sein, berichtet die SZ (Fabian Fellmann).
Frankreich – Prozess zum Nizza-Attentat: In Paris endete der Prozess zu dem Attentat von Nizza, bei dem vor rund sechs Jahren 86 Menschen getötet und mehrere Hundert verletzt wurden, mit den Schlussworten der sieben Angeklagten. Mit einem Urteil ist am heutigen Dienstag zu rechnen. Es schreibt die FAZ (Michaela Wiegel).
Iran – Hinrichtung wegen Protesten: Im Iran wurden zwei Demonstranten hingerichtet, weil sie gegen den Straftatbestand "Krieg gegen Gott und gegen die islamische Ordnung" verstoßen haben sollen. Die Hinrichtung löste auch unter iranischen Geistlichen Kontroversen aus. Momentan droht 40 weiteren Demonstrant:innen die Hinrichtung. Es schreiben FAZ (Rainer Hermann) und taz (Teseo La Marca).
Russland – Brittney Griner: Russland soll im Zusammenhang mit der Freilassung der US-Basketballerin Brittney Griner und des Amerikaners Paul Whelan von den USA auch die Übergabe des im Tiergartenmordfalls verurteilten und in Deutschland inhaftierten Russen gefordert haben. Die USA habe dies jedoch nicht ernst genommen, da sich der Mann nicht in US-Gewahrsam befinde. Es berichten LTO, focus.de und spiegel.de.
Russland – Verurteilung wegen Traumes: LTO berichtet, dass der 26-jährige Instagrammer Iwan Lossew zu einer Geldstrafe von umgerechnet rund 450 Euro wegen Diskreditierung von Russlands Armee verurteilt wurde, weil er auf Instagramm von einem Traum über eine Begegnung mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj berichtet hatte.
EGMR/Russland: Auf dem Verfassungsblog gibt Kirill Koroteev von der Agora International Human Rights Group (in englischer Sprache) einen Überblick über die Optionen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Umgang mit noch nicht entschiedenen Beschwerden aus Russland.
Sonstiges
Manuel Neuer: Wie LTO unter Berufung auf Sportrechler berichtet, treffen den Fußball-Nationalhüter Manuel Neuer keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen, weil er sich in seiner Freizeit bei einer Skitour den Unterschenkel brach und nicht mehr eingesetzt werden konnte. Zwar seien früher in Verträgen von Profisportlern Klauseln zum Freizeitverhalten enthalten gewesen, solche Vertragsdetails seien jedoch bei Neuer nicht bekannt. Er sei daher wie ein normaler Arbeitnehmer zu behandeln.
Luisahatrecht: Auf LTO-Karriere (Franziska Kring) spricht Luisa Rödemer über ihren Alltag als Anwältin und Bloggerin und ihre zeitweise Tätigkeit in Dubai.
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LTO/ok/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 13. Dezember 2022: . In: Legal Tribune Online, 13.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50448 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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