Andreas S. wurde wegen den Polizistenmorden von Kusel zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt. Das sächsische Richterdienstgericht verhandelt heute über den rechtsextremen Richter Jens Maier. Anwalt Gregor Gysi verteidigte Klimaaktivist.
Thema des Tages
LG Kaiserslautern zu Polizistenmorden von Kusel: Wegen des Mordes an zwei Polizist:innen bei Kusel in Rheinland-Pfalz verurteilte das Landgericht Kaiserlautern den Hauptangeklagten Andreas S. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und stellte zugleich die besondere Schwere der Schuld fest. Bei der Tat waren eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein 5 Jahre älterer Polizeikommissar bei einer Fahrzeugkontrolle mit Kopfschüssen getötet worden. Mit der Tat habe Andreas S. die erfolgte Jagdwilderei, seine Passion, vertuschen wollen. Das Gericht nahm deshalb das Mordmerkmal "Verdeckungsabsicht" an. Im Kastenwagen am Tatort lagen zum Tatzeitpunkt 22 frisch geschossene Rehe und Hirsche. Andere Mordmerkmale wie Habgier, Heimtücke und niedrige Beweggründe konnten nicht sicher festgestellt werden. Die besondere Schwere der Schuld begründete das Gericht mit dem "Hinrichtungscharakter" der Tat. Der Mitangeklagte Florian V. wurde zwar als Mittäter der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig gesprochen, das Gericht sah aber von einer Strafe ab, da der 33-Jährige vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt und damit zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen hatte. Mit dem Urteil folgte das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die allerdings bei S. mehrere Mordmerkmale angenommen hatte. Die Verteidigung von S. hatte für ein "gerechtes Urteil" plädiert. Ihrer Ansicht nach war die Tat "kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. SZ (Gianna Niewel), FAZ (Julia Anton), Welt (Hannelore Crolly), tagesschau.de (Frank Bräutigam), spiegel.de (Julia Jüttner) und LTO berichten.
Rechtspolitik
Suizidhilfe: Am vergangenen Montag hat sich der Rechtsausschuss des Bundestags in einer öffentlichen Anhörung mit den drei Gesetzentwürfen für eine Neuregelung der Suizidhilfe befasst. Darüber schreibt der Doktorand Josua Zimmermann auf LTO. Er befasst sich insbesondere mit dem Entwurf der interfraktionellen Gruppe um Lars Castellucci (SPD), der als einziger Entwurf eine Neuregelung der Suizidhilfe im Strafrecht anstrebt. Nach Auffassung des Autors ist der Castellucci-Entwurf mit dem Verständnis des Bundesverfassungsgericht von einem Recht auf selbstbestimmtes Sterben nicht in Einklang zu bringen. Das BVerfG hatte 2020 die damalige Strafvorschrift zur geschäftsmäßigen Suizidhilfe für nichtig erklärt.
Einbürgerung: zdf.de (Charlotte Greipl/Christoph Schneider) nimmt die Pläne des Bundesinnenministeriums, Einbürgerungen zu erleichtern, zum Anlass, einen Überblick über die juristischen Grundlagen und die geplanten Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts zu geben. Bislang seien die Hürden für die Erlangung der Staatsbürgerschaft in vielen Ländern niedriger als hierzulande, die Ministerin folge also einem internationalen Trend.
Die Staatsministerin im Bundeskanzleramt Reem Alabali-Radovan (SPD) sieht dies im Interview mit der taz (Dinah Riese) ähnlich und findet es respektlos, dass Union und FDP die Pläne des Bundesinnenministeriums zum Teil als "Abwertung" oder gar "Verramschung" der deutschen Staatsbürgerschaft bezeichnen. Es müsse verhindert werden, dass die Themen Einbürgerung, Flucht und Asyl vermischt werden. Angesichts des massiven Anstiegs rassistischer Übergriffe müsse auch über Rassismus gesprochen werden.
Holodomor: Der Holodomor, der Hungertod von drei bis sieben Millionen Ukrainer:innen unter dem stalinistischen Regime in den 1930er-Jahren, wird vom Bundestag als Genozid eingestuft. Eine breite Mehrheit der Abgeordneten stimmte für einen entsprechenden Antrag, den Ampelkoalition und Unionsfraktion gemeinsam eingebracht hatten. In der Bundestagsdebatte verurteilten alle Fraktionen den Holodomor, AfD und Linke enthielten sich jedoch bei der Abstimmung. Das Parlament forderte in einer Erklärung auch "die Schaffung einer europäischen Öffentlichkeit für die Thematik des Holodomor". zeit.de und spiegel.de berichten.
Justizminister Poseck im Interview: Im Interview mit der FAZ (Reinhard Müller) spricht der hessische Justizminister und frühere Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt Roman Poseck (CDU) über seine neue Tätigkeit, über Fähigkeiten und Kompetenzen von guten Jurist:innen sowie seinen Einsatz für den Jura-Bachelor.
Justiz
RiDG Sachsen – Jens Maier: Wie FAZ (Stefan Locke) und LTO (Markus Sehl) berichten, verhandelt das Dienstgericht für Richter in Leipzig am heutigen Donnerstag darüber, ob der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier, der vom sächsischen Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft wird, seine Arbeit als Richter wiederaufnehmen darf oder vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird. Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) befürchtet eine "schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtspflege" für den Fall, dass Maier weiterhin als Richter tätig sein sollte. Auf einen entsprechenden Eilantrag hin hatte das Dienstgericht Maier im Frühjahr vorläufig vom Dienst suspendiert. Sollten die Richter dem Antrag der Justizministerin im Hauptverfahren nicht stattgeben, bliebe die Möglichkeit, ein Disziplinarverfahren gegen ihn zu eröffnen. Außerdem könnte der Landtag eine Richteranklage einleiten.
Ronen Steinke (SZ) begrüßt den Antrag der Justizministerin. Er schlägt vor, das Richtergesetz so zu ändern, dass ein Richter, der auf eine Entscheidung durch das Dienstgericht wartet, in dieser Zeit nicht die vollen Bezüge erhält.
AG Berlin-Tiergarten zu Klimaprotest: Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte einen Klimaaktivisten, der sich an mehreren Straßenblockaden beteiligt hatte, wegen Nötigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro. Im Verfahren wurde der Student von Rechtsanwalt und Politiker Gregor Gysi (Linke) verteidigt. Dieser kündigte an, Berufung einzulegen und "im Zweifelsfall bis zum Bundesverfassungsgericht" zu ziehen. SZ (Jan Heidtmann), taz (Timm Kühn), spiegel.de (Wiebke Ramm) und LTO berichten.
BAG zu Versetzung ins Ausland: Die Fluggesellschaft Ryanair handelte rechtmäßig, als sie vier Piloten nach Schließung ihres Nürnberger Standorts nach Italien versetzte. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht. Eine solche Versetzung ins Ausland sei rechtmäßig, solange nicht im Arbeitsvertrag oder den Umständen nach etwas anderes vereinbart worden ist. Dies gelte auch dann, wenn das ausländische Gehalt deutlich niedriger sei als das ursprünglich gezahlte. Mit seinem Urteil schuf das Bundesarbeitsgericht Klarheit bei der Auslegung von § 106 Gewerbeordnung. Diesem sei "eine Begrenzung des Weisungsrechts auf Arbeitsorte in der Bundesrepublik Deutschland" nicht zu entnehmen. Die getroffene Maßnahme entspreche zudem billigem Ermessen und halte damit der Ausübungskontrolle stand. FAZ (Katja Gelinsky), beck-aktuell (Joachim Jahn) und spiegel.de berichten.
OLG Dresden – militante Antifa/Lina E.: Die Zeit (Anne Hähnig/Martin Nejezchleba) schildert Hintergründe und Beteiligte des Verfahrens gegen Lina E., der die Bildung einer linksextremen kriminellen Vereinigung sowie mehrere Angriffe auf Neonazis vorgeworfen werden.
LSG BaWü zu Sozialhilfe und Schäden der Wohnung: Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Sozialhilfeträger nicht für Schäden aufkommen muss, die durch unsachgemäßen Umgang des Hilfeempfängers mit der Mietsache entstanden sind. Ein Sozialhilfeempfänger hatte vom Sozialhilfeträger die Übernahme von Reparaturkosten in Höhe von knapp 1.500 Euro für einen Deckenschaden gefordert, der dadurch entstanden war, dass der Sozialhilfeempfänger gegen die Decke geklopft hatte, um den Lärm seiner Nachbarn zu beenden. Nach Auffassung des Gerichts habe der Sozialhilfeempfänger die Schäden selbst unrechtmäßig verursacht, weshalb diese keinen notwendigen und der Solidargemeinschaft aufzubürdenden Unterkunftsbedarf darstellten. FAZ und LTO berichten.
LG Oldenburg zu Fake-Impfung: Weil sie in einem Corona-Impfzentrum wirkungslose Kochsalzlösung in Spritzen aufgezogen und in die Impfstraße weitergegeben hat, ist eine ehemalige Krankenschwester vom Landgericht Oldenburg wegen vorsätzlicher Körperverletzung in sechs Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagten war eine Ampulle mit Impfstoff zerbrochen. Um den Vorfall zu vertuschen, zog sie sechs Spritzen mit Impfstoffresten und Kochsalzlösung auf. Ob der Tat auch ein politischer Hintergrund zugrundelag, blieb letztlich offen. Auf dem Handy der Frau fanden sich viele Verschwörungstheorien. FAZ und spiegel.de (Julia Jüttner) berichten.
LG Hamburg – Cum-Ex/Varengold Bank: Wie die SZ (Jan Diesteldorf) schreibt, hat das Landgericht Hamburg die Anklage gegen den britischen Staatsangehörigen Sanjay Shah und sechs weitere Verdächtige wegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung zugelassen. Shah wird vorgeworden, mehr als eine halbe Milliarde Euro in Deutschland gewaschen zu haben, die illegal von Finanzbehörden in EU-Nachbarstaaten erlangt wurden. Im Zentrum steht dabei die Hamburger Varengold Bank, an der Shah vor Jahren die Aktienmehrheit übernommen hatte – Ermittlern zufolge bezahlt mit den Taterträgen aus seinen Börsengeschäften. Das Landgericht Koblenz hatte zuletzt eine ähnliche Geldwäsche-Anklage im Zusammenhang mit der North Channel Bank aus Mainz abgelehnt.
VG Berlin zu kiffendem Polizisten: Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Entlassung eines Polizisten in Ausbildung, der gelegentlich Cannabis konsumiert hatte, rechtmäßig ist. Das Gericht berief sich auf die Auffassung einer Polizeiärztin, wonach der Konsum unter anderem zu Konzentrations- und Wahrnehmungsstörungen führe. Die körperlichen Einschränkungen schlössen es aus, dass der Mann die Aufgaben eines Polizeibeamten im Vollzugsdienst ordnungsgemäß erfüllen könne. Auch bestünden Zweifel an seiner charakterlichen Eignung. LTO berichtet.
AG Fürstenfeldbruck zur Nötigung einer Pressefotografin: Wie die SZ (Florian J. Haamann) schreibt, hat das Amtsgericht Fürstenfeldbruck einen der Initiatoren von örtlichen Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Dieser hatte auf einer Demonstration die Kamera einer Pressefotografin weggedrückt, weil er nicht gefilmt werden wollte. Die Richterin begründete die hohe Strafe mit den vielen Vorstrafen des Mannes. Der Verurteilte kündigte Berufung an.
Schiedsgericht Stockholm– Uniper/Gazprom: Uniper möchte vom russischen Gazprom-Konzern wegen ausbleibender Gaslieferungen Schadenersatz in Milliardenhöhe einklagen und hat zu diesem Zweck ein Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet, so FAZ (Helmut Bünder), taz (Kai Schöneberg) und Hbl (Arno Schütze). Das Verfahren solle vor einem Schiedsgericht in Stockholm stattfinden. Ob es zustande kommt, hänge allerdings auch von der Bereitschaft Gazproms ab, denn beide Seiten müssten sich auf Schiedsrichter einigen. Notfalls wolle Uniper auch vor Gerichte in Deutschland ziehen. Auch andere deutsche Unternehmen prüften derzeit Schadenersatzforderungen gegen Gazprom.
Recht in der Welt
Ukraine – russischer Angriffskrieg: Auf LTO setzt sich Franziska Rinke (Konrad-Adenauer-Stiftung) mit der Frage auseinander, wie Russland wegen des Verbrechens der Aggression strafrechtlich verfolgt werden könnte. Da die Hürden für die Befassung des Internationalen Strafgerichtshofs mit einer russischen Aggression fast unüberwindbar hoch sind, wird als Notlösung ein Sondertribunal für den Angriff auf die Ukraine vorgeschlagen. Diskutiert wird eine Anbindung dieses Sondertribunals an die UNO, die EU oder den Europarat. Auch die FAZ (Thomas Gutschker) befasst sich - anhand einer Empfehlung der EU-Kommission - ausführlich mit den Optionen, um den Angriffskrieg auf die Ukraine zu sühnen. Im Interview mit der Welt (Gregor Schwung) fordert auch der ukrainische Justizminister Denys Maljuska die Schaffung eines Sondertribunals.
Nach Auffassung von Reinhard Müller (FAZ) veranschaulicht der Umstand, dass die EU zwar die Haager Strafverfolgung unterstützt, zugleich aber auch ein Sondergericht schaffen will, zum einen den Umfang der Vorwürfe, zum anderen aber auch Hilflosigkeit.
IStGH/Ukraine – russische Kriegsverbrechen: Der Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag Karim Khan setzt bei den Ermittlungen um russische Kriegsverbrechen auf künstliche Intelligenz, so die SZ (Ronen Steinke). Die Masse der Beweismittel sei enorm und mit "alten Methoden" gar nicht auszuwerten. Laut Khan brauche es daher einen "Paradigmenwechsel". Mit forensischer Software könne man etwa Videos, Fotos, Zeugenaussagen verknüpfen, durchsuchen und übersetzen sowie Stimmen und Gesichter identifizieren.
EU/Ungarn – Rechtsstaat und EU-Gelder: Die EU-Kommission will im Rahmen des neuen finanziellen Rechtsstaatsmechanismus die Auszahlung EU-Fördergelder in Höhe von 7,5 Mrd. Euro an Ungarn blockieren, weil Ungarn nicht entschieden genug gegen Korruption vorgehe. Gleichzeitig soll grundsätzlich die Auszahlung von 5,8 Mrd. Euro aus dem Corona-Aufbau-Topf gebilligt werden. Das Geld soll aber nur ausbezahlt werden, wenn Ungarn 27 "Super-Meilensteine" erfüllt. Die endgültige Entscheidung treffen die EU-Mitgliedsstaaten mit qualifizierter Mehrheit bis Jahresende. Die SZ (Björn Finke) berichtet auf der Titelseite.
Rechtsprofessor Jacob Öberg setzt sich auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) mit der Frage auseinander, welche Maßnahmen Ungarn ergreifen muss, um EU-Mittel im Rahmen des Kohäsionspaketes zu erhalten, insbesondere geht es um die Frage, ob Ungarn Mitglied der Europäischen Staatsanwaltschaft werden muss.
Singapur/Japan – LGBTQ*-Rechte: spiegel.de schreibt über LGBTQ*-Rechte in Asien. So entschied das Parlament in Singapur, dass Geschlechtsverkehr zwischen Männern nicht mehr strafbar ist. Zugleich wurde eine Verfassungsänderung verabschiedet, die klarstellt, dass die Ehe nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden könne. In Japan entschied ein Gericht, dass die Weigerung des Staates, gleichgeschlechtliche Ehen rechtlich anzuerkennen, nicht gegen die Verfassung verstoße.
USA - Sturm aufs Kapitol: Wie SZ (Fabian Fellmann), FAZ (Majid Sattar) und taz berichten, hat ein Bundesgericht in Washington den Gründer der rechtsextremen Gruppierung "Oath Keepers" für seine Rolle rund um den Sturm aufs Kapitol am 6. Januar 2021 wegen "aufrührerischer Verschwörung" verurteilt. Stewart Rhodes war zwar nicht selbst im Kapitol, koordinierte seine Leute aber von draußen. Entsprechende Pläne soll er schon kurz nach der Präsidentschaftswahl im November 2020 geschmiedet haben. Auch der Mitangeklagte Kelly Meggs, Leiter der Ortsstelle der "Oath Keepers" in Florida, wurde der "aufrührerischen Verschwörung" schuldig gesprochen. Das Strafmaß wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
Kanada – Mord-Anklage nach 40 Jahren: Laut FAZ (Christiane Heil) ist in Kanada 40 Jahre nach dem Mord an zwei jungen Frauen ein heute 61-jähriger Tatverdächtiger festgenommen worden. Genetisches Material von den Tatorten führte zu George S., der im Jahr 1983 im Abstand von nur wenigen Monaten zwei Frauen sexuell missbraucht und anschließend erstochen haben soll.
Sonstiges
One Love-Armbinden: In der FAZ setzen sich die wissenschaftlichen Mitarbeiter Maximilian Eiles, Thomas Funck und Niko Haug mit dem Streit um die Kapitänsbinde in Regenbogenfarben auseinander, die während der Fußball-WM in Katar ein Zeichen gegen die dortige LGBTQ*-Gesetzgebung setzen sollte. Dabei prüfen sie, ob die Androhung von Konsequenzen durch den Welt-Fußballverband FIFA gegen Kartellrecht verstößt, weil er seine Marktmacht missbraucht. Sie kommen zum Schluss, dass das Verbot wohl einen legitimen Zweck verfolge und vom Sportgerichtshof CAS nicht gerügt würde, weil es den Gastgeber der WM vor konfrontativen Belehrungen schützt.
Internetkriminalität/Twitter: Die SZ (Christoph Koopmann/Ronen Steinke) schreibt über die Probleme, die sich bei der Bekämpfung von Internetkriminalität auf dem Kurznachrichtendienst Twitter ergeben; insbesondere, seit Elon Musik Ende Oktober mit dem Versprechen angetreten ist, die "Zensur" auf Twitter zu beenden und zudem einen großen Teil seiner Mitarbeiter entlassen hat. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, welche Pflichten Twitter hat, wenn sich Betroffene über Verleumdungen beschweren; ob es beispielsweise genügt, wenn die Beschwerden von Algorithmen geprüft werden, wie es bei Twitter der Fall ist.
Rechtsgeschichte - Ermächtigungsgesetz: Im Dossier der Zeit (Hauke Friedrichs/Malte Henk/Wolfgang Uchatius) wird die Geschichte des 23. März 1933, insbesondere die Debatte über das Ermächtigungsgesetz im Reichstag geschildert.
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LTO/bo
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Die juristische Presseschau vom 1. Dezember 2022: . In: Legal Tribune Online, 01.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50338 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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