Die juristische Presseschau vom 17. Dezember 2020: Urteil im Charlie-Hebdo-Pro­zess / Gesetz über Triage? / Keine Ent­schä­d­i­gung für Kundus-Bom­bar­de­ment

17.12.2020

Die Hintermänner des Charlie-Hebdo-Attentats wurden zu langen Haftstrafen verurteilt. Forderungen nach gesetzlicher Regelung der Triage werden laut. Das BVerfG verneint einen Entschädigungsanspruch wegen des Luftangriffs in Kundus 2009.

Thema des Tages

Frankreich – Attentat auf "Charlie Hebdo": In Paris ist im Prozess gegen die Hintermänner des Attentats auf die Redaktion des Satiremagazins "Charlie Hebdo" sowie der Geiselnahme in einem jüdischen Supermarkt im Januar 2016 das Urteil gesprochen worden, berichten SZ (Nadia Pantel), FAZ (Michaela Wiegel) und zeit.de. Der Hauptangeklagte wurde wegen Beihilfe zum Mord zu 30 Jahren Haft verurteilt, weitere Angeklagte wurden wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bzw. einer kriminellen Vereinigung verurteilt.

zeit.de (Annika Joeres) analysiert den Prozess und beschreibt die Auswirkungen der Tat auf die Opfer, von denen einige nicht mehr in ihr altes Leben zurückkehren konnten. Auch die FAZ (Jürg Altwegg) beleuchtet die Bedeutung des Prozess für die französische Gesellschaft. Während der Verhandlung sei aber eine "Inflation der Opfer" zu beklagen gewesen, "viel zu viele" von ihnen seien als Zivilkläger aufgetreten.

Michaela Wiegel (FAZ) sieht in dem Urteil die Botschaft, dass der Rechtsstaat obsiege. Mit akribischer Genauigkeit habe der Prozess den Nährboden des Terrorismus untersucht. Auch für Nadia Pantel (SZ) hat der Prozess das menschenverachtende Weltbild der Täter offen gezeigt.

Rechtspolitik

Corona – Triage: In der SZ spricht sich Stefan Ulrich für eine gesetzliche Regelung der Entscheidung aus, welchen Patienten zuerst zu helfen sei, wenn in Folge der Corona-Pandemie Intensivbetten oder Beatmungsgeräte nicht ausreichen könnten. In solchen ethischen Extremsituationen bräuchten Mediziner Hilfe vom Recht, das klarstellen müsse, ob bei einer solchen Triage etwa auf die jeweiligen Heilungschancen abzustellen sei oder auf die wohl noch verbleibende Lebenszeit oder ob das Los entscheiden soll. Auch Reinhard Müller (FAZ) ist der Ansicht, dass nur ein Gesetz jeden Anschein von Willkür bei der Entscheidung ausschließen würde: Wenn der Gesetzgeber über alle wesentlichen Fragen befinden müsse, dann doch wohl auch über Kriterien, die über Leben und Tod entscheiden.

Corona – Privilegierung von Geimpften: Auf Verfassungsblog gehen die Akademische Rätin Andrea Kießling und der Wissenschaftliche Mitarbeiter Dirk Müllmann der Frage nach, ob nach Beginn der bevorstehenden Impfkampagne rechtlich zwischen geimpften und nicht geimpften Personen differenziert werden dürfe. Für private Anbieter sei die Erhebung des Impfstatus in Abhängigkeit vom Einzelfall datenschutzrechtlich möglich, es sei jedoch eine einheitliche gesetzliche Regelung wünschenswert, welche die Voraussetzungen im privaten Kontext regeln würde.  

Digitale Dienste/Digitale Märkte: Über die zwei geplanten EU-Verordnungen zur Regulierung großer Internetkonzerne – Digital Services Act und Digital Markets Act – berichten nun auch taz (Svenja Bergt) sowie Rechtsprofessor Rupprecht Podszun und Wissenschaftliche Mitarbeiterin Sarah Langenstein auf LTO. Das Vorhaben sehe etwa eine Liste verbotener Praktiken vor. Verboten sein soll zum Beispiel das Zusammenführen von personenbezogenen Daten von zwei Diensten desselben Gatekeepers ohne Einverständnis des Nutzers. Zwar würden die Gesetzgebungsvorhaben langwierig und stünden unter erheblichem Lobbydruck, es sei jedoch zu wünschen, dass sich die deutschen Stakeholder aktiv in die Debatte einbringen. 

Michael Hanfeld (FAZ) warnt davor, dass die Gesetzesvorhaben hinter nationale Regelungen zurückfallen könnten: Darauf würden die Datenkonzerne nur warten. Auch Svenja Bergt (taz) erwartet, dass die Lobbyisten in Brüssel nicht tatenlos bleiben. Die beteiligten EU-Gremien bräuchten ein dickes Fell. 

Arbeitsschutz in der Fleischindustrie: Der Bundestag hat das Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit in der Fleischindustrie beschlossen. Mit dem Gesetz soll auf die massenhafte Corona-Infektion in Großschlachthöfen reagiert werden, die vor allem im Fall der Firma Tönnies Empörung ausgelöst hatte, so FAZ (Dietrich Creutzburg). Am Freitag muss noch der Bundesrat zustimmen.

IT-Sicherheit: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur IT-Sicherheit verabschiedet, berichten SZ (Constanze von Bullion/Max Muth) und zeit.de. Danach soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) neue Aufgaben bekommen, indem es für die IT-Sicherheit aller Bundesbehörden zuständig sein und Standards festlegen und kontrollieren wird. Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen Verbindungsdaten ihrer Netze künftig vier Jahre speichern, um mögliche Cyberangriffe auch dann verfolgen zu können, wenn sie zu spät entdeckt werden.

Max Muth (SZ) sieht in dem Gesetz eine vertane Chance: Empfehlenswert sei zunächst eine wissenschaftliche Untersuchung, was helfe und was nicht. 

BND-Gesetz: Auch hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnachrichtendienstgesetzes beschlossen, berichten SZ (Ronen Steinke), netzpolitik.org (Andre Meister) und zeit.de. Mit dem Gesetzentwurf sollen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Dieses hatte die bisherigen Regelungen zur Überwachung der Kommunikation von Ausländern im Ausland gekippt, weil sie gegen das Telekommunikationsgeheimnis und die Pressefreiheit verstießen. 

Verbraucherverträge: Ebenso hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für faire Verbraucherverträge verabschiedet, berichten FAZ (Corinna Budras), Welt (Laurin Meyer)zeit.de und LTO. Danach sollen lange Vertragslaufzeiten von bis zu zwei Jahren künftig an die Bedingung geknüpft werden, dass das Unternehmen dem Verbraucher gleichzeitig einen Vertrag mit einer Dauer von maximal einem Jahr anbietet. Die Kosten für den kürzeren Vertrag dürfen nicht mehr als 25 Prozent über dem längerfristigen Vertrag liegen. Überdies sollen Klauseln in AGB, die die Abtretungen von auf Geld gerichtete Ansprüche beschränken, in Zukunft unwirksam sein, was etwa Klauseln von Billig-Fluglinien wie Ryanair betreffe.

GWB – Digitalkonzerne: Die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die eigentlich diese Woche im Bundestag verabschiedet werden sollte, ist verschoben worden, berichten FAZ (Kerstin Schwenn) und Hbl (Till Hoppe). Hintergrund seien die Bedenken von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) gegen die geplante Verkürzung des Rechtswegs, wonach Klagen direkt zum Bundesgerichtshof anstatt wie bisher erst zum Oberlandesgericht Düsseldorf gehen würden. Die Reform soll es dem Bundeskartellamt ermöglichen, schneller gegen wettbewerbswidrige Geschäftspraktiken von großen Digitalunternehmen wie Amazon und Facebook vorzugehen.

Verfassungsrichter-Wahl: Welche Möglichkeiten es gibt, die Verfassungstreue von Verfassungsrichtern zu garantieren, lotet der Wissenschaftliche Mitarbeiter Oliver Pieper auf juwiss.de aus. Gesetzliche Ausschlusstatbestände wegen "grenzwertiger" Äußerungen seien zu vage und dürften sich verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt sehen – es bleibe dem Parlament überlassen, sie bei der Wahl zu berücksichtigen. Objektive Ausschlusskriterien könnten jedoch die Beobachtung der Person durch den Verfassungsschutz sein, die Mitgliedschaft in Vereinigungen, die von den Verfassungsschutzämtern als extremistisch eingestuft würden ebenso wie einschlägige Straftaten, etwa Volksverhetzung. Anlass ist die Wahl der Linken-Politikerin Barbara Borchardt zur Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern Anfang diesen Jahres.

Justiz

BVerfG zu Kundus-Luftangriff: Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Luftangriff von Kundus aufrechterhalten und die Verfassungsbeschwerde einiger Angehöriger von Todesopfern des Angriffs nicht zur Entscheidung angenommen. Dies berichten FAZ (Marlene Grunert), taz (Christian Rath)LTO, zeit.de, spiegel.de und tagesschau.de (Bernd Wolf). Einzelpersonen könnten keine Schadensersatzansprüche wegen völkerrechtswidriger Handlungen geltend machen, da nur der Heimatstaat der Geschädigten selbst originäres Völkerrechtssubjekt sei. Allerdings argumentiert das Gericht – anders als der BGH – dass Amtshaftungsansprüche wegen Auslandseinsätzen der Bundeswehr durchaus in Betracht kommen können, da sie sich aus den weltweit geltenden deutschen Grundrechten ergeben. Im vorliegenden Fall habe der BGH jedoch in vertretbarer Weise eine Amtspflichtverletzung bei dem Luftangriff verneint habe. Dem befehlshabenden Oberst Klein sei durch einen Informanten versichert worden, dass sich an dem angegriffenen Tanklastwagen keine Zivilisten aufhielten.

BVerfG zu Corona und Versammlungsfreiheit: Im Verfassungsblog bespricht Wolfgang Hecker, emeritierter Rechtsprofessor, die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, welches Anfang Dezember das Verbot einer sogenannten Querdenken-Demonstration in Bremen aufrechterhalten hat. Es habe bestätigt, dass bei der Gefahrenprognose auch Vorerfahrungen mit einer im Wesentlichen vergleichbaren Versammlung eines Antragstellers als Indizien einbezogen werden können, etwa die flächendeckende Missachtung der Maskenpflicht. Dies darf nach Ansicht des Autors aber kein Freibrief für eine generelle Umstellung auf präventive Versammlungsverbote ohne ausreichende Prüfung und Differenzierung nach dem jeweiligen Einzelfall sein.

BGH zu PKV-Beitragserhöhungen: Wenn eine private Krankenversicherung (PKV) ihre Beiträge erhöhen will, muss sie angeben, ob der Grund hierfür eine Veränderung der Leistungen, der Krankheitsverläufe oder der Lebendauer ist. Dies entschied laut spiegel.de der Bundesgerichtshof. 

BVerwG zu IFG-Anfragen: Eine Vielzahl von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellt noch keinen Rechtsmissbrauch dar, hat das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag entschieden. Darüber berichtet nun auch beck-aktuell (Joachim Jahn). Im konkreten Fall ging es um einen Erfinder, der dem Bundeswirtschaftsministerium mehr als 140 Anträge nach dem IFG zu einem Förderprogramm für die Luftfahrtforschung geschickt hatte, bis dieses die weitere Bearbeitung ablehnte. Die Ablehnung eines Informationszugangsantrags wegen Rechtsmissbrauchs muss sich laut BVerwG aber wegen des grundrechtlichen Schutzes der Informationsfreiheit auf Extremfälle beschränken, wenn positiv festgestellt wird, dass es einem Antragsteller in Wirklichkeit nicht um die begehrte Information gehe. 

OLG Köln zu Postbank-Übernahme: Das Oberlandesgericht Köln hat zwei Klagen von ehemaligen Postbank-Aktionären abgewiesen, die eine höhere Abfindung für ihre Anteile nach der Übernahme durch die Deutsche Bank 2010 verlangt hatten. Die Kläger führten an, dass die Deutsche Bank schon früher die faktische Kontrolle über die Postbank erlangt habe, weshalb sie ein höheres Kaufangebot für die Anteile habe vorlegen müssen. Laut FAZ (Marcus Jung) und Hbl (Laura de la Motte) schloss sich das Gericht dieser These nicht an. Eine Reihe früherer Deutsche-Bank-Vorstände wie Josef Ackermann hatten sich im Prozess auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen. 

Marcus Jung (FAZ) betont, wie lange der Rechtsstreit schon dauere. Das Gericht habe zwar die Tür zum Bundesgerichtshof offen gelassen, nach zehn Jahren aber "sollten die Kläger es darauf beruhen lassen."

OVG NRW – Corona-Maßnahmen: Die ersten Klagen gegen die Corona-bedingten Einschränkungen durch den im Dezember verschärften Shutdown sind anhängig. Wie wdr.de (Philip Raillon) berichtet, wenden sich vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen drei Golfer im Eilverfahren gegen die pauschale Schließung aller Sportanlagen im Land. Das Gericht rechne mit weiteren Anträgen aus anderen Lebensbereichen – außerdem habe der zuständige Senat noch rund vierzig alte Eilverfahren abzuarbeiten, die sich gegen den "Shutdown Light" im November richteten.

VG Koblenz zu Entzug der Fahrerlaubnis: Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Eilantrag eines Mannes abgewiesen, der sich gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis mit dem Argument gewehrt hatte, er sei während der Corona-Pandemie besonders auf den Pkw angewiesen. So müsse er seine Tochter zur Schule bringen und seine Eltern versorgen. Das Gericht entschied jedoch, dass in dem Entzug keine unbillige Härte liege: Der Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer vor "ungeeigneten Kraftfahrern" gehe vor, so LTO

LG Bonn – Cum Ex/Sarasin-Bank: Über die Anklage der Staatsanwaltschaft Köln gegen einen Schweizer Banker aus dem Umfeld der Sarasin-Privatbank wegen gewerbsmäßigen Betruges im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Geschäften berichtet nun auch die FAZ (Marcus Jung). 

Digitale Gerichtsverhandlungen: Grundsätzlich erlaubt § 128a Zivilprozess die digitale Verhandlung im Zivilprozess – die praktischen Erfahrungen hiermit sind jedoch unterschiedlich, schreibt LTO (Annelie Kaufmann) und lässt eine Vielzahl von Betroffenen zu Wort kommen. Während das Landgericht München I aktiv für digitale Verhandlungen werbe und am Landgericht Hannover nach eigenen Angaben schon in schätzungsweise 20 Prozent aller Zivilverfahren Videoverhandlungen eingesetzt würden, mangele es andernorts noch an den technischen Möglichkeiten. Die befragten Anwälte kommen zum Schluss, dass eine digitale Verhandlung gut funktioniere, wenn sie vom Gericht vorgeschlagen werde – Anträge von Anwälten würden hingegen oft abgelehnt.  

DDR-Juristen: Die Rolle von DDR-Juristinnen und Juristen hat Nina Markovits in ihrem Buch "Diener zweier Herren" untersucht, das sie im Interview mit beck-aktuell (Monika Spiekermann) diskutiert. Während es im Familienrecht unabhängige Forschung gegeben habe, hätten Staatsrechtslehrende vorsichtiger sein müssen. Sie hätten oft für den Schreibtisch geschrieben und mussten Kritik so sorgfältig verpacken, dass sie nur von Gleichgesinnten erkannt wurde. Die SED habe Juristinnen und Juristen stets mit Argwohn betrachtet.

Recht in der Welt

Spanien – Suizidhilfe: Das spanische Parlament wird laut einem Bericht der FAZ (Hans-Christian Rößler) am Donnerstag die Legalisierung der Suizidhilfe beschließen, wobei sie an hohe Hürden geknüpft werden soll. Voraussetzung sei, dass die Person unheilbar krank sei oder an schweren chronischen Behinderungen leide, die sie als unzumutbar erlebe und die nicht durch andere Mittel gemildert werden können. Sie müsse den Wunsch mehrfach bestätigen und eine Kontroll- und Evaluierungskommission müsse zustimmen.

Sonstiges

Corona – Impfstoffverteilung: In einem Gastbeitrag für die FAZ untersuchen der Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Armin von Bogdandy, und der Referent Pedro Villarreal die völkerrechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der globalen Verteilung von Corona-Impfstoffen. Zwar müssten die Staaten danach zuerst die Gesundheit ihrer eigenen Staatsangehörigen gewährleisten, dies dürfe jedoch nicht auf Kosten anderer Staaten geschehen, etwa durch Hamsterkäufe. 

Eltern im Lockdown: Welche Rechte Eltern während eines Lockdowns haben, wenn sie die Kinder wegen Schließung von Schule und Kita zu Hause betreuen müssen, beantwortet tagesschau.de (Kerstin Anabah). Grundsätzlich gebe es kein Recht auf Homeoffice, wenn nicht Arbeitsvertrag oder betriebliche Übung einen entsprechenden Anspruch vorsähen. Auch der Anspruch auf Lohnfortzahlung nach § 616 BGB, wenn Eltern wegen der Kinderbetreuung zu Hause bleiben müssten, sei in vielen Arbeitsverträgen außer Kraft gesetzt. Allerdings könnten Eltern nach dem neu geschaffenen § 56 Ia Infektionsschutzgesetz eine staatliche Entschädigung in Höhe von maximal 2016 Euro pro Monat für ihren Verdienstausfall verlangen – nicht jedoch, wenn es eine Notbetreuung gebe.

Das Letzte zum Schluss

Hilfssherrif: Einmal richtig durchgreifen – das wünschte sich ein 39-jähriger Fahrradfahrer in Frankfurt/M., der sich so sehr über zugeparkte Radwege ärgerte, dass er sich eine Warnjacke mit dem Schriftzug "Polizei" anzog und selbst für Ordnung sorgte. Auch auf den zweiten Blick sei das Kleidungsstück noch "zum Verwechseln ähnlich" gewesen, befand die echte Polizei, die den Mann ertappte und dem Treiben Einhalt gebot. Doch der hatte nicht genug: Als während der Kontrolle ein Autofahrer anhielt und sich bei dem falschen Polizisten nach dem Weg erkundigte, forderte ihn dieser vor den verdutzten echten Polizisten auf, umgehend den Radweg freizumachen – und der Autofahrer kam der Aufforderung eilig nach, so FR (Oliver Teutsch).

 

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lto/mps

(Hinweis für Journalisten)   

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Dezember 2020: Urteil im Charlie-Hebdo-Prozess / Gesetz über Triage? / Keine Entschädigung für Kundus-Bombardement . In: Legal Tribune Online, 17.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43757/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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