Die juristische Presseschau vom 6. Oktober 2020: Neben­kläger darf Frei­spruch wollen / Vor­rats­da­ten­spei­che­rung vor EuGH / Urteil im Mord­fall Baumer erwartet

06.10.2020

Ein Nebenkläger darf im Prozess laut BGH auch auf einen Freispruch hinwirken. Weicht der EuGH das Verbot der Vorratsdatenspeicherung auf? Im Mordfall Maria Baumer wird heute das Urteil verkündet.

Thema des Tages

BGH zur Zulässigkeit der Nebenklage: Der Nebenkläger darf im Strafprozess auch auf einen Freispruch hinwirken wollen. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem nun veröffentlichten Beschluss. Damit verwarf der BGH die Rechtsprechung vieler Oberlandesgerichte, die für die Eigenschaft als Nebenkläger i.S.d. § 395 Strafprozessordnung (StPO) bzw. § 80 Abs. 3 S. 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) forderte, dass die Bestrafung des Angeklagten angestrebt werde. Die genannten Vorschriften enthalten jedoch kein bestimmtes definiertes Ziel der Nebenkläger. Der Nebenklage komme vielmehr eine eigenständige Rolle zu, die letztlich ermögliche, "auf eine sachgerechte Ausübung der dem Gericht von Amts wegen obliegenden Amtsaufklärungspflicht hinzuwirken". In dem Fall hatte ein 14-Jähriger versucht, seine schlafenden Pflegeeltern zu erstechen, welche sich als Verletzte der Straftat als Nebenkläger dem Prozess anschlossen. Nachdem sie wiederholt Anträge stellten, die Zweifel an der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ihres Pflegekindes säten, waren sie als Nebenkläger zunächst wieder ausgeschlossen worden. LTO (Hasso Suliak) stellt das Urteil vor.

Rechtspolitik

Online-Klageformular: Um der großen Menge von Bagatellfällen Herr zu werden, wünschen sich die Präsidenten der Oberlandesgerichte (OLG) eine Art Online-Klageformular, in dem sich Verbraucher auch ohne Anwalt mit einer Eingabemaske im Internet an ein Gericht wenden können. Bis einschließlich Mittwoch werden die 24 OLG-Präsidenten mit der Präsidentin des Bundesgerichtshofs Bettina Limperg im Rahmen einer Jahrestagung über dieses und andere Themen – wie etwa die Musterfeststellungsklage – diskutieren. LTO berichtet.

Sanierungs- und Insolvenzrecht: Die FAZ (Corinna Budras) stellt nun auch die Pläne des Bundesjustizministeriums vor, das Sanierungs- und Insolvenzrecht zu reformieren, um bereits vor der Insolvenz umfassende Sanierungsmaßnahmen durchführen zu können. Neben viel Lob wird jedoch insbesondere der Ausbau der Geschäftsführerhaftung kritisiert. Der Posten werde dadurch gerade für Unternehmensgründer und Start-Ups unattraktiver, da sie wegen unsicherer Finanzierung oftmals ab Tag eins haften würden.

Verantwortungseigentum: Über die Initiative, eine neue Gesellschaftsform – die "Gesellschaft in Verantwortungseigentum" – einzuführen, schreibt nun auch die SZ (Marc Beise) und beschreibt den Unternehmer Armin Steuernagel, der die Reform maßgeblich vorantreibt und mit einem Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten eine große Öffentlichkeit schaffen möchte. Angesichts der heftigen Opposition gegen das Vorhaben aus Union, FDP sowie Teilen der Wirtschaft, sei diese Reform eher ein Thema für nach der Wahl, resümiert die SZ.

Homeoffice: Nach einem Faktenpapier des Arbeitsministeriums zum "Gesetz zur mobilen Arbeit", das der FAZ (Marcus Jung) vorliegt, plant Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) offenbar, dass künftig im Büro, bei der mobilen Arbeit und im Homeoffice die gleichen Regeln des Arbeitsschutzes gelten. Die taz (Jasmin Kalarickal) trägt noch einmal die Reaktionen aus den anderen Parteien auf den bekannt gewordenen Gesetzentwurf zusammen.

Patentmißbrauch: Ob die Modernisierung des Patentrechts tatsächlich effektiv den Missbrauch durch "Patenttrolle" einhegen wird, ist laut Hbl (Heike Anger) in der Wirtschaft sehr umstritten. Die geplante Einschränkung des Zugangs zu Unterlassungsansprüchen für Patentinhaber im Einzelfall wegen Unverhältnismäßigkeit wird einerseits als sachgerechte Lösung gepriesen, andererseits wird Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) von der Industriegruppe IP Europe in einer Stellungnahme dafür kritisiert, einen "sicheren Hafen" für Patentverletzer zu schaffen.

Justiz

EuGH – Vorratsdatenspeicherung: Am heutigen Dienstag verkündet der Europäische Gerichtshof seine Entscheidung zur anlasslosen Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten. Konkret geht es um drei Verfahren aus Frankreich, Belgien und Großbritannien. In seinem Grundsatzurteil zur Vorratsdatenspeicherung aus 2016 untersagte der EuGH eine "allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten". Eine vollständige Abkehr von diesem Urteil ist laut SZ (Wolfgang Janisch) kaum zu erwarten. Eine Lockerung hingegen sei durchaus denkbar, etwa in der Form, dass eine Speicherung von Verbindungsdaten bei Anlass einer konkreten Gefahr zulässig sein könnte. In jedem Fall werde das Urteil die wieder entfachte Debatte um die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland maßgeblich beeinflussen.

LG Regensburg – Mord an Maria Baumer: "Die Seite Drei" der SZ (Andreas Glas/Johann Osel) rekonstruiert die Ermittlungen gegen Christian F. sowie die aktuelle Verhandlung vor dem Landgericht Regensburg. Ihm wird vorgeworfen, seine damalige Verlobte Maria Baumer getötet zu haben. Am letzten Verhandlungstag verlas F.s Anwalt eine Aussage seines Mandanten, der zufolge er Baumer im Wald vergraben, aber nicht getötet habe. Sie habe sich vorher das Leben mit einer Überdosis Antidepressiva genommen, die er zur Behandlung ihrer Depression aus dem Krankenhaus gestohlen hatte. Den Diebstahl und den "blöden Unfall" habe er anschließend verdecken wollen, wofür er sich vor Gericht dann auch entschuldigte. Das Urteil wird am heutigen Dienstag erwartet.

BGH zu gerichtsinternen Versäumnissen: Sobald ein elektronisches Dokument im Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingegangen und auf dem Server aufgezeichnet ist, ist es fristgerecht übermittelt worden. Gerichtsinterne Versäumnisse, die zu verspäteter Kenntnisnahme durch das Gericht führen, haben keinen Einfluss auf die Fristwahrung, erklärte der Bundesgerichtshof in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss, den LTO zusammenfasst.

BGH zum Tod von Leonie: Der Bundesgerichtshof hat spiegel.de zufolge ein Urteil des Landgerichts Neubrandenburg gegen den Stiefvater der gewaltsam zu Tode gekommenen sechsjährigen Leonie teilweise aufgehoben. In der Revision rügte der BGH nun insbesondere, dass nicht eindeutig festgestellt worden sei, dass der Verurteile schon während der schweren Misshandlungen einen Tötungsvorsatz getroffen habe. Das sei aber für die rechtliche Einordnung eines anschließenden "Verdeckungsmordes" entscheidend, sodass der Prozess nun in Teilen neu verhandelt werden muss.

VG Koblenz zu Halteverbotsschildern: Werden Halteverbotsschilder so aufgestellt, dass sie von Autofahrern nicht mit "einfacher Umschau" zu erkennen sind, müssen sie die Abschleppkosten nicht zahlen. Dies gilt insbesondere, wenn die zuständige Verkehrsbehörde das ordnungsgemäße Aufstellen nicht ausreichend dokumentiert hat. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz laut LTO in einem Fall, in dem die vorübergehende Beschilderung von Halteverbotszonen für einen Triathlon nicht widerspruchsfrei dokumentiert wurde.

LG München II Ex-Audi-Chef Stadler: Am heutigen Dienstag, am zweiten Tag des Münchner Dieselprozesses, haben die Verteidiger das Wort, kündigt faz.net in einem Vorbericht an. Angeklagt sind Ex-Audi-Chef Rupert Stadler, der früheren Porsche-Technikvorstand Wolfgang Hatz und zwei weitere Motorenentwickler. Prozessbeobachter rechnen im Verlauf der kommenden Sitzungstage mit gegenseitigen Schuldzuweisungen der Angeklagten untereinander.

StA München I – Wirecard: Die SZ (Christoph Giesen u.a.) berichtet über die Aussagen eines Kronzeugen, der sich nun der Staatsanwaltschaft München I gestellt hat. Der frühere Wirecard-Manager sagte aus, der untergetauchte und per Haftbefehl gesuchte Ex-Vorstand der Wirecard AG Jan Marsalek hätte unter anderem mit Hilfe des philippinischen Geheimdienstes Briefe der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG abgefangen, um seinen mutmaßlichen Milliardenbetrug längstmöglich zu verheimlichen.

AG Köln zu Schiri-Hetzjagd: Zwei Kreisligaspieler eines Kölner Fußballvereins wurden vom Amtsgericht Köln jeweils zu Geldstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, nachdem sie im Anschluss eines verlorenen Fußballspiels den Schiedsrichter gemeinsam mit einigen Mitspielern über den Platz verfolgten, verbal und schließlich auch tätlich angingen. LTO schildert die Einzelheiten.

Recht in der Welt

USA – Supreme Court: Im Feuilleton der FAZ widmet sich die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff ausführlich dem US Supreme Court. Neben der fehlenden Altersgrenze kritisiert sie die bloß einfachgesetzliche Festlegung der Anzahl der Richter – beides sei anfällig für Missbrauch seitens der Politik. Zudem sei die Entscheidungsfindung in den USA, aber auch in anderen vom Common Law geprägten Staaten, sehr individualistisch und erfordere wenig bis gar keine kollegiale Beratung. Auffällig sei Lübbe-Wolff zufolge, dass es in vielen angelsächsischen Höchstgerichten Frauen waren, die für die Einführung kollegialer Elemente der richterlichen Entscheidungsfindung sorgten.

USA – Bader Ginsburg-Nachfolge: Für Jost Müller-Neuhoff (Tsp) ist die zügige Nachbesetzung der durch den Tod Bader Ginsburgs freigewordenen Stelle am US Supreme Court absolut nachvollziehbar. Trotzdem wäre die designierte Richterin Amy Cohen Barrett "ein Alptraum für das liberale Amerika", nicht zuletzt wegen ihrer ablehnenden Haltung gegenüber Abtreibungen.

UN-Tribunal für die Roten Khmer: Nach mehr als zehn Jahren der Ermittlungen hat die Rechtsmittelkammer des UN-Tribunals für die Roten Khmer das Verfahren gegen den Angeklagten Ao An im August 2020 eingestellt. Für den Verfassungsblog zeichnet der Rechtsreferendar Malte Stedtnitz die Entwicklungen am UN-Tribunal nach, die letztlich zum Scheitern desselben führten. Ein hybrides Gericht unter Beteiligung eines Landes, dessen Justiz nicht unabhängig ist, wird Stedtnitz zufolge nicht funktionieren, wenn nicht im Vorhinein geregelt sei, wie mit Patt-Situationen umzugehen ist. Diese hätten in dem UN-Tribunal für die Roten Khmer wesentlich zum Scheitern beigetragen.

Sonstiges

Vertragsverletzungsverfahren: Wie das sogenannte einstufige Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH den Druck auf die Mitgliedstaaten erhöht, Richtlinien fristgerecht umzusetzen, erklärt der Referatsleiter Europarecht des Niedersächsischen Europaministeriums Albrecht Wendenburg auf LTO. So stellt er insbesondere hervor, dass Sanktionsurteile deutlich schneller ergingen und zudem bereits eine Sanktionierung ab Ablauf der Umsetzungsfrist möglich sei, während im zweistufigen Verfahren Sanktionen erst nach Verkündung des Urteils durch den Europäischen Gerichtshof in Betracht kämen.

E-Sport und Recht: Im FAZ-Einspruch sprechen sich der wissenschaftliche Mitarbeiter Nepomuk Nothelfer und Tobias M. Scholz für eine eigene staatliche Strategie für E-Sport aus, die auch eine bessere Einbindung in bestehende rechtliche Rahmen ermöglichen sollte. Anstatt sich in der (rechts-)wissenschaftlichen Diskussion auf die Frage der Anwendbarkeit von Vorschriften des "Sports" zu beschränken, sollte sich Deutschland etwa an Dänemark oder Frankreich orientieren, die für die professionelle Ausübung von E-Sport längst rechtliche Rahmen geschaffen hätten.

Das Letzte zum Schluss

Es ist nicht alles Gold, was glänzt: In der Nacht auf Samstag war ein Einbrecher in eine Bankfiliale in Bad Herrenalb eingedrungen und hatte dort eine Vitrine mit Goldbarren leergeräumt. Ihm war zu diesem Zeitpunkt scheinbar nicht bewusst, dass es sich dabei um bloße Attrappen handelte. Für den Einbruch sowie den laut Welt entstandenen Sachschäden von mehreren Tausend Euro wird er sich trotzdem verantworten müssen.

 

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lto/jpw

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Oktober 2020: Nebenkläger darf Freispruch wollen / Vorratsdatenspeicherung vor EuGH / Urteil im Mordfall Baumer erwartet . In: Legal Tribune Online, 06.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43011/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

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