Die juristische Presseschau vom 10. Juli 2020: EuGH hält deut­sche Gerichte für unab­hängig / BVerfG zum Ver­ges­sen / LG Frank­furt/M. zu Alex­ander Falk

10.07.2020

Der EuGH teilt nicht die Zweifel des VG Wiesbaden an der Unabhängigkeit der deutschen Justiz. Das BVerfG gab der Pressefreiheit Vorrang vor dem Recht auf Vergessenwerden. Alexander Falk erhielt eine viereinhalb-jährige Freiheitsstrafe. 

Thema des Tages

EuGH – Gerichtliche Unabhängigkeit: Die deutsche Justiz ist unabhängig. Zu diesem Schluss kam der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des Verwaltungsgerichts Wiesbaden. In der Vorlage wurden Zweifel an der eigenen Unabhängigkeit u.a. damit begründet, dass die Justizministerien Richter ernennen und befördern und auch die Organisation der Gerichte vorgeben. Für den EuGH kam es jedoch nur darauf an, dass Richter den konkreten Fall unabhängig entscheiden können und dabei keine Weisungen erhalten und keinem Druck ausgesetzt sind. Zum eigentlichen Thema der Vorlage entschied der EuGH, dass die Datenschutzgrundverordnung auch für den Petitionsausschuss des hessischen Landtags gilt. Es berichtet lto.de.

Rechtspolitik

Kindesmissbrauch: Der CDU/CSU gehen die Pläne von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) zu Strafverschäfungen bei sexuellem Kindesmissbrauch nicht weit genug. bild.de (Ralf Schuler) referiert einen 5-Punkte-Plan von CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt, der u.a. lebenslange Haft für schweren sexuellen Missbrauch vorsieht. In einem Gastbeitrag für die Welt fordert Fraktions-Vize Thorsten Frei (CDU), u.a. die Online-Durchsuchung von Computern bei Kinderpornographie-Verdacht zu ermöglichen. 

Suizidhilfe: Jost Müller-Neuhof (Tsp) wirft Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Untätigkeit bei der Neuregelung der Suizidhilfe vor. Schon nach der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zu § 217 Strafgesetzbuch (StGB) im April 2019 hatten Spahns ministerielle Beobachter prognostiziert, dass die Strafnorm beanstandet werden wird, ohne dass Spahn tätig geworden sei. Auch sonst habe Spahn es mit einer Reform nicht eilig.

StVO-Novelle und Fahrverbote: Das Bundesjustizministerium sieht die Verantwortung für den Formfehler bei der StVO-Novelle von April eindeutig beim Bundesverkehrsministerium, das dem BMJV für die übliche Rechts- und Sprachprüfung viel zu wenig Zeit gelassen habe, berichtet die SZ (Markus Balser). Die Welt (Matthias Kamann) gibt einen Überblick über den Streit. 

BaFin: Auf rsw.beck.de fordert Strafrechtsprofessor Christian Schröder* nach der Wirecard-Insolvenz mehr Kompetenzen für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Behörde müsse in der Lage sein, ad hoc Hinweisen auf unseriöse Bilanzierung nachzuspüren und gegebenenfalls den Sachverstand Dritter hinzuzuziehen. 

EU-Sammelklagen: Die Anwälte Christoph A. Baus, Stefan Patzer und Christian Steger stellen auf lto.de den inzwischen im Entwurf vorliegenden Richtlinientext für die Einführung von EU-rechtlichen Sammelklagen vor, auf den sich Ende Juni das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat geeinigt haben. Möglich ist z.B. die Einschaltung von Prozessfinanzierern. 

Justiz

BVerfG zum Recht auf Vergessenwerden: Das Bundesverfassungsgericht gab einer Verfassungsbeschwerde des Manager Magazin statt, dem zivilgerichtlich verboten worden war, in einem Portrait über den Unternehmer Ulrich Marseille, dessen lange zurückliegenden Täuschungsversuch im juristischen Staatsexamen zu erwähnen. Es sei falsch, das Recht auf Vergessenwerden schematisch bei bloßem Zeitablauf anzuwenden. Bei Medienberichten sei eine Abwägung mit der Pressefreiheit erforderlich, die hier zugunsten des Magazins ausgehe, u.a. weil Marseille immer öffentlich tätig gewesen sei. Es berichten taz (Christian Rath) und lto.de (Maximilian Amos)

Karoline Meta Beisel (SZ) kommentiert zustimmend: "Es kann von Belang sein, wie sich ein Politiker oder eine Managerin aufführte, als er oder sie Ende zwanzig war, weil das Aufschluss über politische Prägung oder persönliche Entwicklung geben kann."

EuGH zur Zuständigkeit bei Diesel-Klagen: Österreichische VW-Kunden, die durch die Manipulation von Diesel-Motoren geschädigt wurden, können gegen VW in Österreich klagen, entschied der Europäische Gerichtshof. Bei einer unerlaubten Handlung könne der Geschädigte nicht nur dort klagen, wo die Schädigungshandlung passierte, sondern auch dort, wo der Schaden eingetreten ist, berichtet lto.de

EuGH zu Pflichten von Youtube: Youtube und ähnliche Plattformen müssen im Fall von mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen nach EU-Recht an die Geschädigten nur die Postadresse des Verletzers herausgeben, nicht aber Telefonnummer, Email-Adresse oder IP-Adresse. Der nationale Gesetzgeber könne aber weitergehende verhältnismäßige Herausgabepflichten vorsehen, entschied der EuGH laut lto.de.

BGH zum Erwachsenenhotel: Der Bundesgerichtshof sah in einem "Adult's only"-Hotel keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Abweisung von Gästen unter 16 Jahren sei durch ein unternehmerisches Konzept gerechtfertigt, das auf das Ruhebedürfnis erwachsener Gäste setzt, berichtet rsw.beck.de.

KG Berlin zu Fler versus RTL: Das Kammergericht Berlin hat einen Haftbefehl gegen den Rapper Fler für rechtswidrig erklärt. Anders als vom Amtsgericht Tiergarten angenommen, liege kein dringender Tatverdacht auf Raub vor, vielmehr habe Fler bei einem Angriff auf ein RTL-Kamera-Team nur verhindern wollen, dass er gefilmt werde. Es liege wohl nur ein Fall von Körperverletzung und Sachbeschädigung vor. Die Staatsanwaltschaft habe in ihrem Haftbefehlsantrag den "Sachverhalt in maßgeblicher Weise unzureichend" dargestellt, kritisierte das KG laut FAZ (Sebastian Eder)

OLG Frankfurt/M. zu Ebay-Versehen: Wer ein Auto versteigern will, jedoch versehentlich einen Kaufpreis von einem Euro angibt, muss sich hieran nicht festhalten lassen, wenn ein Käufer das Angebot annimmt. Aus dem Gesamtzusammenhang sei der Wille zur Versteierung deutlich geworden. Über einen entsprechenden Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. berichtet spiegel.de.

LG Frankfurt/M. zu Alexander Falk: Das Landgericht Frankfurt/M. hat den Faltplan-Erben Alexander Falk wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Falk soll den Anschlag auf einen Rechtsanwalt in Auftrag gegeben haben, der in einem Schadensersatzprozess die Gegenseite vertrat. Es berichten die FAZ (Anna-Sophia Lang) und lto.de (Pia Lorenz).

In einem separaten Kommentar kritisiert Anna-Sophia Lang (FAZ) die Verfahrensführung von Falks Verteidigung, die "oft unter die Gürtellinie ging und persönlich wurde". 

LG Berlin zur Envion AG: Nach dem gescheiterten virtuellen Börsengang der Firma Envion AG, die eine Kryptowährung erzeugen sollte, hat das Landgericht Berlin in einem ersten Urteil einem Groß-Anleger Schadensersatz gegen die hinter der AG stehende Firma Trado zugesprochen. Der Anlageprospekt sei unvollständig gewesen, weil viele Risiken nicht mitgeteilt wurden. Das Hbl (Felix Holtermann/Sönke Iwersen) berichtet ausführlich über das Urteil.

BVerfG – sexuelle Nötigung: Eine Frau, die geltend macht, mit k.o.-Tropfen betäubt und dann vergewaltigt worden zu sein, will die Strafverfolgung laut bild.de per Verfassungsbeschwerde erzwingen. Der mutmaßliche Täter sprach von einvernehmlichem Sex, es stand Aussage gegen Aussage, die Staatsanwaltschaft München stellte die Ermittlungen ein, ein Klageerzwingungsverfahren scheiterte. 

BFH – Rentenbesteuerung: Der Bundesfinanzhof will noch in diesem Jahr über die Besteuerung von Renten entscheiden, berichtet die SZ (Hendrik Munsberg). Egmont Kulosa, der stellvertretende Vorsitzende des zuständigen Senats, hatte bereits im Vorfeld deutlich gemacht, dass er die derzeitige Rechtslage für verfassungswidrig hält, weil sie auf eine verbotene "Doppelbesteuerung" hinauslaufe.

LG Ellwangen – sechsfacher Mord in Rot am See: Am heutigen Freitag will das Landgericht Ellwangen sein Urteil über Adrian S. verkünden. Ihm wird vorgeworfen, sechs Mitglieder seiner Familie aus Hass auf seine Mutter erschossen zu haben. Die SZ (Hans Holzhaider) bringt eine ausführliche Seite 3-Reportage zu dem Fall. 

LG München – Anwalt gegen Richterin: Der Strafverteidiger Christian Rolf hat in einem Antrag auf Aussetzung des Verfahrens der Vorsitzenden Richterin vorgeworfen, sie leide unter Wahnvorstellungen und sei "psychiatrisch behandlungsbedürftig". Während der Aussetzung der Verhandlung solle "eine ärztliche Untersuchung der Frau Vorsitzenden auf ihre Dienstfähigkeit durchgeführt werden". Der Streit, den focus.de (Göran Schattauer) ausführlich schildert, entzündete sich am Beschluss der Kammer zur Fortdauer der U-Haft des Angeklagten in einem Prozess um sexuellen Kindesmissbrauch, den der Angeklagte als Erfindung seiner Ex-Frau darstellt. 

StA München – Wirecard: Das Hbl (Volker Votsmeier/Felix Holtermann) stellt die Anwälte von Markus Braun, dem ehemaligen Wirecard-Vorstandsschef, vor. Strafrechtlich verteidigt werde er von Alfred Dierlamm und zwei weiteren Anwälten. Gegen seine fristlose Kündigung durch Wirecard gehe Braun mit Hilfe von Michael Kliemt vor. Gegen Anleger-Klagen wehrt sich Braun mit Hilfe von Bernd-Wilhelm Schmitz. 

StA Hamburg – Corona-Kontakt-Listen: Darf die Polizei für strafrechtliche Ermittlungen die Corona-Kontakt-Listen der Gäste eines Restaurants auswerten. Im konkreten Fall hatte ein Mann, der mehrere Personen mit einem Messer bedrohte, auch Kontakt zu Gästen eines bestimmten Lokals aufgenomen. Laut community.beck.de (Markus Meißner) könnte die Polizei die Listen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit strafprozessual nutzen. 

Corona-Verordnungen in Bayern: Beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sind laut lto.de noch mehr als 60 Normenkontrollverfahren gegen die bayerischen Corona-Verordnungen anhängig. Bei den sechs bayerischen Verwaltungsgerichten sind noch mehr als 50 Klagen anhängig, bei denen es vor allem um Ausnahmeregelungen für Veranstaltungen oder Versammlungen geht.

Recht in der Welt

USA – Trumps Finanzen: Der US-Supreme Court hat mit 7 : 2 Richterstimmen entschieden, dass die New Yorker Staatsanwaltschaft Einblick in Donald Trumps Finanz nehmen darf, um zu ermitteln, ob der Präsident Schweigegelder an Frauen gezahlt hat, die Affären mit ihm behaupteten. Der Präsident stehe nicht über dem Gesetz. In einem zweiten Urteil wurde jedoch dem Kongress zunächst der Einblick in die Steuerunterlagen verwehrt. Hier müssten noch Fragen der Gewaltenteilung geprüft werden. zeit.de (Johanna Roth) analysiert das Urteil.

Schweiz – Zeugen Jehovas: Die FAZ (Christian Geyer) berichtet im Feuilleton über ein Urteil des Bezirksgerichts Zürich, das schon im Juli 2019 verkündet wurde. Es ging um Aussagen einer Kritikerin der Zeugen Jehovas, die in Zürich von der Sekte wegen übler Nachrede angezeigt worden war. Das Gericht hatte die Kritikerin freigesprochen. Kritiker der Sekte beriefen sich nun laut FAZ mit Nachdruck auf das Züricher Urteil, das laut FAZ aber viele für die Sekte günstigere Gerichtsurteile aus dem nicht-schweizer Ausland außer acht ließ. Geyer fasst zusammen: "Mit ihren leichtfertig gezogenen Schlussfolgerungen aus diesem Urteil haben die beiden Opferhilfevereine der Aufklärung über Jehovas Zeugen nicht unbedingt genutzt." **

Sonstiges 

Corona – Beherbergungsverbote: Mehrere Bundesländer haben Hotels angewiesen, keine Gäste aus stark Corona-belasteten Regionen aufzunehmen – es sei denn diese könnnten einen negativen Test vorweisen. Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Simone Kuhlmann hält solche Anweisungen auf juwiss.de für verhältnismäßig und rechtmäßig.
 

*Verwechslung korrigiert am Tag der Veröffentlichung, 11.09 Uhr.
** Formulierungen geändert am 24. 7. 2020.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche lto-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. Juli 2020: EuGH hält deutsche Gerichte für unabhängig / BVerfG zum Vergessen / LG Frankfurt/M. zu Alexander Falk . In: Legal Tribune Online, 10.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42162/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen