Die juristische Presseschau vom 10. Juni 2020: BVerfG zu See­hofer-Äuße­rung / Ver­jäh­rung von Steu­er­hin­ter­zie­hung / Mord an Olof Palme

10.06.2020

Horst Seehofer durfte ein AfD-kritisches Interview nicht auf die Ministeriumshomepage laden lassen. Wegen Cum-Ex wird die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung verlängert. Es gibt wohl neue Erkenntnisse im Fall Olof Palme. 

Thema des Tages

BVerfG zu Neutralitätspflicht von Seehofer: Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zufolge hat Innenminister Horst Seehofer (CSU) seine Neutralitätspflicht verletzt, als er ein AfD-kritisches Interview auf die Homepage seines Ministeriums stellen ließ. Darin hatte Seehofer die AfD als "staatszersetzend" bezeichnet. Das BVerfG entschied, Seehofer habe das Recht der AfD auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt. Er habe staatliche Ressourcen für den politischen Meinungskampf benutzt und sich außerhalb der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung bewegt. Dadurch habe er die staatliche Neutralitätspflicht verletzt. Über die Entscheidung berichten die SZ (Wolfgang Janisch/Markus Balser), die FAZ (Marlene Grunert), die taz (Christian Rath), der Tsp (Jost Müller-Neuhof) und lto.de (Annelie Kaufmann)

Wolfgang Janisch (SZ) meint, genau besehen habe Karlsruhe nur eine Petitesse beanstandet. Vom Inhalt seiner Kritik müsse Seehofer hingegen kein Wort zurücknehmen. So sieht es auch Reinhard Müller (FAZ). Er hebt zudem hervor, dass der vorhersehbare Sieg der AfD leicht zu vermeiden gewesen wäre. Christian Rath (taz) meint, die AfD agiere "wie ein politischer Abmahnverein". Ihr Nutzen sei die Genugtuung ihrer feixenden Anhänger – egal wie homöopathisch der "Rechtsbruch" in der Praxis war. Gudula Geuther (deutschlandfunk.de) äußert sich zudem zu weiteren laufenden Verfahren am BVerfG. Insbesondere die Abwahl Stephan Brandners als Vorsitzenden des Rechtsausschusses und der immer noch nicht gewählte Vizepräsident des Bundestags brächten das Problem der Gewaltenteilung zwischen Bundestag und Gericht in Fragen parlamentarischer Selbstverwaltung zum Vorschein.

Corona und Recht

Corona – Kontaktbeschränkungen: In Thüringen werden laut spiegel.de mit dem Inkrafttreten einer neuen Verordnung zum 13. Juni die Kontaktbeschränkungen aufgehoben.  

Corona – Reisewarnungen: Die Bundesregierung möchte laut spiegel.de die Reisewarnung für Nicht-EU-Staaten bis Ende August verlängern. 

Corona – Kosten für Tests: Das Bundesgesundheitsministerium hat am gestrigen Dienstag eine neue Verordnung in Kraft gesetzt, wonach die gesetzlichen Krankenkassen rückwirkend ab Mitte Mai in bestimmten Fällen auch Coronatests für Menschen ohne Symptome bezahlen müssen. Dies gilt für von den Gesundheitsämtern veranlasste Tests, für Massentests, für Patienten, die stationär in ein Krankenhaus aufgenommen werden, und für alle Menschen, die mindestens 15 Minuten engen Kontakt mit einem Infizierten hatten. Es berichten taz (Malte Kreutzfeldt) und Hbl (Gregor Waschinski)

Corona – Kündigung: community.beck.de (Martin Biebl) gibt einen kleinen Ausblick auf kündigungsrechtlich relevante Fragestellungen rund um Corona. 

Corona – Hilfen für EU-Staaten: In einem Gastbeitrag für die SZ meint der emeritierte Rechtsprofessor Christoph Vedder, die geplanten Hilfen für EU-Staaten wie Spanien oder Italien seien über Art. 222 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV) gedeckt, der eine verpflichtende Beistandsklausel für "Katastrophen" in Friedenszeiten statuiert. Art. 222 AEUV verpflichte zur Hilfe bei der Bekämpfung der Pandemie selbst, schließe aber auch ein, die Folgen einer Katastrophe zu bekämpfen. 

Der Rechtsprofessor und CDU-Politiker Sven Simon meint hingegen in der FAZ, das EU-Rettungspaket stoße an rechtliche Grenzen. Die von der Kommission gewählte, komplizierte Rechtskonstruktion diene der Umgehung des Verschuldungsverbots der EU. Dabei sei aber insbesondere Art. 122 Abs. 2 AEUV als Rechtsgrundlage zweifelhaft. 

Rechtspolitik

Verjährungsfrist Steuerhinterziehung: Das Hbl (Martin Greive/Volker Votsmeier) berichtet ausführlich über Pläne von Finanzminister Scholz (SPD), die Verjährungsfristen für besonders schwere Steuerhinterziehung zu verlängern. Die bislang geltende Verfolgungsverjährung von 20 Jahren solle vor dem Hintergrund der Cum-Ex-Ermittlungen auf 25 Jahre ausgedehnt werden. Derzeit arbeitet allein die Kölner Staatsanwaltschaft in 68 Ermittlungskomplexen mit rund 900 Beschuldigten. lto.de liefert eine Zusammenfassung des Berichts.

Diskriminierung: Anlässlich der Vorstellung des Berichts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes für das Jahr 2019 hat deren kommissarischer Leiter, Bernhard Franke, ein eigenes Klagerecht für die Antidiskriminierungsstelle und für Verbände zur effektiven Durchsetzung des Diskriminierungsverbotes des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gefordert. Zudem müssten die Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen verlängert werden. Schließlich forderte er eigene Antidiskriminierungsgesetze der Länder. Es berichten FAZ (Kim Björn Becker), taz (Frederik Eikmanns) sowie spiegel.de

Constanze von Bullion (SZ) meint, auch staatliche Diskriminierung, ob in Behörden oder bei der Polizei, müsse vom Gleichbehandlungsgesetz erfasst werden. Ansonsten bleibe amtliches Bedauern über Benachteiligung Heuchelei. Wer sich gegen anhaltende Geringschätzung wehre, sei "ein Gewinn für eine Gesellschaft, die sich gern offen nennt, es in vielen schlechter beleuchteten Ecken aber nie war". 

Internetgeschwindigkeit: Nun berichtet auch spiegel.de über den Referentenentwurf von Wirtschafts- und Verkehrsministerium für ein Telekommunikationsmodernisierungsgesetz. Durch das Gesetz sollen unter anderem Internetprovider zur Zahlung eines Bußgeldes oder zu Schadensersatz verpflichtet werden, wenn sie ihren Kunden nicht mindestens 90 Prozent der gebuchten maximalen Internetgeschwindigkeit liefern. 

Häusliche Gewalt: Familienministerin Giffey (SPD) möchte einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Gewaltopfer schaffen. Bis zum kommenden Frühjahr sollten die zuständigen Ministerien in Bund und Ländern dazu gemeinsame Eckpunkte ausarbeiten. Verwirklichen lasse sich das Projekt aber wohl erst in der nächsten Legislaturperiode, so Giffey laut spiegel.de

Verfassungsschutz: Die FAZ (Helene Bubrowski) schreibt ausführlich über den am vergangenen Wochenende gefundenen Kompromiss der Regierungsparteien für ein neues Verfassungsschutzgesetz. Der Verfassungsschutz soll künftig verschlüsselte Kommunikation mit Hilfe der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung abhören können. Allerdings soll jede einzelne Maßnahme der Zustimmung der G-10-Kommission des Bundestags bedürfen. Die Online-Durchsuchung wurde dagegen von der Union fallengelassen. 

Medienordnung: In einem Beitrag für die FAZ sprechen sich der Hamburger Kultursenator Carsten Brosda (SPD) und der Rechtsprofessor Wolfgang Schulz für eine "Medienordnung auf der Höhe der digitalen Zeit" aus. Der ursprüngliche, verfassungsrechtlich vorgegebene Ansatz, Vielfalt zu gewährleisten, gehe nicht mehr auf, wenn ehemals technisch getrennte Märkte und Angebotsstrukturen auf neuen digitalen Plattformen zusammengeführt werden. Stattdessen müsse gesellschaftliche Kommunikation so organisiert werden, dass sie Zusammenhalt und Zusammenhang ermöglichen kann. Zudem müsse die Integrität von Wahlen geschützt werden und ein Übermaß an wirtschaftlichem oder technischem Einfluss verhindert werden. 

Justiz

BVerfG – Linksunten.Indymedia: Nun berichtet auch netzpolitik.org (Markus Reuter) über die Verfassungsbeschwerde von fünf Freiburgern, die das Bundesinnenministerium zu den Betreibern der verbotenen Internetplattform Linksunten.Indymedia zählt.

BGH zu VW-Diesel: Laut FAZ (Marcus Jung) liegen jetzt die schriftlichen Gründe des Diesel-Urteils des Bundesgerichtshofs von Ende Mai vor. Dabei werde deutlich, dass der BGH das Span­nungs­ver­hält­nis zwischen Ausfor­schung und sekun­dä­rer Beweis­last klar zuguns­ten Letz­te­rer entschie­den habe, zitiert die FAZ einen Anwalt.

LG Erfurt – Vergewaltigung durch Polizisten: Im Fall der wegen Vergewaltigung einer Frau angeklagten Polizisten ist das mutmaßliche Tatopfer nicht vor dem Landgericht Erfurt erschienen. Die Frau hätte am vergangenen Montag aussagen sollen, derzeit ist ihr aktueller Aufenthaltsort jedoch nicht zu ermitteln, so das Gericht laut spiegel.de (Julia Jüttner). Stattdessen ging es dann um Handyaufnahmen, die es von dem Vorfall geben soll, die jedoch bislang nicht komplett ausgewertet werden konnten. Zudem wurde ein Streifenkollege der Angeklagten vernommen. 

LG Berlin – Falscher Polizist: Vor dem Berliner Landgericht hat am gestrigen Dienstag das Verfahren gegen einen 26-jährigen Mann begonnen, der als Teil einer Bande ältere Menschen um ihr Vermögen gebracht haben soll, indem er sich als Polizist ausgab und die Opfer veranlasste, ihm Wertgegenstände zu übergeben. Der Verteidiger des Angeklagten erklärte, dieser werde sich nicht zu den Vorwürfen äußern. spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet.

LG Hamburg – Stutthof-Prozess: Die taz (Andreas Speit) schreibt ausführlich über den bisherigen Verlauf eines Prozesses vor dem Hamburger Landgericht gegen einen heute 93-jährigen ehemaligen Wachmann im KZ Stutthof. 

Recht in der Welt

Schweden – Mord an Olof Palme: Am heutigen Mittwoch will ein Staatsanwalt in Stockholm neue Erkenntnisse zur Ermordung des schwedischen Ministerpräsidenten Olof Palme im Jahr 1986 vorstellen. Im Februar hatte er erklärt, hoffentlich bald präsentieren zu können, was um den Mord herum passiert und wer dafür verantwortlich sei. Es berichten FAZ (Matthias Wyssuwa) und spiegel.de. Die SZ (Kai Strittmatter) porträtiert den Staatsanwalt Krister Petersson. 

USA – Haftung für Polizeigewalt: In einem Gastkommentar für lto.de kritisiert der Doktorand Ole Schley die vom US-Supreme-Court entwickelte Doktrin der "qualified immunity". Geschaffen, um Polizisten vor erheblicher zivilrechtlicher Haftung zu schützen, trage sie zur rassistisch motivierten Polizeigewalt in den USA bei. Für Geschädigte würden durch die Doktrin absurde Hindernisse aufgestellt; die zivilrechtliche Haftung werde so nicht nur eingeschränkt, sondern sukzessive abgeschafft.

Polen – Absetzung Richter Tuleya: In Polen hat die umstrittene Disziplinarkammer des Obersten Gerichts es überraschend abgelehnt, die Immunität des regierungskritischen Warschauer Richters Igor Tuleya aufzuheben. Er sollte wegen angeblicher Vollmachtsüberschreitung und Verletzung der Dienstpflicht angeklagt werden. SZ (Florian Hassel) und lto.de berichten. 

Österreich – Mörder von Endingen: Einem Bericht von spiegel.de zufolge ist der Mörder einer jungen Frau aus dem baden-württembergischen Endingen nun vom Landgericht Innsbruck zusätzlich wegen eines anderen Mordes verurteilt worden. In Deutschland war er bereits zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Niederlande – Sterbehilfe: Die Zeit (Martina Keller) schreibt ausführlich über ein Urteil des höchsten Gerichts der Niederlande zur aktiven Sterbehilfe. Das Gericht entschied, dass auf Basis einer schriftlichen Willenserklärung ein Arzt grundsätzlich auch einem Patienten mit fortgeschrittener Demenz Euthanasie gewähren darf, sofern alle gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind, wozu unerträgliches Leid ohne Aussicht auf Besserung zählen. Es ist der erste Fall, in dem sich niederländische Strafgerichte mit der 2002 legalisierten Euthanasie befassten. 

Sonstiges

Legal Tech: lto.de (Hasso Suliak) stellt eine Studie von Wolters Kluwer zur Zukunftsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit von Organisationen im Rechtsmarkt vor. Demnach wird die Bedeutung von Legal Tech in den nächsten Jahren stark zunehmen – verstärkt infolge der Coronakrise. Zugleich gaben nur 28 Prozent der 700 befragten Juristen an, gut darauf vorbereitet zu sein. Der Studie zufolge wird der Einsatz von Technologie immer entscheidender dafür, wie gut Kanzleien in der Lage sein werden, Kundenerwartungen zu erfüllen. Um sicherzustellen, dass sie diese Erwartungen erfüllen, investieren demnach bereits heute 67 Prozent der befragten Sozietäten in neue Technologien zur Unterstützung der Kanzleiabläufe und der Kundenservices. 

beA: Einer Meldung von lto.de zufolge ist das beA ab Freitag, den 12. Juni, 12 Uhr, bis voraussichtlich Montagmorgen, den 15. Juni, 8 Uhr, nicht nutzbar. Grund ist ein Dienstleisterwechsel des Angebots. 

Seenotrettung: Die NGOs Mission Lifeline, Resqship, Mare Liberum und Sea-Watch werfen Verkehrsminister Scheuer (CSU) laut taz (Christian Jakob) vor, durch im März vorgenommene Änderungen der Schiffsicherheitsverordnung und der See-Sportboot-Verordnung private Seenotrettung im Mittelmeer auszuhebeln. Sportboote unter deutscher Flagge sollen demnach "ausschließlich für Sport- und Erholungszwecke" genutzt werden dürfen. Missionen zur Seenotrettung oder zur Beobachtung der humanitären Lage auf See würden damit unmöglich gemacht. Auch Vera Keller, Nassim Madjidian und Florian Schöler - Mitglieder des Rechtsteams von SeaWatch - beklagen auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) die Rechtsänderungen.

Grüne Rechtspolitik: Die FAZ (Helene Bubrowski/Matthias Wyssuwa) zeigt sich verwundert darüber, dass die Grünen mittlerweile in den Ländern zwar vier Justizminister stellen, aber nur einer von ihnen studierter Jurist ist. In Justizressorts sei bis vor einem halben Jahr die Tradition ungebrochen gewesen, dass die Spitze des Hauses vom Fach ist. Die juristische Fachsprache und ein gewisser Dünkel hätten bislang Nichtjuristen abgehalten. Damit wollten die Grünen nun offensichtlich brechen. 

CO2-Bepreisung: Die FDP-Fraktion im Bundestag hat ein Rechtsgutachten des Rechtsprofessors Rainer Wernsmann vorgestellt, wonach die von Januar an geltende CO2-Bepreisung gegen das Grundgesetz verstößt. Nun will die FDP-Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Die Grünen-Fraktion müsste davon überzeugt werden, sich anzuschließen, um eine abstrakte Normenkontrolle zu ermöglichen. Sie hat aber bereits abgewunken, wie die SZ (Michael Bauchmüller) berichtet. 

Daniela Favoccia: Das Hbl (Volker Votsmeier) porträtiert die Rechtsanwältin Daniela Favoccia, die als Partnerin bei der Kanzlei Hengeler Mueller tätig ist, und ihren Umgang mit der Corona-Pandemie.

Stefan Weickert: Zudem stellt das Hbl (René Bender) den Richter Stefan Weickert vor. Der Vorsitzende einer Strafkammer am Landgericht München II wird ab Ende September über Ex-Audi-Chef Rupert Stadler urteilen.

 

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Am Freitag (nach Fronleichnam) erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/jng

(Hinweis für Journalisten)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. Juni 2020: BVerfG zu Seehofer-Äußerung / Verjährung von Steuerhinterziehung / Mord an Olof Palme . In: Legal Tribune Online, 10.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41857/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

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