Allgemeines Weisungsrecht steht Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft nicht entgegen. Außerdem in der Presseschau: Kontrolle über Siegel bleibt bei Warentestern und wie das Urheberrecht gegen die Pressefreiheit in Stellung gebracht wird.
Thema des Tages
EuGH zur Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften: Der Europäische Gerichtshof hat die Voraussetzungen für den Erlass eines Europäischen Haftbefehls (EuHB) erneut konkretisiert. Er entschied über vier Vorabentscheidungsersuchen aus Luxemburg und den Niederlanden, die Zweifel an der Ausstellung von zwei Haftbefehlen aus Frankreich sowie je einem aus Schweden und Belgien hatten. Die französichen, belgischen und schwedischen Staatsanwälte seien unabhängig genug, so der Gerichtshof. In seinem Grundsatzurteil im Mai diesen Jahres zu den deutschen Staatsanwälten hatte er diese hingegen als nicht unabhängig genug eingestuft, da die Justizminister ihnen in Einzelfällen Weisungen erteilen können. Aufgrund dieses Weisungsrechts in Einzelfällen sei eine politische Einflussnahme möglich. Dadurch, dass Justizminister der Staatsanwaltschaft "allgemeine Weisungen auf dem Gebiet der Strafrechtspolitik" erteilen dürfen, sei ihre Unabhängigkeit jedoch nicht in Frage gestellt. Zudem hat der Gerichtshof die Anforderungen an den Umfang des gerichtlichen Schutzes, der gewährleistet sein muss, wenn der EuHB von einer Staatsanwaltschaft ausgestellt wird, präzisiert. Sofern der EuHB auf die Vollstreckung einer Strafe gerichtet ist, werde die gerichtliche Kontrolle bereits durch das vollstreckbare Urteil ausgeübt, auf das dieser Haftbefehl gestützt ist. Als Folge für die jeweiligen Justizbehörden ergibt sich, dass sie die Frage der Rechtsschutzmöglichkeiten nicht selbst überprüfen müssen, wenn ihnen ein EuHB aus einem anderen EU-Land vorliegt. Es berichten FAZ-Einspruch (Helene Bubrowski) und lto.de (Annelie Kaufmann).
Rechtspolitik
Meisterpflicht: Der Bundestag hat beschlossen, dass die Meisterpflicht in zwölf Gewerken wieder eingeführt wird und entsprechende Änderungen der Handwerksordnung verabschiedet, so die SZ (Henrike Roßbach) und spiegel.de. Damit wird die Liberalisierung der Handwerksordnung von vor 15 Jahren zumindest teilweise wieder rückgängig gemacht. Ziel der Wiedereinführung sei, den Schutz von Leben und Gesundheit bei "gefahrgeneigten Handwerken" sowie den Schutz von Kulturgütern zu verbessern. Auch der Wissenstransfer zur nächsten Generation soll auf diese Weise sichergestellt werden. Kritiker befürchten eine Verschärfung des Fachkräftemangels. Der Bundesrat berät kurz vor Weihnachten über die Reform, Einwendungen werden nicht erwartet.
5G-Mobilfunktechnologie: Wie die FAZ (Helene Bubrowski/Johannes Leithäuser) berichtet, will der Bundestag in der Frage der Beteiligung des chinesischen Unternehmens Huawei am Aufbau des neuen 5G-Mobilfunknetzes zu einer eigenen, eher restriktiven Position kommen. Die Bundesregierung sieht kaum Dissens, stellt jedoch auch klar, dass nicht von vornherein ein einzelner Anbieter ausgeschlossen werden, es also keine "Lex Huawei" geben solle. Die Bundesnetzagentur und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik haben kürzlich einen neuen Katalog mit Sicherheitsanforderungen für Betreiber von Telekommunikationsnetzen und Diensteanbieter vorgelegt. Dieser soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung künftig Gesetzesrang bekommen. Nach Darstellung im Bundesinnenministerium würde es dadurch zu einer Beweislastumkehr kommen: Der Hersteller müsste darlegen, dass alle Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.
Justiz
IStGH – Rüstungsexporte Jemen: Auch die taz (Hannes Koch) berichtet nun über die Strafanzeige von Menschenrechtsanwälten gegen europäische Waffenproduzenten beim Internationalen Strafgerichtshof wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen im Jemen.
Ronen Steinke (SZ) betont, dass die deutschen Waffenlieferungen an Saudi-Arabien nach europäischem Recht zwar zulässig sein mögen, eine Ausfuhrerlaubnis der Bundesregierung aber nicht über dem Völkerrecht stehe. Auch deutsche Waffenhersteller sollten sich daher an den völkerrechtlichen Grundsatz erinnern: "Wer sich an Kriegsverbrechen beteiligt – und sei es durch Beihilfe –, der kann sich nicht darauf herausreden, eine Regierung habe ihm dies erlaubt."
EuGH zum Schadensersatz bei Kartellverstößen: Wie lto.de berichtet, entschied der Europäische Gerichtshof, dass von illegalen Kartellabsprachen Benachteiligte auch dann Ersatz für den durch das Kartell entstandenen Schaden verlangen können, wenn sie gar nicht auf demselben Markt tätig sind. Das Bundesland Oberösterreich hatte auf Schadensersatz von Firmen geklagt, die sich bei der Wartung von Aufzügen illegal abgesprochen hatten. Der Oberste Gerichtshof in Wien zweifelte jedoch an dessen Anspruchsberechtigung und legte dem Gerichtshof die Frage vor. Dieser bejahte die Anspruchsberechtigung nach Art. 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und stellte fest, dass ein spezifischer Zusammenhang zwischen Schaden und Schutzzweck der Norm nicht erforderlich sei.
EuG zum Markenrecht: Das Europäische Gericht hat entschieden, dass ein Zeichen, das auf die Droge Marihuana anspielt, nicht als Unionsmarke eingetragen werden darf, da es gegen die öffentliche Ordnung verstößt. Unerheblich sei, dass mit der Marke gar keine Rauschmittel beworben würden. Damit bestätigte das Gericht die Entscheidung des Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum, das der italienischen Firma Santa Conte die Eintragung eines Bildzeichens mit mehreren Cannabisblättern als Unionsmarke verweigert hatte. Die Firma kann gegen die Entscheidung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen. Dies ist aber nur zulässig, wenn der EuGH eine grundsätzliche Bedeutung des Falles annimmt. taz (Christian Rath) und lto.de berichten.
BGH zu "Öko-Test"-Siegel: Wie SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Hendrik Wieduwilt) und lto.de berichten, hat der Bundesgerichtshof eine wichtige Entscheidung zum Einsatz von Testsiegeln in der Produktwerbung gefällt. Danach steht es Warentestern frei, Werbung mit ihrem Logo nur gegen Lizenz zu erlauben. Auslöser der insgesamt drei Verfahren waren Klagen der Öko-Test AG. Sein seit 2012 EU-weit als Marke geschütztes Testsiegel stellt "Öko-Test" den Herstellern und Händlern getesteter Produkte nur dann zur Verfügung, wenn sie einen Lizenzvertrag mit dem Unternehmen abschließen. Daran hatten sich drei Versandhändler nicht gehalten und ihre Produkte ohne Lizenz mit dem Öko-Label beworben. Die Urteile sichern den Testanbietern – neben den Einnahmen aus den Lizenzvergaben – nun zudem die Kontrolle über den Werbeeinsatz des Testsiegels.
BGH zu "wenigermiete.de": Der Rechtsanwalt Volker Römermann setzt sich auf lto.de mit den Folgen des zugunsten von Legal-Tech-Unternehmen entschiedenen Urteils des Bundesgerichtshofs zum Geschäftsmodell der Plattform "wenigermiete.de" auseinander. Er begrüßt die dadurch erreichte Klarheit im Rechtsdienstleistungsrecht und fordert, dass das anwaltliche Berufsrecht nun aber gelockert wird, damit Anwälte "chancengleich am Wettbewerb um Mandate teilnehmen" können.
BVerwG zu Recht auf Einsicht in Kriegsverbrecher-Akte: Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss der Verfassungsschutz einem Journalisten Zugang zu Akten über den NS-Kriegsverbrecher Alois Brunner gewähren, wie die SZ berichtet. Das Gericht verwarf damit eine Revision des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen ein vorheriges Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen. Der Geheimdienst hatte einem Journalisten der Bild-Zeitung mit der Begründung, die 30-Jahres-Frist seit der letzten Bearbeitung der Akte sei noch nicht verjährt, vor Jahren Einsicht in die Akte verweigert.
BVerwG zu Grundrechtsschutz für Arbeitgeberverband: Wie lto.de berichtet, kann ein überwiegend von der öffentlichen Hand getragener Arbeitgeberverband kein Träger von Grundrechten sein - und zwar auch ausnahmsweise nicht. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht und stellte dabei klar, dass es auch nicht auf die Wahl öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Organisationsformen ankomme, sofern der Verband staatlich beherscht sei.
BFH zu polnischem Kindergeld: Wie jetzt bekannt wurde, hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass sich Polen in Deutschland die polnische Familienleistung "500+" auf das deutsche Kindergeld anrechnen lassen müssen. Diese Hilfe sei "dem Kindergeld gleichartig" und daher nach europarechtlichen Vorschriften anzurechnen, so das höchste deutsche Finanzgericht in dem als "Grundsatzfrage" gewerteten Urteil. Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) berichtet.
OLG München zur "Easy-Money"-Aktion: Wie lto.de und spiegel.de berichten, hat das Oberlandesgericht München den Mobilfunkbetreiber Telefónica zur Zahlung von rund 225.000 Euro Handyguthaben nebst Zinsen an einen Kunden verurteilt. Das Gericht gab damit nach mehrjährigem Rechtsstreit um die "Easy-Money"-Gutschriften dem geschäftstüchtigen Kunden Recht, der mit insgesamt 508 Prepaid-Karten einen Marketinggag der Telefonica-Marke O2 ausgenutzt hat, indem er sich mithilfe von Wahlwiederholungs-Apps permanent selbst anrufen ließ. Nach Ansicht von Telefónica hat der Kunde damit sowohl gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch gegen Treu und Glauben verstoßen. Über Letzteres hatte das Gericht aus verfahrensrechtlichen Gründen jedoch nicht zu entscheiden. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.
LAG Berlin-Brandenburg zu Lehrer mit Nazi-Tattoo: Auch lto.de berichtet nun über das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zur fristlosen Kündigung eines Lehrers wegen seiner rechtsextremen Tattoos. Das Gericht erklärte die Kündigung wegen eines Formfehlers für unwirksam.
LG Gießen zu Werbung für Schwangerschaftabbruch: Wie taz (Dinah Riese), spiegel.de (Wiebke Ramm), SZ und FAZ berichten, hat das Landgericht Gießen die Ärztin Kristina Hänel wegen Verstoßes gegen den umstrittenen und im März diesen Jahres geänderten Abtreibungsparagrafen 219a des Strafgesetzbuches auch im erneuten Berufungsprozess zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Strafe in Höhe von 2500 Euro fiel jedoch niedriger aus als in erster Instanz. Da Hänel zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung schon in zweiter Instanz vom Landgericht verurteilt worden war, hatte das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass das Landgericht ihren Fall noch einmal nach neuer Rechtslage verhandeln muss. Der reformierte § 219a Strafgesetzbuch sieht nun vor, dass Ärzte darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen durchführen – jegliche weitere Information bleibt jedoch verboten. Hänels Anwalt hatte gefordert, den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, um die Verfassungsmäßigkeit des Paragrafen prüfen zu lassen. Dies lehnte die Kammer jedoch aus formalen Gründen ab. Zugleich machte sie aber deutlich, dass sie an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift Zweifel hat. Hänel kündigte an, Revision einzulegen.
StA München – TÜV Süd: Die Staatsanwaltschaft München hat Ermittlungen gegen den TÜV Süd eingeleitet, um zu klären, ob das deutsche Prüfunternehmen eine Mitschuld an einem Dammbruch im brasilianischen Brumadinho Anfang diesen Jahres trägt. Im Auftrag von fünf Hinterbliebenen der mindestens 250 Opfer des Dammbruchs habe eine Berliner Anwältin Strafanzeige gestellt. TÜV Süd wird unter anderem Bestechung, fahrlässiges Herbeiführen einer Überschwemmung und fahrlässige Tötung in Nebentäterschaft durch Unterlassen vorgeworfen. Die brasilianische Staatsanwaltschaft ermittelt deswegen bereits gegen das Prüfunternehmen und einige seiner Mitarbeiter. Es berichtet die SZ (Christoph Gurk).
Recht in der Welt
Polen – Rechtstaatlichkeit: Der Rechtsprofessor Marcin Matczak setzt sich auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) mit der Reaktion der nationalpopulistischen Regierungspartei PiS auf das vergangene Woche ergangene Urteil des polnischen Obersten Gerichts auseinander, das die im Rahmen der umstrittenen Justizreformen neu gebildete Disziplinarkammer aufgrund mangelnder Unabhängigkeit für rechtswidrig erklärte.
USA – "Me too": Kurz vor Beginn des Strafprozesses gegen den US-Filmproduzenten Harvey Weinstein im Januar wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung sollen sich seine Anwälte mit Dutzenden mutmaßlichen Opfern auf eine Zahlung von insgesamt 25 Millionen Dollar geeinigt haben, so SZ (Johanna Bruckner) und FAZ (Christiane Heil). Zwar wäre der strafrechtliche Prozess von der außergerichtlichen Einigung nicht betroffen, ein Großteil der Zivilklagen wäre dadurch aber beendet. Das Geld für den Vergleich würden Versicherungen hinter der "Weinstein Company" bezahlen und Weinstein müsste zudem kein Fehlverhalten einräumen. Für den Deal bedarf es jedoch noch der Zustimmung eines Gerichts.
Indien – Staatsangehörigkeitsgesetz: Auch die FAZ (Till Fähnders) berichtet nun über das umstrittene neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Indien, das Kritiker als Diskriminierung muslimischer Migranten werten. Eine muslimische Partei, die Muslim-Liga der Indischen Union, hat beim Obersten Gericht beantragt, das Gesetz für illegal zu erklären. Es verstoße gegen den Verfassungsgrundsatz, dass es keine Diskriminierung auf Grundlage der Religion geben dürfe. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch hatte die Gesetzesänderung zuvor als Verstoß gegen das Völkerrecht bezeichnet.
Sonstiges
Urheberrecht und Pressefreiheit: Die Urheberrechtler Eva Inés Obergfell und Ronny Hauck setzen sich in der FAZ ausführlich mit dem Spannungsverhältnis zwischen Urheberrecht und Pressefreiheit auseinander. Hintergrund ist die zunehmende Tendenz von Behörden, das Urheberrecht vor Gericht als Hebel zu benutzen, um Berichterstattung zu verhindern. Aktueller Anlass ist eine Klage des Bundesinstituts für Risikobewertung gegen "FragDenStaat" am Landgericht Köln. Das Portal hatte eine von Mitarbeitern der Behörde verfasste Stellungnahme zu möglichen Gesundheitsrisiken durch das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes angefragt, erhalten und anschließend auf der Plattform veröffentlicht. Dagegen geht die Bundesbehörde unter Berufung auf das Urheberrecht nun vor. Die Autoren warnen vor einem Missbrauch des Urheberrechts, da zum einen nicht jede sprachliche Darstellung urheberrechtlich geschützt sei und es zum anderen nicht Sinn und Zweck des Urheberrechts sei, Geheimnisse zu schützen. Die FAZ berichtet zudem über den Appell von Medienverbänden an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), dafür zu sorgen, dass das Urheberrecht Bundesbehörden nicht dazu dienen kann, die Veröffentlichung bestimmter Schriftstücke zu verhindern. Diese "Art taktischer Zweckentfremdung legitimer urheberrechtlicher Schutzmechanismen" müsse beendet werden.
"Hate-speech": Der Akademische Rat a.Z. Alexander Heinze befasst sich auf lto.de mit der Frage, ob "Hate-speech"-Änderungen zu § 188 des Strafgesetzbuchs ins Leere zielen.
Wahlwerbung: Anlässlich der Unterhauswahlen in Großbrittanien befassen sich der Wissenschaftliche Mitarbeiter Nicolas Harding und der LL.M.-Student Lennart Laude auf verfassungsblog.de mit den gesetzlichen Regelungen zu Wahlwerbung von politischen Parteien in sozialen Netzwerken in Deutschland. Der gegenwärtige "Flickenteppich gesetzlicher Regelungen" setze "keine ausreichenden Grenzen".
Erweiterte DNA-Analyse: Die FAZ (Karin Truscheit) berichtet über den Einsatz der erweiterten DNA-Analyse durch die Münchner Polizei, um den Mörder von Domenico L. zu fassen. Die DNA-Phänotypisierung, durch die die wahrscheinlichen äußerlichen Merkmale des Täters bestimmt werden können, ist in Bayern, anders als im Bund, im Rahmen des Polizeiaufgabengesetzes bereits erlaubt.
Stahlkartell: Wegen verbotener Preisabsprachen hat das Bundeskartellamt mehreren Stahlherstellern, u.a. Thyssen-Krupp, Salzgitter und Voestalpine, ein Bußgeld von insgesamt 646 Millionen Euro auferlegt. Es ist eine der höchsten Kartellstrafen, die in Deutschland je verhängt worden sind. Neben dem Kartellbußgeld drohen den Unternehmen erfahrungsgemäß Schadenersatzklagen der Abnehmer für die in der Vergangenheit illegal überhöhten Preise. Es berichtet die FAZ (Helmut Bünder). In einem separaten Kommentar fordert Helmut Bünder (FAZ) von den Unternehmen interne Kontrollen und Ermittlungen, um Korruption und Kartellabsprachen in der Stahlbranche zu unterbinden.
Nationalität von Tatverdächtigen: Reinhard Müller (FAZ) kommentiert im Zusammenhang mit der "Clan-Kriminalität" in Berlin die Frage nach der Bedeutung der Herkunft von Tatverdächtigen. Er sieht den Rechtsstaat offen herausgefordert und plädiert für eine nüchterne Anwendung von Polizei- und Strafrecht.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/lj
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Die juristische Presseschau vom 13. Dezember 2019: EuGH konkretisiert Europäischen Haftbefehl / BGH zu "Öko-Test"-Siegel / Missbrauch des Urheberrechts? . In: Legal Tribune Online, 13.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39223/ (abgerufen am: 04.07.2024 )
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