Die juristische Presseschau vom 26. April 2019: BGH zu Rou­ter­nut­zung / Dis­kus­sion um City­maut-Ein­füh­rung / Inter­view mit Rich­terin Jaeger

26.04.2019

BGH urteilt über die Nutzung privater Router zum Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes durch den Betreiber. Außerdem in der Presseschau: Städtetag fordert Erprobungsnorm zu Citymaut und Interview mit Ex-BVerfG und EGMR-Richterin Jaeger.

Thema des Tages

BGH zur Nutzung privater Router: Der Bundesgerichtshof urteilte, dass Netzbetreiber die WLAN Router ihrer Kunden nutzen dürfen, um mittels eines weiteren von dem Router ausgehenden WLAN-Signals ein für alle Kunden nutzbares, flächendeckendes WLAN-Netz aufzubauen. Die Klägerin sah hierin eine unzumutbare Belästigung und eine aggressive Geschäftspraktik. Der BGH verneinte dies, sofern der Kunde widersprechen könne und sofern ihm durch das zweite WLAN-Signal keine Haftungsrisiken oder Mehrkosten entstünden. Hierfür spreche auch, dass der Router im Eigentum des Netzbetreibers stehe. Selbst wenn man eine Belästigung annähme, wäre diese aber noch zumutbar. Aus Sicht der Verbraucherzentralen ist für die Aktivierung des zweiten WLANs das ausdrückliche Einverständnis der Kunden erforderlich. Die Umstände des Verfahrens und die zentralen Entscheidungsgründe fassen FAZ (Hendrik Wieduwilt), SZ und der Anwalt Robert Briske in einem Gastbeitrag für lto.de zusammen. 

Hendrik Wieduwilt (FAZ) begrüßte das Urteil einerseits als liberale Entscheidung, versteht aber die Empörung der Kunden und plädiert für den Kauf eigener Geräte, damit wieder gelte "mein Router, meine Regeln".

Rechtspolitik

City-Maut: Der Deutsche Städtetag fordert, man solle Kommunen die Möglichkeit einräumen, eine City-Maut einzuführen. Für eine Erprobung dieses neuen Steuerungsmodells fehlt es aber bislang an einer Rechtsgrundlage. Die so erzielten Einnahmen könnte man mit einer Zweckbindung für die Förderung nachhaltiger Mobilität oder des Nahverkehrs einsetzen. SZ (Markus Balser/Björn Finke) und spiegel.de stellen den Vorschlag vor. Die SZ stellt zudem ähnliche Konzepte aus anderen Ländern vor und bewertet ihre Wirksamkeit und Praktikabilität.

Pränataldiagnostik: Anlässlich der Debatte um die Aufnahme einer neuen Form nicht-invasiver Pränataldiagnostik in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen setzt sich der Rechtsprofessor Reinhard Merkel in einem Gastbeitrag für die FAZ mit ihren rechtlichen und ethischen Grenzen auseinander. Er nimmt dazu die Position des Ungeborenen, der Schwangeren, von lebenden Personen mit genetisch bedingten Behinderungen und eine gesamtgesellschaftliche Perspektive ein.

Justiz

BGH - Deutsche Umwelthilfe: In der gestrigen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof deutete sich an, dass die Deutsche Umwelthilfe bei der Abmahnung von Unternehmen nicht rechtsmissbräuchlich handelte. Allein aus der Tatsache, dass sie durch ihre Abmahnung finanzielle Überschüsse erwirtschafte und diese für Öffentlichkeitskampagnen nutze, folge noch nicht, dass ihre Tätigkeit nicht dem Verbraucherschutz diene. Den Prozesstag fassen die taz (Christian Rath) und die SZ (Wolfgang Janisch) zusammen.

BGH zu Schlecker-Kindern: Der Bundesgerichtshof lehnte die Revision der beiden Kinder des ehemaligen Schlecker-Eigentümers gegen die gegen sie verhängten Haftstrafen ab. Ihnen werden Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrott und Beihilfe zum Bankrott ihres Vaters vorgeworfen, der die Drogeriemarktkette Schlecker aufgebaut hatte. Sie hatten noch kurz vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit hohe Summen aus dem Geschäftsvermögen auszahlen lassen. Den Verfahrensgang schildern unter anderem die SZ (Max Hägler), FAZ (Susanne Preuß) und Welt.   

BGH – Framing: Der Bundesgerichtshof legt dem Europäischen Gerichtshof die Frage vor, ob eine Verwertungsgemeinschaft einen Nutzer verpflichten kann, wirksame Maßnahmen gegen Framing zu ergreifen, wenn er mit ihr einen Nutzungsvertrag abschließen möchte, oder ob sie hierzu nach § 34 Verwertungsgesellschaftsgesetz ohnehin verpflichtet ist. Bei Framing handelt es sich um die Verlinkung von Inhalten anderer Websites auf einer Website, Dies stellt nach der Bestwater-Rechtsprechung des EuGH keine urheberrechtlich relevante Nutzung dar, wenn durch die Verlinkung kein neues Publikum erschlossen und keine neue Technik verwendet werde. Über das Urteil berichtet die FAZ. Nach der Auffassung des Anwalts Andreas Biesterfeld-Kuhn, der das Urteil in einem Gastbeitrag für lto.de vorstellt, hätte der BGH den Fall auf Grundlage der EuGH-Rechtsprechung entscheiden und auf die Vorlage verzichten können.

VG Karlsruhe zu Apothekenautomaten: Nach lto.de veröffentlichte das Verwaltungsgericht Karlsruhe jetzt die Gründe für sein Anfang des Monats ergangenes Urteil, das Verbot gegenüber der niederländischen Versandapotheke Doc Morris, sogenannte Apothekenautomaten zu betreiben, aufrecht zu erhalten. Der Automat stelle keinen Versandhandel dar, weil nach außen hin der Eindruck einer Präsenzapotheke erweckt werde.

VG Ansbach zu Waffenlizenz: Das Verwaltungsgericht Ansbach wies die Klage eines Mitglieds des Bundesvorstands der Identitären Bewegung gegen den Entzug seiner Waffenlizenz ab. Die Mitgliedschaft des Klägers in der Identitären Bewegung, deren Programmatik "große Nähe zum biologistischen Denken von Rechtsextremisten erkennen" lasse, sei ausreichender Hinweis, dass er nicht die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit habe. Es berichten taz (Konrad Litschko) und SZ (Johann Osel).

VG Weimar zu Windpockenimpfung:  Lto.de berichtet über ein Urteil das Verwaltungsgerichts Weimar, das den Schulausschluss für ungeimpfte Kinder, die Kontakt mit Windpockeninfizierten hatten als geeignete Maßnahme nach dem Infektionsschutzgesetz einstuft. Hiermit werde weder eine faktische Impfpflicht begründet noch liege eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung im Vergleich zu geimpften Kindern vor.

ArbG Stuttgart zu Daimler-Betriebsrat:  Das Arbeitsgericht Stuttgart hat die Betriebsratswahl in der Daimlerzentrale in Stuttgart von vor einem Jahr für unwirksam erklärt. Daimler hatte Mitarbeiter aus anderen Standorten in die Wahl mit einbezogen und damit nach Auffassung des Gerichts dem Betriebsbegriff der Wahlvorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes nicht entsprochen. Es berichten FAZ (Susanne Preuß) und spiegel.de.

LG Oldenburg – Krankenpfleger: Im Verfahren des wegen hundertfachen Mordes angeklagten Krankenpflegers Niels H. vor dem Landgericht Oldenburg legte der psychiatrische Gutachter gestern seine Einschätzung zur Schuldfähigkeit des Angeklagten vor. Er attestierte ihm eine kombinierte Persönlichkeitsstörung, hält ihn jedoch für schuldfähig und auch weiterhin gefährlich. Die Gründe für diese Einschätzung schildert spiegel.de (Wiebke Ramm).

Recht in der Welt

China – europäischer Marktzugang: Nach Informationen der FAZ (Marcel Grzanna) plant China ein Gesetz, das den Zugang europäischer Firmen zum chinesischen Markt erleichtern soll. Das Vorhaben geht wohl auf eine Initiative des europäischen Partnerschaftsinstruments zurück.

Ukraine – Staatssprachen-Gesetz: Wie unter anderem spiegel.de berichtet, hat das ukrainische Parlament ein Gesetz verabschiedet, das Ukrainisch als Sprache in öffentlichen Einrichtungen festlegt und die "öffentliche Demütigung oder Vernachlässigung" der ukrainischen Sprache zur Straftat erklärt. "Versuche offizielle Mehrsprachigkeit in der Ukraine einzuführen" wird in dem Gesetz als verfassungswidrig bezeichnet. Unterdessen hat der russische Präsident einen Erlass ausgefertigt, der es Bewohnern der Ost-Ukraine erleichtern soll einen russischen Pass zu erlangen, wie die FAZ (Reinhard Veser) meldet. Die EU und die USA kritisieren dies als einen Verstoß gegen die Minsker-Vereinbarung von 2015.

Österreich – Sozialhilfe: Laut FAZ (Christian Geinitz) wurde in Österreich ein Gesetz zur Reform der Sozialhilfe beschlossen. Künftig sollen EU-Ausländer erst nach einem fünfjährigen Aufenthalt in Österreich Anspruch auf Sozialhilfe haben. Zudem sollen Ansprüche um 35 Prozent gekürzt werden, wenn die Anspruchsteller kein gutes Deutsch sprechen. Der eingesparte Betrag kann jedoch zur Finanzierung von Sprachkursen genutzt werden.

USA – Trump-Kredite: Nach Informationen der FAZ (Winand von Petersdorff) hat die Deutsche Bank Unterlagen zu ihren Geschäften mit Donald Trump an die Staatsanwaltschaft des Bundesstaates New York weitergeleitet. US- Präsident Trump hatte gegen die Offenlegung der Informationen zu seinen Krediten bei der Deutschen Bank erfolglos geklagt.

Sonstiges

Renate Jaeger im Interview: In einem ausführlichen Interview mit Stephan Detjen (Deutschlandfunk) spricht die ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Renate Jaeger, über Europa, die Zukunft der Verfassungsgerichte, aber auch über ihren eigenen Werdegang als Richterin und den Wandel in der deutschen Rechtskultur in den letzten sechzig Jahren.

Urheberrecht an Bauwerken: In einem Gastbeitrag für die FAZ untersucht der Rechtsanwalt Friedrich-Karl Scholtissek, welche urheberrechtlichen Ansprüche Architekten an den von ihnen entworfenen Gebäuden geltend machen können. Anhand eines im Februar ergangenen Urteils des Bundesgerichtshofs zu einer in ein Gebäude integrierten Kunstinstallation erörtert er, welche Rechtschutzmöglichkeiten der Baukünstler gegen den Abriss eines Gebäudes haben kann.

Low-Performer: Der Rechtsanwalt Andreas Reuther legt auf lto.de  die rechtlichen Grundlinien für den Umgang mit sogenannten "Low-Performern", also mit Personen dar, die nur zwei Drittel der Arbeitsleistung eines durchschnittlichen Arbeitnehmers erbringen.

Demonstrationsrouten: Die Berliner Polizei gibt seit dem Jahr 2011 aufgrund einer Gewohnheitsregel die Routen von geplanten Demonstrationen bekannt. Nach einem neuen Gutachten eines Polizeijuristen fehlt es hierfür an der Rechtsgrundlage weswegen entsprechende Mitteilungen "aus Neutralitätsgesichtspunkten" zukünftig unterbleiben müssen. Anderer Auffassung ist der Innenstaatssekretär, der die Praxis für rechtmäßig hält. Nach Einschätzung der taz (Plutonia Plarre) müsste ein entsprechender Informationsanspruch in das neue Versammlungsgesetz aufgenommen werden, um Rechtsunsicherheiten zukünftig zu vermeiden.

Das Letzte zum Schluss

Mum, the Police: Die Polizei in Brasilien nahm laut Guardian (Tom Philips) einen Papagei in Gewahrsam, der seine Besitzer vor einer Drogenrazzia warnte, indem er laut "Mutti, Polizei" rief. Seit er auf der Wache ist, zeigt er sich jedoch weniger geschwätzig und schweigt beharrlich, trotz allerhand Uniformierter um ihn her.

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/asp

(Hinweis für Journalisten)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. April 2019: BGH zu Routernutzung / Diskussion um Citymaut-Einführung / Interview mit Richterin Jaeger . In: Legal Tribune Online, 26.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35069/ (abgerufen am: 04.07.2024 )

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