Die juristische Presseschau vom 9. November 2017: BVerfG zu drittem Gesch­lecht / Fischer zum Deut­schen Straf­kam­mertag / Frei­spruch in Ster­be­hil­fe­pro­zess

09.11.2017

Justiz

BVerwG zu BAföG: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Studenten, die ihre Eltern bei sich wohnen lassen, einen Anspruch auf einen höheren Unterkunftsbedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz haben. Geringere Leistungen würden ihnen gewährt, wenn sie bei ihren Eltern wohnten und dadurch Lebenshaltungskosten sparten. Dies sei jedoch gerade nicht der Fall, wenn sie ihre Eltern bei sich aufnehmen, um sie zu unterstützen. lto.de berichtet.

BGH zu AGB-Verjährungsfristen: Die Verlängerung der Verjährung von Ansprüchen gegen den Mieter in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam. So hat der BGH einem Bericht von lto.de zufolge entschieden. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen könne nicht von § 548 BGB abgewichen werden, wonach Schadensersatzansprüche des Vermieters nach Rückgabe der Wohnung innerhalb von sechs Monaten verjähren.

LG Hamburg zu Sterbehilfe: Wie die FAZ (Daniel Deckers) berichtet, hat das Landgericht Hamburg einen Arzt vom Vorwurf der Tötung auf Verlangen durch Unterlassen freigesprochen. Der im Namen des Vereins „Sterbehilfe Deutschland“ auftretende Arzt war anwesend, als zwei Frauen ein Medikament in todbringender Dosis einnahmen und verständigte die Rettungskräfte erst, als ihr Tod feststand. Das Landgericht Hamburg verneinte, dass der Angeklagte die Tatherrschaft über die gemeinschaftliche Selbsttötung der Frauen hatte.

LG Dresden zu VW-Abgasskandal: Wie die FAZ (Stefan Locke) und lto.de melden, kann ein Käufer vom Autohändler für sein vom VW-Abgasskandal betroffenes Diesel-Auto keinen Neuwagen verlangen. So lautet ein Urteil des Landgerichts Dresden. Die Richter entschieden, dass eine Neulieferung aufgrund des Alters und Kliometerstands des Dieselwagens für den Verkäufer unverhältnismäßig sei. Der Käufer hatte zuvor eine Nachbesserung in Form eines Software-Updates abgelehnt.

OLG Celle – Abu-Walaa: Im Prozess um den mutmaßlich ranghöchsten Vertreter der Terrormiliz „Islamischer Staat“ in Deutschland hat Anil O. ausgesagt, der als wichtigster Zeuge gilt. Abu-Walaa und seinen Mitangeklagten wird vorgeworfen, junge Männer wie Anil O. als IS-Kämpfer angeworben zu haben. Anil O. befindet sich im Zeugenschutzprogramm des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes. Den Verlauf des Verhandlungstages beschreibt die FAZ (Alexander Haneke).

LG München I - Aktionskunst: Vor dem Landgericht München I stand an diesem Mittwoch der Aktionskünstler Wolfram Kastner. Nachdem dieser zweimal das Aussehen eines Denkmals für die Soldaten des Ersten Weltkriegs verändert hatte, war er wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung und Störung der Totenruhe angezeigt worden. Nachdem das Amtsgericht München ihn für schuldig befunden hatte, verhandelte nun das Landgericht in zweiter Instanz. Ein Urteil wird kommende Woche erwartet. Über die Geschehnisse berichtet die SZ (Bernd Kastner).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. November 2017: BVerfG zu drittem Geschlecht / Fischer zum Deutschen Strafkammertag / Freispruch in Sterbehilfeprozess . In: Legal Tribune Online, 09.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25447/ (abgerufen am: 04.07.2024 )

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