Die juristische Presseschau vom 6. bis 8. August 2016: Reform­vor­schläge zum AGG / Füh­r­er­schein­entzug als Gene­ral­strafe / Vor­mund­schaft für les­bi­sches Paar

08.08.2016

Recht in der Welt

Robert Amsterdam: Die Montags-SZ (Frank Nienhuysen) porträtiert den Rechtsanwalt Robert Amsterdam. Der Kanadier, der eine Kanzlei mit Büros in Washington und London gegründet hat, ist überall auf der Welt als Spezialist für Verfahren mit politischen Bezügen gefragt. In der Vergangenheit hat er etwa Michail Chodorkowskij in Russland und den gestürzten Regierungschef Thaksin Shinawatra in Thailand vertreten. Jetzt will er für die Türkei die Auslieferung Fethullah Gülens aus den USA erreichen.

Sonstiges

Digitales Recruiting: Laut Samstags-Hbl (Manuel Heckel) setzen immer mehr Unternehmen Algorithmen bei Bewerbungsverfahren ein. Im Interview weist der Fachanwalt für IT-Recht Axel Czarnetzki auf die rechtlichen Bedingungen hin. So müssten Daten so sparsam wie möglich und in der Regel beim Bewerber selbst erhoben werden. Personalabteilungen rät er dazu, Rücksprache mit Aufsichtsbehörden zu halten und die Algorithmen offenzulegen.

Erbrecht bei "wilden Ehen": Auf die Probleme, die entstehen, wenn bei unverheirateten Paaren ein Partner stirbt, weist die Montags-SZ (Berrit Gräber) hin. Da kein gesetzliches Erbrecht bestehe, würden Partner oft leer ausgehen, müssten manchmal sogar aus dem bisher gemeinsam bewohnten Haus ausziehen. Erbrechtsexperten raten daher zu Testamenten. Da diese jedoch frei widerruflich seien und ein gemeinschaftliches Testament nicht möglich sei, könne auch ein notariell beurkundeter Erbvertrag sinnvoll sein. Ein weiteres Problem sei die Erbschaftssteuer: Unverheiratete würden in eine andere Steuerklasse fallen.

Ausschlussklauseln: Ab dem 1. Oktober darf in den für Arbeitsverträge üblichen Ausschlussklauseln nicht mehr die Schriftform vereinbart werden. Darauf weist Rechtsanwalt Jacek Kielkowski auf lto.de hin. Nach dem bisherigen Recht sei die Vereinbarung der Schriftform zwar möglich, jedoch genüge tatsächlich die Textform. Nach dem neuen § 309 Nr. 13 BGB dürfen Allgemeine Geschäftsbedingungen keine strengere Form als die Textform vorsehen. Das könne unter Umständen auch Auswirkungen auf bereits geschlossene Arbeitsverträge sowie auf die Bezugnahme auf Tarifverträge haben.

Meinungsfreiheit: In einem Kommentar befasst sich Christian Bommarius (Samstags-BerlZ) mit der Meinungsfreiheit, die von Rechtspopulisten als bedroht angesehen wird. Das Grundgesetz verbiete lediglich die Vorzensur. Die Nachzensur sei hingegen zulässig und auch geboten. Es sei bemerkenswert, dass Publizisten und Journalisten "nicht einmal das kleine 1 x 1 der Staatsbürgerkunde beherrschen".

Das Letzte zum Schluss

Führerschein für Ufos: Da staunten die Beamten der Schweizer Kantonspolizei Obwalden nicht schlecht: Bei einer Verkehrskontrolle wurde ihnen ein Führerschein vorgelegt, der unter anderem zum Führen von Ufos berechtigen sollte. Der Inhaber kam jedoch nicht von einem anderen Planeten, sondern gab sich als Diplomat der Insel Peilz aus, ein Sandfleck auf dem Genfersee. Auf der Wache stellte sich heraus, dass es sich tatsächlich um einen Schweizer Bürger handelt, der auch einen gültigen Führerschein besitzt – aber nicht für Ufos. justillon.de berichtet.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. bis 8. August 2016: Reformvorschläge zum AGG / Führerscheinentzug als Generalstrafe / Vormundschaft für lesbisches Paar . In: Legal Tribune Online, 08.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20229/ (abgerufen am: 04.07.2024 )

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