Die juristische Presseschau vom 17. bis 19. Mai 2014: Strafprozess um Wölbern-Invest – Reaktionen auf Google-Urteil – Snowden-Anwalt vorsichtig

19.05.2014

Recht in der Welt

Ukraine – Unabhängigkeit im Völkerrecht: Der Rechtswissenschaftler Ralph Janik schreibt auf juwiss.de über die Unabhängigkeitserklärungen der Ostukraine. Solche Erklärungen fielen "schlicht nicht in den Regelungsbereich des Völkerrechts". Allerdings würden damit weitere Fragen aufgeworfen, etwa ob Russland oder die ukrainische Regierung gegen das Gewaltverbot verstoßen und inwiefern andere Staaten Abspaltungen anerkennen können.

USA – Gangster-Rapper vor Gericht: Im US-Bundesstaat Virginia steht der Rapper Twain Gotti vor Gericht. Wie die FAS (Andreas Ross) berichtet, wird ihm wird vorgeworfen, an einem Mord an zwei Männern beteiligt gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft will den Text aus einem Song als Beweismittel verwenden – Gotti betont jedoch, es handele sich um Kunst, nicht um Erlebtes.

Norwegen – 200 Jahre Verfassung: Norwegens Verfassung wird 200 Jahre alt. Auf verfassungsblog.de gibt der Rechtsprofessor Eirik Holmøyvik einen historischen Überblick.

Sonstiges

NSA-Untersuchungsauschuss - Snowden: Der deutsche Anwalt von Edward Snowden, Wolfgang Kaleck, hat in einem Schreiben an den NSA-Untersuchungsausschuss erklärt, er rate Snowden von einer Aussage in Deutschland ab, solange zentrale Fragen seiner Sicherheit nicht geklärt seien – etwa, ob er mit einer Festnahme rechnen müsste. Das meldet der Spiegel.

65 Jahre Grundgesetz: Das Grundgesetz wird in dieser Woche 65 Jahre alt. Heribert Prantl (Montags-SZ) feiert vor allem die Grundrechte. Sie seien "Alltagsbegleiter" der Bürger geworden, das Grundgesetz so eine "geliebte Autorität".

"Glanz und Elend der Grundrechte": Christian Rath (Badische Zeitung) bespricht "Glanz und Elend der Grundrechte" von Heribert Prantl, Inlandschef bei der Süddeutschen Zeitung. Prantl gehe es vor allem um mehr direkte Demokratie und ein sozialeres Europa – das sei "sympathisch, aber doch auch äußerst vage".

Offenes Internet: Haften Betreiber von offenen WLAN-Netzen, wenn die Nutzer illegal Musik oder Filme herunterladen? Nein, meinen Reto Mantz und Thomas Sassenberg im Interview mit lto.de. Eine gesetzliche Klarstellung würden sie trotzdem begrüßen. Die Juristen und Buchautoren fordern, WLAN in der Öffentlichkeit auszubauen.

Das Letzte zum Schluss

"Schwarzfahrer-Versicherung": Ohne Ticket, aber mit Versicherung unterwegs - die rund 500 Mitglieder der schwedischen Organisation "Planka.nu" zahlen knapp elf Euro pro Monat als Mitgliedsbeitrag und fahren dafür umsonst im öffentlichen Nahverkehr. Rechtmäßig ist das zwar nicht, aber wenn ein Bußgeld anfällt, wird es aus dem Gemeinschaftstopf bezahlt. Wie spiegel.de schildert, findet das Geschäftsmodell nun auch Nachahmer in anderen Ländern.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ak

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. bis 19. Mai 2014: Strafprozess um Wölbern-Invest – Reaktionen auf Google-Urteil – Snowden-Anwalt vorsichtig . In: Legal Tribune Online, 19.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12010/ (abgerufen am: 21.07.2024 )

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