Die juristische Presseschau vom 15. bis 17. Juni 2013: Rechtsbeugung im Fall Mollath – Haftungsbeschränkung für Anwaltskanzleien – Vorratsdatenspeicherung vor EuGH

17.06.2013

Weitere Themen – Recht im Ausland

USA - Yahoo vor PRISM-Geheimgericht: Laut spiegel.de (Jörg Breithut) hatte der Suchmaschinenkonzern Yahoo 2008 erfolglos versucht, sich gegen die Weitergabe von Nutzerdaten aus dem Ausland ohne Gerichtsbeschluss zu wehren. Yahoo sehe die Praxis als nicht verfassungskonform an und zog vor ein "Geheimgericht" in Washington, das zugunsten der US-Regierung entschieden habe.

USA - Supreme Court zu DNA-Patenten: Mit den wirtschaftlichen Folgen der Entscheidung des Supreme Cour zur Unzulässigkeit von Patenten auf menschliche DNA befasst sich die Samstags-FAZ (Michael Psotta). Wichtig für die Pharmaunternehmen sei, dass Patente auf synthetische DNA weiter möglich sind.

Sonstiges

Heikle Kündigung untreuer Mitarbeiter: Im Beruf und Chancen-Teil befasst sich die Samstags-FAZ (Corinna Budras) mit den Schwierigkeiten der Kündigung krimineller Mitarbeiter. Unternehmensjuristen würden oft dazu raten, sich auch von untreuen Mitarbeitern lieber "einvernehmlich und stillschweigend" zu trennen. Die Rechtslage mache es Arbeitsgebern auch in "glasklaren" Fällen nicht leicht, so die FAZ. So entschied etwa das Bundesarbeitsgericht kürzlich, eine fristlose Kündigung wegen Bestechung sei nur bei einem funktionierenden Compliance-System im Betrieb möglich. Die Kriminalitätsbekämpfung stieße an die immer enger werdenden Grenzen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter.

Vornamensrecht – "Pumuckl" geht: Die Grenzen gestalterischer Freiheit im Vornamensrecht lotet lto.de (Constantin Baron van Lijnden) aus. Begrenzt würde das elterlichen Recht zur Namensgebung durch das Kindeswohl - der Grat zwischen diesem und der elterlicher Kreativität sei aber manchmal ein schmaler: "Pumuckl" ist möglich, "Verleihnix" nicht. Notfalls gebe es die Möglichkeit, einen Namen zu ändern, etwa dann, wenn dieser "lächerlich" sei.

Friedrich "Informationsblockierer des Jahres": Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und sein Ministerium haben vom "Netzwerk Recherche" die "Verschlossene Auster" verliehen bekommen. Die "Laudatio" von Georg Mascolo findet sich in leicht gekürzter Fassung im Medien-Teil der FAS. Grund für die Verleihung sei der Wunsch des Minister und einigen leitenden Beamten des Ministeriums, Journalisten möglich wenig Rechte gegenüber dem Staat einzuräumen. Zu Veranstaltung und Rede auch die Montags-taz (Daniel Bouhs).

Das letzte zum Schluss

Das letzte Wort: Ist ein Angeklagter vom Verteidiger nicht auf das "letzte Wort" in der Verhandlung vorbereitet worden, kann dies schnell noch einmal einen ganzen Prozess über den Haufen werfen, wie Rechtsanwalt Joachim Müller auf dem Blog KanzleiundRecht.org zu berichten weiß. Ein Angeklagter habe während des gesamten Prozesses eisern geschwiegen und es war nicht auszuschließen, dass die Beweisaufnahme ansonsten keinen Tatvorwurf erbringen würde. Auf die Frage nach einem "letzten Wort" entschuldigte dieser sich hilflos, wohl überrumpelt, für sein Verhalten – es folgte eine Verurteilung zu einer mehrjährigen Haftstrafe.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dc

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. bis 17. Juni 2013: Rechtsbeugung im Fall Mollath – Haftungsbeschränkung für Anwaltskanzleien – Vorratsdatenspeicherung vor EuGH . In: Legal Tribune Online, 17.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8941/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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