Justizminister Buschmann lehnt es ab, dem BKA heimliche Wohnungsdurchsuchungen zu erlauben. Innenministerin Faeser wird nach Eil-Beschluss des BVerwG kritisiert. LG Erfurt berücksichtigte Rechte der Natur bei Schadensersatz in Diesel-Fall.
Thema des Tages
Wohnungsdurchsuchungen: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat den Vorschlag von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) abgelehnt, dass das BKA Wohnungen zur Terrorabwehr auch heimlich durchsuchen darf. "Im Staat des Grundgesetzes machen wir so etwas nicht. Das wäre ein absoluter Tabubruch. Als Verfassungsminister lehne ich solche Ideen ab. Sollte jemand das ernsthaft vorschlagen wollen, wird ein solcher Vorschlag weder das Kabinett passieren noch wird es eine Mehrheit im Parlament dafür geben." Es berichten bild.de (Burkhard Uhlenbroich) und LTO.
BKA: netzpolitik.org (Andre Meister) veröffentlicht den Referentenentwurf von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zur Änderung des BKA-Gesetzes und analysiert die wichtigsten Inhalte: Gesichtserkennung mit Fotos aus dem Internet, heimliche Wohnungsdurchsuchung, automatisierte Auswertung von Dateien.
Rechtspolitik
Fußfessel: Zum wiederholten Male hat Hessen eine Bundesratsinitiative vorgeschlagen, nach der eine elektronische Fußfessel zwingender Bestandteil von Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz werden soll. Diese Sanktionsmöglichkeit beim Kampf gegen häusliche Gewalt habe sich in Spanien bewährt, gibt LTO den hessischen Justizminister Christian Heinz (CDU) wieder.
E-Scooter: Rechtsanwalt Rainer Heß berichtet auf beck-aktuell über einen Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums zu E-Scootern. Der Entwurf regele deren technische Ausstattung und sehe etwa vor, dass die Nutzung der Fahrzeuge auf Fahrradwegen zulässig ist. Zu bemängeln sei, dass die vom Verkehrsgerichtstag geforderte Einführung einer Gefährdungshaftung unterlassen wurde.
Mord: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Lena Gmelin analysiert auf dem Verfassungsblog den Gesetzentwurf der Unionsfraktion von Ende Juni zur Einführung eines neuen Mordmerkmals der "Ausnutzung körperlicher Übergelegenheit". Sie kommt zur Einschätzung, dass hiermit nicht viel gewonnen wäre, weil es zu neuen Auslegungs- und Anwendungsproblemen kommen könne. So komme es darauf an, ob das Gericht annimmt, dass die körperliche Überlegenheit einkalkuliert war. Die Autorin hält es für zielführender, bei Tötungen aus patriarchalem Besitzdenken konsequent niedrige Beweggründe anzunehmen.
Justiz
BVerwG zu Compact-Verbot: Am Tag nach der Eilentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Außerkraftsetzung des Verbots der Betreibergesellschaft des rechtsextremen Compact-Magazins hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ihr Vorgehen verteidigt. Dass gerichtliche Entscheidungen auch zuungunsten der Regierung ausfallen, sei in einem Rechtsstaat ein "ganz normaler Vorgang". Kritisch äußerte sich dagegen die Opposition. So empfahl der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), der Ministerin "Gründlichkeit vor Schnelligkeit." Jürgen Elsässer, der Chefredakteur des Magazins, pries die Entscheidung derweil als wichtigsten Tag für die Pressefreiheit in Deutschland seit der Spiegel-Affäre von 1962. Über die Reaktionen berichten FAZ (Marlene Grunert/Friederike Haupt), taz (Konrad Litschko/Marie Sophie Hübner), spiegel.de und LTO.
spiegel.de (Wolf Wiedmann-Schmidt u.a.) beschreibt eine gedrückte Stimmung im Innenministerium. Die dortigen Mitarbeitenden seien sich eigentlich in der "strengen Linie" einig, nach der Vereinsverbote "wasserdicht" sein müssen. Der Eilbeschluss habe sie "kalt erwischt."
Im Feuilleton führt Michael Hanfeld (FAZ) aus, dass Faeser "offenbar nicht weiß, was Artikel 5 Grundgesetz bedeutet." Auch nach Meinung von Markus Balser (SZ) stellt die Entscheidung eine "schallende Ohrfeige" für das Ressort dar. Selbst wenn im Hauptsacheverfahren anders entschieden wird, bleibe Elsässer wiederum Zeit, "mit Hetze weiter Geld für die rechte Szene" zu sammeln. Dagegen bezweifelt Ambros Waibel (taz), dass ein "so vollkommen banal-alltäglicher Vorgang" wie die jetzige Entscheidung des BVerwG die "Grundfesten des Rechtsstaats" erschüttert. Trotz "80 Jahren antifaschistischer Erziehung" scheine Vielen auch beim "Kampf gegen rechts" immer noch das Wichtigste: "Die Hausordnung muss eingehalten werden."
LG Erfurt zu Diesel-Skandal/Rechte der Natur: In der Begründung eines Anfang August verkündeten Urteils über Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal hat das Landgericht Erfurt Rechte der Natur als "schutzverstärkend" bei der Bemessung der Schadenshöhe bezeichnet. In der nun LTO (Franziska Kring) vorliegenden Entscheidung wird ausgeführt, dass sich Eigenrechte der Natur aus der EU-Grundrechtecharta ableiten ließen und dementsprechend auch innerhalb privater Rechtsbeziehungen Berücksichtigung finden müssen. In einer an den Europäischen Gerichtshof gerichteten Vorlage der gleichen Kammer wird die Ableitbarkeit von "Eigenrechten der Natur" aus der Charta ebenfalls behauptet. Somit könnte der EuGH diese Frage demnächst beantworten.
EuG – Beihilfe/LNG-Terminal: Am Gericht der Europäischen Union klagt das Betreiberkonsortium eines LNG-Terminals in Stade gegen eine Beihilfeentscheidung der EU-Kommission zugunsten eines Mitbewerbers in Brunsbüttel. Die von der Bundesregierung an diesen gezahlten 40 Millionen Euro Staatshilfe verzerrten den Wettbewerb und seien für Errichtung und Inbetriebnahme des Brunsbütteler Terminals gar nicht erforderlich gewesen. Es berichten FAZ (Susanne Preuß) und beck-aktuell.
In einem separaten Kommentar argumentiert Susanne Preuß (FAZ), dass LNG-Import mittlerweile "ein marktwirtschaftliches Geschäft wie jedes andere" sei. Insofern fehle es an Bedarf für staatliches Eingreifen.
OLG Frankfurt/M. - Umsturzpläne/Reuß: Über die Aussage der Ex-Richterin und Ex-AfD-Abgeordneten Birgit Malsack-Winkemann am Dienstag und Donnerstag berichten FAZ (Elena Zompi) und LTO. Die Mitangeklagte habe abgestritten, Mitglied einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein. Soweit Treffen mit anderen Angeklagten stattfanden, hätten diese lediglich einem allgemeinen Informationsaustausch gedient. Eine Organisation sei ihr nicht bekannt gewesen. Von vielem habe sie erst aus den Akten erfahren. Ihre Ex-Mitarbeiterin, die Astrologin Hildegard Leiding, habe nur vage Informationen weitergegeben.
LG Verden – Daniela Klette: Der Strafprozess gegen die mutmaßliche RAF-Terroristin Daniela Klette wegen versuchten Mordes im Rahmen von acht Raubüberfällen beginnt am Landgericht Verden voraussichtlich im kommenden Frühjahr. In einer kurzen Stellungnahme weist Klette den Vorwurf eines Tötungsvorsatzes zurück. Es sei für sie aus politischen Gründen nie in Frage gekommen, Menschen zur Geldbeschaffung zu töten. In einer elfseitigen Stellungnahme von Klettes Verteidiger:innen an das Gericht wird zudem darauf hingewiesen, dass die Ermittler:innen von vier Mitgliedern der Überfall-Gruppe, darunter zwei Frauen, ausgehen und deshalb bei Überfällen mit nur drei Täter:innen nicht sicher sei, dass Klette dabei war. Es berichtet die SZ (Ronen Steinke).
LG Stuttgart zu Klinikskandal: Wegen Untreue, Betrug und Bestechlichkeit hat das Landgericht Stuttgart den früheren Klinikmanager Andreas Braun zu fast fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er war Leiter der Abteilung zur Anwerbung ausländischer Privatpatienten im Klinikum Stuttgart. Das Gericht wies Braun bei der Honorierung von externen Dienstleistern und bei der Abrechnung von Behandlungskosten mehrfach Unregelmäßigkeiten und Bestechlichkeit nach. Braun war von 1999 bis 2006 Landesvorsitzender der Grünen in Baden-Württemberg. Die FAZ (Rüdiger Soldt) berichtet
LG Hannover zu Utz Claassen: Das Landgericht Hannover hat den gegen den Unternehmer Utz Claassen erlassenen Haftbefehl aufgehoben. Der Haftbefehl war erlassen worden, weil sich Claassen einer Vermögensauskunft verweigert hatte. Das von ihm eingereichte, ausländische ärztliche Attest, das ihm Flugunfähigkeit bescheinigte, stelle entgegen der Einschätzung der Vorinstanz eine hinreichende Entschuldigung dar. Zudem könne der Manager die Auskunft auch per Video erteilen. FAZ (Marcus Jung) und SZ (Nils Heck) berichten.
LG Berlin II zu Maßregelvollzug: Anfang Juni erstritten Hinterbliebenen eines 27 Jahre im Maßregelvollzug Untergebrachten am Landgericht Berlin II ein Schmerzensgeld in Höhe von 35.000 Euro, weil der nur kurz nach seiner Entlassung Verstorbene im psychiatrischen Krankenhaus "fehlerhaft behandelt" wurde. In einer ausführlichen Reportage stellt die taz (Johanna Treblin) den Fall vor und schreibt auch vertieft über die Umstände der Unterbringung psychisch kranker Straftäter in der Hauptstadt.
VG Münster zur Abordnung einer Lehrerin: Das Verwaltungsgericht Münster stoppte in einem Eilbeschluss, die Abordnung einer Grundschullehrerin aus Münster an eine Grundschule im nördlichen Ruhrgebiet. Zwar sei eine derartige Abordnung bei Personalmängeln an der Zielschule grundsätzlich zulässig, die Bezirksregierung habe jedoch kein auf gleichmäßigen Maßstäben beruhendes Auswahlverfahren angewandt. Die klagende Lehrerin war per Los bestimmt worden. spiegel.de (Armin Himmelrath) berichtet.
AGH NRW zu Zwangsgeld gegen Anwalt: In einer nun veröffentlichten Entscheidung vom Juni hat der Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen die Verhängung eines Zwangsgeldes durch die Rechtsanwaltskammer gegen einen Anwalt für rechtmäßig erklärt. Die Kammer hatte das Zwangsgeld wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht festgesetzt, nachdem der Jurist mehrere Aufforderungen zur Stellungnahme bezüglich der Beschwerde eines ehemaligen Mandanten ignoriert hatte. Über das ihm zustehende, aber erst nach der Festsetzung des Zwangsgelds ausdrücklich ausgeübte Auskunftsverweigerungsrecht war der Anwalt vorab informiert worden. beck-aktuell berichtet.
GBA – Sprengung von Nord Stream 2: Im Leitartikel führt Reinhard Müller (FAZ) aus, dass der Anschlag auf die Nord Stream 2-Pipeline, sollte er von der ukrainischen Regierung in Auftrag gegeben worden sein, "eine völkerrechtlich zulässige Verteidigungshandlung" sein könne. Die Ukraine habe in ihrem Abwehrkampf bislang wenig Anlass zur Annahme geboten, sie missachte internationales Recht.
Recht in der Welt
CAS – Medaillenvergabe: Die in Paris tagende Ad-hoc-Abteilung des Internationalen Sportgerichtshofs hat die Klage der indischen Ringerin Vinesh Phogat abgewiesen. Phogat, die vor dem Finale ihrer Gewichtsklasse wegen Überschreitung des Gewichtslimits disqualifiziert worden war, hatte beantragt, ihr mit der letztlich Zweitplatzierten gemeinsam eine Silbermedaille zu verleihen. Die Jurastudentin Antonia Hotter erklärt im FAZ-Einspruch die Funktionsweise der Ad-hoc-Abteilung, bei Olympischen Spielen mittlerweile fester Bestandteil, und nennt andere in Paris entschiedene Fälle.
Russland – Doppelstaatlerin Xenia Karelina : Weil sie am Tag des russischen Überfalls auf die Ukraine einem ukrainischen Hilfsfonds Geld spendete, ist die russisch-amerikanische Doppelstaatlerin Xenia Karelina in Jekaterinenburg zu zwölf Jahren Lagerhaft verurteilt worden. Die in den USA getätigte Überweisung von 51,80 Dollar fiel Ermittlern nach einer Anfang diesen Jahres erfolgten Durchsuchung des Smartphones von Karelina auf. Es sei anzunehmen, dass Urteile wie dieses der Auffüllung des russischen "Austauschfonds" dienten, schreibt die FAZ (Friedrich Schmidt).
USA – Allergieschock und Schiedsvereinbarung: Auf ungewöhnliche Weise setzt sich der Disney-Konzern gegen eine Schadensersatzforderung zur Wehr, die der Witwer einer infolge eines Allergieschocks verstorbenen Frau angemeldet hat. Das Paar hatte ein für Allergiker geeignetes Restaurant in einem Disney-Park besucht, dort mehrfach auf die gesundheitlichen Störungen hingewiesen und trotzdem verunreinigtes Essen bekommen. In einer ersten Stellungnahme wies das Unternehmen auf Schiedsvereinbarungen hin, in die der Witwer beim Abschluss eines Disney+-Probeabos vor fünf Jahren eingewilligt hatte. beck-aktuell und spiegel.de berichten.
Neuseeland – Kim Dotcom: Nach Bericht der FAZ (Marcus Jung) hat der neuseeländische Justizminister ein US-amerikanisches Auslieferungsgesuch für den Unternehmer Kim Dotcom unterzeichnet. Dem Deutschfinnen werden in den USA Urheberrechtsverletzungen in großem Stil mittels seiner früheren Plattform "Megaupload" vorgeworfen. Das Oberste Gericht Neuseelands hatte die Auslieferung Dotcoms bereits 2021 gebilligt.
Juristische Ausbildung
Lernen mit Podcasts: beck-aktuell (Jannina Schäffer) stellt Podcasts vor, die beim Lernen in Studium und Referendariat helfen sollen.
Sonstiges
Klimaprotest/Eindringen auf Flughäfen: Nach den von der Letzten Generation verantworteten Flughafenblockaden untersucht die FAZ (Stephan Klenner), auf welcher Rechtsgrundlage betroffene Betreiber oder Fluggesellschaften Schadensersatzansprüche geltend machen könnten. Als wohl am erfolgversprechendsten dürfte sich eine auf das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gerichteter Forderung erweisen. Hier sei aber die Berechnung des konkreten Schadens nicht ganz einfach. Darüber hinaus kämen auch Ansprüche wegen Verletzung eines Schutzgesetzes in Frage. Hierzu warte etwa der Flughafen Berlin-Brandenburg den Ausgang eines Strafverfahrens gegen Mitglieder der Letzten Generation wegen einer Blockade im November 2022 ab.
In einem separaten Kommentar fordert Stephan Klenner (FAZ) die Rechtsabteilungen betroffener Flughäfen zu einem möglichst raschen Handeln auf. Hierbei müssten sie von der Politik unbedingte Unterstützung erhalten.
Klimaprotest/Carla Hinrichs: In der Reihe "Reden wir über Geld" spricht die SZ (Sebastian Strauß/Vivien Timmler) mit Carla Hinrichs. Die Klimaaktivistin und abgebrochene Jurastudentin spricht über ihr Verhältnis zu Geld, die Gründe ihres Protests, die Wirkung gerichtlicher Strafen, die Anpassung von Protestformen der Letzten Generation und den Ansatz, klimasschädliches Verhalten durch höhere Preise zu steuern.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Thüringen: In einem Gespräche mit der FAZ (Helmut Hartung) nimmt Rechtsprofessor Hubertus Gersdorf Stellung zu der Ankündigung des Thüringer Spitzenkandidaten der AfD, Björn Höcke, im Falle eines Wahlsiegs den MDR abschalten zu wollen. Bei einer Kündigung des MDR-Staatsvertrages müsse der Landtag per Gesetz beschließen, welche Rundfunkanstalt statttdessen die Grundversorgung mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk in Thüringen erbringt.
Überwachung am Arbeitsplatz: Die Welt (Lukas Homrich) untersucht, welche Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz zulässig sind. Dies gelte grundsätzlich für die Erhebung leistungsbezogener Daten, darüber hinaus müsse sich die Rechtfertigung jedoch aus konkreten Umständen ergeben und schließlich auch mit Persönlichkeitsrechten von Arbeitnehmenden in Einklang bringen lassen.
Fritz Ossenbühl: Zu seinem 90. Geburtstag würdigt die FAZ (Reinhard Müller) den Staatsrechtslehrer Fritz Ossenbühl. Neben seiner Tätigkeit als Prozessbevollmächtigter in verfassungsgerichtlichen Verfahren beeindrucke vor allem die Themenweite, die er als Gutachter bearbeitet hatte.
Das Letzte zum Schluss
Teures Training: Übung macht bekanntlich den Meister, aber für eigene Malversuche Gemälde des international bekannten Leon Löwentraut zu verwenden und im Nachgang auf dem eigenen Instagram-Account zu veröffentlichen, ist für einen Nachwuchsmaler nun richtig teuer. beck-aktuell berichtet, dass er nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf an den Künstler 26.000 Euro Schadensersatz zu zahlen hat.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 16. August 2024: . In: Legal Tribune Online, 16.08.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55220 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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