Die juristische Presseschau vom 15. Oktober 2013: Nachspiel für Bischof – Staatsfernes ZDF – Ruhestätte für Kriegsverbrecher

15.10.2013

Justiz

BVerfG zu ZDF: Das Bundesverfassungsgericht wird im November über Zusammensetzung und Verfahren von Fernseh- und Verwaltungsrat des Zweiten Deutschen Fernsehens mündlich verhandeln, schreibt die FAZ (Reinhard Müller). Die klagenden Länder Hamburg und Rheinland-Pfalz machten einen zu großen Anteil von Staatsvertretern und "staatsnahen Personen" und damit einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Staatsferne des Rundfunks geltend.

LSG NRW zu Hartz-IV für EU-Bürger: Die taz (Christian Rath) analysiert das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalens zu Hartz IV-Leistungen für EU-Bürger aus der vergangenen Woche. Unter Darstellung der Rechtslage wird auf die potentiell bedrohlichen aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen der Entscheidung aufmerksam gemacht. Die juristisch umstrittene Frage der europarechtlichen Zulässigkeit des Ausschlusses sogenannter arbeitssuchender Ausländern von Hartz IV-Leistungen sei nach wie vor offen.

OLG Hamm zu Scheidung eines Alzheimerpatienten: Ein an Alzheimer Erkrankter kann auch dann geschieden werden, wenn er aufgrund seiner Erkrankung zum Schluss der mündlichen Verhandlung keinen Scheidungswillen mehr fassen kann. Notwendig seien die gesetzlichen Voraussetzungen einer Ehescheidung und ein vor Abschluss des Verfahrens bekundeter Scheidungswille des Betroffenen, entschied das Oberlandesgericht Hamm in einem nun veröffentlichten Beschluss vom August, über den lto.de berichtet. Liz Collet (jus@publicum.com) macht in ihrem Bericht darauf aufmerksam, dass Fallgestaltungen wie die vorliegende – den Scheidungsantrag stellte die Betreuerin des Erkrankten – angesichts der demographischen Entwicklung künftig häufiger würden.

Richterliche Unabhängigkeit: Eine Berliner Landgerichts-Richterin steht wegen umstrittener, mutmaßlich vermieterfreundlicher Nebentätigkeiten in der Kritik, schreibt die taz-Berlin (Sebastian Heiser). Nach einem aufsehenerregenden, noch nicht rechtskräftigem Urteil zu Lasten einer Mieterin vom Mai hatten Mieterinitiativen bei einem Auftritt der Richterin auf einem für Vermieter veranstalteten Seminar über Mietrecht im folgenden Monat demonstriert. Der Präsident des Landgerichts Berlin forderte nun mehr Zutrauen in die Fähigkeit der Gerichte, das Recht "unabhängig von Eigeninteressen und persönlichen Standpunkten" anwenden zu können.

Arzthaftung: Das Oberlandesgericht Hamm hat im September einen Arzt zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt, weil er nicht nachweisen konnte, über sämtliche Risiken einer medizinisch indizierten und fachgerecht durchgeführten Darmspiegelung aufgeklärt zu haben. Rechtsanwältin Sonja Lange kritisiert für lto.de die Entscheidung. Ärztliche Aufklärungspflichten müssten sich auch im Einzelfall an der "Behandlungswirklichkeit" orientieren und statistisch vernachlässigbare Risiken dabei außer Acht gelassen werden, rechtlich entspreche dies einer "hypothetischen Einwilligung" des Patienten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. Oktober 2013: . In: Legal Tribune Online, 15.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9802 (abgerufen am: 27.09.2024 )

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