Die juristische Presseschau vom 15. Oktober 2013: Nachspiel für Bischof – Staatsfernes ZDF – Ruhestätte für Kriegsverbrecher

15.10.2013

Der Residenzbau zu Limburg zieht womöglich weltliche Konsequenzen juristischer Art nach sich. Außerdem in der Presseschau: Abgasgrenzwert-Verschärfung verschoben, BVerfG zu ZDF, Allah nur für Muslime und handfeste, überzeugende Argumente in Scheidungsauseinandersetzungen.

Thema des Tages

Bischof Tebartz-van Elst: Zum Fall des Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst schreibt die FAZ (Daniel Deckers/Jörg Bremer), dass Pflichten und Zuständigkeiten bei der Finanzierung der umstrittenen Bischofsresidenz missachtet worden seien. Dies ergebe sich aus dem der Zeitung vorliegenden Statut des Bischöflichen Stuhls. So seien Haushaltspläne und Jahresabschlüsse satzungswidrig nicht vorgelegt worden. Seit der vergangenen Woche prüfe die Staatsanwaltschaft Limburg nun, ob Ermittlungen gegen Bischof Tebartz-van Elst wegen des Verdachts der Untreue aufzunehmen seien. Daniel Deckers (FAZ) kommentiert, dass ein "juristisches Nachspiel" angezeigt sei, nachdem der "Bischof und seine Helfer" sich mit einer "Energie, die kriminell zu nennen naheliegt", über alle juristischen Hürden hinweggesetzt hätten und dabei einen großen Teil des seit fast 200 Jahren angehäuften Vermögens des Bischöflichen Stuhls verschleudert hätten.

Heribert Prantl (SZ) kommentiert, dass die Kritik an Tebartz-van Elsts "Stein gewordener Selbstdarstellung" wegen des Widerspruchs zur "franziskanischen Botschaft" des jetzigen Papstes dermaßen "radikal" ausfalle. Zudem trage das "überkommene deutsche Staatskirchenrecht" dazu bei, einer weitgehend unkontrollierten Kirchenspitze "elitäre Normalität" zu sichern. Die Skandalisierung des Falls diene allerdings auch dazu, eigene Verantwortlichkeiten gegenüber Problemen wie den Armutsflüchtlingen im Mittelmeer zu verdrängen, Heuchelei sei demnach "nicht exklusiv bei der Kirche zu Hause."

Rechtspolitik

Abgasgrenzwerte: Eine geplante Abstimmung der EU-Umweltminister über schärfere Abgasgrenzwerte für Autos ist auf Betreiben der Bundesregierung verschoben worden. Das Handelsblatt (D. Delhaes/T. Ludwig/T. Sigmund) berichtet über die "Atempause" für deutsche Automobilhersteller, die von den geplanten Änderungen besonders betroffen gewesen wären und weiß von einer bislang unveröffentlichten Besucherliste des Kanzleramts, nach der die Auto-Lobby eine besondere Nähe zur höchsten Entscheidungsebene pflegte.

Frauenquote: Nach Bericht der Welt (Christoph B. Schiltz) stimmten die Rechts- und Frauenausschüsse des EU-Parlaments Plänen der EU-Kommission zu, nach denen bis 2020 Aufsichtsratsposten in großen börsennotierten Unternehmen zu 40 Prozent mit Frauen besetzt werden sollen. Eine Einigung von EU-Parlament und Mitgliedsstaaten gelte als wahrscheinlich, dennoch sei fraglich, ob die Regelung wegen der umstrittenen Zuständigkeit der EU auch durch den Europäischen Gerichtshof bestätigt wird.

Schadensersatz bei Kartellrechtsverstößen: Ein Entwurf der EU-Kommission vom Juni sah die Möglichkeit von Schadensersatzklagen Privater bei Kartellrechtsverstößen vor. Rechtsanwalt Rolf Hempel (blog.beck.de) skizziert wesentliche Inhalte des Entwurfs und informiert über den derzeitigen Verfahrensstand.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. Oktober 2013: . In: Legal Tribune Online, 15.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9802 (abgerufen am: 27.09.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen