Die juristische Presseschau vom 13. März 2015: Haftung bei WLAN-Netzen – Neues Kopftuch-Urteil – BGH distanziert sich von "Zigeunerplage"-Urteil

13.03.2015

Justiz

BVerfG zu Kopftuchverbot: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass für ein Kopftuchverbot bei Lehrerinnen nur eine "hinreichend konkrete Gefahr" für den Schulfrieden ausreiche, die sich aus dem Kopftuchtragen allein nicht ergebe. Erst wenn etwa Elternproteste entstünden, könne dies den Schulfrieden stören. Gleiches gelte auch für christliche Symbole, deren Privilegierung nach Landesschulrecht das BVerfG eine Absage erteilte. Das Urteil wird offiziell erst am heutigen Freitag veröffentlicht. Es berichten die taz (Christian Rath) und der Tagesspiegel (Ursula Knapp).

Heide Oestreich (taz) kritisiert die Konsequenz, dass nun Anfeindungen gegen kopftuchtragende Lehrerinnen ein Verbot begründen könnten, "Pegida wird jubeln".

OLG Köln – Schadensersatz wegen Bombenangriff auf Tanklaster: Wegen des Bombenangriffs auf zwei Tanklaster in der Nähe von Kundus im Jahr 2009 klagen Hinterbliebene auf Schadensersatz gegen die Bundesrepublik. Das Verfahren ist nach Klageabweisung in erster Instanz nun in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Köln anhängig, das am 30. April seine Entscheidung verkünden will. Der Vorsitzende Richter habe verlauten lassen, dass das Gericht der Berufung eher geringe Chancen einräume, berichtet die taz (Anja Krüger).

OVG Münster zu Rundfunkbeitrag: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klage dreier Privatpersonen auch in der Berufungsinstanz abgewiesen, die sich gegen den Rundfunkbeitrag wehrten. Wie der Anwalt eines Klägers laut FAZ (Michael Hanfeld) angibt, ging es seinem Mandanten darum, dass er den neuen Beitrag zahlen müsse obwohl er nachweislich weder Fernseher noch Radio nutze. Das Gericht sieht hingegen die Empfangsmöglichkeit als ausreichende Gegenleistung, berichtet focus.de. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.

LG Ravensburg zu "Preisausschreibung" von Impfgegner: Ein Impfgegner und Virenleugner hatte 100.000 Euro im Internet ausgeschrieben für den, der ihm Beweise für die Existenz des Masernvirus liefern könne. Ein junger Arzt schickte ihm sechs wissenschaftliche Arbeiten und seine Kontonummer, bekam aber kein Geld. Das Landgericht Ravensburg verurteilte den Impfgegner nun zur Zahlung, nachdem es sich mit Sachverständigengutachten davon überzeugt hatte, dass die Nachweise genügten. Es berichtet die SZ (Christina Berndt) und lto.de.

VG Aachen zu Polizisten im TV: Der Auftritt von Polizeibeamten als Experten in sogenannten "scripted-reality"-Sendungen gefährdet nicht per se das Ansehen der öffentlichen Verwaltung, entschied das Verwaltungsgericht Aachen am gestrigen Donnerstag laut lto.de. Der Dienstherr durfte daher die Genehmigung für die Nebentätigkeit den klagenden Beamten nicht verweigern. Der Beamte trete getrennt vom gescripteten Teil der Sendung auf und die Genehmigung könne widerrufen werden, wenn eine Veränderung der Sendung doch zu einer Gefahr für das Ansehen der öffentlichen Verwaltung führe.

OLG München – NSU-Prozess: Vor dem Oberlandesgericht München hat sein bester Freund aus Kinder- und Jugendtagen über Uwe Mundlos und dessen Radikalisierung gesprochen. Es berichtet zeit.de (Tom Sundermann).

AG Tiergarten zu Nasser-Entführung: Als Nasser 15 war, erfuhren seine Eltern von seiner Homosexualität. Im Alter von 17 Jahren entführten ihn sein Vater und sein Onkel, um ihn im Libanon zu verheiraten. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte beide nun zu 90 Tagessätzen Geldstrafe. spiegel.de (Benjamin Schulz) und SZ (Verena Mayer) berichten von dem Fall und Nassers Geschichte.

VG Lüneburg – Gorleben: Mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Lüneburg wollen Greenpeace und der Forstbesitzer Fried Graf von Bernstorff verhindern, dass Gorleben für eine Nutzung als Atommüll-Endlager offengehalten wird, meldet die taz.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. März 2015: Haftung bei WLAN-Netzen – Neues Kopftuch-Urteil – BGH distanziert sich von "Zigeunerplage"-Urteil . In: Legal Tribune Online, 13.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14939/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

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