Die juristische Presseschau vom 9. - 11. November 2013: Raubkunst-Rückgabe – Koalitions-Einigkeit – Angeklagter Wulff

11.11.2013

Justiz

EuGH zu Mindestlohn-Berechnung: Auf eine Vorlage des Bundesarbeitsgerichts entschied der Europäische Gerichtshof, dass bei der Berechnung von Mindestlöhnen andere Vergütungsbestandteile als der bloße Stundenlohn berücksichtigt werden können. Voraussetzung sei, dass diese zusätzlichen Vergütungen das Verhältnis von Arbeits- und Gegenleistung nicht verändern. Rechtsprofessor Michael Fuhlrott schreibt für lto.de über Hintergrund, Inhalt und Auswirkungen der Entscheidung.

BGH zu Mieterpflichten: Aus Anlass des Bundesgerichtshofs-Urteils zur Verpflichtung von Mietern, die Wohnung bei ihrem Auszug in "farblich neutralen Tönen" zu streichen, gibt die FAS (Dennis Kremer) in ihrem Geld-Teil einen Überblick zu diesen und weiteren Mieterpflichten. Der Bundesgerichtshof verhandelt in der kommenden Woche über die Verpflichtung, Bohr- und Dübellöcher zu verschließen.

LG Hannover – Wulff: In ihrem Titelthema beschäftigt sich die WamS (Ulrich Exner) ausführlich mit dem Fall des früheren Bundespräsidenten Christian Wulff (CDU), dessen Strafprozess wegen Vorteilsannahme am kommenden Donnerstag vor dem Landgericht Hannover beginnt. So wird etwa das Verhältnis Wulffs mit dem Filmproduzenten David Groenwold, der ebenfalls angeklagt ist, beleuchtet. Über die Prozessvorbereitungen des Bundespräsidenten a.D. schreibt der Focus (C. Elflein/A. Siemens).

LG Dortmund – Hausgeburt: Bereits seit mehr als einem Jahr muss sich vor dem Landgericht Dortmund eine Hebamme wegen Totschlags durch Unterlassen bei einer Hausgeburt verantworten. Über das Verfahren schreibt die Montags-FAZ (Reiner Burger).

ArbG Köln zu Geschenken: Vor dem Arbeitsgericht Köln unterlag ein Arbeitnehmer, der krankheitsbedingt nicht an einer Betriebsfeier teilnahm und deshalb auch kein dort vom Arbeitgeber verschenktes "iPad mini" bekam. Zu Recht, denn mit der "Überraschung" habe der Arbeitgeber ein freiwilliges Engagement außerhalb der Arbeitszeit belohnen wollen. Rechtsprofessor Markus Stoffels (beck-blog) berichtet.

VG Düsseldorf zu Kopftuch: Das Tragen eines Kopftuchs ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf kein Hindernis für die Aufnahme einer Bewerberin in den allgemeinen Verwaltungsdienst. Der beklagte Kreis Mettmann müsse demnach erneut über den Antrag der Klägerin entscheiden, meldet die Samstags-FAZ (Reiner Burger). Auch lto.de berichtet.

AG Heidenheim zu Informant: Vom Amtsgericht Heidenheim ist ein Polizei-Informant u.a. wegen Betrug und Erpressung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Mann hatte Ermittler monatelang mit mutmaßlich falschen Informationen zur bislang immer noch nicht aufgeklärten Ermordung einer Bankiersfrau versorgt und hierfür auch Geld bekommen. Der Spiegel (Simone Salden) berichtet.

StA München – Deutsche Bank: Die Samstags-SZ (K. Ott/A. Rexer) schreibt über die Ermittlungen gegen Jürgen Fitschen, Vorstandschef der Deutschen Bank, und weitere ehemalige Top-Manager des Geldhauses wegen versuchten Prozessbetrugs. Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit dem von Leo Kirch und seinen Erben betriebenen Schadensersatzprozess, eine Anklage werde erwartet. Die Montags-SZ (K. Ott/A. Rexer) stellt die Bemühungen der Kirch-Erben, Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft zu erlangen, in den Mittelpunkt ihres Berichts.

Hoeneß: In der Kolumne "Ein Spruch" fragt sich Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de), ob für Uli Hoeneß trotz dessen Selbstanzeige die Unschuldsvermutung zu gelten habe. Dies wird bejaht. Der Aufsichtsratsvorsitzende des FC Bayern sei nach wie vor der Ansicht, seine Selbstanzeige sei wirksam, den diesbezüglichen Schuldnachweis aber könne erst der im März beginnende Prozess bringen.

Polizeigewalt: Der Spiegel (Juan Moreno) schreibt über einen äthiopischstämmigen Frankfurter, der vor über einem Jahr im Verlauf einer Fahrscheinkontrolle in der Bahn verletzt wurde und behauptet, Opfer von polizeilichen Misshandlungen geworden zu sein. Die Ermittlungen gegen die Polizisten stünden vor der Einstellung.

Beihilfeverfahren: Die EU-Kommission ermittelt gegen Nordrhein-Westfalen wegen eines möglichen Verstoßes gegen Beihilfebestimmungen durch von der früheren schwarz-gelben Landesregierung mit einem österreichischen Unternehmen abgeschlossene Verträge über Holzlieferungen. Die Samstags-FAZ (Reiner Burger) erläutert die Hintergründe.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. - 11. November 2013: Raubkunst-Rückgabe – Koalitions-Einigkeit – Angeklagter Wulff . In: Legal Tribune Online, 11.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9998/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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