Die juristische Presseschau vom 11. September 2024: EuGH zu Google-Shop­ping und Apple-Steuern / CDU/CSU ver­lässt Mig­ra­ti­ons­gipfel / Pro­zess zum 11. Sep­tember 2001 hängt

11.09.2024

Der EuGH entschied in zwei Wettbewerbsverfahren pro EU-Kommission. Die Union lässt Migrationsgespräche platzen, die Ampel wünscht sich Dublin-Schnellverfahren. Ein Prozess gegen Hintermänner der 11. September-Anschläge ist in weiter Ferne.

 

Thema des Tages

EuGH zu Google-Shopping und Apple-Steuern: Zwei wichtige wettbewerbsrechtliche Verfahren am Europäischen Gerichtshof fanden mit Urteilen zugunsten der EU-Kommission ihren Abschluss. Ein von ihr gegen den Google-Mutterkonzern Alfabet 2017 verhängtes Bußgeld in Höhe von 2,4 Milliarden Euro ist rechtmäßig, weil Google seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschine ausnutzte, um seinem eigenen Preisvergleichsdienst Google Shopping einen wettbewerbswidrigen Vorteil zu verschaffen. In einem zweiten Urteil bestätigte der EuGH die Einstufung von irischen Steuerbegünstigungen (Tax rulings) als unzulässige Beihilfe in Höhe von 13 Milliarden Euro, die Irland von Apple zurückfordern muss. Das EU-Gericht als Vorinstanz hatte den Kommissions-Bescheid 2020 beanstandet. Die Urteile gelten als persönlicher Triumph der scheidenden EU-Kommissarin Margrethe Vestager, die sich während ihrer Amtszeit nicht immer erfolgreich mit großen Konzernen angelegt hatte. Über beide Urteile gemeinsam berichten FAZ (Werner Mussler), SZ (Jan Diesteldorf), Hbl (Carsten Volkery) und beck-aktuell (Pia Lorenz). Die taz (Christian Rath) und LTO konzentrieren sich auf die EuGH-Entscheidung zu den Apple-Steuern. Ein weiterer Text von LTO behandelt die EuGH-Entscheidung zu Google.

Nun sei Vestagers Erbe gerettet, kommentiert Werner Mussler (FAZ). Zwischenzeitliche Niederlagen könnten auf die mit Risiken verbundenen Ausflüge in "juristisches Neuland" begründet werden. Lisa Hegemann (zeit.de) gibt zu bedenken, dass die "Strafzettelmethode" Vestagers "auch Symbolpolitik" darstellte. Die Höhe der Geldbußen bzw. Nachforderungen belasteten die Unternehmen nicht wirklich, gegenüber dem Vorwurf wettbewerbswidriger Praktiken könne es nach wie vor ausreichen, das beanstandete Produkt minimal zu verändern. Immerhin sei eine Trendwende eingeleitet. Jannis Brühl (SZ) begrüßt, dass die EU-Kommission mittlerweile "im Silicon Valley ernstgenommen wird." Vestager habe bei aller verdienter Anerkennung mit ihrem Vorgehen auch immer Standortpolitik betrieben. Um sich gegen die ganz großen Tech-Konzerne zu behaupten, müsse sich die EU-Kommission "Zerschlagungen offenhalten" und sei hierbei auf die Kooperation der "US-Aufseher" angewiesen.

Rechtspolitik

Asyl/Zurückweisungen an der Grenze: Die CDU/CSU hat den Migrationsgipfel mit der Bundesregierung verlassen, weil diese keine Zurückweisungen an der Grenze mitträgt. Verständigungsversuche zwischen Regierungskoalition und Union über verschärfte Maßnahmen gegen irreguläre Migration sind vorerst gescheitert. Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz bescheinigte der Regierung, "handlungsunfähig und führungslos" zu sein. Dies berichtet u.a. die SZ (Markus Balser/Georg Ismar), zeit.de (Eva Ricarda Lautsch/Katharina Schuler) und LTO. 

Über die größtenteils zurückhaltenden bis ablehnenden Reaktionen im europäischen Ausland auf die Zurückweisungsforderungen der CDU/CSU schreiben u.a. FAZ (Thomas Gutschker/Mona Jaeger) und taz (Konrad Litschko/Eric Bonse). Die SZ (Wolfgang Janisch) legt dar, dass pauschale Zurückweisungen grundsätzlich unzulässig seien. Im Interview mit spiegel.de (Anna Reimann) beschreibt die Leiterin des Migrationsprogramms der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik rechtliche Probleme von Zurückweisungen und deren begrenzten praktischen Nutzen. Um illegale Migration zu verringern, sei "Migrationsdiplomatie" mit außereuropäischen Ländern nötig.

Asyl/Dublin-Verfahren: Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat gemeinsam mit Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) nach dem gescheiterten Migrationsgipfel ein neues Modell für die Behandlung von Asyl-Anträgen vorgestellt, das sie "europarechtskonforme effektive Zurückweisung" nennt. Danach sollen Bundespolizei und BAMF unmittelbar nach Äußerung eines Asylgesuchs durch Abfrage der europäischen Eurodac-Datei die Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates prüfen und die Zurückweisung dorthin vorbereiten. Die Betroffenen sollen bis dahin grenznah untergebracht werden. Das Verfahren könnte in rund fünf Wochen abgewickelt werden. Es berichten taz.de (Konrad Litschko), spiegel.de und tagesschau.de

Christian Rath (taz.de) kommentiert die Regierungspläne: Es sei nicht hoch genug einzuschätzen, dass die "Brandmauer zu dem Hasardeur Friedrich Merz" gehalten hat. Allerdings sei es dreist, wie die Regierung versuche, die bekannten Dublin-Verfahren als neue effektive Form der Zurückweisung zu verkaufen. An der mangelnden Kooperationsbereitschaft der EU-Außenstaaten könne nur eine Bereitschaft zur bilateralen Lastenverteilung etwas ändern, von der aber auch die Ampel weit entfernt sei.

Einschüchterung von Gerichtspersonen: Eine vom Berliner Senat beschlossene Bundesratsinitiative sieht einen besseren Schutz der Beteiligten an einem Strafprozess vor. Dieser solle durch die Einführung eines neuen Regelbeispiels der schweren Nötigung in § 240 Abs. 4 Nr. 3 StGB erreicht werden, so LTO (Hasso Suliak). Das Regelbeispiel soll erfüllt sein, "wenn der Täter einen Verfahrensbeteiligten oder eine Beweisperson in einem Strafverfahren nötigt, seine oder ihre Rechte und Pflichten nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben". Nach Aussage der Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) zielt der Vorschlag auf Methoden der Organisierten Kriminalität. Im Bundesrat könnte das Vorhaben bereits Ende des Monats befasst werden.

Gefangenenaustausch: Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hat angekündigt, bei der bevorstehenden Justizministerkonferenz auf eine gesetzgeberische Klarstellung zu den Voraussetzungen einer Strafaussetzung zu drängen. Dass von der weiteren Vollstreckung der gegen den sogenannten Tiergartenmörder Wadim Krassikow ausgesprochenen lebenslangen Haftstrafe nur wenige Jahre nach der Tat abgesehen wurde, spreche für eine ungenügende Abwägung betroffener Rechtsgüter. Die FAZ (Reiner Burger/Marlene Grunert) berichtet. 

Cybercrime: Noch in diesem Monat soll die UN-Generalversammlung über die Cybercrime-Konvention abstimmen, mit der das sogenannte Budapester Übereinkommen von 2001 abgelöst werden soll. Rechtsanwalt Jens Ferner beschreibt auf beck-aktuell zahlreiche rechtsstaatlich bedenkliche Bestimmungen des ohne große Öffentlichkeit ausverhandelten Entwurfstexts. So ließe sich die Verwendung von Hacking-Software kriminalisieren oder eine Vorratsdatenspeicherung legitimieren. Die negativen Auswirkungen dürften sich innerhalb der Jurisdiktion von Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte und Europäischem Gerichtshof in Grenzen halten, die Konvention könne jedoch autoritären Staaten weitreichende Überwachungsbefugnisse eröffnen.

Digitaler Zivilprozess: In einem Gastbeitrag für den Recht und Steuern-Teil der FAZ bezweifeln die Rechtsanwälte Burkhard Schneider und Sunny Kapoor den praktischen Nutzen des jüngst beschlossenen Gesetzentwurfs über Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit. Zwar sei es löblich, die Justiz in das digitale Zeitalter zu überführen. Es sei aber fraglich, ob neue Tools dabei helfen würden, die als ineffizient wahrgenommenen Kleinverfahren zu straffen.

Justiz

EuGH zu Eulex: Kommt es im Rahmen von EU-Missionen durch EU-Behörden zu Menschenrechtsverletzungen, eröffnet dies Betroffenen den Rechtsweg zu EU-Gerichten. Ob die Betroffenen nun Schadensersatzansprüche wegen Rechtsverletzungen durch die EU-Mission Eulex im Kosovo besitzen, müsse das Gericht der EU nach Rückverweisung durch den Europäischen Gerichtshof erneut entscheiden. beck-aktuell berichtet.

BGH zu Immunitätsvoraussetzungen: Die Immunität von Repräsentant:innen anderer Staaten schützt sie nicht vor Strafverfolgung wegen Spionage. Dies entschied der Bundesgerichtshof auf die Haftbeschwerde eines Mannes, gegen den wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit ermittelt wird. Der Beschwerdeführer hatte sich auf eine erst seit Anfang August in Kraft befindliche Ausnahmeregelung des Gerichtsverfassungsgesetzes berufen, nach deren Wortlaut Ausnahmen von der grundsätzlichen Immunität lediglich bei Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch zulässig sind. Die Gesetzesmaterialien belegten jedoch, dass auch Deliktsgruppen wie Spionage eine Strafverfolgung erlauben. Über den Ende August ergangenen Beschluss berichtet LTO (Joschka Buchholz/Marcel Schneider).

BGH – Birkenstock-Sandalen: Voraussichtlich im nächsten Jahr wird der Bundesgerichtshof über diverse Revisionen des Schuhherstellers Birkenstock entscheiden, der sich urheberrechtlich gegen Nachahmer zur Wehr setzt. Das Unternehmen scheiterte bisher weitgehend an den Oberlandesgerichten Köln und Hamburg. Rechtsreferendar Till Doyen erklärt im FAZ-Einspruch die maßgeblichen Rechtsfragen und geht dabei insbesondere auf die Unterschiede zwischen Design- und Urheberschutz ein.

BVerwG zu Fristenberechnung: Verwaltungsprozessuale Revisionsverfahren stellen nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts keine anwaltlichen Routinesachen dar. Dies hatte in dem von beck-aktuell berichteten Beschluss von Anfang Juli die Konsequenz der Verwerfung eines Wiedereinsetzungsantrags. Die antragstellende Anwältin habe sich wegen der Schwierigkeiten der Berechnung einer Begründungsfrist nicht auf eine Kanzleiangestellte verlassen dürfen, vielmehr die Frist selbst kontrollieren müssen.

LG Berlin I zu Messerstecher: Wegen versuchten Mordes und Geiselnahme hat das Landgericht Berlin I einen 25-jährigen Mann zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. In der Absicht, als Serientäter berühmt zu werden, hatte der Angeklagte im vergangenen Frühjahr auf einen Mann eingestochen und dann am Folgetag eine Frau in seine Gewalt gebracht. Die Taten wurden im Zustand drogenverursachter verminderter Schuldfähigkeit begangen. Im Prozess habe sich der Angeklagte wie schon in einem Bekennervideo unmittelbar nach der ersten Tat seltsam emotionslos gezeigt, schreibt spiegel.de (Wiebke Ramm).

VG Berlin zu Wespenstich als Dienstunfall: Ein Wespenstich, der zu einem tödlichen Allergieschock geführt hatte, ist nach Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin als Dienstunfall einzustufen. Dass der verstorbene Lehrer am Todestag sein Notfallmedikament vergessen hatte, wirke sich nicht zulasten der klagenden Witwe aus, denn dies stelle allenfalls eine rechtlich irrelevante Nachlässigkeit dar. LTO berichtet.

SG München zu Bezahlkarte: Mit zwei Eilbeschlüssen hat das Sozialgericht München vorläufig entschieden, dass behördliche Anordnungen zum Einsatz von Bezahlkarten durch Asylbewerber:innen nicht rechtswidrig sind. LTO macht zudem darauf aufmerksam, dass das Sozialgericht Hamburg über die in einem Verfahren thematisierte Bargeldobergrenze vor einigen Wochen entgegengesetzt entschieden hatte.

Greenwashing: Die Deutsche Umwelthilfe ist nach eigenen Angaben in den vergangenen zwei Jahren in 92 gerichtlich entschiedenen Fällen erfolgreich gegen sogenanntes Greenwashing durch Unternehmen vorgegangen. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband geht erfolgreich gegen irreführende Werbeaussagen vor, so die FAZ (Katja Gelinsky). U.a. streite man am Landgericht Berlin II mit der FIFA über deren Aussage, die vergangene Fußball-WM in Katar sei "klimaneutral" gewesen.

Recht in der Welt

USA – 9/11-Anschläge: Aus Anlass des heutigen Jahrestages der Anschläge des 11. September 2001 bringt zeit.de (Johanna Roth) eine große Reportage über die sich seit mehreren Jahren am US-Truppenstützpunkt Guantánamo dahinschleppenden Vorverhandlungen eines Prozesses gegen mutmaßliche Drahtzieher der Anschläge. Deren Schuld stehe mehr oder weniger fest, verhandelt werde vielmehr – bislang ohne Ergebnis -, inwiefern Geständnisse der Angeklagten verwertbar sind, da sie gefoltert wurden. Bemühungen für einen Deal, bei dem die Angeklagten im Gegenzug für einen Verzicht auf die Todesstrafe auf den Foltereinwand verzichten, wurden zuletzt durch öffentliche Empörung auch von Opferangehörigen zunichtegemacht. So laufen die Vorverhandlungen unter extremen Sicherheitsbedingungen und ohne Aussicht auf Abschluss weiter.

Spanien – Amnestie: Das spanische Verfassungsgericht verhandelte nach Meldung der FAZ (Hans-Christian Rößler) über das im Land umstrittene Amnestiegesetz zugunsten katalanischer Separatist:innen. Sowohl der Oberste Gerichtshof des Landes als auch zahlreiche Regionalregierungen haben Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Amnestie geäußert.

Mexiko – Justizreform: Nun berichtet auch die SZ (Christoph Gurk) über die Justizreform, die der mexikanische Präsident Andrés Manuel López Obrador kurz vor dem Ende seiner Amtszeit auf den Weg bringen will. Deren Kern sei die Wahl von Richter:innen in allen Instanzen bis hin zum Obersten Gerichtshof. Dass hierdurch das Vertrauen der Bevölkerung in das Justizsystem gestärkt werde, sei angesichts der bekannten internationalen Beispiele aber fraglich.

Juristische Ausbildung

Referendariat: Der Personalrat der Referendar:innnen am Hanseatischen Oberlandesgericht führt im Verfassungsblog zahlreiche reformbedürftige Aspekte des juristischen Vorbereitungsdienstes an. Während insbesondere die Familienfreundlichkeit oder der Umfang des Prüfungsstoffes einer Reform bedurften, sei etwa der Trend zum E-Examen vorbehaltlos zu begrüßen.

Sonstiges

Diskriminierung: Bei der Vorstellung des neuen Diskriminierungsberichts hat die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, von steigenden Anfragen an ihre Behörde berichtet und dem Land eine Diskriminierungskrise bescheinigt. Hierfür sei auch die Bundesregierung verantwortlich, die entgegen der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung bislang keine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf den Weg gebracht hat. Die FAZ (Marlene Grunert) berichtet.

Reinhard Müller (FAZ) stellt in seinem Kommentar in Frage, "ob noch weitere Lücken vorhanden sind und geschlossen werden müssen." Die von "selbst ernannten Gutbürgern" betriebene Ausgrenzung eines "gar nicht so kleinen" Teils der Gesellschaft würde wohl kein "Fall für eine Antidiskriminierungsbeauftragte werden".

Forensische Linguistik: beck-aktuell (Maximilian Amos) interviewt Isabelle Thormann, die deutschlandweit einzige öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Forensische Linguistik. Die Expertin spricht über ihren wissenschaftlichen Werdegang und erklärt den Idiolekt, die Ausdrucksweise einer bestimmten Person, als den Kernbegriff ihrer Arbeit.

Schiedsvereinbarungen und abredewidrige Klagen: Schiedsvereinbarungen können durch die Erhebung von Klagen unterlaufen werden. Wie einer solchen Missachtung der Vereinbarung effektiv begegnet werden kann, untersucht eine demnächst erscheinende Habilitationsschrift. Deren Autor, Rechtsanwalt Jakob Stachow veröffentlicht auf dem ZPO-Blog eine Kurzfassung.

Das Letzte zum Schluss

Seven Nation Army: Böse Menschen haben keine Lieder, spricht der Volksmund - oder sollen keine haben. Nachdem sich bereits Céline Dion und Abba gegen die Verwendung ihrer Lieder durch den Präsidentschaftskandidaten Donald Trump ausgesprochen hatten, ziehen nun die White Stripes nach. spiegel.de berichtet, dass sie ihre an Trump und dessen Wahlkampfmanager gerichtete Aufforderung, den größten Hit der Band nicht mehr zu benutzen, mit einer Klage untermauert haben.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage. 

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren. 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. September 2024: . In: Legal Tribune Online, 11.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55378 (abgerufen am: 23.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen