Die juristische Presseschau vom 8. November 2017: BVerfG stärkt Bun­destag / Spar­kassen-Chef als Steu­er­hin­ter­zieher? / EGMR ver­han­delt Mas­sen­über­wa­chung

08.11.2017

Justiz

AG München  Fall Fahrenschon: Eigentlich sollte Georg Fahrenschon am heutigen Mittwoch als Präsident des Sparkassenverbandes wiedergewählt werden, doch einen Tag vorher wurde bekannt, dass es gegen ihn einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung gibt. Da Fahrenschon dagegen Einspruch eingelegt hatte, soll es bald zur Verhandlung am Amtsgericht München kommen. Der ehemalige bayerische Finanzminister hatte seine Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2014 verspätet, d.h. erst im Jahr 2016, beim zuständigen Finanzamt abgegeben. Es berichten FAZ (Hanno Mußler) und Hbl (Frank M. Drost/Andreas Kröner). Im Interview mit dem Hbl (Jan Hildebrand/Thomas Sigmund) spricht Fahrenschon von einer Riesendummheit. "Ich war einfach mit so vielen anderen Verpflichtungen beschäftigt, dass ich diese Aufgabe zu lange habe liegen lassen."

LG Nürnberg-Fürth  V-Mann-Skandal: Am Landgericht Nürnberg-Fürth hat der Prozess gegen sechs Beamte des bayerischen Landeskriminalamtes begonnen, die Straftaten eines V-Manns bei der Rockergruppe "Bandidos"  gedeckt haben sollen. Die Anklage wirft ihnen Diebstahl in mittelbarer Täterschaft, Strafvereitelung im Amt, Betrug und uneidliche Falschaussage vor. Die taz (Dominik Baur) schildert auch den zugrundeliegenden Fall – einen Baumaschinendiebstahl in Dänemark.

LG Freiburg  Fall Maria L.: Der Angeklagte Hussein K. ist  "mit einer Wahrscheinlichkeit von fast 100 Prozent zwischen 22,05 und 29,55 Jahre alt", also viel älter als er selbst behauptete. Dies ergab die Untersuchung eines Zahns, der ihm vor einem Jahr gezogen wurde. Es berichten spiegel.de (Jan Friedmann) und die Welt (Gisela Friedrichsen).

BSG zu fingierter Kassenzustimmung: Lehnt eine Krankenkasse einen Leistungsantrag nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von drei Wochen ab, so muss sie für die Behandlung sorgen, ohne dass der Versicherte in Vorleistung gehen muss. Daran ändert auch eine spätere und damit verspätete Ablehnung des Antrags nichts, entschied jetzt laut lto.de das Bundessozialgericht. Konkret ging es um eine Bauchstraffung.

BVerwG zu Tornado-Überflügen: Der Doktorand Max Pichl analysiert auf verfassungsblog.de eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von Ende Oktober. Dieses wertete den Überflug von Tornado-Flugzeugen über einem Camp von Gegnern des G8-Gipfels von Heiligendamm 2007 als nicht zielgerichteten, aber faktischen Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Pichl folgert daraus: "Eine Machtdemonstration des Staates kann auch vorliegen, wenn normale Polizeieinheiten, nicht nur die Bundeswehr, sich auf eine abschreckende Art und Weise verhalten, "

BAG zu Mitbestimmung im Gesundheitsschutz: Der Anwalt Bernd Weller setzt sich auf dem Handelsblatt-Rechtsboard mit der Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Mitbestimmung im Gesundheitsschutz auseinander. Konkret geht es um die Abgrenzung von Zuständigkeiten des örtlichen Betriebsrats und des Gesamtbetriebsrats. Weller hält die BAG-Rechtsprechung für richtig, aber schlecht begründet.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. November 2017: BVerfG stärkt Bundestag / Sparkassen-Chef als Steuerhinterzieher? / EGMR verhandelt Massenüberwachung . In: Legal Tribune Online, 08.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25423/ (abgerufen am: 04.07.2024 )

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