Die juristische Presseschau vom 6. September 2016: Urteil im Fall Anneli / Unge­fähr­liche NPD? / VW droht Tran­s­pa­renz

06.09.2016

Recht in der Welt

Irland – VW: Dem VW-Konzern droht durch eine irische Schadensersatzklage wegen der Abgas-Affäre besonderes Ungemach, schreibt das Hbl (Martin Murphy/Volker Votsmeier). Grund sei das Landesrecht, nach dem Beklagte dazu verpflichtet werden könnten, interne Unterlagen offenzulegen. Anders als etwa in den USA müssten derartige Dokumente ungeschwärzt veröffentlicht und nicht nur beteiligten Juristen zur Verfügung gestellt werden. Die internationalen Implikationen einer möglichen Offenlegung der genauen Vorgänge bei Motorenmanipulationen lockten zudem auch US-amerikanische Großkanzleien auf den Markt europäischer Schadensersatzklagen. Die EU-Kommission plane derweil, ihre Ermittlungen zum "Dieselgate" bis zum Ende diesen Monats abzuschließen. Dies berichtet die taz (Eric Bonse).

Frankreich – Nicolas Sarkozy: Die Staatsanwaltschaft Paris hat die Eröffnung eines Strafverfahrens wegen illegaler Finanzierung des Präsidentschaftswahlkampfes 2012 gegen 14 Betroffene beantragt. Unter diesen befindet sich auch der erneute Präsidentschaftskandidat und frühere Präsident der Republik, Nicolas Sarkozy. Gleichwohl gelte im französischen Justizsystem eine ungeschriebene Tradition, nach der in Wahljahren keine politisch relevanten Prozesse angesetzt würden, so der Bericht der FAZ (Michaela Wiegel).

Großbritannien – Brexit: Nach Einschätzungen von vom Hbl (Heike Anger) zitierter Verfassungsrechtler ist ein "Brexit-Exit" rechtlich möglich. Der britischen Regierung stünde durchaus die Möglichkeit offen, die Aktivierung von Artikel 50 des EU-Vertrages zunächst herauszuzögern oder aber am Ende der durch diesen bestimmten Frist ein erneutes Referendum über den endgültigen Austritt durchzuführen.

Sonstiges

Strafzahlungen von Banken: Die von Banken in diesem Jahr international zu leistenden Strafzahlungen wegen Vergehen im Zusammenhang der Finanzkrise bewegen sich nach Bericht der SZ (Meike Schreiber) weiterhin auf hohem Niveau. Rückstellungen belasteten Bilanzen und würden zudem auch das Vertrauen von Investoren untergraben.

Das Letzte zum Schluss

Nemo tenetur: Ein merkwürdiges Verständnis von dem auch prozessrechtlich geregelten Recht eines Angeklagten, zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu schweigen, offenbart ein nun vom Oberlandesgericht Hamm aufgehobenes Urteil des Amtsgericht Dortmund, über das lawblog.de (Udo Vetter) berichtet. In der amtsgerichtlichen Urteilsbegründung hieß es unter anderem, dass auch das "nonverbale Verhalten" des Angeklagten in der Hauptverhandlung "nicht den geringsten Ansatz von Unrechtseinsicht und Problembewusstsein für die schwierige Lage der Polizei" habe erkennen lassen.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. September 2016: Urteil im Fall Anneli / Ungefährliche NPD? / VW droht Transparenz . In: Legal Tribune Online, 06.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20472/ (abgerufen am: 04.07.2024 )

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