Die juristische Presseschau vom 6. September 2016: Urteil im Fall Anneli / Unge­fähr­liche NPD? / VW droht Tran­s­pa­renz

06.09.2016

Justiz

BVerfG – NPD-Verbot: In einem Wahl-Nachbericht zur aus dem Schweriner Parlament geflogenen NPD lässt die FAZ (Justus Bender) auch den Anwalt der Partei im Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht zu Wort kommen. Peter Richter glaube, dass die Landtagswahl keine Auswirkungen habe, "weil das Gericht schon längst eine Entscheidung getroffen hat" und nur noch an der Urteilsausarbeitung feile. Das Gericht habe sich von einer Gefährlichkeit der NPD nicht überzeugen lassen, so Richter weiter. Konrad Litschko (taz) warnt in einem Kommentar davor, die NPD "abzuhaken", nachdem sie nun in keinem Länderparlament mehr vertreten ist. Als "Überzeugungstäter" würden die Neonazis "weitermachen". Dass sie nun außerparlamentarische agieren müssen, dürfte nicht eben zu einer Mäßigung beitragen.

BGH – Edeka/Tengelmann: Auch die SZ (Katja Riedel) berichtet nun zum Schriftsatz der von Sigmar Gabriel (SPD) beauftragten Anwälte an den Bundesgerichtshof. Dessen Ziel, die Aufhebung der Eilentscheidung in der Fusionsangelegenheit Edeka/Tengelmann, werde auch durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich der Weiterreichung des Schreibens an das Hbl, verfolgt. Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) berichtet ebenfalls.

OLG Düsseldorf – Sven Lau: Auch die FAZ (Reiner Burger) bringt einen ausführlichen Vorbericht zu dem am heutigen Dienstag beginnenden Verfahren gegen Sven Lau. Dem Prediger werden als humanitäre Hilfeleistungen getarnte Unterstützungshandlungen für eine mit dem Islamischen Staat verbundene Terrororganisation vorgeworfen. Laus Verteidiger weise den Vorwurf zurück und sieht in dem Umstand, dass der Generalbundesanwalt die Ermittlungen nicht an sich gezogen hat, einen Beleg für die fehlende Gerichtsverwertbarkeit der gesammelten Beweise. Ein eingeklinkter Text des gleichen Autors begründet die regelmäßige Wahl des OLG Düsseldorf für die Durchführung von Terrorverfahren mit gebäudebedingten Sicherheitsaspekten.

OLG München – NSU: Clemens Binninger (CDU), der Vorsitzende des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestags hat die Bundesanwaltschaft dafür kritisiert, an der These eines allein aus drei Tätern bestehenden NSU festzuhalten. Zahlreiche Hinweise deuteten neben Helfern und Unterstützern auch auf weitere Mittäter hin, so Binninger in einem Interview mit der FR, über das die taz (Gareth Joswig) berichtet.

VG Düsseldorf zu Frauenförderung: Eine landesrechtliche Bestimmung, nach der im nordrhein-westfälischen öffentlichen Dienst Frauen bei im Wesentlichen gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt zu befördern seien, ist nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf verfassungswidrig. Als Bundesangelegenheit fehle es dem Land bei der Regelung an einer Gesetzgebungskompetenz. Über die Eilentscheidung berichtet die FAZ (Reiner Burger).

ArbG Berlin zu Turkish Airlines: Über die Zurückweisung der von einem von der Fluglinie Turkish Airlines gekündigten Mitarbeiters beantragten einstweiligen Verfügung berichtet nun auch beck-blog.de (Markus Stoffels). Das Arbeitsgericht Berlin hatte in der vergangenen Woche bei der von ihm vorgenommenen summarischen Prüfung jedenfalls nicht ausschließen können, dass die beklagtenseits vorgetragene betriebsbedingte Kündigung offensichtlich unwirksam sei. Der Kläger behaupte dagegen, dass die Kündigung und sofortige Freistellung politisch motiviert sei.

StA Köln – Cum-Ex-Geschäfte: Nach Darstellung der SZ (Klaus Ott) hat eine australische Bank als erstes Geldhaus gegenüber der Staatsanwaltschaft Köln seine Bereitschaft signalisiert, ein Bußgeld wegen Beteiligung an steuersparenden Cum-Ex-Geschäften zu akzeptieren. Die bevorstehende Einigung, nach der auch empfangene Steuererstattungen zurückgezahlt werden sollen, setze andere von den Ermittlungen betroffenen Banken unter Druck.

Christoph Harting: Bei der Olympiade in Rio sorgte der Diskuswerfer Christoph Harting nicht nur für eine überraschende Goldmedaille, sondern auch für reichlich mediale Aufregung durch bizarres Verhalten bei der Siegerehrung. Offenbar Grund genug für eine Anzeige einer unbekannten Privatperson. Im Interview mit lto.de (Tanja Podolski) erläutert Rechtsanwalt Christian Schmitt den für Ermittlungen in Frage kommenden § 90a Strafgesetzbuch, der die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole unter Strafe stellt, sowie mögliche disziplinarrechtliche Konsequenzen für den Sportler, der Polizist ist.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. September 2016: Urteil im Fall Anneli / Ungefährliche NPD? / VW droht Transparenz . In: Legal Tribune Online, 06.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20472/ (abgerufen am: 04.07.2024 )

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