Die juristische Presseschau vom 5. September 2013: Fortsetzung im NSU-Prozess – Transplantationsskandal – Entscheidung bei Suhrkamp

05.09.2013

Recht in der Welt

Frankreich - NS-Verbrechen: Im Rahmen eines längeren Berichts über den Besuch des Bundespräsidenten Joachim Gauck in Oradour-sur-Glane/Frankreich, Ort eines 1944 von einer bewaffneten SS-Einheit verübten Massakers, erinnert die FAZ (Michaela Wiegel) an die juristische Aufarbeitung der Tat. Diese sei bislang sowohl in Deutschland als auch in Frankreich "unzureichend" gewesen. So seien im Nachbarland 1953 zwar an der Tat beteiligte Elsässer verurteilt worden. Die Freiwilligkeit dieser sogenannten Volksdeutschen sei jedoch nach wie vor umstritten, wie ein noch anhängiger Rechtsstreit eines Überlebenden mit einem Verband der sogenannten Zwangsrekrutierten belege.

Syrien – Völkerrecht: Mit den völkerrechtlichen Aspekten einer militärischen Intervention in Syrien befasst sich ein Beitrag des Rechtsprofessors Hans-Joachim Heintze auf lto.de. Der Völkerrechtler hält das Konzept der Schutzverantwortung, nach dem die Verantwortung für den Schutz von Menschenrechten bei einem schweren Verstoß in einem Staat auf die gesamte Staatengemeinschaft übergeht, für nicht ausreichend zur Legitimierung einer Strafaktion gegen das Assad-Regime. Stattdessen sollte der Sicherheitsrat der UNO den Fall dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) unterbreiten, um diesen zu Ermittlungen gegen Syrien zu veranlassen. Ein Beitrag der FAZ (Reinhard Müller) erinnert daran, dass drei der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates – Russland, China und die USA – gleich Syrien das Statut des IStGH bislang nicht ratifiziert hätten.

Türkei – Anwälte hinter Gittern: Die Zeit (Michael Thumann/Onur Burcak Belli) stellt zwei türkische Anwälte vor, die wegen ihres Einsatzes für Menschenrechte aufgrund eines "Anti-Terror-Gesetzes" festgenommen wurden und denen nun langjährige Haftstrafen drohen würden.

China – Tourismusgesetz: Die SZ (Kai Strittmatter) schreibt über ein im Oktober in Kraft tretendes Tourismusgesetz in China, nach dem Touristen, die sich im Ausland daneben benehmen würden mit Sanktionen zu rechnen haben. Die Regelung ziele auf eine Verbesserung des chinesischen Images in der Welt ab und solle erreichen, dass Auslandsreisende künftig seltener rüpelhaftes Benehmen an den Tag legten. Flankiert werde sie durch Aufklärungskampagnen in staatlichen Medien.

Sonstiges

Kündigungsgrund Rauchen: Aus Anlass der jüngst vom Amtsgericht Düsseldorf bestätigten Mietkündigung eines Kettenrauchers gibt die SZ (Catrin Gesellensetter) in ihrem Geld-Teil einen umfangreichen Überblick zur Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen und lässt hierzu zahlreiche Experten zu Wort kommen. Zusammenfassend sei "Stinken erlaubt."

Stellenwechsel: Die FAZ (Joachim Jahn) meldet, dass der namhafte Wirtschaftsanwalt Christoph Wagner seinen Arbeitsplatz in der Kanzlei Hogan Lovells mit unbekannten Ziel verlassen habe und mutmaßt, dass der Grund hierfür in einem Gastbeitrag des Anwalts für die Zeitung vom Mai liegen könnte. Wagner habe in diesem Beitrag die von der Deutschen Telekom angekündigte Datendrosselung als möglicherweise kartellrechtswidrig bezeichnet. Der Konzern sei ein großer Mandant der Kanzlei.

Verlag C.H. Beck: Die Zeit (Alexander Cammann) würdigt in ihrem Feuilleton den Münchner Verlag C.H. Beck, dessen juristischer Verlagsteil "gleichsam die normative Basis der Bundesrepublik bildet", anlässlich dessen bevorstehenden 250. Geburtstags. 

Das Letzte zum Schluss

Ich muss draußen bleiben: Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf bleibt es der Mitarbeiterin einer Werbeagentur weiterhin verwehrt, ihre dreibeinige Hündin mit zur Arbeit zu nehmen. Zwar habe das Tier in einem Termin vor Gericht durch seinen "treuen Blick die Herzen der Zuschauer erobert", schreibt Rechtsprofessor Markus Stoffels im blog.beck.de. Im Büro könne dies nach Worten der entscheidenden Richterin aber "natürlich ganz anders aussehen", weswegen "Kaya", so der Name der Dreibeinerin, künftig daheim bleiben müsse.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. September 2013: Fortsetzung im NSU-Prozess – Transplantationsskandal – Entscheidung bei Suhrkamp . In: Legal Tribune Online, 05.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9496/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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