Die juristische Presseschau vom 3. Juli 2024: Die Dif­fe­ren­zie­rungen des US-Sup­reme Courts / Keine Amnestie für Carlos Puig­de­mont / NRW-Refe­ren­da­riat wird später ver­kürzt

03.07.2024

Das Urteil des US-Supreme Courts zur Immunität von US-Präsidenten wird analysiert. Spanisches Oberstes Gericht entscheidet gegen Amnestie für Separatisten. NRW verschiebt die Verkürzung des Referendariats um drei Monate. 

Thema des Tages

USA – Trump/Immunität: In seiner Immunitätsentscheidung differenzierte der US-Supreme Court zwischen drei Arten präsidentiellen Handelns. Bei Aufgaben des Präsidenten, die er explizit von Kongress und Verfassung zugewiesen bekam, ist er dauerhaft durch absolute Immunität geschützt. Für alle anderen Amtshandlungen wird Straffreiheit vermutet. Für Handlungen als Privatperson, Parteipolitiker oder Präsidentschaftskandidat genießt der Präsident keinen Schutz. Präsident Joe Biden zeigte sich besorgt über einen "gefährlichen Präzedenzfall" und verband dies mit einem Wahlaufruf. Berichte über die Entscheidung, die Argumentation der Minderheitsmeinung sowie Reaktionen bringen u.a. SZ (Fabian Fellmann), FAZ (Majid Sattar), taz (Bernd Pickert) und LTOIm Feuilleton analysiert die FAZ (Patrick Bahners) die Argumentation der Gerichtsmehrheit und entdeckt "Habitusvorgaben", nach denen das Amt möglichst "kraftvoll" ausgeübt werden soll. In einem weiteren Beitrag beschreibt die FAZ (Sofia Dreisbach), wie das Gericht zunehmend als Ort politischer Auseinandersetzungen wahrgenommen werde. Neben fragwürdigen Äußerungen und Handlungen einzelner Mitglieder des Gerichts hätten diesen Effekt auch Entscheidungen der vergangenen Jahre bewirkt.

Im Leitartikel betont Andreas Ross (FAZ), dass der US-Supreme Court dem "Präsidenten keineswegs alles erlaubt." Gleichwohl habe Trumps fehlender "Respekt vor den Institutionen" jetzt schon bleibenden Schaden hinterlassen und werde dies nun umso mehr tun. Nach Boris Herrmann (SZ) habe das Gericht zum einen Trumps Verzögerungstaktik in den gegen ihn anhängigen Verfahren belohnt. Zum anderen liefere die Entscheidung "eine Art Freifahrtschein" in die "wildesten Allmachtsfantasien" des Präsidentschaftskandidaten. Clemens Wergin (Welt) erinnert an den Aufschrei, den Richard Nixon provozierte, als er vor 50 Jahren die nun vom Supreme Court bestätigte Auffassung der Straflosigkeit präsidentiellen Handelns vertrat. Nun komme das Land "einer präsidentiellen Wahl-Monarchie ziemlich nah."

Die SZ (Fabian Fellmann) skizziert, wie sich die Entscheidung des US-Supreme Courts auf die vier Strafverfahren gegen Trump auswirkt. Im Verfahren wegen Verschwörung zur Wahlmanipulation in Washington werde es jetzt zu öffentlichen Anhörungen kommen, bei denen Sonderermittler Jack Smith nun zumindest manche seiner Beweise öffentlich machen kann. Ob das Verfahren in Washington jetzt in sich zusammenfällt, sei ebenso offen wie beim Verfahren in Georgia wegen Wahlmanipulation. Gegen nachteilige Entscheidungen könne Trump wieder Rechtsmittel einlegen. Das in Florida anhängige Verfahren wegen unsachgemäßen Umgangs mit Geheimdokumenten betreffe dagegen die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Amt. Derweil ist die für den 11. Juli geplante Strafmaßverkündung wegen der Fälschung von Geschäftsunterlagen im Stormy Daniels-Verfahren auf den 18. September verschoben worden. In der Zwischenzeit wolle der zuständige Richter die Auswirkungen der Supreme Court-Entscheidung prüfen, so spiegel.de.

Immunität weltweit: Einen rechtsvergleichenden Blick auf internationale Immunitätsregeln wirft die SZ (Wolfgang Janisch). So reichen grundgesetzliche Bestimmungen für Abgeordnete oder den Bundespräsidenten tatsächlich weiter als jene, über die der Supreme Court nun entschieden hat. Gleichzeitig könne diese Immunität aber jederzeit durch einen Parlamentsbeschluss aufgehoben werden. In Ländern wie Frankreich oder Italien seien Straflosigkeitsregeln für Staatsoberhäupter geltendes Recht.

Rechtspolitik

Resilienz des Bundestags/GO: SZ (Georg Ismar) und LTO berichten über einen Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Neuordnung des Ordnungsrechts im Bundestag. Entsprechende Änderungen der Geschäftsordnung sollen die Verhängung von Ordnungsgeldern gegen Adressaten wiederholter Ordnungsrufe erleichtern. Zudem würde die Anzahl erfolgloser Kandidaturen für Präsidiumsämter gedeckelt.

Digitaler Zivilprozess: Rechtsanwältin Johanna Weißbach und Rechtsanwalt Alessandro Capone schreiben im Recht und Steuern-Teil der FAZ über zivilprozessuale Online-Verfahren als Kernstück des vor einigen Wochen veröffentlichten Referentenentwurfs des Bundesjustizministeriums. Nach fast 150 Jahren öffne sich die Zivilprozessordnung erstmals "für die Erprobung neuer Ideen und Konzepte". Dies sei vorbehaltlos zu begrüßen.

Gewalt gegen Frauen: Am morgigen Donnerstag will die Unionsfraktion im Bundestag ihren Gesetzentwurf für einen besseren Schutz von Frauen vor Gewalt einbringen. Die Strafrechtsverschärfung solle der zunehmenden Verrohung der Gesellschaft entgegenwirken, so Günther Krings (CDU), der rechtspolitischen Sprecher, laut SZ (Henrike Roßbach).

Justiz

BVerfG zu Fackelmarsch-Verbot: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde der rechtsextremen Partei "Die Rechte" gegen eine Versammlungsauflage wegen Darlegungsmängeln nicht zur Entscheidung angenommen. Durch die Auflage war der Partei 2017 untersagt worden, bei einer Gedenkveranstaltung Fackeln mitzuführen und abzubrennen. In dem nun veröffentlichten Beschluss aus dem März kritisiert das BVerfG gleichwohl, dass die Fachgerichtsbarkeit in ihren Entscheidungen die Reichweite der grundrechtlichen Meinungsfreiheit der Partei möglicherweise verkannt hat, so LTO, beck-aktuell und tagesschau.de (Max Bauer).

BVerfG zu Auslieferung nach Ungarn: Die taz (Konrad Litschko) fasst die zugrundeliegenden Vorwürfe und die zeitlichen Abläufe um die Auslieferung der nonbinären Maja T. nach Ungarn zusammen. Warum deren Auslieferung von der Berliner Generalstaatsanwaltschaft trotz Kenntnis eines am Bundesverfassungsgericht anhängigen Eilverfahrens betrieben wurde, soll nun von Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) im Abgeordnetenhaus erklärt werden. Rechtsanwalt Johannes Eisenberg kritisiert in der taz, dass der Fall nicht nur "Niedertracht der Berliner Justizbeteiligten" offenbare, sondern auch die "Mängel des Rechtsschutzes bei grenzüberschreitender Strafverfolgung in der EU." Es sei gewollt, dass Rechtsmittel gegen und im ersuchenden Land eingelegt werden müssen. Dabei stehe es um die Justiz etwa in Ungarn "schlecht."

BVerwG – Erdverkabelung: Im Dezember findet am Bundesverwaltungsgericht eine Hauptsacheverhandlung zur Klage eines nordrhein-westfälischen Landwirts gegen Genehmigungen für Erdverkabelungsbauarbeiten auf seinem Grundstück statt. Diese Erdverkabelungen seien zentraler Bestandteil der Energiewende und seit einem Grundsatzbeschluss der damaligen Großen Koalition die Regel für den Bau von Höchstspannungsleitungen, erklärt die FAZ (Reiner Burger). Wegen enormer Kosten und unklarer Auswirkungen für die Natur wird diese Entscheidung mittlerweile kritisiert.

BVerwG zu Befangenheit: Aus der anstehenden Revisionsverhandlung zu einem abwasserabgabenrechtlichen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen ist am Bundesverwaltungsgericht ein Richter wegen Befangenheit ausgeschieden. Der Richter hatte offengelegt, dass er mit seiner Ehefrau, die an der OVG-Entscheidung als Richterin beteiligt war, kurz über den Fall gesprochen hatte. Über den Mitte Juni ergangenen Beschluss berichtet beck-aktuell.

OLG Köln zu Warteschlangen-Erpressung: Das Angebot eines Flughafen-Sicherheitsmitarbeiters, einen in einer Warteschlange festhängenden Flugreisenden gegen Zahlung von 50 Euro an die Spitze der Schlange zu lotsen, stellt nach Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln von Mitte Juni keine versuchte Erpressung dar. Es fehle die Empfindlichkeit des in Aussicht stehenden Übels, so LTO in einer lehrbuchmäßigen Darstellung der gerichtlichen Argumentation.

OVG NRW zu Verdachtsfall AfD: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat nun die Gründe der Mitte Mai verkündeten Entscheidung über die Einstufung der AfD-Bundespartei als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz veröffentlicht. Aus der 111-seitigen Entscheidung ergebe sich quasi eine Handlungspflicht der Behörde zur Überprüfung eines Verdachts, so der Tsp (Jost Müller-Neuhof). Der Verfassungsordnung zuwiderlaufende Bestrebungen ergäben sich bei der AfD vor allem aus dem starken Verdacht, sie wolle den Menschenwürdeschutz für Ausländer, Deutsche mit Migrationshintergrund und Muslime außer Kraft setzen.

LAG Berlin-BB zu RBB-Justiziarin: Im Gegensatz zur Vorinstanz entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg nun, dass die im Dienstvertrag der vormaligen RBB-Justiziarin Susann Lange enthaltenen Bestimmungen zum Übergangsgeld nicht sittenwidrig sind. Ebenso wenig sei Langes Anspruch auf betriebliche Altersversorgung zu beanstanden. Die fristlose Kündigung der Juristin hatte dagegen wegen zahlreicher Pflichtverletzungen auch am LAG Bestand. beck-aktuell berichtet.

LG Aachen/LG Köln zu Missbrauch in der Kirche: Mehrere westdeutsche Zivligerichte entschieden über Schadensersatzforderungen von Missbrauchsopfern der römisch-katholischen Kirche. Während ein Fall am Landgericht Aachen mit einem Vergleich der Prozessparteien endete, sei eine am gleichen Gericht erhobene Klage wegen Verjährung abgewiesen worden. Zuvor war fraglich gewesen, ob dem beklagten Bistum diese Einrede zur Verfügung stehe oder wegen Treuwidrigkeit ausgeschlossen sei. Das Landgericht Köln hat in einem anhängigen Parallelverfahren mitgeteilt, wohl zuungunsten der Klägerin zu entscheiden. Diese habe nicht nachweisen können, dass die von ihr behaupteten Missbrauchshandlungen eines Priesters in einem Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit gestanden habe. Über die Fälle berichtet LTO.

LG Halle zu Björn Höcke: In einem Kommentar zur zweiten Verurteilung des AfD-Politikers Björn Höcke würdigt Jan Heidtmann (SZ) den Einsatz von "Staatsanwälten wie Benedikt Bernzen" und "Richtern wie Jan Stengel" als "juristische Brandmauer gegen die extreme Rechte." Auch wenn deren Anhängerschaft Prozesse wie den nun beendeten als "weiteren Stoff für die Erzählung vom dysfunktionalen Staat" betrachteten, müsse der Aufwand betrieben werden, selbsternannten Märtyrern Einhalt zu gebieten.

LG Cottbus – Klimaprotest/Unterlassung: Am Landgericht Cottbus wurde über die Klage des Energieunternehmens LEAG gegen Klimaschutz-Aktivist:innen verhandelt. Die Leag verlangt die Unterzeichnung von Unterlassungserklärungen. Die Aktivist:innen sind dazu auch bereit, halten aber deren Umfang für zu weitreichend. Die Einforderung derart weitgehender Erklärungen sei eine Einschüchterungsklage (Slapp), so der Vorwurf von Aktivistenanwalt Thorsten Deppner. Die Verhandlung wird am 19. September fortgesetzt. taz (Maximilian Arnhold) berichtet.

LG Hamburg – Messerangriff: Wegen der Tötung eines jugendlichen Altersgenossen ist ein junger italienischstämmiger Mann am Landgericht Hamburg angeklagt. Der weitgehend geständige Angeklagte schilderte in einer vorformulierten Erklärung den Tathergang und eröffnete dabei einen Blick in "unübersichtliche und prekäre" Verhältnisse, schreibt die Welt (Philipp Woldin).

AG Bad Segeberg zu Traktorfahrer: Vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung hat das Amtsgericht Bad Segeberg einen Traktorfahrer freigesprochen. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, durch ein riskantes Überholmanöver den tödlichen Herzinfarkt eines Radfahrers verursacht zu haben. Erst in der Hauptverhandlung wurden auf Betreiben des Verteidigers die Daten eines Gesundheitstrackers des Verunglückten ausgewertet, schreibt beck-aktuell. Aus diesen ergab sich eine Herzerkrankung des Radfahrers. Bei der Urteilsverkündung lobte das Gericht die Arbeit der Verteidigung.

Personalmangel in der Justiz/NRW: wdr.de (Philip Raillon) berichtet über die angespannte Personalsituation in der nordrhein-westfälischen Justiz. Im bevölkerungsreichsten Bundesland klagten vor allem Staatsanwaltschaften über enorme Arbeitsbelastung. Dieser solle nun durch die Verschiebung von Stellen, die ursprünglich der Richterschaft zugedacht waren, begegnet werden. Außerdem würden vorübergehend auch die Einstellungsanforderungen gesenkt. Eine höhere Besoldung der Betreffenden halte Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) für nicht machbar.

Recht in der Welt

Spanien – Carles Puigdemont: Das Oberste Gericht Spaniens hat entschieden, dass das jüngst verabschiedete Amnestiegesetz gegenüber dem früheren katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont und weiteren engen Mitarbeitern keine Anwendung findet. Weil die Betreffenden für die Verwirklichung persönlicher Träume Steuergelder verwendet hätten, sei die Amnestieregelung für Taten "im Zusammenhang mit dem katalanischen Unabhängigkeitsprozess" nicht anwendbar. Nationale Haftbefehle gegen Puigdemont und andere blieben daher in Kraft. Sollte der Politiker wie geplant demnächst in seine Heimat zurückkehren, droht ihm die Festnahme. Die FAZ (Hans-Christian Rößler) berichtet.

Italien – Porno-Fake: An einem Gericht in Sardinien ist ein Computerdesigner wegen Anfertigung und Verbreitung sogenannter Deepfakepornos angeklagt. Der Mann soll das Gesicht der damals noch in der Opposition befindlichen Ministerpräsidentin Georgia Meloni auf die Körper von Darstellerinnen montiert haben. Meloni fordere eine Entschädigung von 100.000 Euro und wolle diese einem Fonds für die Opfer männlicher Gewalt zur Verfügung stellen. Es berichten FAZ (Matthias Rüb) und bild.de (Gonne Garling).

Juristische Ausbildung

Referendariat NRW: Die geplante Verkürzung des juristischen Vorbereitungsdienstes in Nordrhein-Westfalen wird nach Protesten verschoben. Die als Sparmaßnahme gedachte Maßnahme, durch die das Referendariat auf 25 Monate Dauer verkürzt werden soll, werde nun erst drei Monate später greifen. Dies teilte das Landesjustizprüfungsamt Betroffenen in einem Schreiben mit. wdr.de (Philip Raillon) und beck-aktuell berichten.

Jurastudium/Jumiko: Das frühere Vorstandsmitglied des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften, Luis Tiago Sartingen, kann auf beck-aktuell nicht glauben, dass die Jumiko auf ihrer jüngsten Tagung zur Einschätzung gelangt ist, es bestehe kein grundsätzlicher Reformbedarf der juristischen Ausbildung. Um derart "realitätsfernen" Feststellung zukünftig vorzubeugen, müsse sich die Jumiko vom Einstimmigkeitsprinzip verabschieden, bei dem immer nur ein Minimalkonsens erreicht werde. Darüber hinaus seien "auch Veränderungen der Beratungsgremien notwendig."

Sonstiges

Vertrauensfrage/Parlamentsauflösung: Unter dem Stichwort der Koalitionskrise erklärt die FAZ (Reinhard Müller) die grundgesetzlichen Bestimmungen zum konstruktiven Misstrauensvotum und der – nur begrenzt möglichen – Selbstauflösung des Bundestags. Die ausgeklügelten Regelungen etwa zum Gesetzgebungsnotstand belegten, dass sich auch im Falle einer Neuwahl "nichts an der faktischen Pflicht zur Kompromissfindung ändern" werde.

Das Letzte zum Schluss

Alles Käse: Seine Käseliebe kostete einen rheinland-pfälzischen Autobahnpolizisten den Job. Weil er bei der Sicherung eines Unfalls neun Pakete mit jeweils 20 Kilogramm Käse mitgehen ließ, folgte der strafrechtlichen Ahndung – einer Verwarnung mit Strafvorbehalt – nun das ungleich dickere Ende der durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigten Entfernung aus dem Dienst. LTO berichtet, dass sich das Gericht nicht durch die vielfältigen Verteidigungen des Mannes erweichen ließ: der Käse sollte eigentlich vor der Vernichtung gerettet werden, er möge gar keinen Cheddar, ein nicht unwesentlicher Teil der Beute sei Verwandten und Kollegen übergeben worden.

 

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LTO/mpi/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Juli 2024: Die Differenzierungen des US-Supreme Courts / Keine Amnestie für Carlos Puigdemont / NRW-Referendariat wird später verkürzt . In: Legal Tribune Online, 03.07.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54913/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

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