Die juristische Presseschau vom 2. Juni 2016: Anti-Prosti­tu­tions-Gesetz? / BVerfG zu Präv­en­tiv­ge­wahrsam / Kom­mis­sion gegen Polen

02.06.2016

Recht in der Welt

Polen – Rechtsstaatsverfahren: Der Streit um die Justizreform in Polen geht in die nächste Runde. Am Mittwoch hat Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans Polen offiziell verwarnt und ein Ultimatum von zwei Wochen gesetzt, um Bedenken wegen möglicher Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien zu klären. Damit habe das Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Polen formell begonnen, schreibt spiegel.de (Markus Becker). Die FAZ (Konrad Schuller/Michael Stabenow) zitiert Aussagen von PiS-Parteichef Jaroslaw Kaczynski. Für ihn ist das Vorgehen der EU-Kommission "eine Prozedur außerhalb der Verträge, etwas Ausgedachtes, was jederzeit beim Gerichtshof der Europäischen Union angefochten werden kann". Zu einem Verfahren nach Art. 7 EU-Vertrag werde es außerdem schon deshalb nicht kommen, weil die dafür erforderliche Einstimmigkeit im Rat der EU fehle. Auch die SZ (Daniel Brössler) schildert den Streit und lässt den polnischen Justizminister Zbigniew Ziobro zu Wort kommen, der der Kommission vorwirft, in die inneren Angelegenheiten eines souveränen Staates einzugreifen.

In einem gesonderten Kommentar bezeichnet Daniel Brössler (SZ) es als Ironie, dass ausgerechnet Polen mit Rechtsmitteln drohe. Die Kommission sei sehr wohl zuständig, jedoch seien ihre Mittel begrenzt.

Schweiz – Händedruck: Zwei muslimische Schüler, die sich weigern, ihrer Lehrerin die Hand zu geben, wollen notfalls bis vor das Schweizer Bundesgericht ziehen, meldet spiegel.de. Der Islamische Zentralrat Schweiz unterstützt die beiden Schüler.

Sonstiges

Entlastung des VW-Vorstands: Anlässlich der Empfehlung des VW-Aufsichtsrates den Vorstand zu entlasten, setzt sich der Rechtsanwalt Stefan Heutz auf lto.de mit dem Instrument der Entlastung auseinander. Anders als im GmbH-Recht habe die Entlastung des Vorstands einer Aktiengesellschaft keine unmittelbaren Rechtsfolgen. Weder stelle er einen Verzicht auf etwaige Ansprüche dar, noch würden Vorstandsmitglieder abberufen. Daher sei die Empfehlung des VW-Aufsichtsrates konsequent: Er bestätigt die bisherige Kommunikationslinie des Unternehmens, nach der Vorstandsmitglieder nicht in den Abgas-Skandal involviert sind.

Ombudsman für die Wissenschaft: Der Rechtsprofessor und Sprecher des Gremiums "Ombudsman für die Wissenschaft" Stephan Rixen würdigt in einem Gastbeitrag für die FAZ die Leistungen seines Vorgängers Wolfgang Löwer. Der Wissenschaftsrechtsexperte gehörte über zehn Jahre dem Gremium an, das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis eingesetzt wurde. Rixen bezeichnet das Gremium als eine Mischung aus Klagemauer, Kümmerer, Notfallhelfer und diskretem Problemlöser.

Verschwiegenheitsklauseln: Der Berliner Arbeitsrechtler Ulf Weigelt erläutert in seiner Arbeitsrechtskolumne auf zeit.de Vertragsklauseln, die Arbeitnehmer verpflichten, über das Arbeitsverhältnis hinaus Informationen für sich zu behalten.

Das Letzte zum Schluss

Tochter stirbt nicht schnell genug: Ein Polizeibeamter hat immer wieder Sonderurlaub für Hospizaufenthalte seiner Tochter bekommen, die nach ärztlichen Diagnosen nur noch wenige Monate leben sollte. Als die Tochter jedoch nach zehn Jahren immer noch nicht gestorben war, verweigerte die zuständige Polizeidirektion den Urlaub. Das Verwaltungsgericht Osnabrück gab dem Beamten Recht. Der glückliche Zufall, dass seine Tochter immer noch lebe, könne nicht an die Stelle der ärztlichen Prognoseeinschätzung treten. Den Fall erläutert Justillon (Andreas Stephan).

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. Juni 2016: Anti-Prostitutions-Gesetz? / BVerfG zu Präventivgewahrsam / Kommission gegen Polen . In: Legal Tribune Online, 02.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19522/ (abgerufen am: 04.07.2024 )

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