Die juristische Presseschau vom 1. Juli 2016: Refe­ren­darin mit Kopf­tuch? / Neu­start für Erb­schaft­steuer? / Pech­stein-Urteil falsch?

01.07.2016

Recht in der Welt

Großbritannien – Brexit: lto.de (Pia Lorenz) befragt den in London lehrenden deutschen Rechtsprofessor Alexander Türk zur Stimmung an seiner Universität nach der Brexit-Abstimmung, seiner Meinung zu Volksabstimmungen allgemein und möglichen Ausstiegsszenarien, auch im Bezug auf Schottland. Die SZ (Alexander Mühlauer) legt dar, unter welchen Bedingungen ein aus der EU ausgetretenes Vereinigtes Königreich weiter am europäischen Binnenmarkt teilnehmen könnte und erläutert hierzu die Vereinbarungen mit Norwegen und der Schweiz.

ICTY – Haftstrafen: Die Berufungsinstanz des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) hat die Verurteilung zweier Vertrauter von Radovan Karadzic zu langjährigen Haftstrafen bestätigt. Nach dem Bericht von zeit.de sind damit nur noch fünf Verfahren beim ICTY anhängig.

Russland – Anti-Terror-Gesetz: In einem Kommentar zum Anti-Terror-Gesetz in Russland behauptet Reinhard Veser (FAZ), das Land unternehme "einen weiteren Schritt von der autoritären Herrschaft zur Diktatur". "In demokratischen Staaten" werde bei der Bekämpfung des Terrorismus "stets" zwischen behördlichen Erfordernissen und Freiheitsrechten der Bürger abgewogen. Dies sei in Russland nicht mehr der Fall.

USA – Deutscher Geiger: In einem Deal zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft hat sich der in den USA in einem Vorverfahren des versuchten Mordes beschuldigte renommierte deutsche Geiger Stefan Arzberger wegen "rücksichtsloser Tätlichkeit" als schuldig bekannt. Er darf nun das Land verlassen, schreibt die Welt (Michael Remke) in einer ausführlichen Darstellung eines bizarren Falls.

Sonstiges

Stephan Kramer: Die SZ (Cornelius Pollmer/Ronen Steinke) porträtiert Stephan Kramer und zieht eine Zwischenbilanz seines nunmehr halbjährigen Wirkens als Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes.

Das Letzte zum Schluss

Kostenbewusst: Recht bekommen und doch noch verloren hat ein Münchner Grundstückseigentümer in einem vom Verwaltungsgericht Koblenz entschiedenen Fall. Wie spiegel.de berichtet, hatte der Mann in einem rheinland-pfälzischen Widerspruchsverfahren zu einer Steuerforderung von fünf Euro obsiegt. Hierbei war nach seiner Ansicht seine persönliche Anwesenheit erforderlich, Reisekosten von 296,20 Euro wollte er daher erstattet bekommen. Wegen groben Missverhältnisses zwischen ursprünglicher Steuerforderung und Kostenforderung verweigerte sich das mit der Sache befasste VG dem Anliegen und erlegte ihm auch die Kosten des Gerichtsverfahrens auf.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. Juli 2016: . In: Legal Tribune Online, 01.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19854 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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