Die juristische Presseschau vom 29. Juni – 1. Juli 2013: Mollath zu Recht in der Psychiatrie? - Klage gegen Bestandsdatenauskunft - Porno ohne Schöpfungshöhe

01.07.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

Frankreich - Affäre Tapie: Die französische Justiz hat gegen den Geschäftsmann Bernard Tapie ein Verfahren wegen "bandenmäßigen Betrugs" eingeleitet. Im Zusammenhang mit dem Schiedsspruch zum Weiterverkauf des Sportartikelherstellers Adidas, der Tapie 2008 eine Entschädigung in Höhe von 400 Millionen Euro zusprach, hegt die Staatsanwaltschaft den Verdacht, die Entscheidung des Schiedsgerichts sei von vornherein abgekartet gewesen. Die Montags-Welt (Gesche Wüpper) stellt das Verfahren, in das viele französische Politiker verwickelt sind, ausführlich dar.

Schweiz – Anklage gegen Datenspion: Die Schweiz hat Anklage wegen Wirtschaftsspionage gegen einen deutschen Computer-Experten erhoben, der bei der Privatbank Julius Bär Daten von vermeintlichen Steuerhinterziehern kopiert und an den deutschen Fiskus verkauft hat. Die WAZ (Dietmar Seher) schildert den Fall.

Österreich – radikale Tierschützer: Das Oberlandesgericht Wien hat die Freisprüche für fünf radikale Tierschützer, die sich gegen Pelzverkäufe einsetzten, wieder aufgehoben. Ursprünglich waren die Aktivisten wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt, was zu Kritik an dem damals neuen Straftatbestand führte. In einem erneuten Prozess soll es nun nur noch um Nötigung, Sachbeschädigung und Tierquälerei sowie Widerstand gegen die Staatsgewalt gehen, berichtet die Montags-taz (Ralf Leonhard).

FIA-Tribunal zu Reifentests: Der Anwalt Markus H. Schneider schildert auf lto.de das Verfahren gegen den Formel 1-Rennstall Mercedes vor dem Tribunal des Automobilsportverbands FIA. Mercedes hatte während der Saison unerlaubte Reifentests vorgenommen.

Sonstiges

Streik gegen Sexualstraftäter: In Bremerhaven streiken Hafenarbeiter, weil ihr Arbeitgeber gerichtlich gezwungen wurde, einen verurteilten Kindesmissbraucher als Freigänger wieder einzustellen. Markus Stoffels (blog.beck.de) prüft die Rechtsfragen. In einer solchen Situation müsse sich der Arbeitgeber zunächst schützend vor den betroffenen Arbeitnehmer stellen. Nur wenn diese Bemühungen erfolglos blieben, komme als letztes Mittel eine Kündigung in Betracht.

Datenschutz und Klagen gegen Geheimdienste: Die Samstags-FAZ (Corinna Budras u.a.) prüft, welche Möglichkeiten das EU-Datenschutzrecht gegen die Ausspähung durch englische und amerikanische Geheimdienste bietet, findet dabei aber wenig Handhabe. Der Rechtswissenschaftler Matthias C. Kettermann prüft auf lto.de den Vorschlag der Grünen, Großbritannien vor dem EuGH zu verklagen und die USA vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag, macht aber auch wenig Hoffnung. Zusätzlich prüft er eine Klage gegen Großbritannien vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Das Letzte zum Schluss

Porno ohne Schöpfungshöhe: Der Lawblog (Udo Vetter) berichtet über eine Entscheidung des Landgerichts München I. Danach sei reine Pornographie nicht urheberrechtlich geschützt. Ein Porno-Produzent könne daher nicht gegen das Tauschen seiner Werke im Internet vorgehen. Laut Lawblog hätten andere Gerichte bisher aber auch bei Pornofilmen ohne echte Handlung die erforderliche Schöpfungshöhe bejaht.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Juni – 1. Juli 2013: . In: Legal Tribune Online, 01.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9043 (abgerufen am: 27.09.2024 )

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