Die juristische Presseschau vom 1. Februar 2023: Berlin kann wählen / Par­teien dürfen kas­sieren / Amts­ge­richt kann arbeiten

01.02.2023

Das BVerfG lehnt einen Eilantrag zur Berlin-Wahl ab - noch ohne Begründung. Die Einziehung von Sonderbeitragen kommunaler Amtsträger durch Parteien ist rechtens. Im Ahrtal arbeitet ein Amtsgericht trotz Einschränkungen.

Thema des Tages

BVerfG zu Wahlen in Berlin: Die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus kann wie geplant am 12. Februar stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte den Eilantrag von 43 Beschwerdeführenden mit nun veröffentlichtem Beschluss bereits in der vergangenen Woche ab, verschob die Veröffentlichung der Entscheidungsgründe aber auf einen späteren Zeitpunkt. Über die zugrundeliegende Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Wiederholungswahl durch den Berliner Verfassungsgerichtshof wird das BVerfG erst nach der Abgeordnetenhauswahl entscheiden. In einem nicht-öffentlichen Brief hat das BVerfG den Verfahrensbeteiligten eine Frist zur Stellungnahme bis 2. März eingeräumt. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom November 2022, in der aufgrund der vielen Fehler und Pannen bei der Abgeordnetenhauswahl im September 2021 angeordnet wurde, dass die komplette Wahl wiederholt werden muss. Die Kläger:innen halten dies für willkürlich, weil die Wahl in weiten Teilen Berlins ordnungsgemäß abgelaufen sei. Von den Berliner Wahlpannen im September 2021 war auch die paralle Bundestagswahl betroffen. Über die Wahlprüfung der Bundestagswahl wird das Bundesverfassungsgericht aber in einem anderen Verfahren entscheiden. Es berichten spiegel.de (Dietmar Hipp), tagesschau.de (Kolja Schwartz/Frank Bräutigam) und zeit.de (Lenz Jacobsen). Die Welt (Frederik Schindler) ergänzt ihren Bericht durch Einschätzungen von Staatsrechtlern, LTO (Annelie Kaufmann) macht zudem darauf aufmerksam, dass Peter Müller als Berichterstatter am Verfahren mitgewirkt habe. Seine Unvoreingenommenheit war nach Interviewaussagen Müllers von den Kläger:innen in Frage gestellt worden. Die SZ (Wolfgang Janisch) weist auch auf die bisherige Rechtsprechung des BVerfG zu den "selbständigen Verfassungsräumen" von Bund und Ländern hin.

Christian Rath (taz) kritisiert, dass das BVerfG die Abgeordnetenhauswahl unter den Vorbehalt einer späteren Karlsruher Prüfung stelle und fragt, warum das BVerfG sich hier entgegen seiner sonst proklamierten Zurückhaltung bei Landtagswahlen für zuständig halte. Bei weniger eilfertiger Annahme eigener Zuständigkeiten "gäbe es weniger Chaos in der Welt des Rechts." Für Jan Heidtmann (SZ) geht neben der vorhersehbaren, in "manchen Medien" genüsslich betriebenen Berichterstattung über "jeden Fehler in den Wahlvorbereitungen" der "Kern der Geschichte" verloren: Nach einem klaren Urteil des Landesverfassungsgerichts werde die Wiederholungswahl "professionell" vorbereitet. Dies bedeute, dass Demokratie funktioniere, "selbst in Berlin."

Rechtspolitik

Suizidhilfe: Bei der geplanten gesetzlichen Regelung der Suizidhilfe steigt nach Bericht der FAZ (Heike Schmoll) die Wahrscheinlichkeit für eine liberale Regelung. So sollen die beiden eher liberalen Gesetzentwürfe zu einem gemeinsamen Antrag zusammengefügt werden. Darauf einigten sich die parteiübergreifenden Abgeordnetengruppen Helling-Plahr/Lindh/Sitte und Künast/Keul. Der dritte Antrag der Gruppe Castelucci/Heveling will die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung erneut strafrechtlich verbieten. Die Entscheidung könnte noch im ersten Quartal fallen.

VGT – E-Scooter und Alkohol: Auf dem jüngst beendeten Verkehrsgerichtstag sprachen sich die Anwesenden mehrheitlich für eine Beibehaltung der bisherigen Promillegrenzwerte bei der Benutzung von E-Scootern aus. Rechtsreferendar Lukas Zeyher zeichnet im Recht und Steuern-Teil der FAZ den Weg zu diesem Meinungsbild nach und betont, dass eine höchstrichterliche Klärung noch ausstehe.

Einwegplastik: Wirtschaftsverbände kritisieren den von Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) geplanten Einwegkunststofffonds, in den die Hersteller von Einwegplastikartikeln einzahlen sollen, um sich an den Kosten der Beseitigung öffentlicher Vermüllung zu beteiligen. Für die geplante Sonderabgabe fehle es schon an dem besonderen Sachzweck, heißt es in einem Rechtsgutachten, das die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen in Auftrag gegeben hatte. In der Begründung des Gesetzentwurfs werde zwar auf die "Reduzierung der Vermüllung der Umwelt sowie die Förderung der Entwicklung nachhaltiger Produkte" verwiesen. Doch aus Sicht der Wirtschaft überzeugt das nicht: Warum sollte derjenige, der ein Produkt im öffentlichen Raum wegwirft, sein Verhalten ändern, nur weil die Kommunen einen Anteil an den Reinigungskosten von der Wirtschaft ersetzt bekommen. Die FAZ (Katja Gelinsky) berichtet in ihrem Recht und Steuern-Teil.

Justiz

BGH zu Parteiabgaben: Amts- oder auch Mandatsträgerbeiträge, die in der Satzung einer Partei vorgesehen sind, sind auch dann zu entrichten, wenn kommunale Mandatsträger ihr Amt ohne Unterstützung ihrer Partei erlangten. Wie schon die Vorinstanzen entschied dies nun auch der Bundesgerichtshof im Falle eines sachsen-anhaltinischen ehrenamtlichen Bürgermeisters. Dieser war ohne Unterstützung des CDU-Kreisverbandes gewählt worden und hatte sich im Anschluss geweigert, von seiner monatlichen Aufwandsentschädigung einen Teil abzutreten. Die in vielen Parteisatzungen verankerten Sonderabgaben seien jedoch nicht mit der inhaltlichen Ausübung des Amtes verbunden, so nun der BGH. Ihr Sinn bestehe vielmehr in der Generierung von Einnahmen. Es berichtet LTO.

BVerfG zu Parteienfianzierung: Der SWR-RadioReportRecht (Klaus Hempel/Max Bauer) rekapituliert das BVerfG-Urteil zur Parteienfinanzierung von voriger Woche und stellt die historischen Grundlagen der Parteienfinanzierung dar.

BVerfG zu polizeilichem Datenmissbrauch: netzpolitik.org (Ingo Dachwitz) berichtet über den Fall einer Greifswalder Aktivistin, deren Verfassungsbeschwerde gegen ein verweigertes Klageerzwingungsverfahren nun nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Die Frau hatte einen Polizisten verdächtigt, unbefugt ihre Daten dienstlich abgerufen und im Anschluss an "stadtbekannte Nazis weitergegeben" zu haben. Obgleich der Datenabruf festgestellt worden sei, seien Ermittlungen nach ihrer Ansicht nur "halbherzig"  geführt und sodann eingestellt worden. Ein Disziplinarverfahren gegen den Amtsträger laufe noch.

BAG zu Urlaubsabgeltung: Finanzielle Abgeltungsansprüche für nicht genommenen Urlaub unterliegen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses der allgemeinen Verjährung. Das entschied das Bundesarbeitsgericht. Die Rechtsprechung, wonach die Verjährung von Urlaubsansprüchen erst zu laufen beginnt, wenn der Arbeitgeber den Beschäftigten zur Inanspruchnahme des Urlaubs aufgefordert hat, gilt nicht für finanzielle Abgeltungsansprüche, denn nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses könne der Erholungszweck des Urlaubs nicht mehr verwirklicht werden. FAZ (Marcus Jung) und LTO berichten

OLG Koblenz – Anschlag auf Asylheim Saarlouis: Im Verfahren um den tödlichen Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft 1991 in Saarlouis bestätigte die Hauptbelastungszeugin ihre Darstellung einer Selbstbezichtigung des Angeklagten. Dieser habe ihr gegenüber im Jahr 2007 mit der Tat geprahlt. Nachdem sie ein gutes Jahrzehnt später erfahren habe, dass bei dem Anschlag ein Mensch gestorben sei, habe sie Anzeige erstattet. Der Angeklagte wies die Darstellung zurück. Es berichtet spiegel.de.

OLG München zu Warnung vor Metzgereiprodukten: Der Freistaat Bayern hat wegen einer Amtspflichtverletzung im Zusammenhang mit einer Produktwarnung Schadensersatz zu leisten. Auf Klage des Insolvenzverwalters der Metzgerei Sieber stellte das Oberlandesgericht München in einem nun veröffentlichten Urteil fest, dass die 2016 erfolgte Warnung vor Produkten der Metzgerei zu weitgehend gewesen sei. Die Höhe des Schadensersatzes für das bald nach der Warnung in die Insolvenz gegangene Unternehmem müsse nun das Landgericht München I ermitteln, so die FAZ (Marcus Jung).

LG Dresden – Einbruch ins Grüne Gewölbe: Die Auseinandersetzungen über den Inhalt der Verständigung zwischen dem Landgericht Dresden und der Verteidigung der dort wegen des Juwelendiebstahls aus dem Grünen Gewölbe Angeklagten erinnern an ein "Geschacher wie auf dem Basar", kommentiert Stefan Locke (FAZ) im Leitartikel. Die bislang abgelegten Geständnisse seien "offensichtlich abgesprochen" und zweckgebunden, die Rückgabe der Tatbeute unvollständig. Nun auch noch die Bedingungen zu Nachfragen des Gerichts bestimmen zu wollen, belege den Versuch der Angeklagten, "Gericht und Öffentlichkeit an der Nase herumzuführen." Der ausgehandelte Deal dürfe "angesichts der kriminellen Vergangenheit der Angeklagten" nur dann Bestand haben, wenn alle gerichtlichen Forderungen erfüllt werden.

AG Grevenbroich – Klimaproteste/Kraftwerksblockade: Wegen Störung öffentlicher Betriebe in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist eine diverse Person am Amtsgericht Grevenbroich angeklagt. Gemeinsam mit einer weiteren Person soll sie im November 2021 den Zugang zum Braunkohlekraftwerk Neurath blockiert und hierdurch die Betreiberin RWE gezwungen haben, die Anlage teilweise herunterzufahren. Dem von regem Publiumsinteresse begleiteten zweiten Verhandlungstag wohnte LTO (Tanja Podolski) bei und zählte hierbei 32 Beweisänträge der Verteidigung. Unter anderem seien die zeugenschaftlichen Vernehmungen von Gerhart Baum (FDP) und Robert Habeck (Grüne) beantragt worden. Am nächsten Verhandlungstag, dem 14. Februar, sollen weitere Anträge gestellt werden. Mit wie vielen Anträgen noch zu rechnen ist, wollten die angeklagte Person und ihr (nicht-juristischer) Verteidiger dem Gericht nicht mitteilen.

AG München zu Andrea Tandler: Das Amtsgericht München hat eine Haftbeschwerde der Unternehmerin Andrea Tandler abgewiesen. Wie schon die Staatsanwaltschaft München I zeigte sich das Gericht vom Vorliegen einer Fluchtgefahr überzeugt. spiegel.de (Jürgen Dahlkamp/Sven Röbel) schreibt, dass nun das Landgericht München I über die Fortdauer der verhängten Untersuchtungshaft befinden werde. Tandler hat mit der Beschaffung von Masken Millionen Euro an Provisionen verdient, soll diese aber nicht ordnungsgemäß versteuert haben.

GBA – Myanmar: spiegel.de (Maria Stöhr) befragt Matthew Smith, Mitgründer der NGO "Fortify Rights", zum Inhalt der Strafanzeige gegen Mitglieder der Militärregierung in Myanmar, die die Menschenrechtsorganisation unterstützt, und warum die Anzeige in Deutschland erfolgte.

Recht in der Welt

EGMR/Frankreich – drittes Geschlecht: Die Weigerung der französischen Republik, in Geburtsurkunden auch nicht-binäre Einträge vorzunehmen, stellt nach Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte keinen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention dar. Zwar sei die Diskrepanz zwischen biologischer Identität und deren rechtlicher Anerkennung grundsätzlich geeignet, Betroffenen Leid und Angst zuzufügen, so der EGMR laut LTO. Dies stelle aber keine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens dar. Der Grundsatz des französischen Rechts, den Personenstand auf der Grundlage von zwei Geschlechtern zu organisieren, sei zu respektieren. Soweit ein drittes Geschlecht Anerkennung finden sollte, müsste dies vom zuständigen Gesetzgeber in die Wege geleitet werden.

EuGH/Belgien – Europäischer Haftbefehl gegen Puigdemont: Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls darf nicht lediglich unter Berufung auf das Recht des vollstreckenden Mitgliedstaats verweigert werden. Angesichts des Ausnahmecharakters müsse eine solche Weigerung auf besondere Fälle, etwa bei systemischen Mängeln des Justizsystems des ausstellenden Mitgliedstaates beschränkt bleiben. Dies entschied der Europäische Gerichtshof im Fall des früheren katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont, dessen Auslieferung an Spanien bisher von Belgien unter Berufung auf die nach spanischem Recht zweifelhaften Umstände der Ausstellung des Haftbefehls verweigert wurde. Es berichten FAZ (Hans-Christian Rößler)taz (Reiner Wandler) und LTO.

Österreich – Islamistischer Anschlag: In Wien wird am heutigen Mittwoch das Urteil gegen sechs mutmaßliche Unterstützer des islamistisch motivierten Anschlags vom November 2020 verkündet. Während die Staatsanwaltschaft die Beihilfe der Angeklagten zu einem terroristischen Anschlag mit Todesfolge für bewiesen hält, sieht deren Verteidigung keine eindeutigen Indizien für deren Beteiligung. Die FAZ (Stephan Löwenstein) erinnert in ihrem Bericht an Ermittlungspannen der Sicherheitsbehörden im Vorfeld des Anschlags, bei dem der Täter getötet wurde.

Sonstiges

AG Bad Neuenahr-Ahrweiler: Auch das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde durch die Flutkatastrophe im vergangenen Sommer in Mitleidenschaft gezogen. Bei einem Besuch verschafften sich der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth und seine Stellvertreterin Doris König einen Überblick. Trotz Beschädigungen des Gerichtsgebäudes habe unmittelbar nach der Flut ein Notbetrieb eingerichtet werden können. Nun stehe man vor der langwierigen Aufgabe, beschädigte Akten wiederherzustellen. LTO (Tanja Podolski) und zdf.de (Christoph Schneider) berichten.

Juris GmbH/Libra: Auf ihrer Medien-Seite unterzieht die FAZ (Jochen Zenthöfer) die Urteilskommentierungen der Juris GmbH einer kritischen Einordnung. Mit ausführlichen Zitaten besonders polemischer Kommentierungen wird dargelegt, dass die Erwartungen "sachlicher Kritik im Rahmen des wissenschaftlichen Methodenkanons" – wie sie bei einem mehrheitlich in Staatsbesitz befindlichem Unternehmen zu erwarten sein sollte – enttäuscht werden. In einem weiteren Beitrag geht die FAZ (Jochen Zenthöfer) auf die Kleine Anfrage der Unionsfraktion in Sachen "Libra" ein. Der Abgeordnete Martin Plum (CDU) fordere eine zeitnahe Aufklärung darüber, ob es sich hier "um einen staatsnahen Justiz-RBB" handele. Erklärt werden müsse auch, warum der Juris-Geschäftsführer mehr verdiene als ein Bundesminister.

Parteiausschluss/Hans-Georg Maaßen: Aus Anlass des angedrohten Parteiausschluss-Verfahrens gegen Hans-Georg Maaßen (CDU) erinnert die SZ (Jan Bielecki) an die durch die Rechtsprechung etablierten Voraussetzungen. So habe etwa das Bundesverfassungsgericht 2020 zum Fall des früheren SPD-Mitglieds Bülent Ciftlik ausgeführt, dass es Parteigerichten vorbehalten sei, den erforderlichen Verstoß gegen Grundsätze der Partei zu prüfen. Die ordentliche Gerichtsbarkeit könne hiernach nur noch kontrollieren, ob die Entscheidung des Parteigerichts willkürlich sei.

Das Letzte zum Schluss

Gefühlte Miete: Nicht nur hierzulande treibt die Entwicklung des Mietmarktes merkwürdige Blüten. Laut spiegel.de ist ein Pariser Angebot, in dem 11,5 qm eines Mini-Appartements als "gefühlte 16 qm" beschrieben wurden, auf reges Interesse gestoßen. Interessenten schlugen etwa vor, statt der geforderten Miete einfach eine "gefühlte Miete" zu zahlen.

 

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LTO/mpi/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. Februar 2023: Berlin kann wählen / Parteien dürfen kassieren / Amtsgericht kann arbeiten . In: Legal Tribune Online, 01.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50944/ (abgerufen am: 01.07.2024 )

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