Die juristische Presseschau vom 24 bis 27. Dezember 2011: Grenzen für Regierungs-PR – Ende im Fliesen-Fall – Filesharing-Haftung ohne Computer

27.12.2011

Bundestagspräsident Lammert fordert gesetzliche Grenzen für die indirekte Unterstützung politischer Parteien durch Regierungsmittel. Außerdem in der Presseschau: Neuer Vorstoß für die Vorratsdatenspeicherung, Ende des Fliesen-Falls, Aus für ein Tierquäler-Verfahren und wie man auch ohne Computer wegen Filesharing verurteilt werden kann.

Parteienfinanzierung: Im kurz vor Weihnachten vorgestellten Parteienfinanzierungsbericht fordert Bundestagspräsident Lammert (CDU) eine konsequentere Unterbindung der "Verquickung von Regierungsmitteln und Parteiinteressen", so die Dienstags-FAZ (Stephan Löwenstein). Dabei wende er sich insbesondere gegen die indirekte Wahlkampfunterstützung durch regierungsseitige Öffentlichkeitsarbeit; auch hätten Landesregierungen Umfragen in Auftrag gegeben, die auch parteipolitisch nutzbar gewesen seien. Konkret fordere er eine "klare gesetzliche Zeitgrenze für die Herstellung und Verbreitung amtlicher Öffentlichkeitsarbeit vor Wahlen".

Weitere Themen – Rechtspolitik

Vorratsdatenspeicherung: Wie die Dienstags-SZ berichtet, strebt der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) eine Einigung mit den Unionsparteien in Sachen Vorratsdatenspeicherung an. Er werde sich dabei auch für eine anlasslose Speicherung von Daten einsetzen, "Fristen und betroffene Straftaten" aber "so eng wie möglich fassen". Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) beharre dagegen nach wie vor auf ihrem "Quick-Freeze"-Kompromissvorschlag.

Testamentsregister: Die FTD (Daniel Schönwitz) beschäftigt sich auf ihrer "Recht"-Seite mit dem neuen Zentralen Testamentsregister, das ab Januar in Berlin seine Arbeit aufnehme. Durch das von der Bundesnotarkammer betriebene Register würden künftig "Angaben zu Testamenten, Erbverträgen und anderen im Erbfall relevanten Dokumenten elektronisch gesammelt", um schneller Klarheit über die Erbfolge zu erlangen. Bislang würden entsprechende Informationen dezentral in Standesämtern aufbewahrt. Reibungslos funktionieren werde das neue System aber erst ab 2016.

Weitere Themen – Justiz

Stasi-Unterlagen-Gesetz: Wie lto.de berichtet, hat Bundespräsident Wulff am vergangenen Freitag das umstrittene neue Stasi-Unterlagen-Gesetz unterzeichnet. Nach "sorgfältiger Prüfung" hätten "keine verfassungsrechtlichen Bedenken" bestanden. Die Verfassungsmäßigkeit sei von Kritikern bezweifelt worden, weil das Gesetz ehemalige Stasi-Mitarbeiter generell von der Arbeit in der Behörde ausschließt.

Nun werde mit einer Klagewelle vor den Arbeitsgerichten und einer Vorlage des Gesetzes an das Bundesverfassungsgericht gerechnet, so die Dienstags-SZ.

Fliesenfall: Der Bundesgerichtshof hat den "Fliesenfall" entschieden und damit einen jahrelangen Rechtsstreit beendet, der es bis vor den Europäischen Gerichtshof geschafft hatte. Wie die FTD auf ihrer "Recht"-Seite berichtet, muss ein Händler im Rahmen seiner Gewährleistungspflichten auch für den Ausbau der mangelhaft gelieferten Ware aufkommen.

NSU-Ombudsfrau: Die Ex-Ausländerbeauftragte von Berlin Barbara John (CDU) wird Ombudsfrau für die Angehörigen der Opfer der Morde des "Nationalsozialistischen Untergrunds", berichtet die Samstags-FAZ (Claus Peter Müller). Gleichzeitig werde ein Untersuchungsausschuss im thüringischen Landtag wahrscheinlicher: Nach den Grünen habe sich auch die SPD-Fraktion für einen solchen Ausschuss ausgesprochen; damit sei das verfassungsrechtliche Quorum erreicht.

Die Samstags-taz (Heide Oestreich) stellt die neue Ombudsfrau vor und hält sie für eine "denkbar geeignete Besetzung".

Politisches Bundesverfassungsgericht: verfassungsblog.de (Alexandra Kemmerer) greift Dieter Grimms FAZ-Artikel zur Entscheidungsfindung des Bundesverfassungsgerichts zwischen Recht und Politik auf und kommentiert dessen zentrale Aussagen: Eine "nüchterne Bestandsaufnahme" "von kühler Präzision" – und "eine schöne Lektüre".

Tierquäler-Verfahren: Die Staatsanwaltschaft Verden hat die Ermittlungen gegen den Geflügelfleischlieferanten "Wiesenhof" wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingestellt. Laut Samstags-taz (Jost Maurin) begründet die Behörde die Einstellung damit, dass das Beweis-Video, auf dem grausame Tötungen von Tieren zu sehen seien, heimlich und damit "rechtswidrig" aufgenommen worden sei. Dieser Verstoß gegen die Privatsphäre wiege stärker als das Verfolgungsinteresse an einer Straftat im "Bereich der unteren Kriminalität".

Jost Maurin kritisiert dies in einem Kommentar als "pure Juristerei zugunsten Wiesenhofs" und hält das Unternehmen für "moralisch gesehen schuldig".

Transit-Plagiate: Als "Urteil der Woche" bespricht der Rechtsanwalt Jakob Guhn in der FTD zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zur Beschlagnahme von Plagiaten durch EU-Zollbehörden. Demnach könne eine Beschlagnahme aufgrund der Produktpiraterieverordnung nur erfolgen, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Ware für den europäischen Markt bestimmt sei. Für Plagiate im Transit gelte dagegen "freie Fahrt".

Weitere Themen – Recht in der Welt

Strick statt Steinigung: Der mutmaßlichen iranischen Ehebrecherin Sakineh Mohammadi Aschtiani droht nun statt Steinigung die Hinrichtung durch Erhängen, so die FTD (Stefan Schaaf; Meldung auf ftd.de). Die iranische Justizbehörde lasse prüfen, ob das gegen die Frau ergangene Todesurteil auch so vollstreckt werden könne. Die Steinigung sei erst im September auf weltweite Kritik hin einen Tag vor ihrer Vollstreckung auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Der deutsche Menschenrechtsbeauftrage Markus Löning kritisiere weiterhin das Todesurteil und fordere "ein neues, rechtsstaatliches Verfahren".

Das Letzte zum Schluss

Krippenjura: Mit der Krippe als "Gegenstand des juristischen Regelungstriebs" beschäftigt sich in einem weihnachtlich angehauchten Artikel Martin Rath auf lto.de.

Filesharing ohne Computer: netzrecht.org (Sebastian Ehrhardt) berichtet von einer skurrilen Entscheidung des Münchner Amtsgerichts: Eine Rentnerin, die nachweislich keinen Computer besaß, muss im Rahmen der "Störer-Haftung" 650 Euro Abmahnkosten wegen eines angeblich über ihren Telefon- und Internetanschluss bei einer Tauschbörse illegal angebotenen Hooligan-Films bezahlen. Dem Gericht habe das Fehlen des Geräts nicht ausgereicht, da der Film aufgrund der Zuordnung der IP-Adresse zweifelsfrei über ihren Internetanschluss angeboten worden sei.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/thd

(Hinweis für Journalisten)

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24 bis 27. Dezember 2011: Grenzen für Regierungs-PR – Ende im Fliesen-Fall – Filesharing-Haftung ohne Computer . In: Legal Tribune Online, 27.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5175/ (abgerufen am: 18.07.2024 )

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