Die juristische Presseschau vom 7. April 2016: Cannabis für Schwer­kranke / Ermitt­lungen gegen Böh­m­er­mann / Arbei­tete Mundlos für V-Mann?

07.04.2016

Recht in der Welt

ICTY – Seselj: Der Chefankläger des Yugoslawien-Tribunals, Serge Brammertz, plant, gegen Seseljs Freispruch in Berufung zu gehen. Er moniert, die Richter seien "grundlegend mit der Erfüllung ihrer richterlichen Funktion gescheitert", schreibt spiegel.de

Polen – Verfassungsgericht: Am gestrigen Verhandlungstag des polnischen Verfassungsgerichts fehlten Vertreter von Regierung und Parlament. Auch der Generalstaatsanwalt und gleichzeitige Justizminister Zbigniew Ziobro blieb dem Gericht fern und habe den Verfassungsrichtern mit rechtlichen Konsequenzen gedroht, sollten sie "Anweisungen" des Ministeriums zuwiderhandeln. Die SZ (F. Hassel/A. Mühlauer) und FAZ (Konrad Schuller) zeichnen den Konflikt zwischen Verfassungsgericht und Regierung nach.

Schweden – Panoramafreiheit: Das oberste schwedische Gericht hat dem schwedischen Wikipedia untersagt, Fotos öffentlicher Kunstwerke ohne Einwilligung der Rechteinhaber zu veröffentlichen. Als Begründung gab es an, dass ihre Seite kommerziellen Charakter habe. Das Urteil wirke sich auf die Debatte um die Panoramafreiheit aus, meldet die FAZ.

Frankeich – Strafe für Le Pen: Ein Pariser Strafgericht verurteilte Jean-Marie Le Pen zu einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro wegen Leugnung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit; er verharmloste die NS-Verbrechen, meldet zeit.de.

Frankreich – Prostitution: Wie zeit.de meldet, werden Freier in Frankreich künftig mit Geldstrafen sanktioniert, wenn sie die Dienste einer Prostituierten in Anspruch nehmen.

Niederlande – Referendum zu Ukraine: Die Niederländer haben in einem Referendum gegen das Ukraine-Assoziierungsabkommen gestimmt. Die Wahlbeteiligung liege knapp bei den geforderten 30 Prozent, meldet tagesschau.de unter Berufung auf die zu diesem Zeitpunkt neuesten Angaben. Wie die niederländische Regierung reagiere, sei noch unklar.

Sonstiges

NSU-Film: "Die Freiheiten der Kunst zu nutzen und gleichzeitig die Wahrhaftigkeit des Journalismus zu beanspruchen – das geht nicht", konstatiert die Zeit (Jochen Bittner) im Hinblick auf den NSU-Film und führt aus, weshalb es sich hier um eine unzulässige Vorverurteilung handele.

Grenzkontrollen: "Was sind offene Grenzen wert, wenn sie unter Dauer-Vorbehalt stehen?" Heribert Prantl (SZ) warnt vor einem "neuen Grenzregime" und befürwortet, dass Innenminister Thomas de Maizière ankündigt, die deutschen Grenzkontrollen würden ab Mai eingestellt. Prantl betont, Grenzkontrollen müssten ultima ratio bleiben und dürften kein Dauerzustand werden.

Legale Briefkastenfirmen: Die FAZ (Manfred Schäfers/Joachim Jahn u.a.) erläutert anhand verschiedener Fälle, unter welchen Umständen Briefkastenfirmen legal eingesetzt werden können.

Amnesty-Jahresbericht zu Hinrichtungen: spiegel.de (Benjamin Schulz) resümiert den Amnesty-Jahresbericht zu Hinrichtungen. Der Beitrag hebt hervor, dass – laut Bericht – die aufgeführten Staaten im Jahr 2015 50 Prozent mehr Menschen exekutiert hätten, als im Jahr davor.

Datenschutz: Die Zeit (Constantin van Lijnden) meint, die Angst vor Datenmissbrauch durch Unternehmen sei in der bestehenden Form nicht begründet. Die "Strenge hiesiger Datenschutzbehörden" schütze die Verbraucher vor Datenmissbrauch durch Unternehmen. Die Vorratsdatenspeicherung zeige allerdings, dass die Privatsphäre der Bürger disponibel sei: "Stehen [...] staatliche Interessen auf dem Spiel, werden Eingriffsbefugnisse ohne Federlesen geschaffen."

Einsichtsrechte in Krankenakten: Auf lto.de erklärt der Doktorand und Diplomjurist Thomas Bayer ausführlich, unter welchen Voraussetzungen eigene Krankenakten und entsprechende Unterlagen nächster Angehöriger eingesehen werden dürfen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. April 2016: Cannabis für Schwerkranke / Ermittlungen gegen Böhmermann / Arbeitete Mundlos für V-Mann? . In: Legal Tribune Online, 07.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18997/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

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