Auch das LG Wiesbaden stuft die Cum-Ex-Tricks von Anwalt Hanno Berger als strafbar ein. Das EP stellt in Frage, dass Ungarn 2024 den EU-Vorsitz übernehmen kann. Das LG Frankenthal gibt nach der Trennung ein Umgangsrecht mit dem Haustier.
Thema des Tages
LG Wiesbaden zu Cum-Ex/Hanno Berger: Wegen schwerer Steuerhinterziehung in drei Fällen hat das Landgericht Wiesbaden den Rechtsanwalt und Cum-Ex-Mastermind Hanno Berger zu einer Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt und zusätzlich die Einziehung von mehr als einer Million Euro angeordnet. Bergers in schweizerischer Untersuchungshaft verbrachte Zeit werde auf das Strafmaß angerechnet. Hanno Berger war bereits im vergangenen Dezember vom Landgericht Bonn zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Beide Gerichte hatten sich damals nicht über eine Verfahrenszusammenführung verständigen können. Nach Rechtskraft beider Urteile wird jedoch eine Gesamtstrafe gebildet. FAZ (Marcus Jung), Hbl (Volker Votsmeier) und LTO (Stefan Schmidbauer) berichten.
Marcus Jung (FAZ) meint, dass auch schon 2006 "Bankern, Aktienhändlern, Leerverkäufern und Anwälten" klar gewesen sein muss, "dass es nicht mit rechten, gesetzeskonformen Dingen" zugehe, wenn eine einfach gezahlte Steuer vom Staat mehrfach erstattet werde. Hanno Berger dagegen habe auch nach dem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs im Sommer 2021 "an seinen Positionen" festgehalten und damit seinen jetzigen Abstieg besiegelt.
Rechtspolitik
EU-Ratsvorsitz/Ungarn: Angesichts der rechtsstaatlichen Probleme Ungarns und der Nähe zu Russland plant das Europäische Parlament am morgigen Donnerstag eine Entschließung, in der der Rat gefragt wird, ob Ungarn "in der Lage sein wird, glaubwürdig" die EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2024 auszuüben. Das berichtet die FAZ (Thomas Gutschker). Der Beitrag stellt im Weiteren die historisch durchaus wechselhafte Entwicklung bei der Bestimmung des rotierenden Vorsitzes dar. Das Meijers Committee, ein "Verbund von Europarechtlern", habe Optionen entwickelt, nach denen etwa Mitgliedstaaten vom Vorsitz ausgeschlossen werden können, gegen die ein Rechtsstaatsverfahren nach Art. 7 EU-Vertrag eröffnet worden ist.
Nikolas Busse (FAZ) bezeichnet den möglichen Entzug als "keine gute Idee". Die Forderung beinhalte die Gefahr, "allein schon politische Meinungsverschiedenheiten" zu institutionellen Blockaden werden zu lassen. Die "Korrektur der Fehlentwicklungen" im Land sei vorrangige Aufgabe der Kommission.
Geschlechtliche Selbstbestimmung: Die SZ (Constanze von Bullion) berichtet über Kritik von Betroffenenverbänden und des Queerbeauftragten der Bundesregierung Sven Lehmann (Grüne) am geplanten Selbstbestimmungsgesetz. Der im Entwurf verankerte Bezug auf das Hausrecht drücke Misstrauen gegenüber Trans-Frauen aus. Außerdem sei es unzumutbar, dass die Änderung des Geschlechts erst nach einer dreimonatigen "Überlegens- und Reflexionszeit" wirksam werden soll. Zudem sollen auch Familienangehörige ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro bezahlen, wenn sie öffentlich den früheren Namen eines Menschen nennen, der Geschlecht und Vornamen geändert hat.
Einheitspatent: Ab Juni gilt in 17 teilnehmenden EU-Staaten das neue europäische Patentpaket, zu diesem Termin nimmt auch das für Streitfragen zuständige Einheitliche Patentgericht (EPG) seine Arbeit auf. Dessen deutsche Zentralkammer tagt in München, Lokalkammern in Düsseldorf, München, Mannheim und Hamburg. LTO berichtet.
In einem Gastbeitrag für den Recht und Steuern-Teil der FAZ geben die Rechtsanwälte Stefan Huebner und Erik Stein eine zurückhaltende Einschätzung des nach 50 Jahren Vorarbeit nun neu geschaffenen Einheitspatents. Dessen Vorläufer, das Europäische Patent, bestehe weiterhin und könne in verschiedenen Branchen vorteilhaft sein. Am EPG dürften vorrangig Nichtigkeitsklagen anhängig gemacht werden.
GbR: Rechtsanwältin Frauke Schmidt weist im Recht und Steuern-Teil der FAZ auf die ab dem nächsten Jahr de facto geltende Pflicht von Gesellschaften bürgerlichen Rechts hin, sich in einem neuen Gesellschaftsregister registrieren zu lassen. De Jure bleibe zwar die mit zahlreichen praktischen Problemen behaftete Eintragung freiwillig, allerdings werden etwa Banken wegen eigener geldwäschebedingter Pflichten entsprechende Registereintragungen fordern.
Justiz
LG Frankenthal zu Umgang mit Haustier: Getrennte können gegenüber Ex-Partner:innen die Einräumung eines "Umgangsrechts" mit einem während der Partnerschaft gemeinschaftlich angeschafften Haustier verlangen. Dies entschied nach nun veröffentlichtem, bereits rechtskräftigen Urteil vom 12. Mai das Landgericht Frankenthal (Pfalz) im Fall eines schwulen Paars bezüglich eines Labradorrüdens. Die Kammer entschied den Fall nach dem Recht des gemeinschaftlichen Eigentums, schreibt LTO. Auch nach Beendigung der Partnerschaft stehe es beiden Miteigentümern frei, am gemeinsamen Eigentum teilhaben zu können.
BVerfG zu öffentlich-rechtlicher Programmvielfalt: Aus einem Ende April ergangenen Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts leitet die FAZ (Reinhard Müller) ab, dass eine gegen den Rundfunkbeitrag gerichtete Klage, die sich darauf stützt, dass die öffentlich-rechtlichen Sender kein "der Vielfaltsicherung dienendes Programm" anböten, nicht von vornherein aussichtslos wäre. Zwar wäre ein solcher Nachweis schwer zu führen und eine bestimmte Berichterstattung auch weiterhin nicht einklagbar. Immerhin habe das Gericht aber "einen effektiven, individuellen Rechtsschutz auf einem für die Demokratie nicht unwichtigen Feld" gestärkt. Die wegen des Vorwurf mangelnder inhaltlicher Vielfalt erhobene Verfassungsbeschwerde sei im konkreten Fall wegen Verletzung des Subsidiaritätsprinzips abgewiesen worden.
BGH – Thermofenster: In seiner Verhandlung vom 8. Mai deutete der sogenannte Dieselsenat des Bundesgerichtshofs an, dass entsprechend den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs eine Schadensersatzpflicht von Diesel-Auto-Herstellern auch wegen sogenannter Thermofenster besteht. Rechtsprofessor Hans-Peter Schwintowski erklärt auf LTO mögliche Berechnungsmodelle eines solchen Anspruchs. Im Ergebnis könne die vom BGH diskutierte Lösung eines "Differenzhypothesenvertrauensschadens" – dogmatisch zwischen den üblichen Formen "kleiner" und "großer" Schadensersatz angesiedelt – überzeugen, wobei "eine Art Schadenspauschalisierung" den Bedürfnissen der Praxis wohl am ehesten entspreche. Die Urteilsverkündung hat der BGH auf den 26. Juni terminiert.
BGH zu beA-Pflichten: In einem nun veröffentlichten Beschluss von Mitte April stellte der Bundesgerichtshof klar, dass ohne Empfangsbestätigung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches nicht von einer erfolgreichen Übermittlung eines anwaltlichen Schriftsatzes auf den Justizserver ausgegangen werden könne. Im zugrundeliegenden Fall hatte das empfangende Gericht angegeben, dass der Signaturvorgang einer Berufungsschrift ordnungsgemäß sei. Dies lasse aber keine Rückschlüsse auf den Eingang bei Gericht zu, so der BGH laut LTO.
OVG Berlin-BB zu RBB-Wahlberichterstattung: Die RBB-Berichterstattung zur brandenburgischen Landtagswahl 2019 hat das verfassungsmäßige Recht der Tierschutzpartei auf Gleichbehandlung verletzt. Zu dieser Einschätzung gelangte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf Klage der Tierschutzpartei. Diese hatte bei der Wahl 2,6 Prozent der Stimmen erhalten, blieb aber am Wahlabend in Sendungen des RBB unbenannt und lediglich der Kategorie "Andere" zugeordnet. Es berichtet die FAZ (Jochen Zenthöfer) in ihrem Medien-Teil.
LSG NRW zu plattdeutscher Sprache: Das Jobcenter muss Leistungsbescheide nicht in platteutscher Sprache erstellen, so das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Die Amtssprache sei Deutsch. Eine Benachteiligung des Klägers aufgrund seiner ethnischen Herkunft sei fernliegend, denn Sprecher des Nieder- bzw. Plattdeutschen stellten keine eigenständige Ethnie dar. Da die Klage "für jedermann erkennbar völlig substanzlos" sei, habe das Sozialgericht Detmold als Vorinstanz zurecht eine Verschuldensgebühr von 500 Euro gegen den Kläger festgesetzt. LTO berichtet.
LG München I – Andrea Tandler: Die Staatsanwaltschaft München I hat Details ihrer gegen Andrea Tandler erhobenen Anklage bekanntgegeben. Der Politikertochter werde Steuerhinterziehung mit einem Schaden von mehr als 23 Millionen Euro vorgeworfen, so spiegel.de. Sie habe Provisionen aus von ihr vermittelten Corona-Masken-Geschäften nicht in München versteuert, um die hohe Münchener Gewerbesteuer zu umgehen, sondern über eine GbR in Grünwald.
LG Dresden – Einbruch ins Grüne Gewölbe: Am Landgericht Dresden hat der Freistaat Sachsen eine Schadensersatzklage gegen jene Sicherheitsfirma erhoben, deren Nachlässigkeiten den Juwelendiebstahl im Grünen Gewölbe ermöglicht haben sollen. Ein Verhandlungstermin für die bereits Ende 2022 anhängig gemachte Klage sei noch nicht bestimmt, schreibt bild.de (Laura Meinfelder).
AG München – Letzte Generation: Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz macht im Verfassungsblog Anmerkungen "über den Umgang mit "Klimaklebern" im Koordinatensystem von Verfassungs- und Strafrecht. So würden ermittlungsrechtliche Befugnisse mitnichten politisch instrumentalisiert, die jüngsten Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen bei der "Letzten Generation" seien vielmehr Ausfluss des Legalitätsprinzips. Dass hierdurch einer Radikalisierung der Bewegung Vorschub geleistet werde, bleibe Spekulation. Die "fraglos" sehr guten Begründungen des Klimaprotests dürften bei der "rechtlichen Bewertung der heterogenen Protesthandlungen" nicht berücksichtigt werden. Ganz entschieden sei zu bestreiten, dass die "der Mottenkiste der politischen Theorie entliehene Figur des zivilen Ungehorsams" ein grundrechtsdogmatisch plausibles Argument sei.
Recht in der Welt
Polen – russischer Einfluss: Am Ende der vergangenen Woche hat der polnische Sejm ein Gesetz zur Schaffung einer "Kommission zur Untersuchung russischer Einflüsse auf die innere Sicherheit Polens in den Jahren 2007 bis 2022" verabschiedet. Anlässlich der Unterzeichnung kündigte Präsident Andrzej Duda an, das von der Kritik als "Lex Tusk" bezeichnete Gesetz vom Verfassungsgericht prüfen lassen zu wollen. Beobachter gehen davon aus, dass die neuen Bestimmungen dazu verwendet werden sollen, im Vorfeld der Wahlen den Herausforderer und früheren Ministerpräsidenten Donald Tusk als Konkurrent der aktuellen Regierung auszuschalten. Wer nach der unanfechtbaren Einschätzung der Untersuchungskommission russische Einflussnahme begünstigt habe, könne mit einem mehrjährigen Amtsverbot belegt werden. Nicht zuletzt deshalb habe EU-Justizkommissar Didier Reynders das Vorhaben in ungewöhnlich scharfen Worten kritisiert. Welt (Philipp Fritz), SZ (Viktoria Großmann) und FAZ (Gerhard Gnauck) berichten.
Ukraine/Russland – Angriffe: Nach mehrfachen Angriffen auf russisches Staatsgebiet erklärt die SZ (Leopold Zaak), dass diese völkerrechtlich gerechtfertigt werden könnten, wenn sie von der Ukraine ausgehen (was diese bestreitet). Gemäß Art. 51 der UN-Charta sei das Selbstverteidigungsrecht eines Staates lediglich durch anderslautende Maßnahmen des Sicherheitsrates eingeschränkt. Dieses Gremium habe bislang jedoch keine Einschätzung abgegeben.
Irland – Facebook/Datenschutz: Ausgehend von der jüngst durch die irische Datenschutzbehörde gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta verhängten Rekordbuße wegen Verstößen gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung beschreibt das Hbl (Dietmar Neuerer u.a.) in seinem Thema des Tages die für Unternehmen lauernden Gefahren bei der Einhaltung von Datenschutzstandards. Die irische Entscheidung habe die bisherige Praxis sogenannter Standardvertragsklauseln zur Datenübermittlung in die USA praktisch beendet, viele Unternehmen seien jedoch weiterhin auf dort basierte Cloud-Dienste angewiesen.
IStGH/Südafrika – Wladimir Putin: In Vorbereitung der für August geplanten Konferenz der BRICS-Staaten Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika sondiert die gastgebende südafrikanische Regierung juristische Möglichkeiten, Teilnehmern diplomatische Immunität zu gewähren. Nach ihrer Darstellung sei dies "Routine", schreibt die FAZ (Claudia Bröll). Die größte Oppositionspartei des Landes erstrebe derweil eine gerichtliche Klärung, ob das Land als Vertragspartei des Römischen Statuts verpflichtet sei, Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs zu vollstrecken.
Uganda – Homosexualität: Mit der Unterzeichnung durch Präsident Yoweri Museveni trat in Uganda das "Anti-Homosexualitätsgesetz von 2023" in Kraft. Damit kann nun "die Beteiligung an homosexuellen Handlungen" mit lebenslanger Haft bestraft werden. Die Todesstrafe droht bei homosexuellem Sex mit Minderjährigen und Behinderten und bei Weitergabe des Aids-Virus. Die Welt (Christian Putsch/Claudia Ehrenstein) macht in ihrem Bericht auf vergleichbare Regelungen in anderen afrikanischen Ländern aufmerksam. Bemerkenswert sei ein Unterschied in der strafrechtlichen Behandlung gleichgeschlechtlicher Beziehungen in frankophonen Ländern des Kontinents. zeit.de (David Rech/Konstantin Zimmermann) bringt einen Überblick in Frage-und-Antwort-Form zu den nun beschlossenen Bestimmungen und führt auch internationale Kritik an.
Iran – Journalistinnen: Unter anderem wegen Verschwörung gegen die nationale Sicherheit müssen sich zwei preisgekrönte Journalistinnen vor einem unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagenden iranischen Gericht verantworten. Nilufar Hamedi und Elahe Mohammadi hatten im September 2022 mit ihrer Berichterstattung über den Tod einer Frau bei der Sittlichkeitspolizei die landesweiten Proteste ausgelöst. Die taz (Teseo la Marca) berichtet.
Sonstiges
Rassismus: Reinhard Müller (FAZ) nimmt den Regierenden Bürgermeister Berlins, Kai Wegner (CDU), gegen den Vorwurf in Schutz, sein an "uns alle und unsere Gäste" gerichteter Pfingstgruß sei diskriminierend. Insbesondere der hierzu erhobene "Rassismusvorwurf war erwartbar." Tatsächlich sei die unterschiedliche Behandlung von Deutschen und Ausländern "mitunter sogar im Recht selbst vorgegeben". Demgegenüber "immer gleich das größtmögliche Geschütz" aufzufahren, verharmlose "echten Rassismus."
Gendern: Die Debatte über die Notwendigkeit gendergerechter Formulierungen in Gesetzen setzt die Jurastudentin Valeria Werner im FAZ-Einspruch fort. Die Autorin schlägt einen weiten Bogen vom Verfassungsrecht über rechtshistorische und sprachwissenschaftliche Erkenntnisse und gelangt anhand einer durch Umfragen ermittelten Mehrheitsmeinung der Bevölkerung zu dem Schluss, dass eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit zur Einführung geschlechtergerechter Formulierungen derzeit nicht bestehe.
Arbeitszeitverkürzung: Rechtsanwältin Johanna Sophie Sittner stellt im Expertenforum Arbeitsrecht Gestaltungsmöglichkeiten für die Verkürzung der Arbeitszeit vor. Arbeitgeberseitig könne eine solche Anordnung nur ausnahmsweise wirksam durchgesetzt werden, der Regelfall dürfte indes ein von Arbeitnehmerseite ausgehender Wunsch sein.
Ronen Steinke: Der SWR-RadioReportRecht (Max Bauer) interviewt in dieser Woche den Juristen und Rechtsjournalisten Ronen Steinke, Autor einer vielbeachteten Biographie Fritz Bauers, zu den Schwerpunkten seines beruflichen Werdegangs.
Das Letzte zum Schluss
Adamskostüm: Mit steigenden Temperaturen wachsen auch die Herausforderungen an Recht und Ordnung. bild.de (Andreas Bachner) berichtet über eine solchen Herausforderung bei einem Polizeieinsatz im bayerischen Siegsdorf. Dortige Beamte rückten aus, weil sich ein Anwohner daran störte, dass sein Nachbar der Gartenarbeit textilfrei nachging.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)
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Die juristische Presseschau vom 31. Mai 2023: . In: Legal Tribune Online, 31.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51885 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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