Die juristische Presseschau vom 21. Juni 2023: BVerfG zu Gefäng­nis­löhnen / Strafe für ver­bale sexu­elle Beläs­t­i­gung? / Döpfner und der Pres­serat

21.06.2023

BVerfG forderte widerspruchsfreie Gesetze zur Vergütung der Arbeit von Häftlingen. SPD schlägt eine Strafnorm gegen verbale sexuelle Belästigungen vor. Veröffentlichung von Döpfners SMS-Nachrichten erhielt Plazet des Presserats.

Thema des Tages

BVerfG zu Strafgefangenen-Entlohnung: Die gesetzlichen Bestimmungen zur Gefangenentlohnung in Bayern und Nordrhein-Westfalen sind in sich widersprüchlich und damit verfassungswidrig. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht auf Verfassungsbeschwerde zweier Häftlinge fest. Maßstab war das "Resozialisierungsgebot" des Grundgesetzes. Dessen Umsetzung müssen die Bundesländer gesetzlich regeln und dabei auch die Rolle von Arbeit und ihrer Vergütung bestimmen. Umfasse das Konzept Arbeit als Mittel der Resozialisierung, müsse diese auch angemessene Anerkennung finden. Den Gefangenen müsse vermittelt werden, dass Erwerbsarbeit zur Herstellung einer Lebensgrundlage sinnvoll ist. Dabei habe der Gesetzgeber großen Gestaltungsspielraum. Von den Entgelten können z.B. Haftkosten abgezogen werden. Auch können die Gefangenen zur Wiedergutmachung und zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden. Diese Ziele müssten aber erreichbar sein. Letzteres sahen die Richter:innen bei den Strafvollzugsgesetzen von Bayern und NRW nicht gegeben. Es sei nicht ersichtlich, wie die Gefangenen mit Entgelten zwischen 1,37 Euro und 2,30 Euro pro Stunde auch Wiedergutmachung leisten sollen. Die Länder müssen ihr Resozialisierungskonzept bis 30. Juni 2025 neu regeln. Bis dahin bleiben die beanstandeten Regelungen anwendbar. Materiell dürften auch die Strafvollzugsgesetze der anderen Bundesländer verfassungswidrig sein. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Katja Gelinsky), taz (Christian Rath), spiegel.de (Dietmar Hipp), tagesschau.de (Klaus Hempel), wdr.de (Philipp Raillon) und LTO (Luisa Berger) 

Wolfgang Janisch (SZ) zeigt sich in seinem Kommentar vom Urteil enttäuscht, das Gericht lasse den Ländern bei der Reparatur der Gesetze "nahezu freie Hand". Zwar sei "höchstrichterliche Zurückhaltung gegenüber dem Gesetzgeber" begrüßenswert. Die nun ausgesprochenen Mahnungen ließen sich aber sanfter kaum vorstellen. Dabei sei das BVerfG für Gefangene ofmals die einzige Institution "zur Wahrung grundlegender Rechte." Nach Ansicht von Jost Müller-Neuhof (Tsp) ist die mangelnde Lobby von Häftlingen auf eine gewandelte kriminalpolitische Maxime zurückzuführen. Diese gebe dem Opferschutz mehr Raum. Geschädigte und Täter dürften indes nicht gegeneinander ausgespielt werden. Philip Raillon (wdr.de) macht auf den gesamtgesellschaftlichen Nutzen der Resozialisierung von Straftätern aufmerksam. Es mache sprachlos, dass die Politik das Urteil nun flächendeckend begrüße. Die Entscheidung sei absehbar gewesen, dementsprechend wäre es angezeigt gewesen, bereits Lösungen zu erarbeiten. Gigi Deppe (swr.de) kritisiert auch, dass das Bundesverfassungsgericht die fehlende Rentenversicherung für Strafgefangene nicht als Problem erkannte. 

Rechtspolitik

Verbale sexuelle Belästigung: Die SPD-Bundestagsfraktion schlägt einen neuen Straftatbestand vor, der "gezielte, offensichtlich unerwünschte und erhebliche verbale und nicht-körperliche sexuelle Belästigungen" unter Strafe stellt. Ein entsprechendes Positionspapier wollte die Fraktion laut LTO am gestrigen Dienstag beschließen. Das geltende Recht biete bei derartigen Belästigungen keine Handhabe. Weil die Durchsetzung moralischer Vorstellungen keine Aufgabe des Sexualstrafrechts sei, sollen Eingriffe unterhalb einer gewissen Schwelle - zB Pfiffe oder unerwünschte Komplimente - auch weiterhin straflos bleiben. 

Straßenverkehr: Am heutigen Mittwoch könnte das Bundeskabinett "so etwas wie die Vorstufe einer Revolution" im Straßenverkehr beschließen, schreibt die SZ (Michael Bauchmüller). Eine verhältnismäßig kurze Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes sehe die Ergänzung der enthaltenen Verordnungsermächtigung vor. Diese solle fortan nicht mehr lediglich der "Sicherheit und Leichtigkeit" des Verkehrs dienen, sondern vielmehr auch der "Verbesserung des Schutzes der Umwelt, der Gesundheit oder der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung." Auch die taz (Anja Krüger) berichtet.

Wahlprüfung: Daniel Deckers (FAZ) bedauert im Leitartikel, dass sich die vom Bundestag eingesetzte Wahlrechts-Kommission das bisherige System der Wahlprüfung nicht ändern möchte. Es sei "absurd", wenn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Konsequenzen der Berliner Wahlfehler der letzten Bundestagswahl nun wohl "frühestens im Herbst" ergehe und eine mögliche Wiederholungswahl damit "näher an der nächsten Bundestagswahl als an der zu prüfenden" läge. Strittige Sachverhalte sollten von einem "aus Abgeordneten und Juristen" gebildeten Wahlgericht innerhalb festzulegender Fristen entschieden werden. Etwaige Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht müssten dann ebenfalls entschieden werden, sodass "der Wahlprüfungsvorgang binnen eines Jahres ein Ende fände."

Greenwashing: Die EU-Kommission plant eine Zertifizierungspflicht für umweltbezogene Werbeaussagen von Unternehmen, schreibt die FAZ (Katja Gelinsky) im Recht und Steuern-Teil. Die zu erwerbenden Zertifikate sollen zwar bis zu 50.000 Euro kosten, sollen Gerichte aber nicht binden und würden damit keine Rechtssicherheit schaffen. Bisher beurteilen deutsche Zivilgerichte das werbemäßige Versprechen von Klimaneutralität (durch Kompensationszahlungen) unterschiedlich. Der Beitrag beruht auf Diskussionen des Anwaltstags zum Thema Greenwashing.

Justiz

BVerfG – Wiederaufnahme/Haftbefehl: Der vom Landgericht Verden gegen den Tatverdächtigen im Mordfall Frederike von Möhlmann erlassene Haftbefehl bleibt nach einer erneuten einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts außer Vollzug gesetzt. Weil der einst freigesprochene Tatverdächtige Ismet H. den verhängten Weisungen beanstandungsfrei nachgekommen war, wurden diese aufgehoben, schreibt LTO. Eine Entscheidung des Gerichts zur Verfassungsmäßigkeit der neuen Wiederaufnahmevorschrift § 362 Nr. 5 Strafprozessordnung steht derweil noch aus.

BAG zu Headhunter-Provision: Wie schon die Vorinstanzen entschied nun auch das Bundesarbeitsgericht, dass eine arbeitsvertragliche Abwälzungsklausel unwirksam ist, nach der Arbeitnehmende die einem Headhunter vom Arbeitgeber gezahlte Vermittlungsprovison erstatten müssen, wenn das Arbeitsverhältnis nur kurze Zeit besteht oder aus vom Arbeitnehmer zu vertretenden Gründen beendet wurde. Finanzielle Aufwendungen für die Personalbeschaffung unterfielen grundsätzlich einem unternehmerischen Risiko, so das BAG. Zudem würde das arbeitnehmerische Recht auf freie Berufswahl beeinträchtigt. LTO berichtet.

OVG Berlin-BB zu Auskunftspflicht/Cum-Ex: Journalistische Anfragen zu Medienkontakten von Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt (SPD), die im Zusammenhang der Berichterstattung über die Hamburger Cum-Ex-Affäre standen, müssen nach einem rechtskräftigen Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg nicht beantwortet werden. Die betreffenden Kontakte Schmidts wiesen "keinen Zusammenhang mit der Dienstausübung des Kanzleramtsministers auf", berichtet nun auch der Tsp (Jost Müller-Neuhof) in eigener Sache.

LG Traunstein – Missbrauch durch Priester: Am Landgericht Traunstein wurde über die Schadensersatzklage des Missbrauchsopfers Andreas Perr verhandelt. Das beklagte Erzbistum München und Freising habe dabei im Grundsatz seine Amtshaftung für knapp 30 Jahre zurückliegende Übergriffe eines damaligen Priesters anerkannt, berichten SZ (Annette Zoch) und LTO. Offen ist noch die Höhe des Schadensersatzes. Weil die Kausalität von Übergriff und der späteren Suchtproblematik des Klägers in Streit steht, wird das Gericht voraussichtlich einen Gutachter bestellen. Ein entsprechender Beweisbeschluss soll am 14. Juli verkündet werden. Die gegen den nachmaligen Papst Benedikt XVI. erhobene Klage wurde abgetrennt, weil zunächst dessen Rechtsnachfolge geklärt werden muss.

LG Tübingen – Missbrauch durch Gregor Braun: Der frühere Radsport-Olympiasieger Gregor Braun ist am Landgericht Tübingen wegen sexuellen Missbrauchs der sechsjährigen Tochter seiner Freundin angeklagt. Braun solle das Mädchen 55 Mal dazu angehalten haben, die beiden beim Sex zu filmen, schreibt bild.de (Michael Hahn/Robin Mühlebach). Der 67-Jährige bestreitet dies. Außerdem soll er die Freundin aufgefordert haben, ihm Nacktbilder des Mädchens zu schicken.

LG Leipzig – Gil Ofarim: bild.de (Tanja May/Dirk Steinbach) hat erfahren, dass der Prozess gegen den Musiker Gil Ofarim am Landgericht Leipzig nun am 7. November starten soll. Ofarim werde falsche Verdächtigung und Verleumdung vorgeworfen. Der ursprünglich für den vergangenen Oktober geplante Prozessstart habe sich wegen eines umfangreichen Adhäsionsantrags des Nebenklägers verzögert.

LG München II – Ex-Audi-Chef Stadler: In ihren Schlussplädoyers kritisierten die Verteidiger der wegen des Diesel-Skandals angeklagten Audi-Manager die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft sei von Anfang an mit dem "Flammenwerfer" vorgegangen und habe vor Erhebung der Anklage nicht zu Ende ermittelt. Die Urteilsverkündung steht in der kommenden Woche an, so spiegel.de.

Recht in der Welt

Griechenland – Pylos-Bootsunglück: Zum Fall des vor der griechischen Küste untergegangenen Flüchtlingsschiffs erkärt Rechtsprofessorin Nora Markard in einem Interview mit spiegel.de (Mascha Wolf), dass die griechische Küstenwache in jedem Fall eine Rettungspflicht hatte. Seenotrettung sei bei objektiver Gefahr für Menschen erforderlich, hierzu könnten dann auch in der Nähe befindliche andere Schiffe verpflichtet werden.

USA – Donald Trump/Dokumente: Im Strafverfahren über unrechtmäßig mitgenommene Geheimdokumente hat ein Gericht  in Florida Donald Trump untersagt, Beweismittel ohne Genehmigung des Gerichts öffentlich zu machen. Diese Anordnung gelte auch für Trumps Verteidigung, so spiegel.de. Trump dürfe auch keine Kopien der Beweismittel besitzen, sondern nur Einblick in die Unterlagen nehmen.

Rechtsprofessor Russell Miller stellt im FAZ-Einspruch (in englischer Sprache) die Frage, ob die Strafverfolgung einer unbestreitbar populären politischen Figur im Vorfeld der Wahlen sinnvoll sei. Bei einem großen Teil der Bevölkerung führe dies zu weiterem Vertrauensverlust in das Rechtssystem. Staatsanwaltschaften in den USA arbeiteten mit einem weitreichenden Opportunitätsprinzip. Frühere Debatten über dessen vermeintlichen Gegenpol, das in Deutschland geltende Legalitätsprinzip sind angesichts der Veränderungen, die dieses in der Praxis von Strafverfolgungsbehörden erfahren habe, hinfällig.

Brasilien – Jair Bolsonaro: Ab dem morgigen Donnerstag wird sich das Oberste Wahlgericht Brasiliens mit einem möglichen Machtmissbrauch des ehemaligen Präsidenten Jair Bolsonaro beschäftigen. Ihm wird vorgeworfen, noch als Amtsinhaber gegenüber Diplomaten die Integrität des Wahlverfahrens bezweifelt zu haben. Bolsonaro drohe ein mehrjähriger Ausschluss von öffentlichen Ämtern, so die SZ (Christoph Gurk). Ein Urteil sei bereits am Ende dieses Monats zu erwarten.

Singapur – Wirecard: Zwei frühere Mitarbeiter des insolventen Finanzdienstleisters Wirecard sind in Singapur zu Haftstrafen verurteilt worden. Chai Ai Lim und James Aga Wardhana haben gestanden, bei der Veruntreuung von Geldern durch den vormaligen Asien-Finanzchef des Unternehmens, Edo Kurniawan, geholfen zu haben. Über die weltweit erste Verurteilung im Wirecard-Skandal berichtet die FAZ (Marcus Jung/Christoph Hein).

Juristische Ausbildung

Referendariats-Podcast: Das nordrhein-westfälische Justizministerium hat einen Podcast gestartet, der sich an Referendare und Referendarinnen richtet. In "refpod" sollen zweiwöchentlich Rechtsthemen und Ausbildungstips besprochen werden. LTO-Karriere berichtet.

Sonstiges

Döpfners SMS/Presserat: Eine Beschwerde von Lesern, die Veröffentlichung von Textnachrichten des Vorstandsvorsitzenden des Springer-Konzerns, Matthias Döpfner, verletze dessen Privatsphäre, ist nun vom Presserat einstimmig abgewiesen worden. An Denkweise und Weltbild des Leiters eines der größten Medienhäuser bestehe ein öffentliches Interesse, welches die Veröffentlichung rechtfertige. Dies berichtet LTO (Felix W. Zimmermann) und geht im Weiteren ausführlich auf eine Springer-Stellungnahme gegenüber der dpa ein. In dieser sei z.B. unzutreffend behauptet worden, der hauseigene Verhaltenskodex des Verlags, der die Einmischung in redaktionelle Arbeit verbietet, gelte lediglich für "Geschäftsleitungen unterhalb des Vorstands", tatsächlich gilt der Kodex ausdrücklich auch für den Vorstand. Nicht haltbar sei auch die Argumentation, Döpfner genieße als "Verleger" das Recht der Einflussnahme auf Springer-Publikationen. Tatsächlich sei Döpfner mit einem Aktienanteil von 21,9 Prozent Miteigentümer der Axel Springer SE. Hieraus ließen sich keine persönlichen Entscheidungsbefugnisse ableiten, zumal in einer SE-Gesellschaft nur die Hauptversammlung entscheidungsbefugt sei.

Aktionstag gegen Hassposting: Unter großer medialer Anteilnahme wurde in der vergangenen Woche der 9. bundesweite "Aktionstag gegen Hasspostings" veranstaltet. Unter Anleitung des Bundeskriminalamts wurden Wohnungen mutmaßlicher Urheber strafrechtlich relevanter Online-Nachrichten durchsucht und Verdächtige vernommen. Die Aktion diene der demonstrativen Verdeutlichung, dass in solchen Fällen tatsächlich Strafverfolgung stattfinde, erklärt LTO (Markus Sehl). Die Landeskriminalämter wählen in Zusammenarbeit mit örtlichen Polizeibehörden geeignete Fälle aus. Nachdem eine Durchsuchung gerichtlich genehmigt ist, habe die Polizei ein Ermessen, wann sie diese umsetzt.

Anwaltliche Arbeit: spiegel.de (Katharina Hölter) befragt Anahita Thoms, Partnerin einer Großkanzlei, zu ihrer Arbeitszeit und -organisation. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit und Expertise für Compliance und Nachhaltigkeit füllt Thoms zahlreiche Ehrenämter aus und ist als Mentorin tätig. Dies alles unter einen Hut zu bekommen, erklärt sie mit "effizientem Arbeiten."

Rechtsextreme Einschüchterung: LTO (Antonetta Stephany) schreibt über eine Studie des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft, mit der das Phänomen juristischer Einschüchterungsversuche durch Rechtsextremist:innen untersucht werden sollte. Interviews und Befragungen hätten belegt, dass ein "Netzwerk aus verschiedensten rechtsextremen Akteur:innen und einzelnen Kanzleien" politische Gegner und Gegnerinnen durch Klagen und Abmahnungen unter Druck zu setzen versuche. Dem sollte durch die Etablierung von Beratungsstellen und Netzwerken begegnet werden.

Corona-Hilfen: Im Recht und Steuern-Teil der FAZ beschreibt Rechtsanwalt Dennis Hillemann, dass gegen Unternehmen bereits seit einiger Zeit massenhaft Rückforderungsbescheide für Corona-Überbrückungshilfen ergingen. Oftmals mit kurzen Fristen werde unter Berufung auf Nachprüfungsvorbehalte viel strenger geprüft und Voraussetzungen anders bewertet als in der damals ungewissen Zeit. Der Autor sieht daher eine Klagewelle auf Verwaltungsgerichte zurollen.

Das Letzte zum Schluss

Bühne des Ministers: Bereits im Oktober wird ein neuer bayerischer Landtag gewählt, da kann es nicht schaden, zuvor die eigene Bekanntheit durch außergewöhnliche Auftritte zu erhöhen. Georg Eisenreich (CSU), in einer früheren Lebensphase auch mal nominiert für den Bielefelder Kabarettpreis und nunmehr Justizminister im Freistaat, wagte sich daher in die "bierdampfende Höhle des Münchner Augustiner-Kellers" und machte nach Bericht der FAZ (Timo Frasch) keine schlechte Figur. Auch die Moderatorin des Kabarettabends habe sich angetan gezeigt: "Wenn man ihn so kennt, möchte man nicht meinen, dass so viel Humor drinsteckt."

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Juni 2023: . In: Legal Tribune Online, 21.06.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52047 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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