Die juristische Presseschau vom 14. bis 16. Januar 2023: Pro­teste gegen Jus­tiz­re­form in Israel / Soli vor dem BFH / ICTY als Vor­bild für Ukraine?

16.01.2023

In Tel Aviv protestierten 80.000 Menschen gegen die geplante israelische Justizreform. Legt der Bundesfinanzhof den noch geltenden Rest-Solidaritätszuschlag in Karlsruhe vor? Auch das Ex-Jugoslawien-Tribunal war ein Sonder-Tribunal.

Thema des Tages

Israel – Justizreform: Gegen breite Proteste im Land beharrt die neue israelische Regierung auf ihren Plänen für eine Justizreform. Deren Kern ist eine sogenannte Überstimmungsklausel, nach der das Parlament Entscheidungen des Obersten Gerichts zur Aufhebung von Gesetzen, die Verfassungsprinzipien widersprechen, seinerseits aufheben dürfe, so etwa spiegel.de (Richard C. Schneider). Nach großen Demonstrationen gegen das Vorhaben in den vergangenen Tagen habe nun auch Staatspräsident Izchak Herzog vor einer Verfassungskrise gewarnt, so die Mo-FAZ (Christian Meier). Zuvor hatte auch die Präsidentin des Obersten Gerichts die Pläne kritisiert, hierzu LTO.

Nach Einschätzung von Peter Münch (Mo-SZ) erlaube das "starke Fundament" des Protests "jenseits der dystopischen Töne auch noch Raum für Hoffnung." Die Oppositionsparteien täten gut daran, über linke und liberale Kreise hinaus auch "Menschen rechts der Mitte" zu erreichen, die die Sorge um den Fortbestand der israelischen Demokratie teilten.

Rechtspolitik

Bundestags-Wahlrecht: Die Ampel-Fraktionen wollen an diesem Montag einen Gesetzentwurf zur Reform des Bundestags-Wahlrechts vorstellen, der Mo-FAZ (Helene Bubrowski/Eckart Lohse) und Mo-SZ (Robert Roßmann) bereits vorlag. Der Gesetzentwurf sieht den Komplettausschluss sogenannter Überhang- und Ausgleichsmandate vor. Bei Beibehaltung der bisherigen 299 Wahlkreise würde die angestrebte Parlamentsgröße von 598 Abgeordneten dazu führen, dass vereinzelt Wahlkreissieger nicht ins Parlament einziehen können.

Geschlechtliche Selbstbestimmung: Nun beschreibt auch LTO (Hasso Suliak) vertiefend die Diskussionen, die zur Verzögerung des von der Koalition in Aussicht gestellten Selbstbestimmungsgesetzes führten. Zu der von Justizminister Marco Buschmann (FDP) ausgelösten Diskussion, ob trans Frauen mit Penis künftig in Frauensaunen noch abgewiesen werden dürfen, heißt es, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch jetzt schon eine Ungleichbehandlung aus sachlichen Gründen erlaube. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) warnt, dass transfeindliche Narrative Eingang in die Gesetzgebung finden könnten.

Sexuelle Identität im Grundgesetz: Rechtsprofessor Arnd Diringer kritisiert in seiner Kolumne für die WamS , die im Koalitionsvertrag vereinbarte Aufnahme der "sexuellen Identität" in Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz. Die geplante Formulierung weiche von der Formulierung von EU-Antidiskriminierungsrichtlinien ab ("sexuelle Ausrichtung"), sie könne möglicherweise auch Pädophile umfassen und sei wegen Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz sogar überflüssig.

Waffen: Nach Darstellung von spiegel.de (Severin Weiland/Wolf Wiedmann-Schmidt) besteht die FDP darauf, vor den von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) geplanten Verschärfungen des Waffenrechts zunächst eine umfassende Evaluierung bestehender Regelungen vorzunehmen. Eine ausführliche Kritik der Pläne bringt welt.de (Constantin van Lijnden) unter Bezug auf die Stellungnahmen von Verbänden. So sei etwa das geplante Verbot "kriegswaffenähnlicher" Modelle "Symbolpolitik in Reinform", da ohne praktischen Nutzen. Wegen fehlender personeller Kapazitäten in den Waffenbehörden drohe zudem ein "Zusammenbruch der Kontrollstrukturen".

Containern: In seiner Kolumne bezeichnet es Jost Müller-Neuhof (Tsp) als "eine Nummer zu klein", die regelmäßige Straflosigkeit des sogenannten Containerns durch bloße Änderungen der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) herbeiführen zu wollen. Um der Verschwendung von Lebensmitteln angemessen zu begegnen, bedürfe es eines Gesamtkonzepts, das Reize oder Verpflichtungen enthalte, Lebensmittelmüll zu vermeiden.

Datenschutz/Steuer-ID: Heribert Prantl (Sa-SZ) beklagt den kürzlichen Bundestagsbeschluss zur Zusammenführung von Daten privater Bankkonten mit der jeweiligen Steueridentifikationsnummer. Die im Jahressteuergesetz 2022 versteckte Neuerung habe bislang keinen "lauten Aufschrei der Datenschützer und Bürgerrechtler" verursacht, diesen angesichts der drohenden "Orwellisierung der Republik" aber verdient. Es sei bedauerlich, dass gegenüber dem sinnvollen Ziel einer besseren Digitalisierung der Verwaltung Datenschutz nurmehr als lästig empfunden werde.

Parteinahe Stiftungen: Ohne das in einigen Wochen erwartete Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Rechtmäßigkeit des aktuellen Systems der Finanzierung parteinaher Stiftungen abzuwarten, präsentiert die NGO Campact einen von Rechtsprofessor Markus Ogorek erstellten Entwurf eines Parteienstiftungsgesetzes. Der Entwurf definiere ausführlich die Voraussetzungen staatlicher Förderung, so die Sa-SZ (Wolfgang Janisch). Das im Karlsruher Urteil von 1986 etablierte Trennungsgebot zwischen Stiftungen und jeweiliger Partei werde beibehalten.

§ 218 StGB: Im Leitartikel fragt Robin Alexander (WamS), warum Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) mit ihrer Forderung nach Abschaffung des § 218 Strafgesetzbuch den "historischen Abtreibungskompromiss der Bundesrepublik" aufs Spiel setzt. Die Forderung stelle zwar "Teile der grünen Basis und befreundeter Medien zufrieden" und lenke von eigenen politischen Misserfolgen ab. Es bleibe aber zu hoffen, dass die Verfassungsressorts Justiz und Inneres dem an die USA erinnernden Aktivismus der Ministerin Einhalt gebieten.

Corona – Maskenpflicht: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kündigte an, dass die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr zum 2. Februar vorzeitig ausgesetzt wird. Laut Infektionsschutzgesetz sollte die Maskenpflicht im Fernverkehr zwar bis 7. April gelten. Die Bundesregierung kann sie jedoch per Rechtsverordnung aussetzen. Sa-SZ und LTO berichten.

Nach Meinung von Henrike Roßbach (Sa-SZ) kommt die Maßnahme "nicht zu früh", sondern "gerade noch rechtzeitig." Zwar schützten Masken vor der Übertragung aller möglichen Krankheiten. Einer "Maskenpflicht wegen der Grippe" fehle jedoch die Rechtsgrundlage.

Justiz

BFH – Solidaritätszuschlag: Am morgigen Dienstag verhandelt der Bundesfinanzhof über die Klage eines bayerischen Ehepaars, das geltend macht, dass mit dem Ende des Solidarpakts II im Jahre 2019 auch die Berechtigung zur Erhebung des Solidaritätszuschlages entfallen sei. Das von Christian Lindner (FDP) geleitete Bundesfinanzministerium habe auf die Entsendung eines Sitzungsvertreters verzichtet, betonen WamS (Karsten Seibel) und Hbl (Martin Greive/Jan Hildebrand) in ihren Vorberichten.

BVerfG zu Pressefreiheit und Meinungen Dritter: In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss aus dem November hat das Bundesverfassungsgericht die Regeln zur Abwägung von Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht bei der Mitteilung von Aussagen Dritter erläutert. Das Gericht hob eine Eil-Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. auf, die den Anforderungen nicht gerecht wurde. Darin war es dem "Darmstädter Echo" untersagt worden, die Aussage einer Sekten-Aussteigerin wiederzugeben, der angebliche Sekten-Guru lehne den Staat ab. Es berichten Sa-FAZ (Marlene Grunert), RND (Christian Rath) und LTO.

BGH zu grobem Undank: Der Widerruf einer Schenkung bedarf keiner Begründung. Das entschied der Bundesgerichtshof am Ende des vergangenen Jahres und klärte damit eine in Rechtsprechung und Literatur bislang umstrittene Rechtsfrage. Hierfür sprachen zuvörderst systematische Gründe. Auch werde die beschenkte Person durch materielle Wirksamkeitsanforderungen an den Widerruf hinreichend geschützt, so LTO in einer ausführlichen Darstellung.

LAG Düsseldorf – Sixt-Betriebsrat: Die drei Mitarbeiterinnen des Autovermieters Sixt, die in Düsseldorf den ersten Sixt-Betriebsrat gründen wollten, sind inzwischen unter ungeklärten Umständen aus dem Unternehmen ausgeschieden und für die bislang unterstützende Gewerkschaft Verdi nicht mehr erreichbar. Die Mitarbeiterinnen waren während der Vorbereitung der Betriebsratswahl aus geringfügigen Gründen gekündigt worden, was aber vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf beanstandet worden war. Die Mo-taz (Andreas Wyputta) berichtet.

LG Frankfurt/M. - bestechlicher Staatsanwalt: Am Freitag begann vor dem Landgericht Frankfurt/M. der Prozess gegen den suspendierten Oberstaatsanwalt Alexander Badle wegen gewerbsmäßiger Bestechlichkeit und anderer Straftaten. Der früher mit der Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen beschäftigte Jurist soll über mehrere Jahre Gutachten an eine von ihm mitgegründete Firma vermittelt und überzogen abgerechnet haben. Der hierbei dem Land entstandene Schaden belaufe sich auf mehrere Hunderttausend Euro. Es berichten zeit.de (Martin Steinhagen), Sa-FAZ (Marcus Jung/Helmut Schwan) und LTO. zdf.de (Charlotte Greipl) beschreibt in einem Hintergrund die regelmäßig wenig transparente Praxis bei gerichtlichen Gutachtenaufträgen.

GenStA Berlin – Finanzminister Lindner: Mit Blick auf die Vorermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Berlin gegen Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) erklärt die Mo-SZ (Wolfgang Janisch) § 331 Strafgesetzbuch, der als "kleine Schwester der Bestechlichkeit" die Vorteilsannahme von Amtsträgern unter Strafe stellt. Mit der 1997 unternommenen Verschärfung sei bezweckt worden, auch die "Klimapflege" zwischen Vorteilsgeber und Amtsperson zu erfassen. Erforderlich sei aber immer noch ein Vorteil sowie eine Verknüpfung von Dienstausübung und Vorteil (Unrechtsvereinbarung), die wohl nicht vorgelegen habe. Die GenStA habe auf Anfrage auch Auskunft über die Vorprüfung geben dürfen.

Silvesterkrawalle und beschleunigte Verfahren: Über die angemessene strafrechtliche Bearbeitung der Silvesterkrawalle unterhält sich die Welt (Diana Pieper) mit Andreas Müller, Jugendrichter am Amtsgericht Bernau bei Berlin. Der wegen seines Einsatzes für die Legalisierung von Mariuhana bekannte Müller beschreibt die Vorteile beschleunigter Verfahren gerade gegenüber Jugendlichen. Der hierfür erforderliche personelle Einsatz bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten sei aber angesichts von Sparmaßnahmen illusorisch.

IStGH-Richter Bertram Schmitt: In einem ausführlichen Interview mit der Sa-SZ (Ronen Steinke) spricht Bertram Schmitt über sein Amt als Richter am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Am Beispiel der Verhandlung gegen Dominic Ongwen, einen ugandischen Warlord, beschreibt er seine Herangehensweise. "Wenn es gelingt, für eine angenehme Atmosphäre zu sorgen, dann ist das für die Wahrheitsfindung meist besser." Schmitt sinniert auch über seine Lebenschancen und die der ehemaligen Kindersoldaten und ihrer Opfer. 

EuGH nutzt fiktive Namen: Seit 1. Januar bezeichnet der Europäische Gerichtshof in Vorabentscheidungssachen die Kläger der Ausgangsverfahren mit fiktiven Namen. Schon seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung hatte der Europäische Gerichtshof nicht mehr die vollen Namen der betroffenen natürlichen Personen benutzt, nur die Initialen. Dieser Regelung fehlte es jedoch an Prägnanz für die Bezeichnung der Fälle, so das Pressereferat des EuGH. In geeigneten Fällen generiere nun eine eigens entwickelte Software fiktive Namen. Die ersten Fälle hätten bereits auf diese Weise Bezeichnungen erhalten, schreibt LTO (Tanja Podolski).

Recht in der Welt

Sondertribunal zum Ukrainekrieg: Die FAS (Michael Martens) beschreibt die Chancen eines internationalen Sondertribunals zur juristischen Aufarbeitung des russischen Angriffkriegs auf die Ukraine und erinnert an das Sondertribunal, das in den 1990er-Jahren für Verbrechen im früheren Jugoslawien eingerichtet wurde (ICTY). Damals wurden alle überstellten Angeklagten verurteilt, soweit sie nicht vorher starben. Die in dessen Verfahren gesammelten Beweise bildeten heute einen "archivalischen Schatz" der internationalen Konfliktforschung. Allerdings sei die Bereitschaft der Konfliktparteien zur Kooperation damals - mit Blick auf einen allseits angestrebten EU-Beitritt - ausreichend groß gewesen. Mit der Auslieferung von Angeklagten durch Russland sei dagegen nicht zu rechnen.

Polen – Disziplinarkammer: Am vergangenen Freitag hat der polnische Sejm ein Gesetz verabschiedet, nach dem richterliche Dienstvergehen der Jurisdiktion des Obersten Verwaltungsgerichts unterworfen werden. Die umstrittene Disziplinarkammer am Obersten Gericht Polens, ein zentraler Punkt in der Auseinandersetzung mit der EU, wurde aufgelöst. Ob die neue Regelung der polnischen Verfassung entspricht sowie den Unionsvorgaben für die Vergabe von Corona-Geldern, ist auch in der polnischen Opposition umstritten. Die Sa-FAZ (Reinhard Veser) berichtet.

Griechenland – Seenotrettung: Ein Gericht auf Lesbos hat die Anklagen als unzulässig verworfen, die gegen die aus dem Netflix-Film "Die Schwimmerinnen" bekannte Syrerin Sarah Mardini und andere Mitglieder einer Flüchtlingshilfeorganisation erhobenen worden waren. Den Angeklagten sei unter anderem Spionage vorgeworfen worden, so zeit.de (Lars Spannagel). Die Verteidigung habe jedoch erfolgreich auf fehlende Übersetzungen von Dokumenten und andere formale Mängel aufmerksam gemacht. Nach Darstellung der Mo-FAZ (Michael Martens) konterkariere die griechische Justiz damit weiterhin die Bemühungen der Regierung, härter gegen illegale Migration vorzugehen. Dies belege aber auch die Unabhängigkeit der Justiz des Landes.

Juristische Ausbildung

Visiting Researcher: Jurastudierenden, die ihren Horizont erweitern wollen, steht neben Austauschprogrammen wie Erasmus oder einem LLM-Studiengang auch die Möglichkeit offen, als sogenannter Visiting Researcher an einer US-Universität ihre akademische Karriere voranzutreiben. Der Doktorand Jakob Olbing berichtet auf LTO-Karriere von eigenen Erfahrungen an der Harvard Law School und gibt Tipps für das spezielle Bewerbungsverfahren.

AG Frankfurt/M. zu gefälschten Jurazeugnissen: Wegen Betruges und Urkundenfälschung hat das Amtsgericht Frankfurt/M. eine im Ersten Staatsexamen gescheiterte Frau zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Angeklagte hatte nach der misslungenen Prüfung am heimischen Computer hervorragend benotete Jura-Abschlüsse in mehreren Ländern fabriziert und sich mit diesen bei einer Privatbank erfolgreich beworben, so LTO zu den Feststellungen des Gerichts.

Sonstiges

Libra: Laut Mo-FAZ (Reinhard Müller) fordert der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf, umgehend den "eklatanten Verfassungsbruch zu beseitigen", den das Infoportal "Libra Rechtsbriefing" darstelle. Im Lichte aktueller Rechtsprechung sei offenbar, dass das Angebot dem Gebot der Staatsferne der Presse widerspreche. Es werden Zivilklagen der Verlage angedroht.

KI und anwaltliche Arbeit: Rechtsanwalt Markus Kaulartz (beck-aktuell) zeigt sich in einem Kommentar angetan von den Fähigkeiten des jüngst vorgestellten Chatbots ChatGPT und glaubt an dessen baldige Verwendbarkeit auch im anwaltlichen Alltag. Betroffene Juristen seien gut beraten, sich auf "fundamentale Umbrüche" in Rechtsberatung und Rechtsanwendung einzustellen.

Recht der Kirchen: In einem Gastbeitrag für den Gegenwarts-Teil der Mo-FAZ arbeitet Rechtsprofessor Christian Waldhoff die historischen Grundlagen des deutschen religionsverfassungsrechtlichen korporativen Modells heraus. Dieses stehe unter dem Vorbehalt der Rechtstreue der Religionsgemeinschaften und erlaube kein Sonderrecht.

Kommentarautor Maaßen: Christian Rath (Sa-taz) rekapituliert die Aufregung der vergangenen Woche über das Festhalten des Beck-Verlages an seinem Kommentarautor Hans-Georg Maaßen. Dieser habe erst jüngst wieder in einem Beitrag zu den Silvesterkrawallen in Berlin "seine bizarre Gedankenwelt" offenbart. Allerdings gebe es 17 Grundgesetz-Kommentare, davon 8 bei C.H.Beck. Der betroffenen "Epping/Hillgruber"-Kommentar sei nicht sehr bedeutend. Das von Maaßen kommentierte Asylgrundrecht (Art. 16a GG) sei 1993 weitgehend abgeschafft worden und habe neben dem EU-Asylrecht kaum noch praktische Relevanz.

Kampf: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer macht sich auf spiegel.de Gedanken über die Verwendung des Begriffs des "Kampfs" und schlägt vor, "die nervtötende und oft alberne Kampfrhetorik einzustellen." Die Mehrzahl der vermeintlich zu bekämpfenden Umstände seien mitnichten "äußere Feinde", vielmehr "Folgen von Entscheidungen, die wir selbst treffen." Die in den Kämpfen eingesetzte Kraft könne "in positiven Perspektiven" sinnvoller investiert werden.

Rechtsgeschichte – Hellmut von Gerlach: In seiner wöchentlichen Kolumne erinnert Martin Rath auf LTO an den preußischen Juristen Hellmut von Gerlach. In seiner im Schweizer Exil vollendeten Autobiographie "Von Rechts nach Links" hatte Gerlach seinen ungewöhnlichen Lebensweg beschrieben. Seine Witwe erwirkte 1953 am Bundesgerichtshof, dass ein nach ihrem Mann benannter Verein als mutmaßliche DDR-Tarnorganisation seinen Namen ändern musste.

Das Letzte zum Schluss

Entwendete Windeln: Das Containern von Windeln beunruhigt Eltern im oberpfälzischen Cham. bild.de (Jörg Völkerling) berichtet, dass vor mehreren Häusern die separat zum Abholen bereitgestellten Plastikbeutel, gefüllt mit benutzten Windeln, entwendet wurden und der Inhalt zum Teil in der Nähe verstreut wiederaufgefunden worden sei.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.  

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. bis 16. Januar 2023: . In: Legal Tribune Online, 16.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50763 (abgerufen am: 23.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen