Wie erwartet verurteilte das LG Bonn den Cum-Ex-Anwalt Hanno Berger zu einer langen Haftstrafe. Ist die "Letzte Generation" eine kriminelle Vereinigung? Der EU-Ministerrat kürzt Ungarns EU-Gelder.
Thema des Tages
LG Bonn zu Cum-Ex/Hanno Berger: Rechtsanwalt Hanno Berger ist vom Landgericht Bonn wegen Steuerhinterziehung in drei komplexen Fällen im Zusammenhang mit der Hamburger Privatbank M.M. Warburg zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Der verursache Steuerschaden habe dabei 275,8 Millionen Euro betragen. Die Grenze für einen besonders schweren Fall liegt nach ständiger Rechtsprechung bei 50.000 Euro. Hanno Berger habe diese Schwelle also um mehr als das 5.000-fache überschritten, betonte der Vorsitzende Richter Roland Zickler. Die Tatbeiträge des Steuerexperten seien von zentraler Bedeutung für das Gelingen der Tat gewesen, er habe erhebliche kriminelle Energie gezeigt. Berger habe dabei auch mit zumindest bedingtem Vorsatz gehandelt. Seine Versuche, die Manöver als legales Ausnutzen von Gesetzeslücken darzustellen, seien "Blödsinn" gewesen, so Richter Zickler. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung von rund 13 Millionen Euro an, die Berger durch die Cum-Ex-Geschäfte verdiente. Es berichten FAZ (Marcus Jung), SZ (Nils Wischmeyer), taz (Christian Rath) und LTO. Das Hbl (Rene Bender u.a.) widmet dem Urteil sein Thema des Tages und rekapituliert in einem weiteren Beitrag (Rene Bender u.a.) die nun abgeurteilten Vorwürfe.
Nach Marcus Jung (FAZ) habe sich Berger durch seine mangelnde Aufrichtigkeit im Prozess um "eine Perspektive für die Zeit nach dem Gefängnis" gebracht. Thomas Siegmund (Hbl) behauptet im Leitartikel, dass es "mit der Moral bei der Führungselite nicht viel anders" sei "als im Rest der Gesellschaft." Nicht nur die verschiedenen Enthüllungen der letzten Tage belegten aber, dass Korruption und Wirtschaftskriminalität "immer stärker im Fokus der Öffentlichkeit" stünden. Das "Vertrauenskapital der Bürgerinnen und Bürger" schmelze jedenfalls dahin, dabei hätten "Bosse und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer Hand in Hand" Wohlstand aufgebaut "und sich gegenseitig vertraut." Tim Bartz (spiegel.de) lenkt in seinem Kommentar den Blick auf das um Berger herum funktionierende "Ökosystem". Wie schon bei der Finanzkrise, zeitigte auch der Cum-Ex-Skandal Konsequenzen "für so gut wie keinen Banker, Finanzaufseher, Rating-Analysten, Juristen, Verbriefungsexperten." Mehrere Finanzminister hätten es versäumt, öffentlich skandalisierte "Cum-Ex-Löcher im Steuerregelwerk" zu stopfen, einer Wahl zum Bundeskanzler habe auch dies nicht im Weg gestanden. Christian Rath (BadZ) verglich das Strafmaß für Berger mit der mehrmonatigen Ersatzfreiheitsstrafe für einen Obdachlosen, der zwölf Mal schwarz gefahren ist, und kommt zum Schluss "Gerechtigkeit ist relativ".
Rechtspolitik
Disziplinarrecht/Extremismus: Die FAZ (Helene Bubrowski) berichtet neue Details aus dem Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zur Änderung des beamtenrechtlichen Disziplinarrechts. So sollen Beamt:innen künftig per Disziplinarverfügung aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden können. Die Disziplinarverfügung unterliege aber einer gerichtlichen Vollkontrolle, es bestehen also keine Beurteilungs- und Ermessensspielräume der Verwaltung. Die Beschleunigung trete dadurch ein, dass das Beamtenverhältnis inklusive der Bezüge nicht mehr wie bislang bis zur Rechtskraft des Urteils bestehen bleibt. Der entsprechende Gesetzentwurf solle noch vor Weihnachten in die Ressortabstimmung gehen.
Planungsbeschleunigung: Nach Informationen von spiegel.de (Serafin Reiber/Gerald Traufetter) sind die Bemühungen für ein Planungsbeschleunigungsgesetz im Verkehrsbereich vorerst gescheitert. FDP und Grüne hätten bei der Frage, inwiefern Autobahnneubauten in den Genuss vereinfachter Planungsverfahren kommen, nicht zueinander gefunden. Der Gesetzentwurf komme damit nicht, wie geplant, an diesem Mittwoch ins Kabinett.
Plattformarbeit: Vorerst keine Einigung haben die EU-Mitgliedstaaten bei der Reform des Beschäftigungsstatus von "Essenslieferanten, Kurierfahrern und anderen Gig-Arbeitern" erzielen können, schreibt die FAZ (Hendrick Kafsack/Manfred Schäfers). Während das Europäische Parlament sich für "eine spürbare Verschärfung" des Kommissionsvorschlag aus dem vergangenen Jahr ausgesprochen habe, habe der Ministerrat noch keine Position formuliert.
Datenschutz/Datentransfers: Nach Einschätzung der EU-Kommission sind US-amerikanische Zusagen, europäische Grundrechte beim Transfer von Daten vor geheimdienstlichen Zugriffen zu schützen, ausreichend. Damit könnte die nach dem Privacy Shield-Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Jahr 2020 eingetretene Rechtsunsicherheit beendet werden, so die FAZ (Hendrick Kafsack). Diese Einschätzung teilten Datenschutz-Experten, unter ihnen der damalige Kläger Max Schrems, nicht.
KI: Details zum Entwurf für eine Richtlinie über KI-Haftung beschreibt Rechtsanwalt Daniel Krüger auf LTO. Einheitliche Haftungsvorschriften sollten die Einführung, Verbreitung und Weiterentwicklung von Systemen der Künstlichen Intelligenz in der Union fördern. Dem dienten Beweislastregeln und eine widerlegbare Vermutung zu Lasten des in Anspruch Genommenen.
Mindeststeuer für Unternehmen: Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf die Einführung einer Mindeststeuer für Konzerngewinne verständigt, nachdem Ungarn sein Veto zurückzog. Betriebe mit mehr als 750 Millionen Euro Jahresumsatz müssen künftig Gewinne bis zu einem Satz von 15 % nachversteuern, wenn nationale Regeln am Sitz des Unternehmens geringere Sätze vorsehen. In Irland gilt bisher ein Satz von 12,5 %. Für die Umsetzung in nationales Recht läuft nun eine einjährige Frist. Dies berichtet die SZ (Björn Finke).
Insolvenzrecht: Rechtsanwalt Daniel F. Fritz zeigt sich im Recht und Steuern-Teil der FAZ angetan von dem in der vergangenen Woche vorgestellten EU-Richtlinien-Vorschlag zur Harmonisierung des Insolvenzrechts. Maßnahmen wie ein vereinfachtes Insolvenzverfahren ohne Insolvenzverwalter für Kleinstunternehmen seien sinnvoll und in der Lage, "die bisherige Kleinstaaterei im Insolvenzrecht zu beenden."
Justiz
StA Neuruppin – Klimaproteste/kriminelle Vereinigung: Auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Neuruppin wurden in mehreren Bundesländern Unterkünfte von Aktivist:innen der Gruppe "Letzte Generation" durchsucht, berichtet die SZ (Christoph Koopmann/Ronen Steinke). Die Ermittlungen gingen auf Aktionen der Gruppe an der Erdölraffinerie Schwedt zurück, sie folgten dem Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Eine Übersicht in Frage-und-Antwort-Form bringt tagesschau.de (Kolja Schwartz).
Im Interview mit zeit.de (Manuel Bogner) legt Rechtsprofessorin Katrin Höffler dar, dass sie die Einordnung als kriminelle Vereinigung angesichts des gesellschaftlichen akzeptierten Ziels der Gruppe nicht teilt. Offensichtlich wolle der Staat "zeigen, welche Ermittlungsinstrumente ihm noch zur Verfügung stehen."
Stephan Klenner (FAZ) sieht dagegen im Leitartikel "eine Vielzahl von Anhaltspunkten" für eine solche Einstufung. "Die Aktivisten" drehten "fortwährend an der Eskalationsspirale" und machten so Straftaten "zum Wesensmerkmal der Gruppe."
Klimaproteste vor Gericht: Mehrere Beiträge im Verfassungsblog thematisieren den angemessenen juristischen Umgang mit aktuellen Formen des Klimaprotests. Während Rechtsprofessor Jochen von Bernstorff an historische Vorbilder der "neuen planetarischen Bürgerrechtsbewegung" erinnert und auf dieser Grundlage argumentiert, dass es "nicht nur grundrechtlich fragwürdig, sondern auch schlicht unrealistisch" sei, zur Bekämpfung auf die Abschreckungsfunktion des Strafrechts zu setzen, ergründen die wissenschaftlichen Mitarbeiter Lasse Ramson und Fynn Wenglarczyk das Spannungsverhältnis zwischen protestbedingten Besetzungen und der Versammlungsfreiheit. Nicht in jedem Fall müsse die Strafbarkeit eines Tuns auch zu Strafe führen, die Einstellungsmöglichkeiten der Strafprozessordnung erlaubten ein "beiderseitiges Nachgeben" und damit auch einen konstruktiven rechtlichen Umgang mit Formen zivilen Ungehorsams. Der LL.M.-Student Jan-Louis Wiedmann schließlich verteidigt den jüngst am Amtsgericht Flensburg ergangenen Freispruch eines Klimaaktivisten wegen eines rechtfertigenden Notstandes gegen den Vorwurf des "richterlichen Aktivismus". Tatsächlich würde eine strenge Dichotmie "einem polyzentristischen, mulitkausalen und nicht-linearen Problem wie dem Klimawandel" nicht gerecht.
BVerfG – BfV-Auslandseinsätze: Das Bundesverfassungsgericht verkündet am heutigen Mittwoch seine Entscheidung im Organstreitverfahren zu Auslandseinsätzen des Bundesamts für Verfassungsschutz. Dem klagenden Bundestagsabgeordneten Konstantin Kuhle (FDP) war 2020 seitens der Bundesregierung hierzu eine seiner Ansicht nach unzureichende Auskunft erteilt worden, erinnert LTO (Markus Sehl). Zwischenzeitlich sei auch angeboten worden, die Thematik im Parlamentarischen Kontrollgremium – dessen Mitglied Kuhle nicht ist – zu erörtern. Der Zweite Senat müsse nun darüber befinden, ob die mit dem Schutz von Sicherheitsinteressen begründete Nicht-Auskunft die Rechte Kuhles als Abgeordneter verletzten.
BGH zu Postbank-Übernahme: Laut LTO hat der Bundesgerichtshof zwei Musterentscheidungen des Oberlandesgerichts Köln zu Ansprüchen früherer Postbank-Aktionäre aufgehoben und zurückverwiesen. Ansprüche auf höhere Zahlungen für Aktienkäufe im Zuge der Postbank-Übernahme durch die Deutsche Bank könnten sich aus deren Pflicht zur Unterbreitung eines Übernahmeangebots ergeben.
LG Darmstadt zu Goldhändler: Nach mehr als 90 Verhandlungstagen hat das Landgericht Darmstadt den Goldhändler Mesut P. wegen schweren Betrugs und Geldwäsche zu einer Haftstrafe von fast sieben Jahren verurteilt. Weil der weitgehend geständige Angeklagte seit mehr als drei Jahren in Untersuchungshaft saß, sei der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden, so das Hbl (Jakob Blume/Lars-Marten Nagel).
GBA – Umsturzpläne: Die FAZ (Helene Bubrowski u.a.) bringt einen großen Überblick zu den bislang bekannten Fakten im Fall des in der vergangenen Woche vereitelten Umsturzplans einer Gruppe sogenannter Reichsbürger:innen.
Im Leitartikel spricht sich Reinhard Müller (FAZ) gegen eine Bagatellisierung des vermeintlichen Vorhabens aus und spricht dabei konkret Ex-Bundesrichter Thomas Fischer an. Selbst wenn "mitunter" auch "Parteikarrieren, Selbstdarstellung und politische Wichtigtuerei" eine Rolle spielten, stützten sich die laufenden Ermittlungen doch auf einen hinreichenden Verdacht. Dies zu ignorieren, vermöge nur, "wem das Ganze egal ist."
Recht in der Welt
EU/Ungarn – Rechtsstaatlichkeit: Im Rahmen des finanziellen Rechtsstaatsmechanismus friert die EU für Ungarn bestimmte Gelder in Höhe von 6,3 Milliarden Euro ein. Ungarn gehe nicht effizient genug gegen Korruption vor und gefährde daher die ordnungsgemäße Verwendung von EU-Geldern. Darauf verständigte sich der Ministerrat der EU; der formelle Beschluss soll noch im Laufe dieses Mittwochs im schriftlichen Verfahren ergehen. Daneben billigte der Ministerrat den ungarischen Plan für die Verwendung von Geldern aus dem EU-Corona-Aufbaufonds. Die Auszahlung der Hilfen in Höhe von 5,8 Milliarden Euro wurde aber an die Erfüllung enger Voraussetzungen geknüpft. Es berichten FAZ (Thomas Gutschker/Stephan Löwenstein) und LTO.
Ralf Neukirch (spiegel.de) kommentiert, dass noch wichtiger als Details der erzielten Einigung deren Botschaft ist: "Die Zeit der Straflosigkeit ist vorbei." Es sei insbesondere ein Verdienst des EU-Parlaments, dass die Kommission "endlich" die ihr zur Verfügung stehenden Mittel genutzt habe, wenngleich es sinnvoller sei, dass eine unabhängige Institution wie etwa der Europäische Gerichtshof die Einhaltung von Regeln überprüfe. Cathrin Kahlweit (SZ) dagegen meint, dass es in Ungarn "für eine lebendige Demokratie" zu spät sei. Der von der Regierungspartei 2010 begonnene Kulturkampf sei gewonnen, die von ihr propagierte Abschottungspolitik mit dem Feindbild EU längst festgeschrieben. Für Carsten Volkery (Hbl) ist es angesichts des absehbaren "nächsten Erpressungsversuchs aus Ungarn" an der Zeit, das teilweise noch geltende Einstimmigkeitsprinzip im Rat einzuschränken.
Frankreich – Anschlag von Nizza: Ein Pariser Spezialgericht hat acht Unterstützer des Anschlags von Nizza im Jahr 2016 zu mehrjährigen Haftstrafen, u.a. wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Es berichten SZ (Nicolas Freund) und LTO.
Libanon – Verfassungskrise: Seit Ende Oktober ist der Libanon ohne Präsident, eine Neuwahl scheitert an den Mehrheitsverhältnissen im Parlament und einer eigenwilligen Interpretation der Verfassung durch den Parlamentspräsidenten. Dieser ist derzeit das einzige regulär amtierende Verfassungsorgan, weil die Regierung bereits seit Mai lediglich geschäftsführend arbeitet. Diese Umstände beschreibt Philipp Bremer von der Konrad-Adenauer-Stiftung im FAZ-Einspruch und nennt Gründe der veritablen Verfassungskrise im Lande sowie mögliche Auswege.
Juristische Ausbildung
Referendariat in Hamburg: Das Leben in Hamburg ist auch finanziell anspruchsvoll, unter der aktuellen Preisentwicklung leiden Menschen im juristischen Vorbereitungsdienst besonders. In der vergangenen Woche demonstrierten daher 250 von ihnen, um auf ihre prekäre Lage aufmerksam zu machen. Im Gespräch mit LTO-Karriere (Antonetta Stephany) erläutert der Referendar Carl Coste die Forderungen nach Anhebung der Unterhaltsbeihilfe, Streichung der Zuverdienstgrenze und einer Verbeamtung während der Ausbildung.
Sonstiges
Klimaproteste/Verwaltungsrecht: Die Welt (Diana Pieper) vergleicht das verwaltungsrechtliche Vorgehen gegen Klimaproteste von München und Berlin. Während in München seit dem vergangenen Freitag eine Allgemeinverfügung gilt, nach der Klima-Proteste, bei denen sich angeklebt wird, generell untersagt sind, soweit sie nicht rechtzeitig angemeldet wurden, nutzt Berlin Einzelbescheide gegenüber Klima-Aktivist:innen. Diesen wird das Festkleben, Einbetonieren oder Anketten an Fahrbahnen für die nächsten sechs Monate untersagt und mit einem Zwangsgeld gedroht.
Datenschutz/Datentransfers: Rechtsanwalt Michael Witteler (expertenforumarbeitsrecht) erinnert an den am 27. Dezember bevorstehenden Ablauf der Frist, innerhalb der Unternehmen personenbezogene Daten auf der Grundlage alter Standardvertragsklauseln an Empfänger in Drittstaaten übermitteln dürfen.
Markenrecht im Metaversum: In einem Gastbeitrag für den Recht und Steuern-Teil der FAZ rät Rechtsanwalt Frank Hagemann Unternehmen, beizeiten Vorsorge für den Schutz ihrer Marken auch in virtuellen Welten zu treffen. Der Anmeldung eines Sportartikelherstellers für bestimmte "downloadable virtual goods" werde derzeit noch vom EU-Markenamt geprüft.
Digitaler Nachlass: Rechtsprofessor Rolf Schwartmann führt auf Libra aus, dass der von Apple angebotene Nachlasskontrakt zur Verwaltung von Daten eines Verstorbenen rechtswidrig sei. Weder gebe es im deutschen Recht die so konstruierte "Nachlassverwaltung" noch seien Schadensersatzansprüche gegen den Konzern oder die vermeintlich Zugriffsberechtigten ausgeschlossen.
Weibliche Anwaltschaft: 100 Jahre nach Zulassung der ersten Rechtsanwältin in Deutschland ist ein gutes Drittel der aktuell zugelassenen Anwaltschaft weiblich. Diese und andere Zahlen präsentiert Libra (Marie-Luise Schlicker) und räsoniert über die jeweiligen Gründe.
Das Letzte zum Schluss
Neustart: Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne, und so darf sich Bundesjustizminister a.D. Heiko Maas (SPD), im späteren Leben auch Bundesminister des Auswärtigen und zuletzt einfaches Mitglied des Bundestags, im fortgeschrittenen Alter von 56 Jahren auf eine neue berufliche Aufgabe freuen. LTO berichtet, dass er nach dem Verzicht auf sein Mandat im neuen Jahr erstmals als Anwalt arbeiten möchte.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 14. Dezember 2022: . In: Legal Tribune Online, 14.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50465 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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