Die juristische Presseschau vom 14. Juni 2023: Sch­mer­zens­geld wegen Miss­brauchs / Neuer Gesetz­ent­wurf zur Sui­zid­hilfe / Trump hält sich für "nicht schuldig"

14.06.2023

LG Köln nimmt Erzbistum in Amtshaftung und spricht Missbrauchs-Opfer 300.000 Euro Schmerzensgeld zu. Zwei eher liberale Gesetzentwürfe zur Suizidhilfe wurden vereint. Das nächste Strafverfahren gegen Donald Trump wurde eröffnet.

Thema des Tages

LG Köln zu Missbrauch durch Priester: Das Landgericht Köln hat das Erzbistum Köln dazu verurteilt, einem Missbrauchsopfer Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro zu zahlen. Das Gericht wandte dabei Amtshaftungsrecht an. Der heute 62-jährige Kläger war zwischen 1972 und 1979 in mehr als 300 Nächten im Ferienhaus eines katholischen Priesters sexuell missbraucht worden. Das Urteil war aber nur möglich, weil das beklagte Erzbistum im Verfahren auf die Einrede der Verjährung verzichtet hatte. Das Opfer hatte eine Summe von 800.000 Euro gefordert. Die im Januar 2021 von der katholischen Kirche ins Leben gerufene Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) hat Missbrauchsbetroffenen im Mittel bisher nur rund 22 000 Euro Anerkennungsleistung zugesprochen, mit dem Argument, man orientiere sich an staatlichen Schadensersatzurteilen. SZ (Annette Zoch), FAZ (Daniel Deckers) und bild.de (Tim Specks) berichten.

Annette Zoch (SZ) betont in ihrem separaten Kommentar, dass das vom LG angewandte Amtshaftungsrecht "den Weg für viele weitere Klagen dieser Art" eröffne. Der nun ausgeurteilte Betrag zwinge die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen, die Höhe ihrer Zahlungen anzupassen. Von einem "historischen Urteil" spricht auch Daniel Deckers (FAZ) im Leitartikel. Die Rechtsstellung von Betroffenen habe sich "fundamental" geändert. Institutionen, die sexuellen Missbrauch Minderjähriger geschehen ließen oder lassen, müssten künftig mit erheblichen finanziellen Konsequenzen rechnen.

Rechtspolitik

Suizidhilfe: Zwei der bisher drei Abgeordnetengruppen haben sich auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Suizidhilfe geeinigt. Renate Künast (Grüne) und Katrin Helling-Plahr (FDP) stellten nun einen gemeinsamen Entwurf vor, der erwachsenen Betroffenen mit Sterbewunsch die Möglichkeit eröffnet, sich todbringende Medikamente verschreiben zu lassen. Voraussetzung hierfür sei allerdings eine verpflichtende ärztliche Beratung und eine anschließende Wartefrist von drei Wochen. Von dieser Frist könne in Härtefallen Abstand genommen werden. Weil die vorgesehenen Beratungsstellen von den Bundesländern eingerichtet werden müssen, wäre die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Daneben bleibe der eher restriktive Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe um Lars Castelucci (SPD) bestehen. Es wird angestrebt, dass die 2. und 3. Lesung im Bundestag noch vor der parlamentarischen Sommerpause stattfindet. Dies schreibt in einer ausführlichen Darstellung die Doktorandin Anne Baldauf auf LTO. 

Alexander Haneke (FAZ) begrüßt, dass der Entwurf dem vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Recht auf selbstbestimmtes Sterben Genüge tue. Gleichwohl dürfe nicht vermittelt werden, "dass der Freitod eine normale Alternative ist." Dies wäre "ein verheerendes Signal" in einer alternden Gesellschaft.

Hasskriminalität im Internet: netzpolitik.org (Constanze Kurz) fasst die Sellungnahmen der Verbände zu den vom Bundesjustizministerium im April vorgestellten Eckpunkten für ein Gesetz gegen digitale Gewalt zusammen. Während die mit dem Entwurf verfolgte Absicht, der Verrohung in sozialen Medien entgegenzuwirken, weitgehend begrüßt wurde, hätten die Verbände fast ebenso einhellig angemahnt, dass die Eckpunkte keine Definition sogenannter "digitaler Gewalt" enthielten. Die vorgeschlagenen Regelungen zu Auskunftsrechten und Accountsperren wurden unterschiedlich bewertet. 

Schiedsverfahren: In einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch begrüßt Rechtsanwältin Patricia Nascimento, dass das Bundesjustiizministerium mit seinen vor einigen Wochen vorgestellten Eckpunkten den Versuch unternommen hat, das deutsche Schiedsverfahrensrecht zu modernisieren. Über eine kritische Bestandsaufnahme anhand systematischer Analysen bestehender Regeln bedürfe es umfassender Anstrengungen, um Deutschland auch als Justizstandort attraktiv zu machen. Die Autorin favorisiert diesbezüglich "eine gewisse staatliche Kontrolle" von Schiedssprüchen und eine auch internationale Perspektive in der ansonsten qualitiativ hochwertigen juristischen Ausbildung.

Stiftungsrecht: Die Rechtsanwälte Erich Theodor Barzen und Christoph Mecking begrüßen im Recht und Steuern-Teil der FAZ die am 1. Juli in Kraft tretende Reform des Stiftungsrechts. Die Überführung bisherigen Landesrechts in das Bürgerliche Gesetzbuch sei sinnvoll. Der im Grundgesetz angelegten Stifterfreiheit werde jedoch nicht entsprochen, wenn Aufsichtsbehörden Stiftungswilligen Musteraufsatzungen aufdrängen, die Kreativität und Dynamik behinderten.

Justiz

BGH zu Rechtsbeugung in Lüdenscheid: Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung einer Lüdenscheider Amtsrichterin wegen Rechtsbeugung in einem nun veröffentlichten, bereits Ende November ergangenen Beschluss im Wesentlichen bestätigt. Weil das Landgericht Hagen bei der Ermittlung der Freiheitsstrafe von fast vier Jahren in sechs Fällen fälschlicherweise von einem Tun und nicht von einem Unterlassen ausgegangen war, muss es die Strafe aber erneut festsetzen. Die Amtsrichterin hatte wegen einer psychischen Blockade mehrere Akten einfach nicht bearbeitet. Diese wurden bei einer Hausdurchsuchung gefunden. Es berichtet LTO (Joschka Buchholz).

BGH – Spielervermittlung: Im Streit um die Rechtmäßigkeit des vom DFB erarbeiteten Regelwerks für die Spielervermittlung muss nun der Europäische Gerichtshof mitentscheiden. Der Bundesgerichtshof legte dem EuGH die Frage vor, ob sich Sportverbände zur Sicherung des "ordnungsgemäßen Funktionierens des sportlichen Wettkampfs" auf gewisse Ausnahmen von allgemeinen kartellrechtlichen Regelungen berufen können oder nicht. SZ (Wolfgang Janisch) und zdf.de (Christoph Schneider) berichten.

BVerwG zu Parkgebühren: Die in Freiburg im vergangenen Jahr eingeführte Staffelung der Anwohnerparkgebühren nach Fahrzeuglänge verstößt nach Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichts gegen den Gleichheitssatz. Auch entbehre die in der Gebührensatzung enthaltene soziale Privilegierung einer gesetzlichen Grundlage. Entscheidend gegen die Wirksamkeit der Erhöhung spreche jedoch die von der Kommune gewählte Form, schreibt die SZ (Tim Frehler). Das Straßenverkehrsgesetz ermächtige zum Erlass einer Rechtsverordnung, nicht jedoch, wie in Freiburg, einer Satzung.

BAG zu Leiharbeit: Vor zwei Wochen entschied das Bundesarbeitsgericht, dass Menschen in Leiharbeitsverhältnissen geringer entlohnt werden dürfen als die Stammbelegschaft, da der unionsrechtlich erforderliche Ausgleich in den Leiharbeits-Tarifverträgen vorliege, nämlich durch Gehaltsfortzahlungen in einsatzfreien Zeiten. Der SWR-RadioReportRecht (Gigi Deppe/Ann-Kathrin Jeske) stellt Entscheidung und Rechtslage vor und spricht auch mit Betroffenen.

OLG Stuttgart – Radio Dreyeckland: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat anders als die Vorinstanz die gegen einen Redakteur des linken Senders Radio Dreyeckland erhobene Anklage zugelassen. Entscheidend für den Vorwurf der Unterstützung der Fortführung einer verbotenen Vereinigung spreche der "Appellcharakter" des RDL-Artikels mit seinem Link auf eine Seite des Archivs von linksunten.indymedia, gibt netzpolitik.org (Sebastian Meineck). den Beschluss wieder.

LG Berlin/KG Berlin zu Klimaprotest: Der Welt (Nathan Giwerzew) liegt ein Beschluss des Landgerichts Berlin vom 31. Mai vor, nach dem die Verurteilung eines Mitglieds der "Letzten Generation" wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, nicht jedoch wegen Nötigung bestätigt worden sei. Letztere entfalle, weil die verursachte 35-minütige Blockade angesichts der in Berlin üblichen Verkehrsbeeinträchtigungen "moderat" ausgefallen und es Autofahrern "generell möglich gewesen" sei, auf den öffentlichen Nahverkehr auszweichen. In einem anderen Fall habe das Kammergericht auf die Revision eines zu Tagessätzen verurteilten "Klimaklebers" am 9. Mai klargestellt, dass die Versammlungsfreiheit die Nötigung Dritter nicht rechtfertige. Wegen unzureichender Beweiswürdigung sei der Fall jedoch an das Amtsgericht Tiergarten zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen worden.

LG Gießen – Mord an Ayleen: Am Landgericht Gießen wurde der Strafprozess wegen der Tötung der 14-jährigen Ayleen im vergangenen Juli eröffnet. Nach Verlesung der Anklage hat die Verteidigung im Namen des 30-jährigen Angeklagten eine Erklärung abgegeben, in der eine von Missbrauch und Vernachlässigung geprägte Kindheit des Täters beschrieben wurde. Die Tötung von Ayleen sei aus einem Streit heraus geschehen, Fragen zu seiner Erklärung wolle der Angeklagte nicht beantworten. Es berichten spiegel.de (Julia Jüttner) und Welt (Per Hinrichs).

LG München II – Ex-Audi-Chef Stadler: In ihrem Plädoyer hat die Staatsanwaltschaft gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler eine Bewährungsstrafe und eine Geldauflage von 1,1 Millionen Euro gefordert. Stadler und die mitangeklagten Ingenieure seien wohl "nicht als die Hauptverantwortlichen" für den entstandenen Schaden zu bezeichnen, gibt die SZ (Stephan Radomsky) die Anklagebehörde wieder. Der Manager habe jedoch von manipulierten Motoren ausgehen müssen und sich dennoch nicht um Aufklärung bemüht. Die Urteilsverkündung soll in zwei Wochen erfolgen.

VG Berlin zu Wirecard-Insolvenz: Nach Informationen der FAZ (Mark Fehr) hat das Verwaltungsgericht Berlin bereits Ende März eine Klage des Insolvenzverwalters von Wirecard abgewiesen, mit der dieser die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) zur Akteneinsicht in ihre Untersuchung der von EY erstellten Wirecard-Bilanzen verpflichten wollte. Der beabsichtigte Informationszugang könne noch immer laufende Ermittlungen im Wirecard-Komplex gefährden. Ihre eigene Untersuchung mit möglichen berufsrechtlichen Konsequenzen für EY werde die APAS nicht vor Ende des Jahres abschließen.

In einem separaten Kommentar erinnert Mark Fehr (FAZ) daran, dass "Aufklärer und Verfolger" nur in dem Tempo arbeiten können, "wie es der Fachkräftemangel und die notorisch begrenzten behördlichen Ressourcen zulassen." Die "Wall-Street-Sheriffs" der US-amerikanischen Börsenaufsicht SEC hingegen seien "mindestens ebenso abgebrüht wie die Outlaws."

VG Dresden zu rechtem Verwaltungsrichter: Der SZ (Ronen Steinke) liegt ein vom 24. Mai stammender Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vor, in dem die von einer Anwältin erhobene Besorgnis der Befangenheit eines mit Asylsachen befassten Richters zurückgewiesen wurde. Der betreffende Richter schreibe seit 2015 in der "Jungen Freiheit" als Gastautor unter anderem über "Folgen unbegrenzter Masseneinwanderung in unsere Sozialsysteme" und sitze auf Vorschlag der AfD im Landeswahlausschuss des Freistaats. Für das VG ergäben sich hieraus jedoch keine objektiven Gründe, an seiner Unparteilichkeit zu zweifeln.

Recht in der Welt

USA – Donald Trump/Dokumente: Bei der Eröffnung des Strafverfahrens wegen Verstößen gegen das bundesrechtliche Spionagegesetz plädierte der ehemalige US-Präsident Donald Trump durch seine anwaltliche Vertretung auf nicht schuldig. Dies berichten u.a. FAZ (Sofia Dreisbach) und bild.de (Herbert Bauernebel). Trumps Auftritt sei von seinen üblichen Kommentaren auf Social Media sowie von Demonstrationen vor dem Gerichtsgebäude begleitet worden. Angesichts seiner Bekanntheit sei auf die Anfertigung der sogenannten "mug shot"-Photos verzichtet worden. Eine das Verfahren betreffende Übersicht in Frage-und-Antwort bringt zeit.de (Isabelle Daniel). Auch im Fall einer Verurteilung zu einer Haftstrafe könnte Trump – seine Wahl vorausgesetzt – erneut Präsident werden. Die Berichte von SZ (Fabian Fellmann) und FAZ (Sofia Dreisbach) legen zudem Unterschiede der jetzigen Vorwürfe zu der sogenannten E-Mail-Affäre der vormaligen Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton dar. Diese habe nach Ermittlungen des FBI zwar "extrem fahrlässig" gehandelt, zugleich aber vollumfänglich mit den Behörden kooperiert. 

Die Leitung des Prozesses obliegt der von Trump selbst ernannten Richterin Aileen Cannon, die nun auch von spiegel.de (Jasper Riemann) vorgestellt wird. Cannon habe bereits im vergangenen September angeordnet, dass sichergestellte Dokumente zunächst von einem sogenannten special master geprüft werden sollten, bevor Ermittlungsbehörden Zugriff erlangten. Diese Entscheidung sei jedoch in der nächsten Instanz aufgehoben worden, weil sie den Prozess zu sehr verzögert hätte.

Großbritannien – Julian Assange: In der vergangenen Woche wies der Londoner High Court eine Berufung von Julian Assange gegen dessen angeordnete Auslieferung in die USA ab. Die Begründung des Gerichts werde jedoch "der Komplexität des Falles nicht gerecht", so die SZ (Moritz Baumstieger) über eine erneute Berufung des Enthüllungsjournalisten. Würde auch diese erfolglos bleiben, bliebe Assange nur noch die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Juristische Ausbildung

Ängste: Sowohl in der juristischen Ausbildung als auch im beruflichen Alltag müssen Angste bewältigt werden. Rechtsanwältin und Coach Claudia Philpp erklärt im Gespräch mit LTO-Karriere (Franziska Kring), wie das gelingen kann.

Sonstiges

Rammstein: Nach dem Eingang einer "presserechtlichen Abmahnung" im Namen der Musikgruppe Rammstein erklärt taz-Anwalt Johannes Eisenberg in der taz, warum die Zeitung keine Veranlassung sieht, die angeforderte Unterlassungserklärung abzugeben und nicht über Vorwürfe gegen die Band zu schreiben. Die Argumentation der Band sei widersprüchlich: "Mal sagen sie, alle hätten ein Recht auf ihre Meinung – gehen dann aber doch gegen unliebsame Äußerungen juristisch vor."

Ronen Steinke (SZ) gibt in einem Kommentar zu bedenken, dass sich die Verabreichung sogenannter K.o.-Tropfen regelmäßig schlecht beweisen lasse. Wer in der durch den Fall Rammstein "angestoßenen gesellschaftlichen Debatte erst auf das Strafrecht wartet, wartet am Ende vielleicht vergeblich." Jost Müller-Neuhof (Tsp) kritisiert in seinem Kommentar die Berliner Staatsanwaltschaft, weil sie sich weigert mitzuteilen, ob sie im Fall Lindemann aktiv wurde, z.B. im Wege einer "Vorprüfung". Hieran bestehe ein öffentliches Interesse, das Schweigen der Behörde sei eine unzulässige Bevormundung und auch nicht durch die Unschuldsvermutung gerechtfertigt. Wie die Presse mit der Information dann umgehe, sei nicht Sache der Staatsanwaltschaft.

Polizeikessel in Leipzig: spiegel.de (Edgar Lopez) spricht mit der Strafverteidigerin Rita Belter über den Polizeikessel vor zwei Wochen in Leipzig. Sie vertritt einen Kurden, der inzwischen unter dem Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs in U-Haft sitzt. Ihm werde vorgeworfen, dass er sich nicht aus der gewalttätigen Demonstration zur Unterstützung der verurteilten Linksextremistin Lina E. entfernt habe, obwohl er doch - so die Darstellung der Anwältin - von der Polizei daran gehindert wurde, sich zu entfernen. Die Anwältin beschreibt eine für alle Beteiligten "chaotische Situation" und äußert den Verdacht, dass "Art und Weise des Kessels" der behördlichen Absicht entsprochen habe, bestimmte Bilder zu produzieren. In einem Fall habe das Amtsgericht einen Haftbefehl erlassen, obwohl die Staatsanwaltschaft bereit war, ihn auszusetzen. 

 

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LTO/mpi/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. Juni 2023: . In: Legal Tribune Online, 14.06.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51987 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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