Das AG Berlin-Tiergarten urteilte unter großem medialen Interesse über einen Silvester-Böllerwurf auf einen Polizisten. Ein Anwalt wirft den Staatsanwaltschaften Ineffizienz vor. Alexej Nawalny siegt in Straßburg und erwartet neuen Prozess.
Thema des Tages
AG Berlin-Tiergarten zu Angriff auf Einsatzkräfte: Am Berliner Amtsgericht Tiergarten ist der 23-jährige vorbestrafte Arbeitslose Nasser W. wegen des tätlichen Angriffs auf einen Vollstreckungsbeamten in der vergangenen Silvesternacht im Bezirk Wedding zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe und zur Leistung von Sozialstunden verurteilt worden. Das Gericht folgte der Einlassung des Angeklagten nicht, sein Böllerwurf sei lediglich versehentlich in Richtung eines Polizisten abgedriftet und glaubte stattdessen der Aussage des Polizisten, der den Wurf für Absicht hielt. Dafür spreche der spektakuläre Rahmen eines Polizeieinsatzes wegen eines Brandes im Nachbarhaus, bei dem bereits Einsatzkräfte attackiert worden waren. Nach dem Bericht der FAZ (Julia Schaaf) habe die Verhandlung allerdings die Schwierigkeiten einer Beweisführung innerhalb einer unübersichtlichen Gemengelage gezeigt, wie sie in der Silvesternacht geherrscht habe. spiegel.de (Wiebke Ramm) schreibt, dass dem Angeklagten "womöglich die mediale Aufmerksamkeit" zum Verhängnis geworden sei. In Anwesenheit einer "Vielzahl von Journalistinnen und Journalisten" habe das Gericht das Verfahren nicht einstellen wollen, was es sonst vermutlich getan hätte. Es war der erste Prozess wegen der Silvester-Angriffe auf Einsatzkräfte in Berlin.
Rechtspolitik
Richterbesoldung: Das Hbl (Heike Anger) berichtet über eine im Auftrag des Deutschen Richterbundes (DRB) von der Unternehmensberatung Kienbaum erstellte Vergütungsanalyse bei Juristen in Privatwirtschaft und Anwaltskanzleien. Dort bewirke nicht zuletzt der Marktzugang angloamerikanischer Kanzleien auf den deutschen Markt sprunghaft ansteigende Einstiegsgehälter. Auch im weiteren Erwerbsverlauf weiteten sich Gehaltsunterschiede gegenüber der gestaffelten Richterbesoldung. Den DRB veranlasse dies zur Forderung nach deutlicher Beschleunigung des "zaghaften Aufwärtstrends der vergangenen Jahre".
Massenverfahren: Nun berichtet auch LTO (Luisa Berger) über den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof. Bei massenhaften Einzelklagen gleichgelagerter Ansprüche soll es dem BGH über eine Ergänzung der Zivilprozessordnung möglich gemacht werden, aus anhängigen Revisionen ein geeignetes Verfahren auszuwählen und in diesem offene Rechtsfragen zu klären, selbst wenn die Revision zurückgezogen wird.
Arbeitsverhältnisse an Hochschulen: Die geplante Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes verzögert sich offenbar weiter. Ein nun vorgestellter Referentenentwurf des Bildungsministeriums könne Grundlage eines im nächsten Frühjahr vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes sein, so spiegel.de (Miriam Olbrisch). Wichtigster Punkte des Entwurfs sei eine Befristung der sogenannten PostDoc-Phase nach einem 4+2-Modell – nach vier Jahren eines befristeten Arbeitsvertrages solle eine weitere Befristung nur einmal um zwei Jahre möglich sein.
Heike Schmoll (FAZ) hält es in einem Kommentar für bemerkenswert, dass sich das Ministerium nach der einhelligen Kritik an seinen im Frühjahr vorgestellten Eckpunkten korrigiert habe. Der nun gefundene Kompromiss sei "vernünftig" und trage den Besonderheiten des Wissenschaftsbetriebs Rechnung. "Dauerstellen außerhalb der Professor" könnten demgegenüber von den Ländern geschaffen werden, die aber die Kosten fürchteten.
Commercial Courts: Die FAZ (Helene Bubrowski) interviewt in ihrem Wirtschafts-Teil Ramona Schardt, Generalsekretärin der Deutschen Institution der Schiedsgerichtsbarkeit. Sie erläutert, warum die Wirtschaft lieber private Schiedsgerichte als staatliche Gerichte nutzt (selbst wenn diese als Commercial Court ausgestaltet werden).
Parität im Wahlrecht: Der Jurastudent Jonas von Zons (JuWissBlog) legt dar, dass die Idee einer geschlechterparitätischen Listenbesetzung nur nach einer Verfassungsänderung denkbar wäre, die jedoch gegen die grundgesetzliche Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 verstoßen würde.
Legislaturperiode: In einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch spricht sich Volker Ullrich, rechtspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, gegen die jüngst auch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterstützte Idee einer Verlängerung der Bundestagswahlperiode aus. Diese bedeute "weniger demokratische Mitsprache des Volkes". Die geltende Dauer von vier Jahren sei "ausreichend, wenn sie von einem selbstbewussten Parlament mit Sacharbeit gefüllt wird."
Justiz
Effizienz der Justiz: Gegenüber wiederkehrenden Forderungen nach besserer personeller Ausstattung der Justiz schlägt Rechtsanwalt Sebastian T. Vogel auf LTO mehr "Organisation, Wissen, Mut und Effizienz" bei Staatsanwaltschaften und Gerichten vor. Der u.a. im Medizinstrafrecht tätige Verteidiger beschreibt aus eigener Erfahrung, wie sich Ermittlungsverfahren in die Länge ziehen, weil die Staatsanwaltschaften inkompetent Gutachtenaufträge erteilen, die regelmäßig weitere Ergänzungsgutachten erforderlich machen, um am Ende vielleicht festzustellen, dass man die Gutachten aus rechtlichen Gründen gar nicht gebraucht hätte. Erforderliche Spezialisierungen würden durch unnötige Personalwechsel unmöglich gemacht; dies seien nur einige Beispiele dafür, dass Möglichkeiten einer effizienteren Arbeit in den Anklagebehörden weithin ungenutzt bleiben.
OLG Koblenz – Anschlag auf Asylunterkunft Saarlouis: Im Fall des Brandanschlags auf eine Asylbewerberunterkunft in Saarlouis im Jahre 1991 ließ die Bundesanwaltschaft nun einen weiteren Tatverdächtigen verhaften, berichten FAZ (Timo Steppat) und LTO. Der nun festgesetzte Peter St. wurde von dem am Oberlandesgericht Koblenz angeklagten S. in dessen jüngster Einlassung als Anstifter belastet.
OLG Dresden zu militanter Antifa/Lina E.: Jost Müller-Neuhof (Tsp) referiert in seiner Kolumne die Meinungsäußerungen zum Urteil des Oberlandesgerichts Dresden gegen Lina E. und Mitangeklagte. Wenn "Positionen derart auseinandergehen", müsse das Gericht "etwas richtig gemacht haben." Gleichwohl irritiere es, wenn redliche Motive der Antifa-Angeklagten gerühmt werden, während die Gesichtsknochen eines der Opfer immer noch von einer Metallplatte zusammengehalten werden.
LG Göttingen zu "schwarzer Witwe": In der Reihe "Akteneinsicht" erinnert die SZ (Hans Holzhaider) an Lydia L., die als "schwarze Witwe von Bodenfelde" im Jahr 2008 vom Landgericht Göttingen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde. L. hatte in mindestens vier Fällen aus finanziellen Beweggründen Beziehungen zu älteren wohlhabenden Männern aufgebaut und sie dann umbringen lassen. Sie sitze nach wie vor in der JVA Vechta.
VG Lüneburg zu Arbeitszeit: Wenn Mitarbeiter einer Spedition per Bahn an den Abholort eines zu überführenden Fahrzeugs anreisen, ist das als Arbeitszeit zu werten, entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg in einem nun veröffentlichtem Urteil von Anfang Mai. Das Gericht folgte hierbei nicht der vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Beanspruchungstheorie, so LTO. Nach dieser liege Arbeitszeit vor, wenn die Beanspruchung der Reise der herkömmlichen Arbeit entspricht. Nach europarechtlicher Begriffsbestimmung sei jedoch entscheidend, ob die Arbeitnehmer- der Arbeitgeberseite zur Verfügung stehe und für diese Aufgaben wahrnehme. Das VG entschied in einem gewerbeaufsichtsrechtlichen Fall um die Einhaltung der Höchstarbeitszeit.
VG Freiburg zu Corona-Impfung/Dienstunfall: Nebenwirkungen einer Corona-Impfung sind auch dann nicht als Dienstunfall einzustufen, wenn die Schutzimpfung während der Arbeitszeit erfolgte. Dies entschied nach nun veröffentlichtem Urteil von Anfang Mai das Verwaltungsgericht Freiburg. Die klagende Polizistin hatte nach der Impfung eine allergische Reaktion erlitten. Der erforderliche Dienstbezug sei jedoch nicht erkennbar, weil keine dienstliche Verpflichtung zur Teilnahme an der Impfung bestanden habe und diese auch keine dienstliche Veranstaltung gewesen sei. LTO berichtet.
AG Köln zu Billigung des russischen Angriffskriegs: Wegen der Billigung von Straftaten hat das Amtsgericht Köln Elena Kolbasnikowa, "eine der aktivsten Unterstützerinnen des russischen Präsidenten Wladimir Putin in Deutschland" zu 30 Tagessätzen verurteilt, berichtet die SZ (Christoph Koopmann/Christian Wernicke). Die 48-Jährige sei "in der Putin-Fanszene" eng vernetzt, wobei oftmals nicht klar sei, ob You-Tube- und Demo-Auftritte auf direkte Veranlassung des Kreml geschehen oder aus eigenem Antrieb.
Verfassungsgerichte: Der SWR-RadioReportRecht (GIgi Deppe/Caroline Greb) sprach mit der früheren Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff, die ein Buch über die Beratungskulturen an Verfassungsgerichten geschrieben hat. Am US-Supreme Court und in anderen angelsächsischen Ländern werde ein Urteil von den Richter:innen fast gar nicht gemeinsam beraten, was zu radikaleren Entscheidungen und häufigeren Änderungen der Rechtsprechung führe.
Recht in der Welt
EGMR/Russland – Alexej Nawalny: Die russische Justiz hat die Umstände der Vergiftung Alexej Nawalnys unzureichend ermittelt und dadurch den Oppostionspolitiker in seinem Recht auf Leben verletzt. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nach Berichten von LTO und tagesschau.de (Caroline Greb). Insbesondere sei die Möglichkeit der Beteiligung staatlicher Akteure nicht hinreichend untersucht worden. Russland müsse Nawalny daher Schadensersatz in Höhe von 40.000 Euro zahlen. Die Entscheidung sei bindend, weil das Verfahren bereits vor dem Austritt Russlands aus der Europäischen Menschenrechtskonvention eröffnet wurde.
Für Wolfgang Janisch (SZ) sind "die juristischen Mühen" des jetzigen Urteils ebenso wie jenes des Europäischen Gerichtshof zur polnischen Justizreform "richtig investiert." Bei allen Unterschieden sei es für die Opposition beider Länder "ungeheuer wichtig, dass eine Institution mit moralischer Autorität definiert, was Recht und was Unrecht" ist. "Klare, gut begründete Urteile" könnten so "Maßstab und Inspiration zugleich" sein.
Russland – Alexej Nawalny: Die taz (Inna Hartwich) beschreibt, dass sich der in einer "Besserungskolonie" einsitzende Nawalny an seinem Haftort einer Voranhörung stellen musste. Im absehbaren Prozess werde ihm u.a. die Gründung einer extremistischen Organisation und die Rehabilitation des Nationalsozialismus vorgeworfen.
IGH – Ukraine/Russland: Am Internationalen Gerichtshof in Den Haag begann die Verhandlung über die bereits 2017 erhobene Klage der Ukraine gegen die Russische Föderation. Die Ukraine wirft dem Nachbarn vor, durch Unterstützung separatistischer Bewegungen im Donbass und die Annektion der Krim "Staatsterrorismus" betrieben zu haben. Die russische Vertretung habe am morgigen Donnerstag das Wort, schreibt LTO.
EGMR/Türkei – Selahattin Demirtas: Die Türkei hat Rechte des in Haft befindlichen Selahattin Demirtas verletzt, indem sie Treffen des kurdischen Oppositionspolitikers mit seinen Anwälten überwachte. tagesschau.de (Max Bauer). erinnert, dass der EGMR bereits 2020 Demirtas Haftentlassung angeordnet hat.
Niederlande – Cum-Ex/Frank Vogel: Das Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) berichtet ausführlich über die Festnahme des niederländischen Bankiers Frank Vogel. Vogel habe europaweit Cum-Ex- und später auch Cum-Cum-Steuertricks maßgeblich mitentwickelt und hierbei die Steuerbehörden mehrerer Länder, unter ihnen Deutschland, um erhebliche Beträge geprellt.
Großbritannien – Daily Mirror/Prinz Harry: In einem Verfahren um illegale Informationsbeschaffung des "Daily Mirrors" hat Prinz Harry am Londoner High Court als Zeuge ausgesagt. Der Herzog von Sussex beschrieb dabei, dass er durch eine stereotype Berichterstattung in eine bestimmte Rolle gedrängt worden sei und äußerte zudem den Verdacht, dass seine persönlichen Sprachnachrichten abgehört wurden. Die FAZ (Johannes Leithäuser) betont die Besonderheit von Harrys Auftritt: Er breche damit mit der Familientradition, wonach Presseberichte weder dementiert noch sonst kommentiert werden. Auch habe seit mehr als 130 Jahren kein Familienmitglied an einem Gerichtsverfahren als Zeuge teilgenommen.
USA – Bayer: Bei den gerichtlichen Auseinandersetzungen um krebsverursachende Bestandteile des mittlerweile im Bayer-Konzern hergestellten Pflanzenschutzmittels RoundUp (mit dem Wirkstoff Glyphosat) zeichnet sich in den USA nach Darstellung der Zeit (Jens Tönnesmann) eine Trendwende ab. Nach spektakulären Niederlagen und kostspieligen Vergleichen seien jüngst mehrere Verfahren zugunsten Bayers entschieden worden. Der Konzern führe dies auf neuere wissenschaftliche Erkenntnisse über die Herkunft der Krebsvariante Non-Hodgkin-Lymphom zurück. Ein mit der Vertretung von Erkrankten beauftragter Anwalt vermute hingegen eine strategisch gezieltere Auswahl von Verfahren, auf die sich Bayer überhaupt noch einlasse, statt von vornherein über Vergleiche zu verhandeln.
Sonstiges
Leiharbeitsfirma Fair Train: Die Eisenbahngewerkschaft GDL hat die bei ihr organisierten Lokführer aufgefordert, ihre Arbeitsverträge bei der Deutschen Bahn zu kündigen, um dann als Mitglieder der von ihr neugegründeten Genossenschaft Fair Train durch Arbeitnehmerüberlassung zu besseren Bedingungen an die Bahn verliehen zu werden. Die Genossenschaft wolle mit der GDL arbeitnehmerfreundliche Zeitarbeits-Tarifverträge abschließen. Im Gespräch mit LTO (Tanja Podolski) erklärt Rechtsanwalt Marc Werner den "durchaus kreativen" Ansatz, macht aber auf mögliche Probleme aufmerksam. So könne die GDL ihre Tariffähigkeit verlieren, wenn sie gleichzeitig als Arbeitgeberin und als Gewerkschaft auftrete. Außerdem drohen Strafen wegen Untreue, wenn Gewerkschaftsbeiträge für den Aufbau und Betrieb der Genossenschaft verwendet werden.
Rammstein: Die gegen Till Lindemann, den Sänger der Band Rammstein, erhobenen Vorwürfe sexueller Übergriffe sollen nach dem Willen der Gruppe durch eine Anwaltskanzlei überprüft werden. Dies berichtet u.a. die SZ (Laura Hertreiter) in ihrem Feuilleton. Die nicht benannte Kanzlei solle ihre Erkenntnisse bereits in der kommenden Woche bekanntgeben.
Dass sich die Bundesfamilienminsterin Lisa Paus (Grüne) in die Debatte eingeschaltet hat, ist für Reinhard Müller (FAZ) nicht nachzuvollziehen. Zwar sei Jugendschutz eine staatliche Aufgabe, nicht jedoch "die übermütterliche Sorge um nach unserer Rechtsordnung reife Frauen und Männer" und deren Schutz vor Zumutungen.
Mandate im Nahen Osten: In der Reihe "Small Talk" befragt LTO-Karriere (Annelie Kaufmann) Rechtsanwalt Kilian Bälz, der für eine Wirtschaftskanzlei Mandate im arabischen Raum betreut. Der Anwalt spricht über seinen beruflichen Werdegang und seine jetzigen Aufgaben und rät davon ab, Menschen aus dem Nahen Osten belehren zu wollen.
Das Letzte zum Schluss
Zeitdiebe: Schwer zu tragen hatten unbekannte Täter im rheinischen Kleve. Nach Bericht von spiegel.de stahlen die unbekannten Diebe zwei metallene Stundenanzeiger einer Kirchturmsuhr. Der Diebstahl in 40 Meter Höhe wurde durch ein Baugerüst erleichtert.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Mediums.
Am Freitag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 7. Juni 2023: . In: Legal Tribune Online, 07.06.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51936 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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