Die juristische Presseschau vom 27. Januar 2023: Neue Vb gegen BND-Gesetz / Keine Haf­tung für Affi­liate-Links / Aus der U-Haft zur Messer-Attacke

27.01.2023

Gegen das nachgebesserte BND-Gesetz wurde Verfassungsbeschwerde erhoben. Amazon haftet nicht für irreführende Werbung auf Partner-Seiten. Der Täter der Zugattacke wurde kurz vor der Tat aus der U-Haft entlassen.

Thema des Tages

BVerfG – BND-Gesetz: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Reporter ohne Grenzen (RSF) haben gemeinsam mit Journalist:innen und Menschenrechtsaktivist:innen eine Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz eingelegt, das nach einem Urteil des BVerfG aus dem Mai 2020 erst im März 2021 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD nachgebessert wurde. Das BVerfG kritisierte am alten Gesetz, dass die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes unverhältnismäßige Eingriffe in die Presse- und Fernmeldefreiheit erlaubte und es gab dem Gesetzgeber auf, die Befugnisse genauer zu regeln und zu begrenzen. Laut GFF und RSF habe sich der Gesetzgeber aber zum Teil offen über die Vorgaben hinweggesetzt und sogar neue verfassungswidrige Regelungen aufgenommen. Das Gesetz beinhalte sogar mehr verfassungswidrige Vorschriften denn je. So sei der Einsatz von Staatstrojanern im Ausland legalisiert worden, fast ohne jede Einschränkung. Außerdem könne der BND sogar im Inland die Maschine-zu-Maschine-Kommunikation überwachen, etwa bei Gesundheits-Apps, Online-Banking und Navigationsdiensten. Es berichten SZ, FAZ, netzpolitik.org (Anna Biselli) und LTO.

BVerwG zu BND/Quellen-TKÜ: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am Mittwoch eine vorbeugende Klage des Vereins Reporter ohne Grenzen (RSF) auf Unterlassung der Überwachung seiner Kommunikation im Wege der Quellen-TKÜ (Überwachung verschlüsselter Kommunikation mittels Staatstrojaner) durch den Bundesnachrichtendienst (BND) abgewiesen. Der Verein fürchtet eine Überwachung gem. § 11 G-10-Gesetz, weil er in Einzelfällen mit Personen aus dem Umfeld von extremistischen Vereinigungen und Organisationen kommuniziere. Das BVerwG sieht dafür in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht jedoch keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte, sodass ein vorbeugender Rechtsschutz ausgeschlossen sei. RSF kündigte eine Verfassungsbeschwerde an und würde ggf. auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. LTO berichtet.

Rechtspolitik

Bundestags-Wahlrecht: An diesem Freitag debattiert der Bundestag über die von der Ampel-Regierung vorgeschlagene Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags. Die FAZ (Lukas Fuhr/Tim Niendorf) bringt ein ausführliches Frage-Antwort-Format, worin neben der Vorstellung des neuen Modells mit dem geplanten Wegfall der Überhang- und Ausgleichsmandate auch die zentralen Kritikpunkte und Klagemöglichkeiten vorgestellt werden. Die Welt (Matthias Kaman) stellt das Argument gegen die Reform auf den Prüfstand, dass Wahlkreise ohne Direktmandate – was bei Wahlkreisen mit relativ kleiner Erststimmenzahl möglich wäre – eine direkte Bindung ins Parlament verlieren würden. Der Politikwissenschaftler Sven Siefken führt dazu aus, dass es für das Bindungsgefühl keinen Unterschied zu Abgeordneten gebe, die über die Liste eingezogen sind. Die Wahlkreise würden also nicht verwaisen. Problematisch sei aber, dass Gewinner:innen, die nur einen knappen Erstimmensieg erreichen, nicht einziehen würden.

Jasper von Altenbockum (FAZ) kritisiert, dass die Legitimation des Bundestags nicht entscheidend von seiner Größe abhänge und auch ein großer Bundestag durchaus arbeitsfähig sei. Man könne Wähler:innen nur schwer erklären, dass Überhangmandate abgeschafft werden, indem Wahlkreisgewinner:innen – wenn auch mit relativ schwachem Ergebnis – nicht zum Zuge kommen.  

Parteienfinanzierung: Nachdem das Bundesverfassungsgericht am Dienstag die Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung aus dem Jahr 2018 wegen unzureichender Begründung beanstandete, wollen die Fraktionen im Bundestag einen neuen Anlauf mit besserer Begründung unternehmen. Dies wurde bei einer von der AfD beantragten aktuellen Stunde deutlich. Die FAZ (Eckart Lohse) berichtet.   

VGT – E-Scooter und Alkohol: Im Interview mit spiegel.de (Dietmar Hipp) gibt der Rechtsmediziner Thomas Daldrup Einblicke in seine Untersuchungen zur Fahrtüchtigkeit unter Alkoholeinfluss. Das Fahren auf E-Scootern sei wegen verkürzter Reaktionszeiten gefährlicher als das Fahrradfahren. Als Referent auf dem Verkehrsgerichtstag will er sich für ein absolutes Alkoholverbot auf dem E-Scooter aussprechen.  

VGT – Autonomes Fahren: Im Interview mit Libra (Marie-Luise Schlicker) gibt Rechtsprofessor Gerhard Wagner, der als Referent beim Verkehrsgerichttag auftrat, Auskunft über die Haftung beim autonomen Fahren. Auch wenn in dem Gesetz zum autonomen Fahren klargestellt worden sei, dass die Haftung beim Fahrer liegt, werde die Tendenz mit immer mehr autonomen Fahrzeugen langfristig hin zu einer Herstellerhaftung gehen.

Böllerverbot: Im FAZ-Einspruch bezeichnet die wissenschaftliche Mitarbeiterin Isa Bilgen ein allgemeines Böllerverbot an Silvester als verfassungsrechtlich geboten. Zu diesem Ergebnis kommt sie nach einer Abwägung der allgemeinen Handlungsfreiheit der Böllernden und der Berufsfreiheit der Hersteller:innen mit der körperlichen Unversehrtheit, dem Eigentum und der Belange der Tiere und der Umwelt.

Einwegplastik: Die Bundesregierung hat ein Einwegkunststofffondsgesetz (EWKG) vorgelegt, das die EU-Einwegkunstoffrichlinie umsetzt und für weniger Einwegverpackungen sorgen soll. Herstller:innen sollen dabei eine Sonderabgabe in einen Fonds einzahlen, der unter anderem dazu verwendet werden soll, die Kosten von öffentlichen Müllentsorger:innen zu erstatten. Der Bundesverband der Deutschen Industrie und der Handelsverband monieren einen Verstoß gegen das in Art. 104a Abs. 1 GG verankerte Konnexitätsprinzip, weil die Abfallbewirtschaftung sowie die Durchführung von Reinigungsaufgaben hoheitliche Landesaufgaben seien. LTO (Chiara Prestin) berichtet.

Justiz

StA Itzehoe – Messerangriff im Zug: Nach dem tödlichen Messerangriff in einem Regionalzug in Schleswig-Holstein wurde bekannt, dass der 33-jährige Täter kurz zuvor aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, wo er wegen einer anderen Messertat einsaß. Eine Selbst- oder Fremdgefährdung hatte ein Psychiater kurz vor der Entlassung nicht feststellen können. Am 18. August 2022 war der staatenlose Palästinenser vom Amtsgericht Hamburg-St. Georg wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls zu rund einem Jahr Haft verurteilt worden, wogegen er Berufung einlegte. Das Landgericht hat die Untersuchungshaft dann am 19. Januar aufgehoben, weil es terminliche Schwierigkeiten gab und die Dauer der Untersuchungshaft die Strafe des Amtsgerichts zu überschreiten drohte. Es berichten FAZ (Julian Staib), taz (Konrad Litschko), spiegel.de und LTO.

Reinhard Müller (FAZ) kritisiert, dass sich der mehrfach straffällig gewordene Täter überhaupt noch in Deutschland befand. Er fragt, wo der Wille zur effektiven Rückführung bleibe, wenn man schon auf wirksame Grenzkontrollen verzichte. Constantin van Lijnden (Welt) kommentiert, dass es eine Zerfallserscheinung des Staates sei, dass der Täter nicht einmal seine volle Haftstrafe habe absitzen müssen, weil die Justiz nicht schnell genug über seine Berufung entscheiden konnte.

BGH zu Amazon/Werbe-Links: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss Amazon nicht für irreführende Inhalte von Websites haftzen, die Affiliate-Links zu Amazon platzieren und die beim daraus folgenden Kauf von Waren eine Provision erhalten. Auch wenn ein Unternehmen nach § 8 Abs. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) für die geschäftlichen Handlungen eines "Beauftragten" haftet, seien Partnerseiten von Amazon nicht darunter zu subsumieren. Ein Partner mache "sozusagen sein eigenes Ding" und sein Betrieb stelle keine Erweiterung des Geschäftsbetriebs von Amazon dar. Es berichten FAZ (Katja Gelinsky), spiegel.de und LTO.

BVerfG zu Körperschaftssteuer: Nach einem nun veröffentlichen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November wurde die 2010 beschlossene Übergangsregelung zum Systemwechsel bei der Körperschaftsteuer (vom Anrechnungs- auf das Halbeinkünfteverfahren) beanstandet. Sie führe ohne sachlichen Grund zur Ungleichbehandlung von Unternehmen, entschied der Zweite Senat auf Beschwerde einer Bank. Die jetzige Übergangsregelung war beschlossen worden, nach das BVerfG 2009 die Vorgänger-Übergangsregelung beanstandet hatte. Der Systemwechsel bei der Körperschaftssteuer erfolgte bereits 2001. LTO berichtet.

BAG zur Kündigung Schwangerer: Beim Kündigungsschutz für Schwangere ist nicht mehr von der durchschnittlichen Dauer einer Schwangerschaft von 266 Tagen auszugehen, sondern von einer maximalen Dauer von 280 Tagen. Das entschied laut spiegel.de das Bundesarbeitsgericht. Frauen mit überdurchschnittlich langer Schwangerschaft sollen keine Nachteile haben. 

OVG Berlin-GG – Klimaschutz: Die Klage des Umweltverbands BUND gegen klimaschutzpolitische Versäumnisse der Bundesregierung hat gute Erfolgsaussichten, attestiert Rechtsanwalt Phillipp Schönberger auf dem Verfassungsblog. Die Regierung habe ihre aus § 8 Klimaschutzgesetz folgende Pflicht verletzt, "schnellstmöglich" Maßnahmen gegen die Überschreitung der zulässigen Jahresemissionsmengen zu beschließen. Der Begriff "schnellstmöglich" sei zwar auslegungsbedürftig, allerdings sprächen gewichtige Gründe dafür, dass die Frist mit dem Kalenderjahr 2022 endete. 

KG Berlin zu Öffentlichkeitsarbeit der StA/Artemis: Das Kammergericht Berlin hat das Land Berlin Ende Dezember wegen einer Amtspflichtverletzung zu einer Zahlung von insgesamt 100.000 Euro nebst Zinsen verurteilt, nachdem die Staatsanwaltschaft Berlin 2016 eine Razzia im Bordell "Artemis" durchgeführt und darüber in "reißerischer" Weise auf einer Pressekonferenz berichtet hatte, wie es in den nun vorliegenden Urteilsgründen heißt. Zuvor hatte das Land Berlin einen vom LG Berlin vorgeschlagenen Vergleich abgelehnt, wonach das Bordell auf eine Schadensersatzzahlung verzichtet und das Land 25.000 Euro an gemeinnützige Organisationen gezahlt hätte. LTO (Katharina Uharek) berichtet.

LG Leipzig – Kinderzimmerdealer/Candylove: LTO (Linda Pfleger/Felix W. Zimmermann) berichtet über den zweiten Verhandlungstag gegen den aus der Netflix-Doku "Shiny Flakes" bekannten Maximilian Schmidt und seine vier Mitangeklagten. Sie sollen circa 20 Kilogramm Drogen in über 400 Postsendungen verschickt haben und sind wegen bandenmäßiger Hehlerei angeklagt. Die Ermittlungen seien durch einen Tipp eines Informanten ins Rollen gekommen. Als zweiter Haupttäter neben Schmidt ist Friedemann G. angeklagt. Die Verteidiger der wegen Beihilfe angeklagten Gehilfen stellten für den dritten Verhandlungstag am 3. Februar eine Einlassung ihrer Mandanten in Aussicht. 

LG Berlin – Ehrenmord an Maryam H.: Im Mordprozess gegen die Brüder der Afghanin Maryam H. haben die Verteidiger den Tod der Frau als Unfall dargestellt. Für die Brüder war es vor der Urteilsverkündung am 9. Februar die letzte Gelegenheit, sich zu äußern. Yousuf H. sagte: "Es tut mir sehr leid. Es war ein Unfall. Ich liebe meine Schwester und habe sie immer geliebt." spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet.

LG Frankenthal zu Ernteschaden: Das Landgericht Frankenthal hat Ende Dezember einen Kartoffelbauern aus Rheinland-Pfalz zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von fast 80.000 Euro an seinen Nachbarbauern verurteilt, weil er ein Pflanzenschutzmittel auf seinem Acker versprüht hatte, das die Rucola-Ernte auf dem Nachbarfeld unverwertbar machte. Das Herbizid war nur für Kartoffeln, nicht aber für Rucola zugelassen. LTO berichtet  über die nun veröffentlichten Urteilsgründe.   

AG Neustadt aR – Tötung von Spielkameraden: Das Amtsgericht Neustadt am Rübenberge hat nach der gewaltsamen Tötung eines Vierzehnjährigen mit einem Stein einen Haftbefehl wegen Mordes gegen einen Gleichaltrigen erlassen. Das Opfer sei arg- und wehrlos gewesen und habe nicht mit dem Angriff durch seinen Spielkameraden auf einem Brachgelände gerechnet. Der Täter, der die Tat lange geplant hatte, ist Deutscher ohne Migrationshintergrund. Die SZ berichtet.

GBA – Spion im BND: Nach der Festnahme des BND-Mitarbeiters Carsten L. im Dezember wegen des Verdachts des Landesverrats zugunsten Russlands wurde am Sonntag in München ein möglicher Mittäter festgenommen. Arthur E. soll die von Carsten L. ausspionierten geheimen Informationen nach Russland gebracht und dort einem Geheimdienst übergeben haben. Er ist deutscher Staatsangehöriger und kein BND-Mitarbeiter. Es berichten FAZ (Markus Wehner), taz (Konrad Litschko), Welt, spiegel.de (Jörg Diehl/Fidelius Schmid), zeit.de und LTO.

Verfassungsgerichtsbarkeit: In der FAZ rezensiert Rechtsprofessor Christoph Möllers die von der ehemaligen Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff verfasste und frei verfügbare Studie "Beratungskulturen. Wie Verfassungsgerichte arbeiten, und wovon es abhängt, ob sie integrieren oder polarisieren." Die als monumental zu bezeichnende Studie weise der Untersuchung der Verfassungsgerichtsbarkeit neue Wege auf und das Nebeneinander von analytischer Präzision und weltumspannendem Zugriff sei in der verfassungsvergleichenden Literatur beispiellos.

Mobiles Arbeiten in NRW-Justiz: Der nordrhein-westfälische Landtag hat einen Antrag der schwarz-grünen Regierung beschlossen, der auf eine höhere Flexibilität und Attraktivität der Justiz als Arbeitgeberin zielt. Dazu sollen die Voraussetzungen zum mobilen Arbeiten geschaffen werden, was eine  Bereitstellung der nötigen Hard- und Software sowie eine aktive Begleitung durch die Mittelbehörden und die Behördenleitungen einschließe. LTO-Karriere berichtet.

Recht in der Welt

USA – KI in Strafprozessen: In New York ist der Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Strafverteidigung wenige Tage vor der geplanten Premiere geplatzt. Der Gründer des Start-ups "Do Not Pay", Joshua Browder, wollte einen auf ChatGPT gestützten "Robot Lawyer" zum Einsatz bringen, der dem Prozess zuhört und dem Angeklagten eine Verteidigungsstrategie zuflüstert. Nach eigenen Angaben erhielt er jedoch Drohungen von Staatsanwälten, weshalb er von seinem Vorhaben abließ. Die FAZ (Marcus Jung) berichtet.

Türkei – HDP-Verbot: Das türkische Verfassungsgericht will seine Entscheidung über ein Verbot der prokurdischen Oppositionspartei HDP noch vor den im Mai geplanten Parlaments- und Präsidentschaftswahlen verkünden. Einen Antrag der HDP auf Aussetzung des Verfahrens bis nach den Wahlen lehnte das Gericht ab. Vorgeworfen wird der HDP unter anderem Separatismus. Es berichten Welt und spiegel.de.

Sonstiges

Kriegseintritt/Waffenlieferungen an Ukraine: tagesschau.de (Christoph Kehlbach) analysiert, ob Deutschland durch die Lieferung von Leopard 2-Kampfpanzern an die Ukraine völkerrechtlich zur Kriegspartei wird. Die Rechtsprofessoren Markus Krajewski und Matthias Herdegen führen aus, dass der Ukraine das Selbstverteidigungsrecht zukomme und Deutschland daher auch Panzer liefern dürfe. Kriegspartei werde man nur durch die aktive und koordinierte Teilnahme an Kampfhandlungen durch eigene Streitkräfte.

Das Letzte zum Schluss

CSI-Nachwuchs: Im US-Bundesstat Rhode Island wurde der Polizei nach Weihnachten eine Plastiktüte mit angeknabberten Keksen und mit der Bitte um einen DNA-Abgleich zugeschickt. Absenderin war die zehnjährige Scarlett, die, wie es in den USA Tradition ist, dem Weihnachtsmann an Heiligabend einen Teller mit Keksen rausgestellt hat und mithilfe der genommenen Proben nun herausfinden wollte, ob es ihn wirklich gibt. Das Gesundheitsamt übernahm den Fall und konnte leider keine hundertprozentige Übereinstimmung in der Datenbank feststellen. Es gebe aber eine partielle Übereinstimmung mit einem Fall aus dem Jahr 1947, der sich im Bereich der 34. Straße in New York ereignete. Der Film "Das Wunder von Manhattan" heißt im Original "Miracle on 34th Street". spiegel.de berichtet.


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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/tr/chr

(Hinweis für Journalist:innen

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. Januar 2023: . In: Legal Tribune Online, 27.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50902 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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