Die juristische Presseschau vom 14. bis 16. September 2024: EDVGT zu KI in der Justiz / BVerfG zu Achmea / Öst­er­rei­chi­sches Urteil zu Corona-Anste­ckung

16.09.2024

Der EDV-Gerichtstag befasste sich mit dem Einsatz von KI in der Justiz. Das BVerfG lehnte Klagen zu bilateralen Investitionsschutzabkommen ab. In Österreich wurde eine Frau verurteilt, die ihren Nachbarn mit Corona angesteckt hatte. 

Thema des Tages

EDVGT - KI in der Justiz: Der diesjährige EDV-Gerichtstag beschäftigte sich mit dem Einsatz von KI in der Justiz. BMJ-Staatssekretärin Angelika Schlunck (FDP) sah den KI-Einsatz eindeutig als Chance, während Bundesverfassungsrichter Henning Radtke eine Gefährdung der Unabhängigkeit der Justiz befürchtete. Diskutiert wurde etwa, ob eine KI den Parteien eines zivilrechtlichen Streits einen Vergleichsvorschlag machen darf, der von den Parteien angenommen werden kann, ohne dass das Gericht selbst die Akten je angesehen hat. Es bestand Dissens, ob ein derartiges Szenario erst in 15 bis 30 Jahren oder schon in drei Jahren technisch realisierbar wäre. LTO (Christian Rath) berichtet. 

Rechtspolitik

Bundeshaushalt/Justiz: Am Freitag hat der Bundestag in erster Lesung den Justizhaushalt beraten. Der Einzelplan 07 des Bundeshaushalts 2025 sieht Ausgaben in Höhe von 1,04 Milliarden Euro für das Justizressort vor, was eine marginale Steigerung gegenüber 2024 (1,03 Milliarden Euro) bedeutet. Die CDU/CSU bezweifelte den Willen der Bundesregierung zur Entbürokratisierung. Die Rechtspolitik der Ampel-Koalition erfinde Probleme, wo keine seien, während Handlungsfelder ignoriert würden, die nicht zum eigenen Weltbild passten. Es berichten beck-aktuell (Maximilian Amos) und LTO.

Asyl: Die bayerischen Freien Wähler wollen, wie LTO berichtet, die von ihnen geforderten Verschärfungen im Asylrecht mit einer Verfassungsklage erzwingen. Bayern solle die Bundesregierung daraufhin verklagen, den Art. 16a Grundgesetz einzuhalten, wonach "politisch Verfolgte Asylrecht genössen – es sei denn, sie kämen aus einem EU-Land". Vom Koalitionspartner CSU kam umgehend Ablehnung. "Der Vorschlag der Freien Wähler ist nicht zielführend und zeugt leider nicht von großer verfassungsrechtlicher Kompetenz", so Staatskanzleichef Florian Herrmann.

Asyl/Zurückweisung an der Grenze: Rechtsprofessor Franz C. Mayer meint im Verfassungsblog, "die Forderung nach pauschaler und sofortiger Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze hat die Anmutung einer geistig-konzeptionellen 5-Minuten-Terrine." Gerade in der Asyldebatte gehe es darum, die unübersichtlichen und komplexen Zusammenhänge verständlich und nachvollziehbar zu kommunizieren und zu erklären, fordert Mayer. "Das ist nicht zu verwechseln mit der populistischen Vereinfachung."

Resilienz des BVerfG: Auch die FAZ (Marlene Grunert) berichtet jetzt über die positive Reaktion des Bundesverfassungsgerichts auf die Gesetzentwürfe der Bundesregierung für eine Stärkung der Resilienz des Gerichts. SPD, Grüne, FDP und Union hatten sich darauf geeinigt, Stellung und Struktur des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern.

Auch der frühere Bundesverfassungsrichter Peter Müller meint in seiner Sa-SZ-Kolumne, es seien alle Initiativen zu begrüßen, die darauf abzielten, Institutionen zu stärken, deren Auftrag in der Verteidigung von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bestünde. Dazu zählten insbesondere Verfassungsgerichte. Müller plädiert dafür, auch das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit für die Richterwahl, welches die ausgewogene Besetzung des Gerichts garantiere, im Grundgesetz festzuschreiben. Im übrigen spricht er sich für eine Ertüchtigung des Rechtsstaats durch mehr Ressourcen und mehr Befugnisse aus.

Resilienz der Justiz in Thüringen: In Bezug auf die Sperrminorität der AfD in Thüringen schreibt Stephan Klenner (Mo-FAZ), es sei schwer erträglich, dass Rechtsextreme auf zentrale Organe unseres Rechtssystems einen solchen Einfluss hätten und deshalb sei es gut, dass Politik und Rechtswissenschaft auf Bundes- und Landesebene darüber diskutierten, wie die Wehrhaftigkeit der Gerichte zu stärken wäre, schreibt Stephan Klenner (Mo-FAZ). Allerdings sei es falsch, Richterwahlordnungen mit der Maßgabe zu reformieren, der AfD um jeden Preis jeglichen Einfluss zu verwehren. Einer Partei, die von einem Drittel des Volkes gewählt wird, stehe ein Mindestmaß an Mitwirkung zu.

Geschlechtliche Selbstbestimmung: Am 1. November tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das trans, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen erleichtern soll, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern zu lassen und das das Transsexuellengesetz ablösen soll. Der Spiegel (Paula Haase/Philipp Kollenbroich u.a.) zeichnet die Gesetzesentstehung und die politische Debatte um das neue Gesetz nach. So sei etwa die Angst des Bundesinnenministeriums gewesen, dass Kriminelle das Gesetz für ihre Zwecke ausnutzen könnten und damit in den Datenbanken der Sicherheitsbehörden nicht mehr auffindbar seien. Die Union sah zudem im Selbstbestimmungsgesetz eine Gefahr für die Frauenrechte, etwa wenn Männer sich Zutritt zu geschützten Räumen verschaffen könnten. Kinderrechtler:innen sahen Minderjährige in Gefahr, die potenziell der Willkür ihrer Erziehungsberechtigten ausgesetzt sein könnten. Außerdem werde befürchtet, dass die neuen Regelungen non-binäre Personen diskriminieren können.

Meinungsfreiheit und Social Media: Ausgehend von der Verhaftung des Telegram-Chefs Pavel Durov in Paris wird im Verfassungsblog (Moritz Schramm) die US-amerikanische Rechtsprofessorin Kate Klonick zur Meinungsfreiheit auf Social-Media-Plattformen interviewt. Kritisch äußert sich Klonick zu den europäischen Regulierungen durch den Digital Services Act und den Digital Markets Act. "Das Informationsökosystem und die Qualität des Interneterlebnisses in Europa unterscheide sich stark von denen in den USA", so die Professorin. Sie sei frustriert, "wie viel mehr Friktionen es in Europa gibt, wie viel schlechter die Suchergebnisse sind und wie viele Plattformen sich entschieden haben, bestimmte Dienste hier einfach auszusetzen, anstatt zu versuchen, die Vorschriften zu erfüllen (und möglicherweise mit Bußgeldern belegt zu werden)".

Justiz

BVerfG zu Schiedsklauseln in Investitionsabkommen/Achmea: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Versicherers Achmea gegen die Aufhebung eines zu seinen Gunsten ergangenen Schiedsspruches durch den Bundesgerichtshof abgewiesen. Ebenfalls erfolglos ist das Unternehmen gegen das Zustimmungsgesetz des Bundestages vorgegangen, mit dem das Übereinkommen zur Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge zwischen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert wurde. Weder ein Rechtsschutzbedürfnis noch die Verletzung von Verfassungsrecht oder eigenen Rechten sei von Achmea substantiiert dargelegt worden, so das BVerfG. Sa-FAZ (Katja Gelinsky), LTO (Luisa Berger) und beck-aktuell berichten.

BVerfG – Klimaschutz: Am heutigen Montag will Greenpeace als dritter Verband nach der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem BUND eine weitere Verfassungsbeschwerde zum Klimaschutz in Karlsruhe einreichen. An der sogenannten "Zukunftsklage" haben sich über 50.000 Klägerinnen und Kläger beteiligt. Die Mo-taz (Christian Rath) berichtet. Anlass der neuen Klimaklagen ist die Verwässerung des Klimaschutzgesetzes (KSG), die der Bundestag im April 2024 beschloss. Außerdem moniert Greenpeace, dass die deutschen Klimaziele angesichts des voranschreitenden Klimawandels verfassungswidrig wurden. Eine zweite Verfassungsbeschwerde von Greenpeace richtet sich gegen die Untätigkeit der Bundesregierung speziell im Verkehrssektor. Diese führe intertemporal wegen späterer einschneidender Maßnahmen zu "Mobilitätsarmut" von Menschen mit geringem Einkommen, die auf ihr Verbrennerauto angewiesen seien.

BVerwG zu Kompensation bei Windausbau: In einer neuen Entscheidung, die der NRW-Ministerialbeamte Thorben Fechner für beck-aktuell analysiert, hat das Bundesverwaltungsgericht die Verwaltungspraxis bei der Kompensation für den Ausbau von Windenergie in Frage gestellt. Es werde entgegen der gesetzlichen Regelung zu schnell eine Geldkompensation verlangt und Kompensationen durch Naturschutzmaßnahmen nicht ausreichend geprüft.

BayObLG zu kirchlicher Akteneinsicht bei Vergewaltigungsverdacht: Die Katholische Kirche kann keine Akteneinsicht in ein Strafverfahren gegen einen Priester verlangen, wenn dieses bereits wegen fehlenden Tatverdachts eingestellt worden ist, hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden. beck-aktuell (Joachim Jahn) fasst den Beschluss zusammen.

OVG Berlin-BB zu Klimaprotest/Polizeikosten: Ein Aktivist der Klimaschutzgruppe Letzte Generation hat erfolgreich dagegen geklagt, dass die Polizei Berlin ihm das Ablösen von der Straße bei einer Sitzblockade mit festgeklebter Hand in Rechnung gestellt hatte. Die Entscheidung des VG wurde jetzt vom Oberverwaltungsgericht bestätigt. Das Land Berlin müsse den Gebührenbescheid über 241 Euro nun zurückziehen, schreibt die Mo-taz (Susanne Schwarz)

KG Berlin – Plagiatsvorwürfe: Über einen Rechtsstreit zwischen den beiden Rechtshistorikern Stephan Meder und Peter Oestmann, in dem jetzt das Kammergericht entscheiden muss, berichtet die Sa-FAZ (Jochen Zenthöfer). Es geht um die Frage, ob übernommene Faktendarstellungen von einem Rezensenten als Plagiat bezeichnet werden können. Oestmann hatte behauptet, Meder habe u.a. in seinem Lehrbuch zur Rechtsgeschichte "zu ganz erheblichen Teilen" aus anderen Studienbüchern abgeschrieben. Für das Landgericht Berlin waren Oestmanns Äußerungen keine Tatsachenbehauptungen, sondern zulässige Meinungsäußerungen. 

OLG Dresden zu Fristversäumnis durch Homeoffice: Das Oberlandesgericht Dresden hat die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand abgelehnt und die Berufung einer Rechtsanwältin zurückgewiesen. Den Einwand der Juristin, sie habe aus dem Homeoffice heraus die Einhaltung der entsprechenden Frist nicht überprüfen können, ließ das Gericht nicht gelten. Die Sorgfaltsanforderungen würden durch die Ortsunabhängigkeit des mobilen Arbeitens nicht eingeschränkt. Der Anwalt müsse dafür sorgen, dass er zu jeder Zeit – auch von auswärts – auf seine Akten zugreifen könne, so das Gericht laut beck-aktuell.

OVG Berlin-BB zu CO2-Speicherung: Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das die Bundesrepublik verpflichtet hatte, Maßnahmen zur Speicherung von Kohlendioxid zu ergreifen, ist jetzt rechtskräftig geworden. Die Bundesregierung müsse spätestens bis 31. Oktober die geplanten Maßnahmen als Entwurf vorlegen und innerhalb von sechs Monaten verabschieden, erklärte die Deutsche Umwelthilfe, die das Urteil erstritten hat, laut Sa-SZ. Andernfalls werde der Verband Zwangsvollstreckungsverfahren einleiten.

LG Karlsruhe zu Radio Dreyeckland: LTO (Markus Sehl) liegen die noch unveröffentlichten Urteilsgründe des Landgerichts Karlsruhe vor, das Anfang Juni den Redakteur Fabian Kienert von Radio Dreyeckland vom Vorwurf freisprach, er habe durch einen Link auf das Archiv der verbotenen linksradikalen Vereinigung linksunten.indymedia.org deren Fortbestand unterstützt. Neben dem Urteil wird auch die Prozessgeschichte dargestellt.

LSG NRW zu Ausbildungsbeihilfe: Dass auch dann kein Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe besteht, wenn den Eltern Miete gezahlt wird, hat das Landessozialgericht NRW entschieden. Auch wenn ein Untermietvertrag mit den eigenen Eltern vorliegt, gelte das nicht als "eigenständiges Wohnen", so das Gericht laut LTO.

StA Heidelberg – sexuelle Belästigung bei SAP: Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat Ermittlungen "gegen eine ehemalige Führungskraft eines großen, im Rhein-Neckar-Kreis ansässigen Softwareunternehmens" wegen des Anfangsverdachts der sexuellen Belästigung eingeleitet, wie die Sa-FAZ berichtet. SAP hatte Anfang September mitgeteilt, sich von seinem Vorstand Jürgen Müller getrennt zu haben. Die Rede war von einem "unangemessenen Verhalten bei einer Firmenveranstaltung".

Asylprozesse: Wie die WamS (Nikolaus Doll/Lennart Pfahler u.a.) der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion entnommen hat, dauerten gerichtliche Asylverfahren in den ersten fünf Monaten des Jahres 2024 im Durchschnitt 18,7 Monate. Ende 2023 hatte sich die Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz auf das Ziel geeinigt, "das Asyl- und das anschließende Gerichtsverfahren jeweils in drei Monaten abzuschließen", dafür aber bräuchte es laut Richterbund bundesweit etwa 500 zusätzliche Verwaltungsrichter.

Betrüger vor Gericht: Während seiner Tätigkeit in einer Strafverteidigerkanzlei hätten ihn vor allem die Betrüger fasziniert, schreibt Ronen Steinke (Sa-SZ) in seiner Kolumne "Vor Gericht". "Wie sie oft schon hereinkamen zum Termin in die Kanzlei: lässig, charmant, gesprächig", erinnert sich Steinke. Einer, der ihm präsent geblieben ist, ist der in diesem Frühjahr verstorbene Jürgen Harksen.

Recht in der Welt

Österreich – Corona-Ansteckung: Das Landgericht Klagenfurt hat eine Frau wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten verurteilt, weil sie ihren schwer kranken Nachbarn mit Corona angesteckt hatte, der dann infolge der Infektion verstarb. spiegel.de und beck-aktuell berichten.

Schweiz – Tötung der behinderten Tochter: In der Schweiz ist, wie spiegel.de berichtet, ein Paar aus Deutschland zu jeweils acht Jahren Haft verurteilt worden, weil die Eltern ihr behindertes Kind getötet hatten. Die Mutter, 32, und der Vater, 34, hatten zugegeben, ihrer drei Jahre alten Tochter synthetische Drogen verabreicht und sie erstickt zu haben. Das Mädchen war mit einer zerebralen Erkrankung auf die Welt gekommen und brauchte intensive Pflege. Die Eltern sagten während des Prozesses, ihre Tochter habe ständig Schmerzen gehabt, sie hätten sie erlösen wollen. 

Frankreich - Kylian Mbappé: Der Fußballverein Paris St.-Germain (PSG) weigert sich, trotz einer Entscheidung des Ligaverbandes, 55 Millionen Gehalt an seinen Ex-Spieler Kylian Mbappé nachzuzahlen. Der Zahlungsanspruch ergibt sich aus dem Vertrag mit dem Spieler, PSG beruft sich jedoch auf eine abweichende mündliche Vereinbarung. Die Zuständigkeit des Liga-Ausschusses sei begrenzt, so PSG, Mbappé solle vor einem staatlichen Arbeitsgericht klagen, was dieser auch erwägt. LTO berichtet. 

USA – Abtreibungsverbot in North Dakota: Ein Gericht in North Dakota hat das strenge Abtreibungsrecht des Bundesstaates gekippt, wie spiegel.de berichtet. Das Gesetz sei "verwirrend und vage" und verstoße gegen die Verfassung, begründete der Richter Bruce Romanick die Entscheidung am Donnerstag. Das Gesetz verbietet Abtreibungen unter Androhung von fünf Jahren Gefängnis für Ärztinnen und Ärzte mit wenigen Ausnahmen, etwa wenn die Gesundheit der Mutter bedroht ist oder bei Vergewaltigungen oder Inzest. In den beiden letzteren Fällen ist eine Abtreibung ab der sechsten Schwangerschaftswoche jedoch ebenfalls verboten.

Juristische Ausbildung

Staatsexamen und Stress: Im Rahmen der Verfassungsblog-Debatte zur Reform der Juristenausbildung berichtet die Psychologin Marina Giglberger, wissenschaftliche Mitarbeiterin, von einem Projekt, in dem der Stresslevel von Jurastudenten während der Vorbereitung auf das erste Staatsexamen untersucht wird. Besonders bedenklich seien dabei die hohen Werte bei Ängstlichkeit (48 %), Depressivität (19 %) und chronischem Stresserleben (59 %). Der enorme Stoffumfang und die damit verbundene Unzufriedenheit mit der Situation scheinen stressauslösend zu wirken. Allerdings komme es nach Ablegen des Examens auch zu raschen Erholungseffekten. 

Sonstiges

Taiwanstraße: Die Durchfahrt eines deutschen Kriegsschiffes durch die Meerenge zwischen China und Taiwan (sog. Taiwanstraße) betrachtet LTO unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten. Zitiert wird u.a. Rechtsprofessor Valentin Schatz, der die Durchfahrt von Kriegsschiffen durch die Taiwanstraße rechtlich für völlig unproblematisch hält. "Dort gibt es einen Korridor aus ausschließlichen Wirtschaftszonen (also untechnisch gesprochen 'internationalen Gewässern'), in der die volle Schifffahrtsfreiheit gilt." Solange keine nach dem UN-Seerechtsübereinkommen (SRÜ) verbotenen Handlungen – wie zum Beispiel Waffenübungen – vorgenommen werden, wäre sogar eine Durchfahrt des Küstenmeeres ohne Zustimmung Chinas erlaubt.

Philipp Amthor im Interview: In einer neuen Interviewreihe befragt FAZ-Einspruch (Finn Hohenschwert) Juristen, die jenseits der klassischen juristischen Berufe erfolgreich geworden sind. Diesmal kommt der Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor zu Wort. Da er in der Hauptsache über Verfassungs-, Staats- und Parlamentsrecht rede, sei es für die Akzeptanz seiner Argumente sicher hilfreich, dass er sich damit auch akademisch erfolgreich beschäftigt habe, so der Politiker. 

Rechtsgeschichte – Recht auf Krieg: In der Sa-FAZ hinterfragt der Politikwissenschaftler Hendrik Simon das Narrativ, es habe vor der völkerrechtlichen Normierung des Kriegsverbots für souveräne Staaten ein "freies Recht auf Krieg" gegeben. Er kommt zu dem Ergebnis, dass dies niemals der Realität entsprochen habe, sondern vielmehr Erfindung von Juristen Ende des neunzehnten Jahrhunderts war. Ein Protagonist dieser Erinnerungspolitik sei Carl Schmitt gewesen, der die These vom "freien Recht zum Krieg" wiederum an seinen Schüler Wilhelm Grewe weitergegeben habe, der zum wichtigsten deutschen Völkerrechtshistoriker des zwanzigsten Jahrhunderts werden sollte.

Rechtsgeschichte – Nachkriegssteuerrecht: 1952 hatte sich der Bundesfinanzhof mit der Frage zu befassen, ob man eine Rückzahlung von Steuervorauszahlungen verlangen kann, wenn die Behörde "völlig untergegangen ist". Martin Rath erinnert auf LTO an die Entscheidung und erläutert, warum das Gericht zugunsten des Steuerpflichtigen entschieden hat. 

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. bis 16. September 2024: . In: Legal Tribune Online, 16.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55414 (abgerufen am: 27.09.2024 )

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