Die juristische Presseschau vom 6. bis 8. Juli 2024: Schöf­fin mit Kopf­tuch geht nach Karls­ruhe / Gesetz gegen Geh­s­teig­be­läs­t­i­gungen / Ver­di­enst­k­reuz für Ex-Staats­an­walt

08.07.2024

Eine Schöffin zieht vor das BVerfG gegen das Kopftuchverbot bei Gericht. Der Bundestag verbot Belästigungen vor Abtreibungseinrichtungen. Der 95-jährige Auschwitz-Ankläger Gerhard Wiese erhielt das Bundesverdienstkreuz.

Thema des Tages

BVerfG – Schöffin mit Kopftuch: Eine nordrhein-westfälische Schöffin zieht vor das Bundesverfassungsgericht, weil sie mit Kopftuch ihr Amt nicht ausüben durfte und vom OLG Hamm von der Schöffenliste gestrichen wurde. Die Verfassungsbeschwerde wurde von Rechtsprofessorin Anna Katharina Mangold formuliert und durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt. Sie wendet sich implizit auch gegen das im März 2021 beschlossene NRW-Justizneutralitätsgesetz. Das verbietet es Justizbeschäftigten und ehrenamtlichen Richter:innen, in der gerichtlichen Verhandlung wahrnehmbare Symbole oder Kleidungsstücke zu tragen, die bei objektiver Betrachtung eine bestimmte religiöse, weltanschauliche oder politische Auffassung zum Ausdruck bringen. Ähnlich weitgehende Vorschriften gibt es bisher nur in Bayern und Niedersachsen. Mangold findet es "atemberaubend", dass eine ganze Bevölkerungsgruppe pauschal vom Schöffenamt ausgeschlossen sein soll. Zwar gelte das Verbot formal auch für Kreuze, Kippas und Ähnliches, aber "die kopftuchtragenden Frauen sind der Fall, der in Deutschland auftritt" – für sie würden diese Gesetze gemacht, so Mangold. Die Verfassungsbeschwerde argumentiert, dass die Schöffin nicht den Staat repräsentiere, sondern die Gesellschaft. Das Kopftuch sei daher eindeutig ein persönliches Statement. Es berichten Spiegel (Dietmar Hipp)Sa-SZ (Wolfgang Janisch) und LTO.

Rechtspolitik

Aktionen vor Abtreibungseinrichtungen: Der Bundestag hat am Freitag ein Gesetz verabschiedet, mit dem der Protest von Abtreibungsgegner:innen vor gynäkologischen Praxen und Beratungsstellen untersagt werden soll. Über die Abschlussberatung im Bundestag berichtet die Sa-taz (Patricia Hecht).

Das Unterfangen sei Teil einer breit angelegten Bewegung, das Regelungswerk zur Abtreibung aufzudröseln und den Schwangerschaftsabbruch letztlich gänzlich straflos zu stellen und freizugeben, kritisiert Reinhard Müller (Sa-FAZ). Solcherlei "Belästigungen" müsse man aushalten oder ignorieren.

Commercial Courts/KapMuG/Digitalisierung der Justiz: Die Sa-FAZ (Katja Gelinsky) gab einen Überblick über drei Projekte zur Modernisierung der Justiz. So hat der Bundestag in der vergangenen Woche ein Gesetz verabschiedet, das es den Ländern erlaubt, Commercial Courts für große Wirtschaftsverfahren einzurichten. Außerdem hat der Bundesrat am Freitag keinen Einspruch gegen die Novelle des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes und gegen das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz erhoben.

Gewalt und Gemeinwohl: Nun berichtet auch LTO über einen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung des StGB, mit dem Vollstreckungsbeamt:innen, Rettungskräfte und Ehrenamtliche besser vor gewalttätigen Angriffen geschützt werden sollen. So soll § 113 StGB, der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte unter Strafe stellt, um ein Regelbeispiel ergänzt werden und so künftig auch hinterlistige Überfälle geeignet sein, um einen besonders schweren Fall des Widerstands anzunehmen und eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängen zu können. Der Entwurf sieht außerdem eine Ergänzung von § 46 Abs. 2 S. 2 StGB vor, so dass die Gerichte bei der Strafzumessung künftig auch berücksichtigen sollen, ob die verschuldeten Auswirkungen der Tat geeignet sind, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen. 

Cannabis im Straßenverkehr: Der Bundesrat hat am Freitag die Neuregelung zu den Cannabisgrenzwerten im Straßenverkehr passieren lassen. Der Bundestag hatte einen THC-Grenzwert von 3,5 ng THC festgelegt. Wer am Steuer vorsätzlich oder fahrlässig mit einem höheren Wert unterwegs ist, handelt danach ordnungswidrig und riskiert in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Ist zusätzlich noch Alkohol im Spiel, sind 1.000 Euro Bußgeld vorgesehen. LTO berichtet. 

Cannabis: Durch die Teillegalisierung halte der Staat den Cannabis-Schwarzmarkt nicht nur am Leben, er pushe ihn sogar, kommentiert Benjamin Emonts (Sa-SZ). Das liege nicht zuletzt daran, dass die Cannabis-Anbauvereinigungen, die seit dem 1. Juli ihre Lizenzen beantragen dürfen, nun von der Bürokratie und der in diesem Land chronischen Abwehrhaltung gegen alles Neue ausgebremst würden.

In Berlin fordert die Landes-CDU jetzt den Senat auf, bis zum 1. September einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen das Gesetz zu erlassen. Nach dem Willen der Partei solle laut Mo-taz (Rainer Rutz) für das Kiffen in Gegenwart von unter 18-Jährigen künftig 1.000 Euro fällig werden, wer einen Joint in den 100-Meter-Verbotszonen um Schulen, Spiel- oder Sportplätze raucht, soll 500 Euro zahlen und mit bis zu 30.000 Euro soll der Verstoß gegen das Einfuhrverbot von Cannabissamen aus Nicht-EU-Ländern geahndet werden.

Fortpflanzungsmedizin: Dass aus dem Bericht der "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" bisher noch keine rechtspolitischen Folgerungen gezogen wurden, kritisiert Christina Berndt (Sa-SZ) in ihrem Kommentar. Es sei höchste Zeit, einen selbstbestimmten Umgang mit der Fortpflanzung zu erlauben. Die deutschen Gesetze stünden weit hinter der medizinischen Entwicklung zurück und verhinderten Gesundheit, Selbstbestimmung und die Erfüllung eines Kinderwunsches, statt sie zu ermöglichen. Doch anders als versprochen, passiere gerade nichts, was nach einem baldigen Gesetz aussehe.

Mord: In seiner Kolumne erklärt Ex-Bundesrichter Thomas Fischer auf spiegel.de, warum er eine Reform des Mordparagrafen für notwendig hält. Er beklagt, dass "da, wo das Strafrecht ganz besonders hart ist und eine 'absolute' Strafe ohne jede Möglichkeit der Abstufung oder einer Milderung androht", die tatbestandlichen Voraussetzungen hierfür "ganz besonders unscharf, vage und mit Verweisungen auf allgemeine Moralregeln formuliert" seien. Viel mehr als die Herkunft der Formulierung der Tatbestände der §§ 211, 212 StGB aus der NS-Terminologie spreche dies gegen ihre geltende Fassung, meint Fischer.

Notdiebstahl: Ronen Steinke (SZ) bedauert in seiner Kolumne "Vor Gericht", dass im Strafgesetzbuch der Strafrabatt für Diebe, die aus Hunger, Durst oder Angst vor dem Erfrieren handelten, im Jahr 1975 ersatzlos gestrichen wurde. Er erinnert an die Predigt von Erzbischof Josef Kardinal Frings, der 1946 den Diebstahl aus Not aus dem siebten Gebot "Du sollst nicht stehlen" herausnahm. An diese Predigt müsse er heute manchmal denken, schreibt Steinke, wenn er in einem Gerichtssaal sitze und erlebe, wie ein Langzeitarbeitsloser sich für den Diebstahl von zum Beispiel zwei Kürbiskernbrötchen und einer Gurke verantworten müsse.

Justiz

Ex-Staatsanwalt Gerhard Wiese: Der Ankläger im Frankfurter Auschwitzprozess Gerhard Wiese hat am Mittwoch die Ehrendoktorwürde des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Frankfurter Goethe-Universität erhalten. Der heute 95-jährige Wiese hatte als junger Staatsanwalt die Anklagen gegen zwei besonders brutale Täter geschrieben: SS-Oberscharführer Wilhelm Boger ("die Bestie von Auschwitz" genannt) und Rapportführer Oswald Kaduk. Die Laudatio auf Wiese hielt der Journalist Ronen Steinke. Die Sa-FAZ (Alexander Jürgs) berichtete im Rhein-Main-Teil.

EuGH zu Banken-AGB: Ein spanischer Verbraucherverband hat mehr als 100 Banken wegen intransparenter AGB verklagt und der EuGH hat nun bestätigt, dass Verbänden ein entsprechendes Klagerecht zusteht. Konkret ging es um sogenannte Mindestzinssatzklauseln, die in Spanien über Jahrzehnte in Millionen Darlehensverträgen verwendet worden sind. Der Gerichtshof hat dazu jetzt entschieden, dass eine Klausel in AGB für den Verbraucher nicht nur in formaler und grammatikalischer Hinsicht verständlich sein müsse, sondern vielmehr auch materielle Transparenz in dem Sinne gewährleistet sein müsse, dass ein normal informierter und angemessen aufmerksamer sowie verständiger Durchschnittsverbraucher in die Lage versetzt werde, die konkrete Funktionsweise dieser Klausel zu verstehen. Ob eine solche materielle Transparenz gewährleistet sei, lasse sich jedoch nicht allein anhand der jeweiligen Klausel beurteilen, sondern es müsse auch der gesamte Kontext einschließlich ihrer praktischen Verwendung und der dabei gegenüber dem Vertragspartner erteilten Informationen berücksichtigt werden. Rechtsprofessor Sebastian Martens stellt das Urteil auf beck-aktuell vor.

BVerfG zu Auslieferung nach Ungarn/Maja T.: beck-aktuell (Maximilian Amos) fasst noch einmal der rechtlichen Rahmen für die Auslieferung von Maja T. an Ungarn trotz eines – allerdings erst später eintreffenden – Eilbeschlusses des BVerfG – zusammen. Der Kölner Strafverteidiger Nikolaos Gazeas fordert Konsequenzen aus den Vorgängen. Um einen solchen Fall für die Zukunft zu verhindern, seien nun die Landesjustizminister:innen in der Pflicht, ihre Generalstaatsanwaltschaften anzuweisen, dass solche Nacht-und-Nebel-Aktionen ohne Zustimmung des Justizministers bzw. der Justizministerin nicht zulässig seien.

Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) meint, dass es wohl falsch sei, jetzt die Behörden einschließlich der verantwortlichen Berliner Generalstaatsanwaltschaft für einen Verstoß gegen Rechtsschutzgarantien zu kritisieren. Es dürfe durchaus auch schnell gehen, zumal bei einer Person mit extremistischer Unterstützerszene. Das Bundesverfassungsgericht sei kein Ober-Gericht, auch nicht in Auslieferungsangelegenheiten, schreibt Müller-Neuhof.

BGH – unerlaubte Sportwetten: Am 25. Juli wird der Bundesgerichtshof sein Urteil zum Rückerstattungsanspruch von Spielverlusten aus illegalen Online-Sportwetten verkünden. Seit der mündlichen Verhandlung Ende Juni sei aber klar, so die Mo-SZ (Wolfgang Janisch), dass die Karlsruher Richter zugunsten des Spielers und zulasten der Wettanbieter entscheiden werden. Die Branche könne sich deshalb bereits darauf einstellen, dass viele Tausend Spieler:innen ihre Einsätze zurückfordern könnten, die sie während der konzessionslosen Zeit – also vor Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags von 2021 – verloren haben. Die Wettunternehmen, die ihren Sitz meist in Malta haben, werden sich dann wohl auf ein maltesisches Gesetz ("Bill No. 55") stützen, das sie gegen Urteile aus dem EU-Ausland immunisiert. Das Gesetz verstoße aber wohl gegen EU-Recht.

BGH zum Bestreiten des Urheberrechts: Wer dem Urheber eines Werks die Urheberschaft abspricht oder diese für sich reklamiert, verletzt auch dann das Recht des Urhebers auf Anerkennung seiner Urheberschaft, wenn er das nur gegenüber dem Urheber tut. Laut BGH muss sie dafür nicht gegenüber Dritten bestritten oder beansprucht werden. beck-aktuell fasst die Entscheidung aus dem Juni zusammen.

LAG MV zum Beweiswert der AU: Wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genau die Zeit bis zur Kündigung abdeckt, kann ihr Beweiswert erschüttert sein, hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern im Mai festgestellt.  Arbeitnehmer:innen müssten dann konkrete Anhaltspunkte für eine bestehende Erkrankung darlegen und notfalls beweisen, entschied das LAG laut beck-aktuell.

LG Braunschweig – Christian B.: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig lehnt die drei Richter des Landgerichts Braunschweig wegen Befangenheit ab, die in der vergangenen Woche den Haftbefehl gegen Christian B., der sich u.a. wegen mehrerer Vergewaltigungen verantworten muss, aufgehoben haben. Es sei zu befürchten, dass die Strafkammer, die den dringenden Tatverdacht verneinte, schon jetzt ihre Meinung zur Tat- und Schuldfrage gebildet habe, obwohl die Beweisaufnahme noch laufe. Sa-FAZ (Reinhard Bingener) und beck-aktuell erläutern auch die näheren Umstände der Aufhebung des Haftbefehls. So bezweifele die Kammer in ihrem rund 30 Seiten langen Beschluss die Glaubwürdigkeit von zwei kleinkriminellen Belastungszeugen. Auch zu einem anderen Tatkomplex gebe es stark abweichende Angaben der Zeugen.

In einem ausführlichen Seite-Drei-Beitrag fasst die Mo-SZ (Moritz Geier/Annette Ramelsberger u.a.) die bisherigen Erkenntnisse und den Prozess zusammen und widmet sich dabei insbesondere auch den Zeugenaussagen. Außerdem geht es um die seinerzeit 3-jährige Maddie McCann, die Christian B. getötet haben soll, was aber in dem jetzigen Verfahren nicht angeklagt ist.

LG Düsseldorf – AKW-Rückbau: Das Landgericht Düsseldorf hat am Freitag über die Frage verhandelt, wer die Kosten für den Abriss des stillgelegten Atomkraftwerks in Hamm-Uentrop übernehmen muss. In einer Feststellungsklage fordert die Betreibergesellschaft, hinter der der Energiekonzern RWE und einige Stadtwerke stehen, die Übernahme der Kosten durch Bund und Land NRW. Der Hochtemperaturreaktor war 1983 nach 15 Jahren Bauzeit eingeweiht, jedoch nach zahllosen Problemen sechs Jahre später wieder stillgelegt worden. Ende 2030 soll mit dem Rückbau des Kraftwerks begonnen werden. spiegel.de berichtet über die Hintergründe des Verfahrens.

LG München I – Jérôme Boateng: Über den vierten Prozesstag im Strafverfahren gegen den Fußballprofi Jérôme Boateng berichtet die Sa-SZ (Elisa Britzelmeier). Die Prozessbeteiligten zogen sich zunächst für eine Stunde für eine Beratung zurück, doch es kam zu keiner Einigung. Deshalb wurde Boatengs Ex-Freundin stundenlang als Opferzeugin befragt. Sie und ihre Anwältin, schilderten Boateng als einen Mann, der schon mehrere Partnerinnen geschlagen habe, u.a. auch Kasia Lenhardt, die sich 2021 das Leben nahm. Am nächsten Prozesstag soll Boatengs Mutter angehört werden, die auch schon ähnliche Vorwürfe gegen ihren Sohn erhoben hatte. 

LG Wuppertal zur Förderung der Prostitution Minderjähriger: Das Landgericht Wuppertal hat in der vergangenen Woche zwei junge Männer u.a. wegen der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Idee, sich zu prostituieren, soll von den 14- und 17-jährigen Mädchen selbst gekommen sein. Aus Kreisen der Ermittler heißt es, so die Mo-FAZ (Jannis Holl), die Entscheidung der Mädchen, sexuelle Dienste anzubieten, könnte im Zusammenhang mit Tiktok-Videos stehen, in denen Prostituierte Sexarbeit als leicht verdientes Geld anpreisen.

VG Berlin – Ex-Staatssekretärin Döring: Die entlassene Bildungs-Staatssekretärin Sabine Döring hat beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen das Bundesbildungsministerium eingereicht. Sie möchte sich in der auch sie betreffenden so genannten Fördergeldaffäre öffentlich äußern, hat aber von ihrem Dienstherrn die entsprechende Genehmigung nicht erhalten. tagesschau.de (Kilian Pfeffer) analysiert den Vorgang.

Besoldung bei Staatsanwaltschaften NRW: Die nordrhein-westfälischen Staatsanwält:innen klagen über Überlastung, berichtet wdr.de (Philipp Raillon). Ein Grund dafür, dass das Land zu wenige Bewerber findet, könnte eine geringe Bezahlung sein. In Baden-Württemberg und Bayern sei sie hingegen deutlich besser: dort gebe es quasi keine unbesetzten Stellen. Fast die Hälfte aller Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in NRW legten 2023 formalen Widerspruch gegen die Besoldung ein. 

Asylverfahren am VG Darmstadt: Weil beim Verwaltungsgericht Darmstadt die Asylverfahren besonders lange dauerten, soll es künftig auch hier eine spezielle Kammer ausschließlich für Asylverfahren geben, berichtet die Sa-FAZ (Ewald Hetrodt) im Rhein-Main-Teil. Laut Statistiken dauerten die asylgerichtlichen Verfahren in Hessen im vierten Quartal des vergangenen Jahres 29,2 Monate – der Bundesdurchschnitt lag 2023 bei 20,8 Monaten.

Richter Bengt Fuchs: Das Präsidium des Verwaltungsgerichts Gera will in dieser Woche prüfen, ob der VG-Vizepräsident Bengt Fuchs keine Asylklagen mehr entscheiden soll, bis die gegen ihn bestehenden Vorwürfe geklärt sind, berichtet mdr.de (David Straub). Nach Darstellung der Autonomen Antifa Freiburg hatte sich Fuchs über Jahre hinweg in geschlossenen Korporierten-Foren rassistisch, schwulenfeindlich und antiziganistisch geäußert. 

Recht in der Welt

Frankreich – Nationalratswahlen: Der Rechtswissenschaftler Cyprien Fluzin beleuchtet im Verfassungsblog (in englischer Sprache) mögliche politische Szenarien, die Frankreich nach den vorgezogenen Wahlen treffen könnten.

USA – Trump/Immunität: In der aktuellen Supreme-Court-Entscheidung zur Immunität des US-Präsidenten habe der Gerichtshof genau das gemacht, was ihm Kritiker beim Abtreibungsurteil Roe vs. Wade vorwerfen, findet Rechtsprofessor Mark A. Graber im Verfassungsblog. So sei gegen Roe vs. Wade von konservativer Seite immer wieder eingewandt worden, dass weder der Verfassungstext noch die Verfassungsgeschichte das fragliche Recht vorsehen würde. Gleiches gelte aber jetzt auch für die Immunität des Präsidenten, die in der Verfassung nicht erwähnt werde. Die Verfassungsgeber, die sich im späten 18. Jahrhundert mit dieser Frage befassten, waren sich vielmehr einig, dass Präsidenten, die gegen das Gesetz verstoßen, strafrechtlich verfolgt und – falls sie für schuldig befunden werden – bestraft werden sollten.

Detlef Georgia Schulze (taz-blogs) setzt seine ausführliche Analyse der Entscheidung Trump vs. U.S. fort.

USA - Baldwin-Schüsse: Am Dienstag beginnt im US-Bundesstaat New Mexico der Prozess gegen den Schauspieler Alec Baldwin, der 2021 bei Dreharbeiten mit einer geladenen Pistole eine Kamerafrau erschossen hat. Ihm wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft will aufzeigen, dass Baldwin sich am Set oft rücksichtslos und fahrlässig verhielt. Die Verteidigung hält dies für irrelevant, es gehe um ein konkretes Ereignis, nicht um Baldwins Charakter. Die Mo-SZ (Jürgen Schmieder) berichtet ausführlich.

Juristische Ausbildung

Jurastudium: Über die aktuelle Debatte zur Notwendigkeit einer Reform der Juristenausbildung schreibt die Mo-FAZ (Finn Hohenschwert). Die Justizministerkonferenz hatte vor einigen Wochen festgestellt, "dass grundlegender Reformbedarf nicht besteht" und dafür deutliche Kritik geerntet. Allerdings zeige sich bei näherer Betrachtung, dass bei den "Grundfesten" der volljuristischen Ausbildung – das Prinzip des Einheitsjuristen, die Zweigliedrigkeit der Ausbildung und die beiden Staatsexamina – mehr Übereinstimmung bestehe, als der öffentliche Diskurs vermuten lasse.

Referendariat NRW: Nun berichtet auch wdr.de (Philip Raillon) über die nun angeordnete Verschiebung der geplanten Verkürzung des juristischen Referendariats in Nordrhein-Westfalen. 

Prüfungsvorbereitung: Sabine Olschner gibt auf LTO-Karriere "Tipps und Basics für den Lernplan" zur Examensvorbereitung.

Sonstiges

AfD-Veranstaltungen: Nachdem der AfD-Bundesparteitag die Essener Behörden und Polizei an die Belastungsgrenzen gebracht hatte, will die Stadt Essen künftige AfD-Parteitage in der Ruhrmetropole verhindern. Über die entsprechenden rechtlichen Überlegungen berichtet der Spiegel (Lukas Eberle/Jan Friedmann u.a.). So wolle die Stadt Mietverträge für ihre Immobilien durch einen Zusatz ergänzen, in dem Organisationen und Parteien vorab zusichern, dass es bei ihren Veranstaltungen nicht zu strafbaren Handlungen – etwa das Äußern von NS-Parolen – kommt, und sich verpflichten, bei einem Verstoß ein Bußgeld zahlen. Allerdings seien die Spielräume der Kommunen, Mietverhältnisse mit politischen Parteien in öffentlichen Einrichtungen zu unterbinden, generell begrenzt, schreibt der Spiegel und verweist auf Grundgesetz, Parteiengesetz bzw. Kommunalrecht, die die Entscheidungsträger binden.

Wolfsgruß: Die UEFA hat den türkischen Nationalspieler Merih Demiral letzte Woche für zwei EM-Spiele gesperrt, weil er auf dem Platz den Wolfsgruß der rechtsextremistischen Grauen Wölfe gezeigt hatte. Die Disziplinarkommission der UEFA stützte ihre Entscheidung laut LTO auf Art. 11 Abs. 2 Buchstabe c) des Disziplinarreglements (DR) der UEFA, nach dem ein Spieler gegen "Allgemeine Verhaltensgrundsätze" verstößt, wenn er Sportveranstaltungen für sportfremde Kundgebungen benutzt, sowie auf Art. 11 Abs. 2 Buchstabe b) UEFA-DR, der beleidigendes Verhalten oder eine andere elementare Verletzung der Anstandsregeln verbietet.

Schlafwandeln: Zwar haben "gerichtsverwertbare Fälle von Somnambulismus mit Schadensfolge echten Seltenheitswert", trotzdem hat Martin Rath für LTO Fälle gefunden, in dem das allgemein als "Schlafwandeln" bekannte Phänomen eine rechtliche Rolle gespielt hat.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. bis 8. Juli 2024: Schöffin mit Kopftuch geht nach Karlsruhe / Gesetz gegen Gehsteigbelästigungen / Verdienstkreuz für Ex-Staatsanwalt . In: Legal Tribune Online, 08.07.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54945/ (abgerufen am: 08.07.2024 )

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