Die juristische Presseschau vom 29. Juni bis 1. Juli 2024: Aus­lie­fe­rung trotz BVerfG-Eil­be­schluss / Blo­c­kade bei Miet­p­reis­b­remse / Frei­spruch für Anwalt Mos­sack

01.07.2024

Vor dem Erlass eines BVerfG-Eilbeschlusses ist eine non-binäre Person nach Ungarn ausgeliefert worden. SPD und BMJ werfen sich Blockade bei der Mietpreisbremse vor. Gericht in Panama spricht 26 Angeklagte vom Vorwurf der Geldwäsche frei. 

Thema des Tages

BVerfG zu Auslieferung nach Ungarn: Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Eilbeschluss die Auslieferung der 23 Jahre alten nonbinären Person Maja T. nach Ungarn untersagt, allerdings erst eine gute dreiviertel Stunde nachdem Maja T. bereits den ungarischen Behörden übergeben worden ist. Maja T. wird in Ungarn vorgeworfen, als Teil einer kriminellen Vereinigung Rechtsextremisten verprügelt zu haben. Die Auslieferung erging auf der Grundlage eines europäischen Haftbefehls. Das Kammergericht Berlin hatte gegen die Auslieferung keine Einwände. Der Anwalt von Maja T. beantragte darauf eine einstweilige Anordnung des BVerfG, weil Maja T. in Ungarn kein faires Verfahren zu erwarten habe. Außerdem müsse eine non-binäre Person in Ungarn mit menschenrechtswidrigen Haftbedingungen rechnen. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin übergab Maja T. an die ungarischen Behörden, obwohl sie darüber informiert war, dass in Karlsruhe ein Eilantrag des Anwalts von Maja T. vorliegt. Es berichten Sa-taz (Konrad Litschko), spiegel.de, tagesschau.de (Max Bauer) und LTO (Tanja Podolski)

Dass Behörden ein Verfahren am  Bundesverfassungsgericht missachten, sei beunruhigend, kommentiert Gigi Deppe (tagesschau.de) den Vorgang. Ohne Not sei hier jemand in einer Nacht- und-Nebelaktion außer Landes gebracht worden – eine non-binäre Person, die als solche in ungarischen Gefängnissen gefährdeter sei als andere. "Wir können einpacken, wenn es Schule macht, dass Verfahren beim Bundesverfassungsgericht nicht zu beachten sind", warnt Deppe.

Rechtspolitik

Mietpreisbremse: Die SPD wirft Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vor, einen "völlig inakzeptablen Entwurf" zur Verlängerung der Mietpreisbremse vorgelegt zu haben. Laut Buschmann wiederum verzögere die SPD die Verlängerung. Wie die Mo-taz (Jasmin Kalarickal) schreibt, könnte sich die SPD u.a. daran stoßen, dass das Justizministerium es offenbar Bundesländern erschweren will, die Mietpreisbremse anzuwenden, indem es dafür umfangreiche Begründungen einfordert. So sollen in Berlin, Hamburg und Bremen laut Entwurf zum Beispiel künftig jeder einzelne Bezirk eine Verlängerung begründen müssen, während bisher die Mietpreisbremse im gesamten jeweiligen Stadtgebiet gilt.

Betriebsrätevergütung: Der Bundestag hat Klarstellungen im Betriebsverfassungsgesetz beschlossen, mit denen Rechtsunsicherheiten bei der Vergütung von Betriebsräten beseitigt und die alte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestätigt werden sollen. Anlass ist ein Urteil des BGH aus dem vergangenen Jahr zur Vergütung von Ex-Personalmanagern des Automobilkonzerns VW. Es ging dabei um die Frage, ob die VW-Manager über Jahre überzogene Gehälter an Betriebsratsmitglieder abgesegnet hatten. Sa-FAZ (Dietrich Creutzburg), Sa-SZ (Leonard Scharfenberg) und spiegel.de berichten.

Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen: Der Bundestag hat am Freitag in erster Lesung über einen Gesetzentwurf von Ampel-Fraktionen und CDU/CSU beraten, der verhindern soll, dass die Öffentlichkeitsarbeit von Fraktionen und Fraktionsmitarbeiter:innen für Wahlwerbung und Partei-Öffentlichkeitsarbeit missbraucht wird. Im Abgeordnetengesetz soll präzisiert werden, dass die Öffentlichkeitsarbeit nur der Unterrichtung der Öffentlichkeit über parlamentarische Vorgänge, Initiativen und Konzepte der Fraktionen, der Vermittlung ihrer allgemeinen politischen Standpunkte und dem Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern über parlamentarisch-politische Fragen dient. Sechs Wochen vor einer Bundestagswahl bedürfe die Öffentlichkeitsarbeit eines besonderen parlamentarischen Anlasses. Rechtswidrig verwendete Geld- und Sachleistungen seien an den Bundeshaushalt zurückzuführen. LTO (Hasso Suliak) berichtete vorab.

Ausweisungen: Der Wunsch, "Ausländer herauszuwerfen, die mit einem simplen Internet-Klick eine Terrortat bejubeln", sei verständlich, werde sich aber kaum erfüllen, kommentiert Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) einen entsprechenden vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf. Einmal abgesehen davon, dass in vielen Fällen Abschiebungshindernisse wegen der Zustände in den Herkunftsländern entgegenstehen dürften, sei ungeklärt, was genau ein "Gefällt mir" in den "wirren Welten der sozialen Medien" zum Ausdruck bringe, so Müller-Neuhof.

Einbürgerungen: In der vergangenen Woche ist die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Die Reform zeige jedoch, wie wenig Gespür die Bundesregierung für die Stimmung im Land habe, schreibt Katrin Elger im Spiegel-Leitartikel. Es sei richtig, gut integrierte Migranten schneller einzubürgern, doch mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts schieße die Ampel über das Ziel hinaus.

Justiz

LVerfG Berlin zu Belästigung einer behinderten Frau: Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat einen Beschluss des Kammergerichts Berlin aus prozessrechtlichen Gründen als verfassungswidrig aufgehoben. Mit dem Beschluss hatte das Kammergericht den Klageerzwingungsantrag einer körperlich und kognitiv leicht beeinträchtigen Frau abgewiesen, die ihrem Vorgesetzten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen sexuelle Belästigungen vorwarf. Die Staatsanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren eingestellt, weil die Frau von einer unerfahrenen Gutachterin als nicht aussagefähig eingestuft worden war. taz.de (Christian Rath) berichtet.

BGH – unerlaubte Sportwetten: Am Donnerstag hat der Bundesgerichtshof über mögliche Ansprüche auf Erstattung von Spielverlusten aus illegalen Online-Sportwetten verhandelt. LTO (Maryam Kamil Abdulsalam) und Rechtsanwalt Thomas Dünchheim auf beck-aktuell erläutern, worum es in dem Verfahren geht. Es wird eine Grundsatzentscheidung erwartet. Während es für den Kläger vor dem BGH "nur" um 3.719,26 Euro nebst Zinsen und Anwaltskosten geht, könnte sie für die Online-Sportwetten-Industrie Konsequenzen in Millionenhöhe haben.

BGH zu Werbung mit Klimaneutralität: Nun erläutert auch Rechtsanwältin Jeannette Viniol auf beck-aktuell die Entscheidung des Bundesgerichtshofs von voriger Woche zu Werbung mit der "Klimaneutralität" eines Produktes. Der BGH hat festgestellt, dass die Bezeichnung unzulässig ist, soweit in der Werbung keine Erklärung dazu erfolgt, ob die beworbene Klimaneutralität durch tatsächliche CO2-Einsparungen in der Herstellung des Produkts oder lediglich durch Kompensation erreicht wird. 

BSG zu Künstlersozialkasse: Ausführlich widmet sich beck-aktuell (Joachim Jahn) einer Entscheidung des Bundessozialgerichts von Donnerstag voriger Woche zur Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse. Erfolg hatten eine Flamencotanzlehrerin und eine Tätowiererin. Dagegen sei die Mitgliedschaft einer Hochzeitsrednerin zurecht abgelehnt worden.

OLG Frankfurt/M. – Umsturzpläne/Reuß: Vom Frankfurter Prozess gegen die Verschwörergruppe um Heinrich XIII Prinz Reuß, der in der vergangenen Woche zum ersten Mal vor Gericht aussagte, berichten die Sa-FAZ im Politik- (Leonie Feuerbach) und im Rhein-Main-Teil (Elena Zompi) sowie Sa-SZ (Annette Ramelsberger) und spiegel.de. Es ging an diesem Verhandlungstag in erster Linie um die persönlichen Verhältnisse von Prinz Reuß. Der Angeklagte betonte zudem, dass er Gewalt ablehne.

OLG Hamburg zu Hisbollah: Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat laut LTO zwei Funktionäre der libanesischen Hisbollah wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Damit hat das Gericht die Hisbollah als terroristische Vereinigung im strafrechtlichen Sinn qualifiziert. Es war der erste Prozess gegen Funktionäre der libanesischen Hisbollah in Deutschland

OLG Braunschweig zu Klimaschutz/VW: Das Oberlandesgericht Braunschweig hat eine Klimaklage, die u.a. von Greenpeace unterstützt wurde, abgewiesen, wie die Sa-FAZ meldet. Mit der Klage sollte VW gerichtlich untersagt werden, von 2030 an Autos mit Verbrennungsmotoren herzustellen. Außerdem sollte der Wolfsburger Autokonzern verpflichtet werden, den Ausstoß von CO2 durch die schon produzierten Fahrzeuge zu verringern. Weil sich aber VW unstrittig an die vom Gesetzgeber geschaffenen verfassungskonformen und zur Klimaneutralität führenden Regelungen gehalten habe, könne weder das Inverkehrbringen neuer Autos mit Verbrennungsmotoren noch der dadurch verursachte Ausstoß der Emissionen rechtswidrig sein, so das Gericht.

OLG München zu Pony mit Ekzem: Keinen Schadensersatz erhält die Käuferin eines Ponys, bei dem sich herausstellte, dass es an einem genetisch bedingten Sommer-Ekzem leidet. Das Oberlandesgericht München kam zu dem Ergebnis, so LTO, dass es beim Ponykauf für die Bewertung der Mangelhaftigkeit des Tieres nicht allein auf die genetische Disposition, sondern auf den Ausbruch des Krankheitsbildes ankomme. Ein Tier sei unabhängig von den genetischen Anlagen so lange im juristischen Sinne als gesund anzusehen, bis sich erste Krankheitssymptome zeigten. Nachdem ein Ausbruch der Krankheit vor Übergabe des Ponys an die Erwerberin nicht nachgewiesen werden konnte, wurde die Klage auf Rückabwicklung abgewiesen.

OVG Berlin-BB zu Verhütungspille: Auch LTO (Kevin Japalak) berichtet jetzt über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Abgabepflicht für die "Pille danach". Ein selbstständiger Apotheker darf nicht aus Gewissensgründen davon absehen, diese Kontrazeptiva anzubieten.

VGH Bayern zu "From the river...": Auch die Sa-FAZ (Heike Schmoll) widmet sich jetzt der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, nach der der Slogan "From the river to the sea" nicht in jedem Fall pauschal untersagt werden darf.

Es sei richtig, dass Gerichte hierzulande sehr genau hinsehen, wenn es um die Anwendung des Verbots geht, kommentiert Alexander Haneke (Sa-FAZ). Denn es wäre nicht nur juristisch fragwürdig, eine der zentralen Losungen des – auch friedlichen – palästinensischen Freiheitskampfes generell zu verbieten. Wer den Spruch ausschließlich als Hamas-Parole sehe, spiele am Ende den Terroristen in die Hände, die sich selbst gern als die einzig legitimen Streiter für die Sache der Palästinenser:innen gerierten.

LG Darmstadt zu Mord an Obdachlosem: Das Landgericht Darmstadt hat einen 15-Jährigen wegen Mordes an einem Obdachlosen zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Schüler habe laut den Feststellungen des Gerichts im Herbst 2023 zunächst zusammen mit seinem 18-jährigen Bruder, später dann allein einen Obdachlosen attackiert. Dieser erlag einen Tag später seinen schweren Verletzungen. spiegel.de berichtet.

LG Köln zu geplantem Weihnachtsmarktanschlag: Wegen eines geplanten Terroranschlags auf einen Weihnachtsmarkt hat das Kölner Landgericht einen 15-Jährigen am Freitag zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt. Die Jugendkammer sah es demnach als erwiesen an, dass sich der Angeklagte seit Herbst 2023 radikalisiert hatte. Bereits nach wenigen Wochen habe er mit einem 16 Jahre alten Bekannten verabredet, einen islamistisch motivierten Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Opladen zu begehen. spiegel.de berichtet.

LG München I – Jérôme Boateng: Vom dritten Prozesstag im Strafverfahren gegen den Fußballprofi Jérôme Boateng berichten Sa-SZ (Elisa Britzelmeier) und spiegel.de. Der Fußballspieler muss sich wegen einer mutmaßlichen Attacke gegen seine Ex-Freundin verantworten. Der Prozess werde länger dauern als die ursprünglich geplanten vier Verhandlungstage, kündigte die Richterin an, die deshalb sogar ihren Eintritt in den Ruhestand verschieben will.

LG Bonn zu Cum-Ex/Olearius: Die Mo-FAZ (Marcus Jung) kommentiert noch einmal das Cum-Ex-Verfahren gegen den Bankier Christian Olearius, das das Landgericht Bonn in der vergangenen Woche wegen der Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten eingestellt hatte. So bleibe das bedeutendste Cum-Ex-Verfahren in Deutschland Antworten schuldig, etwa warum der Warburg-Generalbevollmächtigte Christian S., der zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde, sowie leitende Angestellte und Aktienhändler jahrelang kriminell zulasten des Steuerzahlers handelten und Olearius – über dessen Schreibtisch jahrzehntelang alle Entscheidungen bei Warburg liefen – davon nichts gewusst haben will.

VG Berlin zu "Officer Denny": Rechtsanwalt Nicolas Harding hat für den Verfassungsblog die jetzt veröffentlichten Entscheidungsgründe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin aus dem März, mit der einem Polizeibeamten untersagt wurde, in einem privaten TikTok-Account über seinen Alltag als Polizist in der Bundeshauptstadt zu informieren, gelesen. Es sei "bemerkenswert", dass das VG die womöglich einschlägige Kunstfreiheit des Beamten aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ignoriert habe, obwohl es seine Tätigkeit wenige Randnummern zuvor als künstlerisch eingestuft hatte, so der Autor. Das Gericht habe hier die Gelegenheit verpasst, Meinungsfreiheit und beamtenrechtliche Neutralitätspflicht überzeugend ins Verhältnis zu setzen.

GBA – Jan Marsalek: Der Generalbundesanwalt ermittelt laut Spiegel (Jörg Diehl/Roman Lehberger u.a.) gegen den flüchtigen Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek jetzt auch wegen Spionage für Russland. Auch in Österreich wird bereits gegen Marsalek und mehrere Verdächtige aus seinem Netzwerk wegen Spionageverdachts ermittelt.

Richter Bengt Fuchs: Die Autonome Antifa Freiburg hat in einem Dossier rassistische, schwulenfeindliche und antiziganistische Postings zusammengestellt, die der Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtes Gera, Bengt Fuchs, in Internet-Foren von Studentenverbindungen gemacht haben soll. Fuchs bestreitet, der Urheber der Postings zu sein, die er als vulgär und ihm wesensfremd bezeichnet. Das VG Gera und Richter Bengt Fuchs stehen schon seit Jahren wegen deutlich unterdurchschnittlichen Stattgabequoten bei Asylklagen in der öffentlichen Diskussion. Es berichten LTO (Christian Rath) und taz.de (Andreas Speit)

Recht in der Welt

Panama - Jürgen Mossack: Eine Strafrichterin in Panama hat Jürgen Mossack, den Mitbegründer der Kanzlei Mossack Fonseca, und 26 weitere Angeklagte vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen. Es gebe keine Gewissheit, dass die von den Servern der Kanzlei Mossack Fonseca gesammelten und in den so genannten Panama Papers veröffentlichten Beweise authentisch seien. Zudem seien die "restlichen Beweise nicht ausreichend und schlüssig, um die strafrechtliche Verantwortung der Angeklagten festzustellen". SZ (Mauritius Much) und tagesschau.de berichten. 

Polen – Sexualstrafrecht: Das polnische Abgeordnetenhaus hat für eine Verschärfung des Sexualstrafrechts gestimmt. Danach soll jede sexuelle Handlung ohne Einverständnis als Vergewaltigung gelten. Zudem soll durch das Gesetz das Strafmaß für Vergewaltigungen von zwölf auf 15 Jahre erhöht werden. Das Gesetzesvorhaben muss nun noch in der zweiten Parlamentskammer, dem Senat, verabschiedet und vom konservativen Staatspräsidenten Andrzej Duda bestätigt werden. spiegel.de berichtet.

Finnland – Pushbacks: Das geplante finnische Pushback-Gesetz breche die Verfassung und verletze internationale Verpflichtungen zur Einhaltung der Menschenrechte, schreibt der Oxforder Rechtsprofessor Martin Scheinin in der Sa-FAZ. Der Entwurf schließe jeden Rechtsbehelf zur Anfechtung des Gesetzes aus und ohne nationale Gerichtsentscheidungen werde es für die Betroffenen schwer, internationale Menschenrechtsbeschwerden, etwa vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, einzuleiten.

Juristische Ausbildung

Reform der Juristenausbildung: Was es braucht, damit die Reform des Jurastudiums gelingt, fassen die beiden Rechtsprofessor:innen Ingke Goeckenjan und Julian Krüper auf LTO-Karriere zusammen. Sie machen strukturelle Fehler in der Reformdebatte aus und schlagen vor, einen Blick auf die medizinischen Studiengänge zu werfen, zu denen seit Jahren unter breiter Beteiligung in einer großen Fachgesellschaft ein professioneller Reform- und Ausbildungsdiskurs geführt werde, mit überaus respektablen Ergebnissen. Die Autor:innen appellieren für ein strategisches Zusammenwirken der akademischen Rechtswissenschaft, Kooperationsformen mit den staatlichen Prüfungsämtern und der Praxis und vor allem für eine informierte Entwicklung gemeinsamer sachlicher Referenzpunkte und didaktischer Standards.

Sonstiges

Abschiebung nach Afghanistan: Der Spiegel (Dietmar Hipp/Rasmus Buchsteiner u.a.) fasst die aktuelle Debatte und den tatsächlichen Stand der Vorbereitungen der angekündigten Abschiebung von ausländischen Straftätern nach Afghanistan und Syrien zusammen. Insgesamt gehe es vielleicht um etwas mehr als 100 potenzielle Abschiebefälle. Bundesinnenministerin Nancy Faeser  (SPD) strebe dabei eine Lösung an, in der jeweils über Nachbarländer Afghanistans und Syriens abgeschoben werde, um so einen direkten Kontakt etwa mit den Taliban zu vermeiden. Juristisch und politisch sei das Vorgehen allerdings heikel.

Bundesjustizminister Marco Buschmann fordert, dass ausländischen Straftäter, die abgeschoben werden sollen, zumindest einen Teil ihrer Strafe vor ihrer Abschiebung in Deutschland absitzen müssten. Buschmann argumentiert, so die Sa-FAZ, dass eine strafrechtliche Aufarbeitung und Bestrafung eines Täters hier in Deutschland auch aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten wichtig sei.

Cannabis: Keine Chance auf eine Strafherabsetzung haben jene inhaftierten Straftäter, die wegen eines Cannabisdeliktes nach der alten Rechtslage verurteilt wurden, nach der im April getretenen Neuregelung aber deutlich geringer bestraft worden wären. Darauf weist Rechtsanwältin Stefanie Schork in der FAS hin. Den Betroffenen bleibe lediglich, auf eine vorgezogene Haftentlassung zu hoffen oder einen Gnadenantrag zu stellen.

Anwaltsmarkt: Die Mo-FAZ (Marcus Jung) hat sich die Entwicklungen auf dem deutschen Anwaltsmarkt angeschaut. Das Berufsbild ändere sich rasant, nicht zuletzt durch die Legal Techs und den fortschreitenden Einsatz von künstlicher Intelligenz. Daneben gehe die Zahl der Neujurist:innen zurück – in knapp 25 Jahren sei die Zahl der Absolvent:innen eines Referendariats um 30 Prozent zurückgegangen. Der Schwund lasse sich mit vermeintlich schlechten finanziellen Aussichten nicht erklären, weiterhin sei es so, dass Juristen nach ihrer Ausbildung zu den Spitzenverdienern auf dem Arbeitsmarkt zählten.

Anwaltshonorar aus Russland: LTO (Felix W. Zimmermann) hat sich mit Rechtsanwalt Volker Römermann über die Frage unterhalten, inwieweit es zulässig ist, dass Anwaltshonorare auch von Dritten oder sogar von anderen Staaten gezahlt werden. ZDF und Spiegel hatten jüngst darüber berichtet, dass Russland mittelbar Robert Unger, den Anwalt des "Tiergarten-Mörders", bezahlt haben soll. Grundsätzlich sei es berufsrechtlich nicht problematisch, wenn die Vergütung des Anwalts nicht von dessen Mandanten, sondern von einem Dritten getragen wird, erläutert Römermann. Dabei könnten auch Staaten Kostenträger sein und es mache grundsätzlich keinen Unterschied, ob es um das In- oder Ausland gehe.

Alkohol im Strafvollzug: Das in Deutschland faktisch geltende absolute Alkoholverbot im Strafvollzug widerspreche dem Resozialisierungsgedanken, meint der Richter Lorenz Bode im FAZ-Einspruch. Anstatt Gefangene mit einem strikten Verbot zu belasten, sollte – aus Resozialisierungs- wie auch aus Sicherheitsgründen – kontrollierter Alkoholkonsum bereits während der Haftzeit möglich sein. Der Gesetzgeber sollte daher passend zur Fußball-Europameisterschaft, Gefangenen einzelfallabhängig und in geringer Menge den Erwerb von alkoholreduziertem Bier gestatten.

Rechtsgeschichte – "Massenmörder" Bruno Lüdke: Verena Mayer (Sa-SZ) erinnert in ihrer Kolumne "Vor Gericht" an Bruno Lüdke, der fälschlicherweise als Massenmörder in die Geschichte einging. Die dem geistig eingeschränkten Mann zur Last gelegte Mordserie war eine Erfindung der Nationalsozialisten, die auch nach 1945 bereitwillig geglaubt wurde. Für einen entsprechenden Film entschuldigte sich der Schauspieler Mario Adorf später und sorgte dafür, dass in Köpenick ein Stolperstein für Lüdke verlegt wird.


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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Juni bis 1. Juli 2024: Auslieferung trotz BVerfG-Eilbeschluss / Blockade bei Mietpreisbremse / Freispruch für Anwalt Mossack . In: Legal Tribune Online, 01.07.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54891/ (abgerufen am: 01.07.2024 )

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