Die juristische Presseschau vom 15. bis 17. Juni 2024: Eini­gung zur Chat­kon­trolle? / Ende von Cum-Ex-Pro­zess gegen Olea­rius? / AfD darf in Essener Gruga-Halle

17.06.2024

Nachdem Frankreich wohl seine Ablehnung aufgeben wird, könnte sich der EU-Rat auf die Chatkontrolle einigen. Der Cum-Ex-Prozess gegen Olearius steht wohl vor seinem Ende. Die AfD siegt im Streit um die Nutzung der Gruga-Halle.

Thema des Tages

Chatkontrolle: Die umstrittene so genannte "Chatkontrolle" könnte an diesem Mittwoch im EU-Rat doch noch auf den Weg gebracht werden. Wenn Frankreich seinen bisherigen Widerstand aufgibt, wäre eine ausreichende Mehrheit für eine grundsätzliche Zustimmung vorhanden. Ein entsprechender Rats-Beschluss würde den Eintritt in die Trilogverhandlungen mit Kommission und EU-Parlament bedeuten. Das Gesetzesvorhaben soll dem Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt dienen. Dazu sollen Messengerdienste unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet werden können, die versandten Inhalte zu scannen. Kritiker, u.a. die Bundesregierung, lehnen eine anlasslose Massenüberwachung ab. Die belgische Präsidentschaft hatte inzwischen einen Kompromissvorschlag vorgelegt, der eine Schwächung von Verschlüsselung ausschließt. Für diesen Vorschlag hat Frankreich - noch nicht bekannte - Änderungsvorschläge angekündigt und bei Annahme seine Bereitschaft zur Zustimmung signalisiert. Mo-taz (Svenja Bergt), spiegel.de (Markus Becker) und netzpolitik.org (Markus Reuter) berichten.

Rechtspolitik

LVerfG Berlin-Richterwahl: Laut Sa-SZ (Ronen Steinke) blockiert die Berliner CDU die Besetzung eines der derzeit vakanten Richterposten am Berliner Landesverfassungsgericht. Die CDU lehnt die von den Grünen vorgeschlagene Kandidatin, die Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız, ab, da sie auch Islamisten in straf- und ausländerrechtlichen Prozessen vertreten hat. Ihr selbst wird kein Islamismus vorgeworfen.

VwGO: Der Deutsche Richterbund hat die von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) angekündigten Pläne zur Beschleunigung von Asylprozessen kritisiert, weil "sie ohne zusätzliches Personal weitgehend wirkungslos" seien. Justizminister Buschmann hatte letzte Woche angekündigt, dass Verfahren vor Verwaltungsgerichten deutlich gestrafft werden sollen. Bundesweit seien aber mindestens 500 zusätzliche Richterinnen und Richter nötig, wenn die Verfahrensdauer sinken solle, so der Richterbund laut Mo-SZ.

Schwangerschaftsabbruch: Die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister (GFMK) fordert die Bundesregierung auf, Vorschläge für eine Fristenlösung in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft außerhalb des Strafrechts vorzulegen. Dem Vorschlag stimmten 15 Länder zu, nur Bayern lehnte ihn ab, berichtet die Sa-SZ (Sina-Maria Schweikle).  Im Interview mit der Mo-taz (Dinah Riese) erläutert die sächsische Justiz- und Gleichstellungsministerin Katja Meier (Grüne) die Forderung. 

Verlust des Wahlrechts: Für eine Streichung von § 45 StGB, der bei Verurteilungen von gewisser Schwere den Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts vorsieht, spricht sich Rechtsreferendar Florian Slogsnat im Verfassungsblog aus. Diese Regelung sei nicht nur verfassungswidrig, sondern auch Ausdruck eines veralteten Strafrechtsverständnisses, das den Verurteilten nach der Erledigung der Strafe nicht resozialisiere, sondern ihn brandmarke und aus der Gesellschaft verbanne. Er schlägt stattdessen vor, eine Maßregel der Besserung und Sicherung nach dem Vorbild des § 70 StGB (Berufsverbot) zu schaffen. Damit würde aus einer kritikwürdigen Ehrenstrafe ein zielgenaues Instrument zum Schutz der demokratischen Institutionen vor Angriffen "von innen".

Jumiko – Strafmündigkeit: Mit dem – letztendlich von der Jumiko abgelehnten – Antrag Baden-Württembergs, eine Herabsetzung des Strafmüdigkeitsalters zu prüfen, befasst sich die WamS (Ricarda Breyton). Im Text wird die aktuelle Diskussion zusammengefasst und die rechtliche Situation mit anderen europäischen Staaten verglichen. So werde beispielsweise in der Schweiz bei Täter:innen ab zehn Jahren in jedem Fall auch die Schuldfähigkeit geprüft.

KapMuG: Der Bundestag hat in der vergangenen Woche die Reform des Kapitalanlegermusterverfahrensgesetzes verabschiedet. Die bisherige Regelung wäre zum 31.8.2024 ausgelaufen. Mit den jetzt verabschiedeten Änderungen soll das Kaptalanlegermusterfahren praxistauglicher gemacht werden. beck-aktuell (Joachim Jahn) fasst die Neuregelungen zusammen.

Verantwortungseigentum: "Wo bleibt die neue Rechtsform?" fragt die Sa-FAZ (Corinna Budras) in Bezug auf die von den Regierungsfraktionen im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen. In einer solchen Rechtsform, die bisher auch unter dem Schlagwort "Verantwortungseigentum" diskutiert wird, soll sichergestellt werden, dass sich die Gesellschafter nicht bereichern, sondern nachhaltig im Sinne des Unternehmens agieren. Bedenken bestünden allerdings u.a. hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Europarecht.

In einem Gastbeitrag im FAZ-Einspruch erläutern 13 Rechtsprofessor:innen, warum sich aus ihrer Sicht die neue Rechtsform unionsrechtskonform ausgestalten ließe. Selbst wenn eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit durch die Umwandlungsbegrenzung vorläge, wäre diese durch zwingende Erfordernisse des Allgemeinwohls gerechtfertigt, heißt es in dem Beitrag. 

Bundesrats-Beschlüsse: spiegel.de, beck-aktuell und LTO fassen wichtige Beschlüsse der Bundesratssitzung vom vergangenen Freitag zusammen. So hat die Länderkammer mehrere Vorschläge des Vermittlungsausschusses, darunter das Gesetz zu Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und das Onlinezugangsgesetz 2.0, gebilligt. Grünes Licht gab es auch für das Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen bei Kinderpornografie und die Änderung des Konsumcannabisgesetzes. Zudem beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf, der die Einschränkung von Laienverteidiger:innen vorsieht.

Künstliche Intelligenz: "Was die KI-Verordnung der EU konkret bedeutet" erläutern die Rechtsprofessoren Rolf Schwartmann und Tobias Keber und der Gründer Monish Darda in der Mo-FAZ in einem ganzseitigen Gastbeitrag. Was bis dato fehle, sei ein aufeinander abgestimmtes, schlüssiges Gesamtkonzept für ein kohärentes Digital-, Daten- und KI-Recht der Europäischen Union, kritisieren die Autoren. Ein solches gelinge nicht, indem man in neuen Rechtsakten, beispielsweise dem Data Act, dem Digital Services Act, aber auch der KI-Verordnung, gebetsmühlenartig darauf hinweist, die Datenschutz-Grundverordnung bleibe unberührt. Die Wechselwirkung der unterschiedlichen Rechtsakte müsse viel deutlicher im Sinne eines Kollisionsrechts ausbuchstabiert werden.

Justiz

LG Bonn zu Cum-Ex/Olearius: Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft haben am Freitag wegen des Gesundheitszustandes des Angeklagten Christian Olearius die sofortige Beendigung des Prozesses beantragt. Der Eigentümer der Warburg-Bank ist wegen des Vorwurfs der schweren Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Manipulationen angeklagt. Oberstaatsanwältin Stephanie Kerkering forderte im Gerichtssaal die Verkündung eines sogenannten Einstellungsurteils wegen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten und beantragte außerdem, das Strafverfahren in ein selbständiges Einziehungsverfahren überzuleiten. Es geht dabei um 43 Millionen Euro aus Olearius' Vermögen. Die Verteidigung forderte dagegen einen Freispruch für Olearius. Sa-FAZ (Marcus Jung), Sa-SZ, beck-aktuell und LTO berichten.

"Rational, aber falsch" findet Marcus Jung (Sa-FAZ) eine Einstellung des Verfahrens. Wenn Olearius geschont werde, müsse sich die Justiz kritisch fragen lassen, "warum der Strafprozess gegen Olearius’ rechte Hand, die ebenfalls körperlich schwer angeschlagen in ihr Verfahren ging, vor Jahren ohne vergleichbare Milde durchgezogen wurde". Die Einstellung wäre Wasser auf die Mühlen derer, die darauf beharren, dass die Gerichte die Reichen immer laufen lassen.

VG Gelsenkirchen zu AfD/Stadthalle: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Stadt Essen in einem Eilverfahren verpflichtet, der AfD die städtische Grugahalle zur Verfügung zu stellen. Die Stadt hatte den Mietvertrag mit der Partei gekündigt, nachdem die AfD keine Selbstverpflichtungserklärung zur Unterlassung von strafbaren Äußerungen abgeben wollte. Das VG entschied nun, die Nutzung dürfe der AfD nur versagt werden, wenn die Gefahr strafbarer Handlungen bestehe. Ein soziologisches Gutachten im Auftrag der Stadt, das solche Äußerungen für wahrscheinlich hielt, wies das VG als unwissenschaftlich zurück. Sa-FAZ, Sa-SZ, spiegel.de, beck-aktuell und LTO (Tanja Podolski) berichten. Laut Mo-FAZ und LTO (Tanja Podolski) wird die Stadt Essen kein Rechtsmittel einlegen.

BFH zu Grundsteuer: LTO (Kevin Japalak) analysiert die Entscheidung des BFH zur Grundsteuer von voriger Woche. Der BFH hatte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zwei Grundeigentümer:innen das Recht gegeben, sich gegen die Festsetzung ihres (mutmaßlich überhöhten) Grundsteuerwertes gerichtlich zu wehren. Der BFH führte die Möglichkeit zur Überprüfung im Einzelfall ein, indem er das Gesetz verfassungskonform auslegte, obwohl der Gesetzgeber eine solche Überprüfung nicht vorgesehen hatte. Insgesamt werde sich der Aufwand für die Finanzämter – und sicher auch die Anzahl der Streitigkeiten vor den Finanzgerichten – durch den Beschluss des BFH deutlich erhöhen, so der Autor. 

OLG Frankfurt/M. zu Blume vs. X: Der Antisemitismusbeauftragte der baden-württembergischen Landesregierung Michael Blume hat in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gegen die Onlineplattform X eine Niederlage erlitten. Blume hatte eine einstweilige Verfügung beantragt, weil er von einem anderen Nutzer unter anderem des Antisemitismus bezichtigt worden war. In der ersten Instanz gab das Landgericht Frankfurt dem Betreiber (damals Twitter) auf, auch inhaltsgleiche Äußerungen zu löschen. Der Pressesenat am OLG Frankfurt hob diese Entscheidung nun auf und wies den Unterlassungsantrag ab. Die Betreiberin hafte als Provider für etwaige rechtsverletzende Inhalte erst nach Kenntniserlangung, ein Betroffener müsse die Plattform also zunächst mit Beanstandungen konfrontieren, die so konkret gefasst sein müssten, dass der Rechtsverstoß unschwer erkennbar sei, so das Gericht. Die Sa-FAZ (Marcus Jung), beck-aktuell und LTO berichten.

KG zu Tiergartenmord: In ihrer Kolumne "Vor Gericht" erinnert sich Verena Mayer (Sa-SZ) an die Zeugenaussage zweier junger Männer, die im Prozess um den Tiergartenmord vor dem Kammergericht ausgesagt hatten. Sie hatten jenen Mann beobachtet, der einen Tschetschenen ermordet hatte und später in einem Gebüsch an der Spree seine Spuren vernichten wollte. Damit hatten sie das Weltgeschehen beeinflusst, aber auch sich selbst in Gefahr gebracht.

LG München I – Jérôme Boateng: Vom Prozessauftakt gegen den Fußballprofi Jérôme Boateng, dem Körperverletzung und Beleidigung seiner ehemalige Lebensgefährtin Sherin S. vorgeworfen wird, berichten Sa-FAZ (Karin Truscheit), Sa-SZ (Jana Stegemann), spiegel.de (Jan Friedmann) und WamS (Per Hinrichs). Zunächst schlug das Gericht eine Verständigung vor, die aber nicht zustandekam: Geständnis gegen Straffreiheit und eine Geldauflage an eine gemeinnützige Organisation. Anschließend las Boateng eine Erklärung vor, in der er seiner Ex-Partnerin vorwarf, den Vorfall aufgebauscht zu haben, um Vorteile in einem Sorgerechtsverfahren um die gemeinsamen Kinder zu erlangen. Für die jetzt laufende Verhandlung sind sechs Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil könnte am 19. Juli gefällt werden.

LG München zu Sylt-Video: Auch Sa-FAZ (Michael Hanfeld) und Sa-SZ (Bernhard Heckler) berichten jetzt über die Entscheidung des Landgerichts München I, derzufolge die Bildzeitung das Video, in dem Partygäste zu einem Lied "Ausländer raus" grölen, nicht unverpixelt zeigen und die Betroffenen nicht kenntlich machen darf. Im Interview mit spiegel.de (Arno Frank) bezeichnet Spiegel-Justiziar Sascha Sajuntz das Urteil als nicht gänzlich unvertretbar.

LG Berlin I – Antisemitische Mordaufrufe: Weil sie in sozialen Medien Beiträge gepostet hatte, in denen nach den Terrorattacken der Hamas am 7. Oktober zu antisemitischen Gewalttaten aufgerufen wurde, muss sich eine Frau vor dem Landgericht Berlin I wegen Volksverhetzung und der Verbreitung von Propagandamitteln der verbotenen Terrororganisation Hamas verantworten. Sie bestreitet, die Aufrufe verfasst zu haben, sie habe sie nur weitergeleitet, ohne nachzudenken. Ihr Mann, der jüdische Vorfahren hat, sagte, er sei wegen der Posts sehr sauer gewesen, aber seine Partnerin sei keine Antisemitin. spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet.

LG Osnabrück zu Autobahndrängler: Das Landgericht Osnabrück hat einen Mann, der auf der Autobahn gedrängelt und dadurch eine Kollision verursacht hatte, bei der ein Mann ums Leben kam, wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Im Zentrum der Entscheidung habe im Prozess die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit gestanden, berichtet LTO. Das Gericht argumentierte, dass das Verhalten des Angeklagten zwar sehr gefährlich gewesen sei und er deswegen mit "Gefährdungsvorsatz" gehandelt, aber keinen Tötungsvorsatz, ja noch nicht einmal einen Körperverletzungs- und Sachbeschädigungsvorsatz gehabt habe.

VG Münster zu Chancen-Aufenthaltserlaubnis: Einer Tschetschenin, die mehrfach antisemitische Posts in ihrem WhatsApp-Status veröffentlicht hatte, wurde zu Recht die Aufenthaltserlaubnis widerrufen, hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden. Eine antisemitische Einstellung stehe im deutlichen Widerspruch zu dem zuvor bei ihrem Antrag auf eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis abgegebenen Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, stellte das Gericht klar. In einem der geposteten Bilder waren laut LTO die Frau selbst sowie ein Foto Adolf Hitlers mit der Bildunterschrift "Tamam Bruder" zu sehen, ein weiteres zeigte Hitler mit einem Text, der den Holocaust zynisch verharmlost.

CAS zu Transgender-Schwimmerin: Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat aus formalen Gründen die Klage der Transgender-Schwimmerin Lia Thomas gegen die Regularien des Welt-Schwimmverbandes abgelehnt, nach denen sie als Transfrau von Frauen-Wettbewerben ausgeschlossen wurde. Demnach sei Thomas, die kein Mitglied des US-Schwimmverbandes ist, schon gar nicht berechtigt, die Richtlinien des Schwimm-Weltverbandes infrage zu stellen. Thomas war bis 2019 bei Männer-Wettbewerben gestartet und hatte 2022 überlegen die US-College-Meisterschaften bei den Frauen gewonnen. LTO berichtet.

Parkstreitigkeiten vor Gericht: Mo-SZ (Wolfgang Janisch) hat sich Entscheidungen zu Auseinandersetzungen um das Parken angeschaut und festgestellt, dass "die über Jahrzehnte unangefochtene Vorrangstellung des Autos zu bröckeln beginnt".

Strafanzeigen wegen Volksverhetzung: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer befasst sich in seiner spiegel.de-Kolumne mit § 130 StGB (Volksverhetzung). Heutzutage zeige jede im politischen Kontext halbwegs beleidigte Person die jeweils beleidigende Gegenseite nicht nur wegen Verleumdung oder jedenfalls wegen Beleidigung, sondern sicherheitshalber auch gleich noch wegen "Volksverhetzung" an. Nicht selten sei der erhobene Vorwurf "fernliegend", so Fischer, der darauf hinweist, dass beispielsweise die öffentlich erhobene Forderung, einen Volksverhetzer nicht zu bestrafen, natürlich selbst keine Volksverhetzung sei. Er appelliert insbesondere an politische Verantwortungsträger, der "Inflation sinnarmer Begriffe nicht Vorschub leisten".

GenStA Frankfurt/M. – Hass im Netz: Über eine Initiative der hessischen Generalstaatsanwaltschaft, die gemeinsam mit DFB und UEFA gegen Hass im Netz insbesondere auch während der Fußball-EM vorgehen will, berichtet tagesschau.de (Kolja Schwartz). DFB und UEFA durchforsten dabei Socialmedia-Kanäle von Spielern, Funktionär:innen und Verbänden und leiten Hasspostings tagesaktuell an einen extra für die Dauer der EM eingerichteten Bereitschaftsdienst der bei der GenStA angesiedelten Zentralstelle für Internetkriminalität (ZIT) weiter. Gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt versucht die GenStA dann, die Urheber:innen hinter den oft anonymen Posts zu ermitteln.

Recht in der Welt

EGMR/Schweiz – Klimaseniorinnen: Nachdem der Schweizer Nationalrat vor wenigen Tagen erklärt hat, dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, in dem das Land verpflichtet wird, mehr für den Klimaschutz zu tun, nicht folgen zu wollen, erläutert die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) wie die Durchsetzung von Entscheidungen des Gerichtshofes im Allgemeinen und in diesem Fall funktioniert. Die Durchsetzung eines Straßburger Urteils dürfe man sich nicht so vorstellen, dass da ein Gerichtsvollzieher mit einem Vollstreckungstitel in Marsch gesetzt werde. "Es sei eher ein diplomatischer Prozess", wird die Leiterin der Abteilung zur Umsetzung der Urteile Clare Ovey zitiert. Allerdings: "sollte der Schweizer Bundesrat die trotzige Haltung der Parlamentarier übernehmen, wird es zum Konflikt mit dem Europarat kommen".

USA – Waffenrecht: Der amerikanische Supreme Court hat das Verbot so genannter bump stocks (Schnellfeuerkolben) aufgehoben. Das Verbot wurde 2018 nach einer Massenschießerei von Präsident Donald Trump durchgesetzt. "Ein bump stock verwandelt ein halbautomatisches Gewehr ebenso wenig in ein Maschinengewehr wie ein Schütze mit einem blitzschnellen Abzugsfinger", behauptet Supreme-Court-Richter Clarence Thomas bei der Begründung für die 6:3-Mehrheit. Die Mo-SZ (Peter Burghardt) berichtet.

Sonstiges

Demokratie: "Wir müssen für das Grundgesetz mit Taten werben und dafür, dass die notwendigen Veränderungen in unserer Gesellschaft mit demokratischen Mitteln herbeigeführt werden können und müssen", schreibt der frühere FDP-Bundesinnenminister Gerhart Baum in einem Gastbeitrag für die Sa-SZ. Einerseits müssten sich die Parteien der Gesellschaft gegenüber öffnen, aber auch die "roten Linien" noch deutlicher aufgezeigt werden. Als Beispiel fordert er Vereinsverbote gegen Vorfeldorganisationen der AfD, "zum Beispiel gegen die naziverseuchte AfD-Jugend".

DFB-Rechtsabteilung: beck aktuell (Tobias Freudenberg/Monika Spiekermann) hat sich kurz vor Beginn der Fußball-EM mit dem Leiter der Rechtsabteilung des DFB, Jörg Englisch, unterhalten. Er beschreibt die Aufgaben der Rechtsabteilung insbesondere vor und während der EM.

Arbeitsrecht und Fußball-EM: Auf LTO-Karriere erläutert Rechtsanwalt Peter Kaumanns die Frage, ob Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit haben, ihre Fußballbegeisterung während der Arbeitszeit auszuleben. Auch bei einer Europameisterschaft gelte der Grundsatz, dass bei der Arbeit gearbeitet werden müsse, so Kaumanns. Ausnahmen müssten mit der Chef:in abgeklärt werden.

Polizeikarriere als Jurist: Tipps für Jurist:innen für eine Karriere bei der Polizei gibt LTO-Karriere (Annabell Horn). Man müsse nicht zwingend die Polizeischule besuchen, auch für Jurist:innen gebe es viele Möglichkeiten, um bei der Polizei einzusteigen – teilweise auch mit dem ersten Staatsexamen.

Johann Gottlieb Schummel: An den heute weitgehend vergessenen Schriftsteller und Gymnasialprofessor Johann Gottlieb Schummel (1748–1813), der in seinen Schriften zeigen wollte, dass sich "aus der Zwietracht (....) zwischen Staat und Gesellschaft produktive Spannungen ergeben" können, erinnert Martin Rath auf LTO.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. bis 17. Juni 2024: Einigung zur Chatkontrolle? / Ende von Cum-Ex-Prozess gegen Olearius? / AfD darf in Essener Gruga-Halle . In: Legal Tribune Online, 17.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54782/ (abgerufen am: 30.06.2024 )

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