Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der BND-Kontrolle wird vorerst nicht im Kabinett beschlossen. Justizminister Buschmann stellt Eckpunktepapier für Unterhaltsreform vor. Die Digitale-Dienste-Verordnung ist in Kraft getreten.
Thema des Tages
Geheimdienstkontrolle: Der Gesetzentwurf, der die Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes neu ordnen sollte, wird nun doch nicht (wie eigentlich geplant) in dieser Woche vom Bundeskabinett beschlossen. In der vergangenen Woche sei der Entwurf für ein "Gesetz über den Unabhängigen Kontrollrat" durch das Kanzleramt gestoppt worden, wie WamS (Dirk Banse/Wolfgang Büscher u.a.) und Mo-SZ (Christoph Koopmann) schreiben, Gründe dafür seien offiziell nicht angegeben worden, allerdings gebe es Sorge beim Präsidenten des Unabhängigen Kontrollrates - dem ehemaligen BGH-Richter Josef Hoch - um die Unabhängigkeit des Gremiums. Bisher wurden neue Mitglieder des Gremiums vom Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht vorgeschlagen, nun sollten sie sich bei den Geheimdienstkontrolleur:innen des Bundestags bewerben. Der UKR lehne aber auch verstärkte Berichtspflichten für sich selbst ab. Aus der Koalition war das Gremium kritisiert worden, weil es den BND nicht streng genug kontrolliere. Zudem soll es auch noch Uneinigkeit in den Koalitionsparteien über die Kompetenzverteilung geben. Es gebe Überlegungen, den UKR nicht mehr nur Maßnahmen des BND kontrollieren zu lassen, sondern auch Maßnahmen des Bundesamts für Verfassungsschutz.
Rechtspolitik
Unterhalt: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat am Freitag seine Eckpunkte für die bereits vor einer Woche per Interview angekündigten Vorschläge für Änderungen im Unterhaltsrecht veröffentlicht. Danach sollen künftig Elternteile, die zwar nicht die Hauptbetreuung der Kinder nach einer Trennung übernommen haben, sich aber substanziell an der Betreuung beteiligen, finanziell beim Kindesunterhalt entlastet werden. Wer seine Kinder in einem "asymetrischen Wechselmodell" mindestens 30 Prozent, aber weniger als 50 Prozent betreut, soll künftig weniger Barunterhalt zahlen müssen. Die geplanten Einzelheiten des neuen Modells stellen Sa-FAZ, die Sa-SZ (Constanze von Bullion/Robert Laubach), Mo-taz (Christian Rath), spiegel.de (Franziska Schindler) und beck-aktuell vor.
Es sei "ein lobenswerter Schritt hin zu einer gerechteren Politik, die allen helfen könnte: Vätern, Müttern und Kindern", schreibt Heike Klovert (Spiegel) im Leitartikel. Ob allerdings eine mögliche Ersparnis von etwas mehr als hundert Euro pro Monat und Kind, wie Buschmann sie in einem Beispiel genannt habe, tatsächlich eine nennenswerte Zahl von Eltern dazu motiviere, sich mehr für ihren Nachwuchs zu engagieren, sei nicht gewiss.
In einem separaten Artikel stellt die Mo-taz (Christian Rath) die vorgeschlagenen Änderungen bei der Höhe des Betreuungsunterhalts vor. Hier will Buschmann nicht-eheliche Ex-Partner:innen, die in einer festen Beziehung zusammenlebten, mit geschiedenen Ehepartner:innen gleichstellen, was zu höherem Betreuungsunterhalt führen würde.
Digitale Dienste: Am vergangenen Freitag sind die Regelungen des europäischen Digital Services Act (DSA) in Kraft getreten. Die EU-Verordnung soll sicherstellen, dass Plattformen und Suchmaschinen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang in vielen EU-Staaten. Für Nutzer:innen soll es einfacher werden, solche Inhalte zu melden. Sa-FAZ, Mo-taz (Svenja Bergt), spiegel.de und netzpolitik.org (Alexander Fanta/Ingo Dachwitz) geben einen Überblick über die Änderungen. In Deutschland wird das NetzDG weitgehend durch den DSA ersetzt.
Am Ende komme es nicht auf die Theorie, sondern auf die gelebte Praxis an, kommentiert Alexander Armbruster (Mo-FAZ). Der Rahmen dürfe keine Zensurmaschine sein und nicht Innovation abwürgen.
Bürokratieabbau: Im Interview mit der WamS (Thorsten Jungholt/Jacques Schuster) stellt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) seine Überlegungen zum Bürokratieabbau vor. Viele Unternehmen litten unter einem regelrechten Bürokratie-Burn-out, dieser Druck müsse von den Unternehmen genommen werden. Er könne sich etwa ein System vorstellen, das der Managementdenker Fredmund Malik eine "systematische Müllabfuhr" nennt, so Buschmann. Regelmäßig müsse geprüft werden, welche Regeln und Auflagen wirklich notwendig sind, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Man könnte etwa vorübergehend Vorschriften aussetzen, um dann zu analysieren, ob dies zu größeren Verwerfungen führe oder ob nicht eine endgültige Aufhebung möglich sei.
Digitale Verfassungsbeschwerde: Über den vorige Woche beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregeriung zur Einführung der digitalen Verfassungsbeschwerde berichtete nun auch die Sa-SZ (Wolfgang Janisch). Eine einfache E-Mail reiche auch in Karlsruhe nicht, vielmehr dürfe man nur auf gesicherten Kanälen klagen, zum Beispiel via De-Mail oder übers elektronische Anwaltspostfach. Mit der elektronischen Verfassungsbeschwerde entfalle allerdings auch die Möglichkeit, "den Gang nach Karlsruhe medienwirksam zu inszenieren", schreibt die SZ.
Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten: Benjamin Lück von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) plädiert auf LTO für eine Abschaffung des Verbotes, Gerichtsdokumente vorab im Wortlaut zu veröffentlichen oder zu zitieren. § 353d Nr. 3 StGB stellt bisher unter Strafe, die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitzuteilen, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist. Die Norm sei Ausdruck eines nicht mehr zeitgemäßen Verständnisses der Gerichtsöffentlichkeit und kriminalisiere "korrekte Berichterstattung", so bereits schon 2007 die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
Streik: Ein Plädoyer für die Legalisierung "wilder Streiks" findet sich in der Sa-taz (Jan Ole Arps). Anlass ist der Kampf von drei ehemalige Gorillas-Fahrern, die im Zuge der Streiks 2021 gekündigt wurden, für eine entsprechende Gesetzesänderung. Bisher gelten Arbeitsniederlegungen, zu denen keine tariffähige Gewerkschaft aufruft, als illegal. Nach wie vor arbeiteten aber in den am schlechtesten bezahlten und härtesten Jobs überdurchschnittlich viele Menschen ohne deutschen Pass – und fast immer ohne gewerkschaftliche Vertretung.
Frauenquoten: Gegen eine Quotenregelung bei der Besetzung universitärer Stellen spricht sich Rechtsprofessor Gregor Thüsing in der WamS aus. Der Weg zu mehr Professorinnen müsse früher ansetzen, meint er. Insbesondere sollte der Qualifikationsweg familienfreundlicher gestaltet werden und Hochschulen müssten spezifisch Studentinnen ansprechen und für die Hochschullaufbahn werben.
Cyberstalking: Der Gesetzgeber sollte nicht nur Geräte, die zum Spionieren geeignet sind, verbieten, sondern auch den Einsatz entsprechender Software zu regeln, findet die Doktorandin Katharina Reisch auf LTO, nachdem sie sich die französische Serie "Stalk", die das Thema Cyberstalking behandelt, angeschaut hat. Das Verbot in § 8 TTDSG beziehe sich nämlich ausschließlich auf "Telekommunikationsanlagen" und damit auf Hardware, so dass bisher die Bundesnetzagentur nicht gegen entsprechende Software vorgehen könne.
Justiz
BVerfG – Cum-Ex-U-Ausschuss Bundestag: Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag wird nach der Sommerpause Verfassungsklage gegen die Ampel-Mehrheit des Bundestags erheben, die den Antrag der Fraktion auf Einrichtung eines neuen Cum-Ex-Untersuchungsausschusses ablehnte. Dies meldet der Spiegel. Die Koalition hatte die Ablehnung damit begründet, dass sich der Ausschuss überwiegend mit Vorgängen in Hamburg beschäftigen soll.
BVerwG zu Wohnbebauung im Außenbereich: Die vom Gesetzgeber 2017 neu eingeführten Erleichterungen für Wohnbauverfahren im Außenbereich, wonach u.a. von einer Umweltprüfung abgesehen werden kann, verstößt nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichtes gegen EU-Recht. Was die Entscheidung für laufende und bereits abgeschlossene Bebauungsverfahren bedeutet, erläutern die Rechtsanwälte Peter Neusüß und Reinhard Sparwasser auf LTO.
BAG zu Hetze in Chatgruppen: Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes, nach der Äußerungen in kleinen Chatgruppen von Beschäftigten eines Unternehmens zu einer außerordentlichen Kündigung führen können, kommentiert Jost Müller-Neuhof (tagesesspiegel.de). Das Urteil sei in sittlicher Hinsicht überaus korrekt, so Neuhof. Es könne aber den Eindruck verstärken, dass es für Ressentiments keinerlei Rückzugsort gibt – nicht einmal mehr das private Gespräch.
DGH Thüringen – Weimarer Familienrichter: Der Weimarer Familienrichter, der in der vergangenen Woche vom LG Erfurt wegen Rechtsbeugung verurteilt worden war, hat sich vor dem Thüringer Dienstgerichtshof erfolgreich gegen das Bestreben des Landes, ihn vorläufig des Dienstes zu entheben, verteidigt. Das Thüringer Landejustizministerium hatte einen entsprechenden Antrag gestellt, dabei allerdings laut Mo-FAZ (Marlene Grunert) Formvorschriften zur elektronischen Signatur missachtet. Inzwischen hat das Ministerium erfolgreich einen neuen Antrag gestellt.
LG Oldenburg zum Tod eines Pflegebedürftigen: Das Landgericht Oldenburg hat in der vergangenen Woche zwei Frauen – Mutter und Tochter – verurteilt, die einen alten pflegebedürftigen Mann sterben ließen. Das Gericht hat die Angeklagten der Körperverletzung mit Todesfolge und der Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen für schuldig befunden und eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verhängt. Sie hätten dem Mann, auf dessen Kosten sie lebten, nicht geholfen, sondern ihn stattdessen sich selbst überlassen. Der Spiegel (Julia Jüttner) berichtet.
LG Hamburg zu Till Lindemann: Das Landgericht Hamburg hat nach mündlicher Verhandlung eine Verfügung bestätigt, die der Rammstein-Sänger Till Lindemann gegen das Nachrichtenmagazin Der Spiegel erwirkt hatte. So dürfe der Spiegel nicht mehr verbreiten, dass Lindemann "mithilfe von K.O.-Tropfen, Drogen oder Alkohol Frauen betäubt habe oder habe betäuben lassen, um ihm zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an den Frauen vornehmen zu können", weil es sich dabei um "unzulässige Verdachtsberichterstattung" handele. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob sich diese Aussagen aus einer "Gesamtschau" des Artikels ergeben und ob dies ausreicht. Das Magazin hat Rechtsmittel angekündigt. Sa-SZ (Jana Stegemann) und LTO (Max Kolter)
AGH Hamburg zu britischem Solicitor: Die Regelung, wonach auch ein Deutscher, der als britischer Solicitor in Deutschland arbeitet, nach dem Brexit seine Zulassung als "europäischer Rechtsanwalt" verliert, verletzt den Betroffenen nicht in seiner Berufsfreiheit aus Art. 12 GG. Das hat der Anwaltsgerichtshof Hamburg in einem bereits im Januar ergangenen und kürzlich veröffentlichten Urteil klargestellt. Die Intensität des Eingriffs sei unbestritten hoch, räumte der Senat ein, er diene aber dem Schutz der Rechtspflege, da eine britische Ausbildung keine Kenntnisse im deutschen Recht nachweise. beck-aktuell (Michael Dollmann) berichtet.
VG Düsseldorf zu Auskunft über Cum-Ex: Das Justizministerium Nordrhein-Westfalen muss keinen Informationszugang zu Berichten der Staatsanwaltschaften in Ermittlungsverfahren zu den Cum-Ex-Transaktionen der WestLB AG und der Bearbeitung dieser Berichte durch das Ministerium selbst gewähren. Dies hat, wie nun auch LTO berichtet, das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Das Informationsfreiheitsgesetz NRW finde auf Tätigkeiten der Staatsanwaltschaft keine Anwendung, wenn diese im Bereich der Strafrechtspflege tätig wird. Das sei insbesondere bei der Durchführung von Ermittlungsverfahren der Fall.
StA Frankfurt/M. – Veröffentlichung von AfD-Adressen: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. ermittelt gegen Mitglieder der Frankfurter Antifa, die Daten von hessischen AfD-Politiker:innen veröffentlicht hatte. Laut LTO sei die Staatsanwaltschaft durch die mediale Berichterstattung auf die Veröffentlichung aufmerksam geworden und habe die Ermittlungen von Amts wegen eingeleitet.
Verständigungsgespräch vs. Öffentlichkeit: Wie das Öffentlichkeitsprinzip durch so genannte Verständigungsgespräche immer weiter eingeschränkt wird, beschreibt Ronen Steinke (Sa-SZ) in seiner Kolumne "Vor Gericht". Bei regulären Prozessen gegen Erwachsene zögen sich die Prozessbeteiligten zunehmend in einen solchen Privatmodus zurück, beklagt der Journalist und konstatiert: "Vertrauen ist gut, Kontrolle nicht möglich".
Recht in der Welt
Ukraine/Russland – Drohnenangriffe: Im Interview mit dem Spiegel (Franziska Schindler) erläutert Dana Schirwon, Research Fellow bei der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP), warum die Einschätzung von Bundesaußenministerin Baerbock, dass sich der Einsatz ukrainischer Drohnen auf russischem Gebiet "im Rahmen des internationalen Rechts" halte, in seiner Pauschalität nicht richtig sei. Angriffe auf zivile Ziele seien nach dem humanitären Völkerrecht verboten. Das bedeute aber noch nicht, dass die Ukraine ihr Selbstverteidigungsrecht überschritten habe. Erst wenn mit einer übergeordneten militärischen Taktik absichtlich und regelmäßig zivile Ziele angegriffen werden, sei das vom Selbstverteidigungsrecht nicht mehr gedeckt.
USA – Klage gegen Stromversorger auf Hawaii: Der Bezirk Maui auf Hawaii hat, wie die Mo-FAZ meldet, den größten Stromversorger der amerikanischen Inselgruppe verklagt, weil das Unternehmen es fahrlässigerweise unterlassen habe, den Strom trotz der ungewöhnlich starken Winde und der Trockenheit abzustellen, so dass, wie Zeugenaussagen und Videos es nahelegten, Funken von Stromleitungen die verheerenden Feuer entfachen konnten.
USA – Klage gegen Space X: Die US-Regierung verklagt das von Elon Musk geführte Raumfahrtunternehmen Space X, weil dort Flüchtlinge bei der Einstellung benachteiligt sein sollen und dies gegen das Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrecht verstoße. Die Ermittlungen des Justizministeriums, die nun zu der Klage geführt haben, hätten 2020 nach einer Beschwerde eines Mannes begonnen, der reklamierte, nicht eingestellt worden zu sein, nachdem er im Vorstellungsgespräch gesagt habe, er sei kein US-Staatsbürger. Die US-Regierung fordert nun Gehaltsnachzahlung für Betroffene, die wegen Diskriminierung nicht eingestellt worden seien, außerdem solle SpaceX eine Geldstrafe zahlen. Die Sa-FAZ berichtet.
Dänemark – Koranverbrennung: De dänische Regierung will laut Sa-SZ und spiegel.de, ein Gesetz auf dem Weg bringen, das die "unsachgemäße Behandlung von Gegenständen mit erheblicher religiöser Bedeutung" unter Strafe stellen soll und das sich insbesondere gegen die steigende Zahl öffentlicher Koranverbrennungen richtet. Vorgesehen seien Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.
Sonstiges
Klimaprotest: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer widmet sich in seiner spiegel.de-Kolumne noch einmal den Blockadeaktionen der letzten Generation. Er betont dass – anders als von den Aktivist:innen oftmals argumentiert – (vermeintlich) moralische Ziele den Einsatz von Gewalt nicht rechtmäßig werden lasse. Es komme vielmehr - wenn es der Letzten Generation darum gehe, den Staat zu einem Handeln zu zwingen - ein weiterer Tatbestand in Betracht: § 105 StGB (Nötigung von Verfassungsorganen).
Geldwäsche: Der Leiter der Abteilung für Geldwäscheprävention im Nichtfinanzsektor der Berliner Wirtschaftssenatsverwaltung Jörg Lehnert erläutert auf LTO wie so genannte Verbundverfahren funktionieren. Als "Verbund" sei dabei "ein zeitlich und örtlich begrenzter geplanter Einsatz mehrerer Sicherheits- und Ordnungsbehörden zur Durchführung von meist anlasslos möglichen Begehungen und zur Erhöhung des allgemeinen Sicherheitsgefühls" zu verstehen. Zur Anwendung gelangten spezialgesetzliche Prüfrechte, etwa aus der Gewerbeordnung oder der Abgabenordnung, die eine Kontrolle ermöglichten, aber im Regelfall keine Durchsuchungen zuließen. Der Autor setzt sich mit den Kritikpunkten gegen solche Einsätze auseinander, unter anderem wird eingewendet, dass solche gebündelten Maßnahmen nicht zuletzt wegen des Personalmangels bei den beteiligten Behörden ineffektiv seien.
Resiliente Demokratie: Die WamS (Matthias Kamann) stellt das Thüringen-Projekt des Verfassungsblog-Gründers Max Steinbeis vor. Für eine Studie und Konferenz im kommenden Frühsommer soll dabei untersucht werden, was wäre, wenn Regierungsmacht an eine autoritär-populistische Partei fiele, die entschlossen ist, die demokratisch erworbenen Möglichkeiten so zu nutzen, dass sie die Macht möglichst nicht mehr hergeben muss.
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LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 26. bis 28. August 2023: . In: Legal Tribune Online, 28.08.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52572 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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